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Tausend Mann und kein Befehl

Tausend Mann und kein Befehl
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Könnte gut sein, dass der Wasserwerfer-Prozess länger dauern wird als angenommen. Und dass noch manches mehr über die Geschehnisse am Schwarzen Donnerstag ans Licht kommt, was unter der schützenden Hand der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ungeahndet geblieben wäre. Schon wieder ist die Anklagebehörde zum Nacharbeiten gezwungen.

Die Besatzung eines Wasserwerfers besteht aus fünf Mann, wovon in seltenen Fällen auch einer mal eine Frau ist: Tanja G., inzwischen 35 und Polizeiobermeisterin bei der Bereitschaftspolizei Biberach, war am 30.9.2010 die einzige Frau in der Männerwelt der Staffel aus Oberschwaben. Sie saß im Wasserwerfer Nummer 4 und hatte den Job des "Beobachters". Der muss, wie der Name sagt, beobachten, dokumentieren und bedient die Videokamera. Weil er keinen Zugriff hat auf die Wasser-Kanonen, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart - so wenig wie gegen die Fahrer der Fahrzeuge - gegen einen der vier eingesetzten Beobachter ermittelt. Jetzt sitzt Tanja G. im Zeugenstand vor dem Stuttgarter Landgericht und - erlebt ihr blaues Wunder.

Denn anders als neun ihrer an diesem Tag als Zeugen geladenen Kollegen, soll sie die Aussage nicht verweigern dürfen. Das beantragt der Staatsanwalt, obwohl die Kammer zuvor zwei anderen Beobachtern das Aussageverweigerungsrecht bereits zugestanden hatte - und schießt ein Eigentor. Seiner Argumentation, wonach sich ein Beobachter, anders als die Männer an den Kanonen und ihre Kommandanten, unmöglich selbst belasten könne, gibt die Strafkammer wiederum nicht statt. Um dann, nicht zum ersten Mal in bisher 16 Prozesstagen, dem Ankläger eine volle Breitseite zu verpassen: Auch Beobachter trügen sehr wohl Verantwortung für erfolgte Treffer und dadurch entstandene Verletzungen, ließ das Gericht wissen, schließlich sei es gerade ihre Aufgabe, für die Beachtung der Vorschriften zu sorgen und gefährliche Handhabungen zu verhindern. Zu diesem Zweck hätten sie sogar Zugriff auf einen Not-Aus-Knopf, um das Wasser stoppen zu können.

Mehr noch: Das Gericht verliest penibel alle im Funkprotokoll festgehaltenen Kommentare von Beobachtern, die im Zusammenhang mit Wasserstößen geäußert wurden, die zu jenen Kopftreffern führten, um die es in diesem Verfahren geht. Da wird allen klar: Diese Beobachter haben auf keine Vorschriften geachtet und gar nichts unterbunden. "So ist gut! So ist super!", jubelt etwa der 53jährige Beobachter Martin G. nach einem Treffer. Und noch mehr hat die Kammer in petto: Die Vorsitzende verliest die drastische Formulierung einer früheren Entscheidung des Oberlandesgerichts in diesem Verfahren, wonach sogar die Verfolgung eines Verbrechens in Betracht komme, nämlich wegen versuchter schwerer Körperverletzung.

Das Rosige weicht aus den Wangen des Staatsanwalts

Da verliert sogar Stefan Biehl vorübergehend seine sonst stets gesunde Gesichtsfarbe. Fast anderthalb Jahre hat der Staatsanwalt ermittelt und nirgendwo etwas anderes als fahrlässige Körperverletzung entdecken können. Jetzt wird er nicht umhin können, wie schon <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik das-zahnfleisch-vom-knochen-geschossen-2353.html _blank>gegen den Polizeipräsidenten a.D. Siegfried Stumpf, nachträglich Ermittlungen auch gegen die Beobachter in den Wasserwerfern aufzunehmen.

Bleicher als Biehl ist Tanja G., die im Zeugenstand sichtlich mitgenommen wirkt. Noch weniger Farbe hat nur noch Freddy B., 56, Polizeioberkommissar und Kommandant des Wasserwerfers Nummer 2 am Schwarzen Donnerstag. Auch er muss aussagen, weil er einen Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart akzeptiert und eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen bezahlt hat. Das ist rechtskräftig, ihm kann wegen der gleichen Sache kein neuer Strick mehr gedreht werden.

Was Freddy B. dann erzählt, fügt sich nahtlos in die bisherigen Schilderungen von Polizei-Zeugen über den chaotischen Ablauf des Einsatzes ein. Es lässt aber auch Rückschlüsse darauf zu, wie Polizeibeamte verheizt wurden und Vorgesetzte ihre Fürsorgepflicht verletzten. Denn der Zeuge berichtet, wie er sich als Folge des Einsatzes in die Behandlung eines Psychiaters begeben und das Trauma habe aufarbeiten müssen. Er leide noch immer unter den Folgen, obwohl er vieles verdrängt habe. Seiner Bitte, nicht mehr mit dem Wasserwerfer eingesetzt zu werden, sei von Vorgesetzten nicht entsprochen worden. Er sei gezwungen worden, beim nächsten Einsatz in Göppingen wieder mitzumachen, wenn auch nur als Fahrer.

Im Reich der Schatten

Mit seinen Emotionen kämpfend berichtet B., dass ihm am 28.9.2010 ein Einsatz angekündigt wurde, nicht aber der Einsatzort. Den habe man am 29.9. erfahren. Es habe Personalnot gegeben. Da vier Wasserwerfer eingesetzt werden sollten, habe man 20 Beamte gebraucht. Insgesamt habe die Biberacher Wasserwerfer-Staffel, die zum Einsatz kam, aber nur knapp 20 Leute umfasst, von denen zwei oder drei im Urlaub gewesen seien. Daher habe man auch auf externe Kollegen zurückgreifen müssen, so dass es sich nicht um eingespielte Teams gehandelt habe, zumal man zwei bis drei Jahre "nichts mehr gemacht" (keinen tatsächlichen Einsatz durchgeführt) habe. Man habe zwar im Vorfeld geübt. Der zugeteilte externe Rohrführer habe aber nicht immer Zeit dafür gehabt. Bei den Übungen seien alles "Schattenspiele" gewesen, beispielsweise "Einsteigen, Aussteigen, Befüllen des Tanks". Dennoch, so der Zeuge: "Theoretisch konnte man es".

Theoretisch hätte man auch wissen sollen, wie die Einsatzformulare auszufüllen waren. Aber nur theoretisch, räumte B. ein. Es sei zu wenig Zeit gewesen. Er habe nur Stichworte notieren können. Und direkt nach dem Einsatz seien ihm die schriftlichen Unterlagen von der Beweisdokumentationsgruppe abgenommen worden. Auch treffe zu, dass er mit der Abkürzung "PF" in der einen Spalte den Polizeiführer Stumpf gemeint habe, in der anderen jedoch den Angeklagten von M-B. Die eigentlich vorgeschriebene Eintragung von Druckverminderungen habe er noch nie vorgenommen. Interne Nachbesprechungen in Biberach hat es nach seiner Erinnerung gegeben, Einzelheiten weiß er aber nicht mehr. Doch so viel schon noch: Der Einsatz sei von den Vorgesetzten gelobt worden ("Das habt ihr gut gemacht"), Kritik habe es keine gegeben. Umso überraschender sei für ihn zwei Jahre später die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gekommen.

"Für mich war Chaos"

Was Freddy B. sonst berichtet, klingt seltsam vertraut: "Für mich war Chaos". Es sei auch "keine normale Demo" gewesen, so wie er es von seinen Einsätzen bei Krawallen gekannt habe. Einen Einsatz wie in Stuttgart habe er noch nie erlebt. Es sei anders als sonst gewesen. Davor habe er unter anderem Erfahrungen gesammelt bei Einsätzen in Davos, Berlin, Rostock. In Berlin und Davos habe man auch Reizgas eingesetzt. Allerdings habe man Einsätze mit Reizgas nie geübt.

Ja, es treffe zu, dass er zu den Kollegen der Wasserwerfer-Staffel über Funk in Bezug auf eine lange Einsatzbesprechung der Verantwortlichen vor Ort, darunter die beiden Angeklagten, geäußert habe: "Die wissen selber nicht, was sie wollen". Der stellvertretende Staffelkommandant sei immer weg gewesen, weil er den Auftrag gehabt habe, eine Wasserleitung zu legen zum Nachtanken. Allerdings erfolglos: Als der Wasserwerfer 1 leer gewesen sei, habe man diesen aus dem nicht eingesetzten Wasserwerfer 3 betankt. Der von ihm befehligte Wasserwerfer 2, der den leeren Wasserwerfer 1 abgelöst habe, sei stehen geblieben, als sein Tank leer gewesen sei, seinerseits abgelöst von Wasserwerfer 4. In der Tat sei beim Einsatz von Wasserregen mit hohem Druck auf weite Entfernung das Wasser schnell weg.

Schon zu Anfang des Einsatzes sei, so B., irgendwann nichts mehr gegangen. Die Menschen seien vor seinem Wasserwerfer gewesen und keine Kräfte zur Absicherung. Den Weg habe er nicht mehr sehen können, da dieser "total voll" gewesen sei. Bei sich habe er gedacht: "Wenn einer hinfällt, wird er zertrampelt." Erst als man unter seinem Wasserwerfer einen Menschen entdeckt habe, der fast überfahren worden sei, habe er Begleitkräfte erhalten. Gegen Plastikplanen, unter denen Demonstranten Schutz suchten, zu schießen, wie man es getan habe, sei schwierig und gefährlich. 

Eindeutige Aussagen macht B. dazu, dass nicht auf Menschen auf Bäumen geschossen worden und in seinem Wasserwerfer auch keine Reizstoffe zugesetzt gewesen seien. Eine Freigabe der Wasserabgabe zu Beginn habe er nicht mitbekommen. Plötzlich habe Wasserwerfer 1 gespritzt. Hingegen sei später für ihn die Wasserabgabe frei gegeben worden, und zwar "ohne irgendeine Einschränkung". Klar auch die Äußerung des Zeugen, er habe nie jemanden verletzen wollen, und glaubhaft der Satz: "Es tut mir leid, wenn jemand verletzt wurde."

Nebenkläger beantragt Kretschmann als Zeugen

Ansonsten war der 16. Verhandlungstag derjenige des Frank-Ulrich Mann. Der Freiburger Anwalt, der den Nebenkläger Dietrich Wagner vertritt, stellte eine Reihe von Beweisanträgen, die Spannung verheißen. Darunter den bereits angekündigten, auch Baden-Württembergs <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik die-letzten-beissen-die-hunde-2372.html _blank>Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann als Zeugen zu vernehmen. Kretschmann - damals Fraktionsvorsitzender der oppositionellen Landtags-Grünen - war am Schwarzen Donnerstag im Schlossgarten und hatte vergeblich versucht, telefonisch den damaligen Innenminister Heribert Rech (CDU) zu einem Abbruch des "robusten" Einsatzes zu veranlassen. Und er hatte in einem Interview die Unverhältnismäßigkeit des Einsatzes angeprangert und bekundet, er habe im Schlossgarten nur friedliche Menschen gesehen. (Übrigens im Gegensatz zu seinem jetzigen Innenminister Reinhold Gall (SPD), der die Schuld an der Eskalation bis heute bei angeblich unfriedlichen Demonstranten verortet.)

Mit seinem Antrag will Rechtsanwalt Mann nachweisen, dass die Angeklagten sowohl von Kretschmann, aber auch - gemäß einer Verabredung zwischen diesem und Rech - von der Polizeiführung darüber informiert worden sein müssen, dass es durch den Wasserwerfer-Einsatz Verletzte gegeben hatte. Beide Angeklagte behaupten, sie hätten von Verletzten erst spät abends erfahren. 

Wer wusste vom Baumfällverbot?

Und auch Mann hatte noch mehr Munition im Köcher. Er will sämtliche Protokolle des Einsatzzentrums im baden-württembergischen Innenministerium für den Schlossgarten-Einsatz beiziehen und somit nachweisen, dass dem Ministerium die verursachten Verletzungen bekannt waren und auch die Polizeiführung informiert wurde. Pikante Details: Zur Veranschaulichung fügte Mann gleich noch zwei Protokolle bei, wonach das Lagezentrum auch über das vom Eisenbahnbundesamt verfügte Baumfällverbot informiert wurde. Die Unterlagen könnten brisant werden, denn der Polizeieinsatz diente dazu, das Gelände für die noch in derselben Nacht durchgeführten Baumfällungen frei zu machen. Wenn das Fällen aber gar nicht zulässig war, dann gab es auch keine Rechtfertigung für den Polizeieinsatz. Spannend zu erfahren, wer wann davon wusste.

Mann verlangte außerdem auch die Beiziehung eines internen Berichts von hohen Beamten des Innenministeriums zu dem Polizeieinsatz. Über dessen Existenz war bis vor kurzem nichts bekannt. Erstmals hatte der pensionierte Polizeipräsident Siegfried Stumpf in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags "Schlossgarten II" vor wenigen Wochen diesen erwähnt.

Und schließlich will der Freiburger Anwalt mittels Beiziehung eines Gutachtens nachweisen, dass die Angeklagten während ihrer Ausbildung an der Polizeihochschule (der Angeklagte Jürgen von M-B. hat dort inzwischen selbst eine hohe Funktion) über die Gefährlichkeit von Wasserwerfern unterrichtet worden seien. Im Unterricht soll das polizeiinterne Gutachten verwendet worden sein, das bereits 1985 erstellt und unter Verschluss gehalten wurde. Darin soll die Gefahr schwerer Verletzungen beschrieben sein. 

Ob all diese Unterlagen Eingang in den Prozess finden werden, muss die Strafkammer nun ebenso entscheiden wie auch, ob sie Winfried Kretschmann als Zeugen einbestellt. Wenn das Gericht weiterhin Lust hat, so wie bei den Beobachtern in den Wasserwerfern, nachträglich den Job der Staatsanwaltschaft zu machen, dann wird es den Anträgen stattgeben.

 

Die nächsten Termine im Wasserwerfer-Prozess beim Landgericht Stuttgart, Olgastraße. 2, Saal 18 (gültigen Ausweis nicht vergessen!):

Mittwoch, 17. September 2014: 

9.00 Uhr: Zeugenvernehmung eines Polizeioberrats, der den beiden Angeklagten zur Unterstützung bei der Einsatzabschnittsleitung zugeteilt war.

15.00 Uhr: Zeugenvernehmung einer Polizeibeamtin

Freitag, 19. September 2014:

9.00, 10.00, 11.00 Uhr: Zeugenvernehmungen von drei Polizeibeamten

danach Prozesspause, Folgetermin Montag, 13. Oktober 2014, 13.30 Uhr.


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12 Kommentare verfügbar

  • Opfer
    am 24.09.2015
    Antworten
    Staatsanwalt schützt reiche Stalker !

    http://erfurt.webs.com/
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