Mittwoch, 26. November, 14 Uhr: Es kann verhandelt werden! Kurz nach 11 Uhr am Vormittag hatte die sogenannte Vertretungskammer am Landgericht entschieden, dass die Befangenheitsanträge unbegründet seien, die von den Nebenklagevertretern zwei Tage zuvor gestellt worden waren – als ein letzter verzweifelter Versuch, die Missachtung ihrer Prozessrechte juristisch zu korrigieren. (Ein aussichtsloser Versuch, denn die Vertretungskammer hätte nicht nur den Kollegen von der 18. schmerzlich vors Schienbein treten müssen, sondern danach die Neuauflage des Prozesses selbst an der Backe gehabt ...)
Die insgesamt vier Beschlüsse, ein großer Stapel Papier, liegen bei Verhandlungsbeginn säuberlich auf den Plätzen der Rechtsanwälte und der Staatsanwaltschaft. Sie in Ruhe zu lesen und zu bewerten, über etwaige weitere Verfahrensanträge zu entscheiden, nicht anwesende Mandanten zu informieren (ein Teil der Nebenkläger war wegen psychischer Probleme im Zusammenhang mit der anstehenden Entscheidung nicht erschienen), das alles wäre für die Atmosphäre im voll besetzten Saal (viele Erschienene wurden wegen Überfüllung nicht eingelassen) von Vorteil gewesen. Doch so viel Zeit soll nicht mehr sein.
Gerichtlicher Schweinsgalopp
Kaum haben die zahlreichen Medienvertreter ihre Fotoaufnahmen beendet, wird die Verhandlung eröffnet und beginnt Manuela Haußmann, die Vorsitzende, mit der Verlesung des Einstellungsbeschlusses. Weit kommt sie nicht, denn eine Nebenklagevertreterin, deren Mandantin nicht erschienen ist, beantragt Unterbrechung der Sitzung, um mit der Verletzten telefonisch Kontakt aufnehmen zu können wegen möglicher Rechtsmittel. Wortwechsel, weitere Anwälte schließen sich an, letztlich zehn Minuten Unterbrechung. Später wird sich herausstellen, dass die zwei Rechtsanwältinnen den Großteil der Zeit damit verbracht haben, einen Raum zu finden, von wo aus sie ungestört telefonieren konnten. Weshalb sie noch nicht wieder im Saal sind, als Manuela Haußmann auf die Sekunde pünktlich die Sitzung fortsetzt – ohne die Anwältinnen. Später wird sie darauf hinweisen, dass deren Anwesenheit nicht vorgeschrieben sei.
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notarfuzzi
am 07.12.2014