KONTEXT:Wochenzeitung
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"Melden macht frei!"

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Für die einen ist er die Hassfigur schlechthin, für andere das Opfer einer Hetzkampagne. Bernhard Häußler, Oberstaatsanwalt a. D. und langjähriger Leiter der politischen Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart, ist deshalb selbst bei mildester Wortwahl als umstritten zu bezeichnen. Sein ganztägiger Auftritt als Zeuge im Wasserwerferprozess am Stuttgarter Landgericht hat allerdings klar die Kritiker bestärkt.

Nein, Bernhard Häußler, 64, seit September 2013 im vorgezogenen Ruhestand, kommt nicht aus dem fröhlichen Unruhestand zurück an alte Wirkungsstätten, als er kurz nach 9 Uhr morgens in den Zeugenstand der 18. Großen Strafkammer am Landgericht Stuttgart gerufen wird. Graugesichtig und schmal geworden wirkt er, genervt ist er, denn er spürt den Feind im Rücken: Nein, er könne nicht lauter reden, wehrt er pampig Zurufe aus dem Publikum ab, dabei müsste er nur das Mikrofon näher zu sich heranziehen. Dafür sattelt er, ohne jede Not, gleich noch oben drauf: Er habe halt seine "Fantruppe" dabei, er sei "das gewohnt", aber das Gericht müsse das schon entschuldigen. Da hat Häußler seine Duftmarke gesetzt.

Das rügt die Vorsitzende Richterin nicht, die zuvor, als ein leises Murmeln aus den gut gefüllten Zuschauerreihen den Zeugen begrüßt, sofort ihr ganzes Waffenarsenal auspackt: Sie werde jedes Mal, wenn der Zeuge durch Unmutsäußerungen unterbrochen werde, die Sitzung unterbrechen und den Saal räumen lassen, droht Manuela Haußmann. Nur um dann, als es fortan ruhig bleibt und Häußler beinah zwei Stunden am Stück auf die Frage antwortet, wie er den 30. September 2010 erlebt hat, den Zeugen immer wieder selber zu unterbrechen.

Akribisch auf die Aussage vorbereitet

Bernhard Häußler ist auch als Zeuge ein beflissener Mensch. Der braunen Aktentasche, die bessere Zeiten gesehen hat und damit bestens zum Erscheinungsbild ihres Besitzers passt, entnimmt Häußler einen Haufen Papier und sagt, bevor er loslegt, dass er sich vorbereitet hat auf diese Aussage, sogar extra einen Aktenvermerk angefertigt hat, aus dem er vorlesen möchte. Da unterbricht ihn Manuela Haußmann erstmals: Aus dem Gedächtnis soll er erzählen, nicht aus den Akten. Und sie fährt dazwischen, wenn Häußler abschweift und ausführlich von anderen Polizeieinsätzen als dem am Schwarzen Donnerstag berichtet. Wenn unklar wird, ob er das, worüber er gerade berichtet, selber gesehen hat oder den Sachverhalt aus den nachfolgenden Ermittlungen weiß, die er geleitet hat. Und wenn klar wird, dass er nicht mehr berichtet, sondern wertet. Das, hält ihm die Richterin vor, möge er bitte dem Gericht überlassen.

Auch Haußmann hat sich vorbereitet auf diese Aussage. Kein polizeilicher Zeuge, den sie im bisherigen Prozessverlauf nicht nach Häußler gefragt hätte, ob man ihn kenne, ob man ihn gesehen habe an dem Tag, ob er sich geäußert habe und wenn ja, wie. Aber Häußler, der akribische Arbeiter, hat genau ausgetüftelt, was er sagt: Stunde um Stunde im Zeugenstand, bis in den späten Nachmittag hinein, sagt er gewiss überwiegend die Wahrheit, aber vor allem das aus, was sein eigenes Handeln an diesem Tag und danach rechtfertigt.

Und dabei darf vor allem verwundern, worüber sich ein so erfahrener Mann wie Häußler im Vorfeld des bis dahin größten und wichtigsten Polizeieinsatzes in Stuttgart gewundert hat und worüber nicht. Nicht gewundert hat ihn, dass er von dem Einsatz nur durch Zufall am 28. 9. erfuhr, dass es anders als üblich keine gemeinsame Vorbesprechung mit anderen am Einsatz beteiligten Behörden und Einrichtungen gab oder dass er von der Vorverlegung auf 10 Uhr erst gegen 20.30 Uhr am Vorabend erfuhr durch einen Anruf des Polizeipräsidenten Stumpf weit nach Feierabend. Das alles, sagt Häußler, war rechtens und der gebotenen Geheimhaltung geschuldet.

Keine Unterlagen über den Einsatz

Schon eher gewundert hat sich Häußler darüber, dass ihm nichts Schriftliches vorgelegt wurde, als er am nächsten Morgen kurz vor 10 Uhr im Polizeipräsidium eintraf, kein Einsatzbefehl, keine Leitlinie des Polizeiführers, kein Kommunikationsmodell, kein Bedo-Trupp (Beweis und Dokumentation) der Polizei frühzeitig vor Ort, kein Hinweis darauf, dass zeitgleich unweit des Schlossgartens eine genehmigte Schülerdemo stattfindet. Und dass kein Vertreter des städtischen Amts für öffentliche Ordnung, also der zuständigen Versammlungsbehörde, anwesend war, weder im Lagezentrum noch im Führungsfahrzeug, das ab 10.30 Uhr den Polizeipräsidenten Stumpf, dessen Führungsgehilfen und ihn hinunter in die Stadt brachte.

Nicht gewundert hat Häußler, dass Stumpf das Führungsfahrzeug, einen "zum Büro umgebauten" und mit modernsten Kommunikationsmitteln ausgestatteten Mercedes-Van, den Schlosspark nur umrunden ließ und dass von außen nicht zu sehen war, welches Chaos drinnen um diese Zeit bereits herrschte. Das ging auch weder aus "dem spärlichen Funkverkehr" hervor, den sie im Auto mithörten, noch habe jemand zu dieser Zeit "die Brisanz von Funkmeldungen über Verspätungen auswärtiger Polizeieinheiten erkannt".

Wirklich gewundert, behauptet Bernhard Häußler vor Gericht, habe ihn – bis dahin – eigentlich nur eines: dass Siegfried Stumpf den Einsatz selber leiten wollte. Das habe, in Jahrzehnten, noch nie ein Polizeipräsident getan, und genau daraus habe sich – rechtlich gesehen – eine Sondersituation ergeben: Weil der Chef der Polizei ein Verwaltungs- und kein Vollzugsbeamter ist, kann er im Einsatz auch kein Ermittlungsbeamter der Staatsanwaltschaft sein, wie es Polizisten und auch Polizeiführer ansonsten sind. Deswegen sei die (ohnehin übliche) einsatzbegleitende Anwesenheit der Staatsanwaltschaft, also seine, in diesem Fall sogar "nachgerade zwingend" gewesen.

Sehr wahrscheinlich hat sich außer Häußler bis heute sonst niemand darüber gewundert, dass Stumpf genau diesen Einsatz selber leiten wollte. Schließlich hatte es der gelernte Schutzpolizist Stumpf als erster Nichtjurist auf den Präsidentensessel der Stuttgarter Polizei vor allem deswegen gebracht, weil er sich als Polizeiführer in sogenannten Großlagen dutzendfach bewährt hatte. Für den Oberstaatsanwalt a. D., gegen den jüngst in selber Sache durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt wurde, (nachzulesen im Artikel <link http: www.kontextwochenzeitung.de zeitgeschehen weder-zeichen-noch-wunder-2493 _blank>"Weder Zeichen noch Wunder") ist freilich das der Knackpunkt an der Sache. In eigener Sache. Und spätestens ab 11.53 Uhr.

Die nächste Version, die dritte inzwischen

Da sitzt Häußler im vor dem Landtag geparkten Führungsfahrzeug und hört über Funk die Meldung des im Prozess angeklagten Einsatzabschnittsleiters Andreas F., der die Freigabe des unmittelbaren Zwangs erbittet, den Einsatz von Schlagstöcken und Wasserwerfern. Der Zeuge liefert die mittlerweile dritte Version dazu, wer diese Freigabe erteilt hat: Laut Häußler war es Polizeihauptkommissar Sch., der Führungsgehilfe des Polizeipräsidenten. Denn Stumpf hatte Sekunden zuvor das Auto verlassen und sich in den Landtag begeben, um an einer Pressekonferenz des Innenministeriums teilzunehmen. Nein, nachgefragt, ob das sein kann, dass ein Führungsgehilfe eine solche Freigabe erteilt, hat Häußler nicht. 

Alles, was in den entscheidenden Minuten danach passierte, will Häußler nicht mitgekriegt haben, denn die Kommunikation lief von da an nicht mehr über Funk, sondern übers Handy: Norbert Walz, der stellvertretende Polizeipräsident, übernahm vom Präsidium aus die Führung, telefonierte mit Stumpf, nahm die Freigabe in Teilen zurück, gab Andreas F. Bescheid, beschränkte den Einsatz der Wasserwerfer auf Wasserregen. Oder will das zumindest getan haben. Dokumentiert ist es nirgends. Wäre es ein Funkspruch gewesen, wäre es dokumentiert. "Melden macht frei", sagt – ohne rot zu werden – dazu der Zeuge Bernhard Häußler, "melden ist eine Bringschuld."

Häußler erkennt seine "blöde Situation"

Deshalb greift er selber zum Handy und ruft in der Staatsanwaltschaft an. Nicht den Chef, aber den stellvertretenden Behördenleiter Götz kriegt er ans Telefon. Und teilt mit, was ihm schlagartig klar geworden ist: Die Polizei hat die Kontrolle über diesen Einsatz verloren, es wird Verletzte geben, umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, vielleicht auch gegen Polizeibeamte, werden die Folge sein. Und er, Häußler, ist ab sofort nicht mehr nur Staatsanwalt, sondern auch Zeuge. Er sieht sich plötzlich "in einer blöden Situation" und bietet seinem Vorgesetzten an, sich rauszunehmen aus dem Einsatz, weist aber darauf hin, dass sich dadurch die Staatsanwaltschaft ihrer Aufgabe entziehe. Oberstaatsanwalt Hansjörg Götz folgt Häußlers Vorschlägen, belässt ihn selber vor Ort und ordert zwei weitere Staatsanwälte ab in den Einsatzabschnitt 6, ins Polizeipräsidium also, um dort eventuelle Festnahmefälle bearbeiten zu können. 

Von da an, behauptet Bernhard Häußler vor Gericht, sei der Einsatz am Schwarzen Donnerstag für ihn ein anderer gewesen: Von da an bis zum nächsten Morgen um 3.40 Uhr, als er endlich Feierabend machte, habe er zwar weiterhin "wie eine Klette" am Polizeipräsidenten Stumpf gehangen, aber "nicht mehr zugehört, wenn über polizeitaktische Dinge gesprochen wurde". Sogar extra "weggehört" und räumlichen Abstand gehalten hat er in solchen Fällen. Zum Beispiel später auf dem Feldherrnhügel im Park, als Stumpf mit dem heute angeklagten Andreas F. sprach. 

Und genau hingeschaut hat er auch nicht. Weder auf die Uhr, denn Videos und Fotos belegen seine Anwesenheit im Park zu einem Zeitpunkt, der wenigstens eine halbe Stunde vor demjenigen lag, den er selber in seinen Aktenvermerken zu Protokoll gab. Noch auf die persönliche Umgebung, denn dass der vermisste Vertreter des Amts für öffentliche Ordnung dort auf dem Feldherrnhügel drei Meter von ihm entfernt stand, hat Häußler "erst jetzt durch Fotos im Internet bemerkt". (Auf Deutsch: durch die Berichterstattung der Kontext:Wochenzeitung.) Noch hat er erkennen können, dass die Wasserwerfer zum Zeitpunkt seiner Anwesenheit auf dem Feldherrnhügel etwas anderes als Wasserregen von sich gaben, obwohl die im Gerichtssaal abgespielten Polizeivideos anderes zeigen: brutale Wasserstöße auf Menschen, die in nächster Nähe vor dem Wasserwerfer auf dem Boden sitzen und eine Plane über ihre Köpfe gezogen haben.

Das, sagt Bernhard Häußler ohne jede Emotion, habe ihn nicht besonders interessiert, denn Wasserstöße auf Planen seien ja nur "Gewalt gegen Sachen". Zuvor hat er ausgesagt, dass er im März 2009 als Beobachter an einer Übung von Wasserwerfereinsätzen teilgenommen und dabei beobachtet hat, wie ein Wasserstoß einen schutzbekleideten Polizeifreiwilligen "einfach umgeworfen" hat.

Durchs Gebüsch auf den Feldherrnhügel gekrochen

Hinein ins Geschehen hatte sich der Polizeiführer Stumpf kurz nach 14 Uhr endlich begeben, durch ein Loch im Zaun mussten sie kriechen, dann durchs Gebüsch, und dort auf dem Hügel hat Häußler weg-, aber auch hingehört: Übel beschimpft habe man sie, ihn selber habe man als "Roland Freisler" beleidigt. Wie schräg dieser Vergleich auch sein mag, eines ist auch Häußler: Überzeugungstäter. Denn da ist es wieder: dieses blanke Unverständnis dafür, dass ihm als Person, seinem Fleiß, seinem Juristenverstand, seiner Lebensleistung, mit dermaßenen Vorbehalten begegnet wird.

Und dann sorgt er sofort selber für den nächsten, als Manuela Haußmann eine dreiviertelstündige Mittagspause ausruft. Unglaublich, aber wahr: Häußler trifft sich zum Cappuccino im Caffé dolce in der Urbanstraße mit dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, der bis vor einem Jahr sein Untergebener war. Das ist durch die Strafprozessordnung zwar nicht verboten, aber es ist guter Brauch in der Justiz, dass Richter, Staatsanwälte und Verteidiger Abstand zu Zeugen halten, deren Vernehmung noch läuft. Um den Verdacht von Absprachen gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Über die seltsamen Methoden des Staatsanwalts Stefan Biehl, der in Häußlers Auftrag die Ermittlungen in diesem Verfahren geführt und die Anklage formuliert hat, haben wir an dieser Stelle schon mehrfach berichtet. (Nachzulesen im Artikel <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik die-guten-tipps-vom-staatsanwalt-biehl-2417.html>"Die guten Tipps vom Staatsanwalt Biehl".) Und als das Duo am Stehtisch im Café fotografiert wird, nimmt Biehl die Beine untern Arm und verfolgt den Fotografen, um ihm das Handy abzunehmen. Doch der ist schneller. Dafür weiß Stefan Biehl danach, als die Richter mit der Befragung des Zeugen dann irgendwann durch sind, ganz anders als die Verteidiger und die Nebenklägeranwälte, offenbar schon alles, denn die Staatsanwaltschaft hat an den Zeugen Häußler "keine Fragen".

Warum wurde das Verfahren Häußler nicht entzogen?

Dabei bleiben am Ende einer fast sechsstündigen Aussage viele Fragen offen, darunter zwei wichtige.

Zum Ersten: Wenn der Vertreter der Staatsanwaltschaft im Vorfeld eines solchen Einsatzes "nicht informiert" ist und deswegen aber "auch nichts vermisst" hat, wenn er im Einsatz über weite Strecken "außen vor" ist und "nichts mitkriegt", wenn er an entscheidenden Stellen "nicht nachfragt" und für den Rest des Tages dann "bewusst weghört" – wohlgemerkt: alles Häußler-Zitate! –, entzieht sich dann nicht die Ermittlungsbehörde tatsächlich ihrer Aufgabe, allerdings durch eigenes Verschulden? Und hätte sie nicht ihren eigenen Vertreter, der sich so verhält, auf den Prüfstand zu stellen? Zumal ihn, diesen lange vor Stuttgart 21 schon – und aus guten Gründen – umstrittenen Häußler? 

Und zum Zweiten: Wie konnte es sein, dass genau dieser Mann, also dieser Zeuge, dann die Verantwortung für die Ermittlungen zum Schwarzen Donnerstag bei sich behalten und in seiner Abteilung delegieren durfte? Und damit bestimmen konnte. 

Denn § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes schreibt nun mal vor: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen."


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21 Kommentare verfügbar

  • Tillupp
    am 18.11.2014
    Antworten
    @matthias, 16.11.2014 21:05
    Hallo Matthias, was sie da schreiben ist überwiegend Quatsch und wird auch mit Zitaten und Quellenangaben nicht richtiger. Xavier Naidoo hat sich mit ähnlichen Thesen auch schon ins Abseits gestellt. Einen m.e. lesenswerten Kommentar von Hardy Prothmann zu Xavier…
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