Axel Sch., eines von neun durch Wasserstöße am Kopf verletzten Opfern des Schwarzen Donnerstags, hat weder damals Anzeige erstattet, noch ist er dem Prozess als Nebenkläger beigetreten. Dritte haben seinen Fall angezeigt, dadurch kam er in die Ermittlungsakten. Axel Sch. stand am späteren Nachmittag des 30. 9. 2010, als das Ziel des Polizeieinsatzes schon beinah erreicht war – wie so viele, die beschossen wurden – keineswegs den Wasserwerfern im Weg, sondern abseits auf einer Wiese. Als ihn der Strahl "wie ein Faustschlag" traf, hatte er den Mund offen: Neben einer gebrochenen Nasenscheidewand und zum Glück nicht bleibenden Augenverletzungen wurde ihm dadurch das Zahnfleisch vom Knochen gerissen, ebenso riss eine Mandel entzwei. Wochenlange heftige Schmerzen waren die Folge.
Alexander Sch., der als Nebenkläger vertreten ist, sagt aus: Er habe während einer Pause der Wassereinsätze aus der Gefahrenzone gehen wollen. Die vorausgegangenen Wasserstöße, vor denen er sich habe wegducken können, seien in Kopfhöhe geführt worden. Dann sei er an der rechten Schläfe getroffen worden und zu Boden gegangen. Es sei wie der Boxschlag eines Weltmeisters im Schwergewicht gewesen. Im Schlossgarten habe es keinerlei ärztliche Versorgung gegeben. Jemand habe ihn auf eine Decke auf der Wiese gelegt. Eine zufällig anwesende Augenärztin habe schließlich veranlasst, dass er zu einem Krankenwagen gebracht wurde. Im Katharinenhospital wurde eine Netzhautablösung festgestellt, die zwei Operationen erforderte und die erhöhte Gefahr einer Erkrankung am Grauen Star bedingt.
Oder Zeuge Christian H., der durch einen Augenhöhlenbruch, einen Bindehautriss sowie eine Eintrübung der Linse dauerhaft 20 Prozent seiner Sehkraft verlor: Auch er stand abseits auf einer Wiese, inmitten einer Menschentraube, wollte weg und konnte nicht. Besonders zynisch einmal mehr hierzu der Sprechverkehr aus dem Wasserwerfer: "Runter! Runter, Helmut! So, ja, genau! Genau do nei!" Unter diesen Eindrücken hat sich Christian H. gestern dann entschlossen, dem Verfahren ebenfalls als Nebenkläger beizutreten.
An die 20 bisher im Gerichtssaal abgespielte (Polizei-)Videos belegen die Aussagen der Opfer. Sie belegen manchmal aber noch mehr: beispielsweise, dass Menschen, denen nach hinten die Flucht durch eine Polizeikette versperrt ist, von einer von vorne rechts vorrückenden anderen Polizeikette direkt in die Schussbahn des Wasserwerfers getrieben werden (Video 35, 15.04 Uhr). Oder von wem Gewalt ausging, wenn ein Polizist beim Abführen einer Frau dieser grundlos einen Faustschlag versetzt (Video 564).
Das Anklagekonstrukt wackelt immer mehr
Und sie werfen – im Einklang mit allen bisherigen Zeugenaussagen von Verletzten – immer drängendere Fragen auf. Zum einen: Warum wurden Wasserwerfer gegen Menschen eingesetzt, die gerade freiwillig das Gelände verlassen wollten, und gegen andere Menschen, die nicht weggehen konnten, weil sie von Polizeiketten eingekesselt waren oder aber zwischen Hunderten oder Tausenden anderer Menschen dicht an dicht standen und sich daher nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen konnten? Und wie kann das in Einklang mit der Begründung gebracht werden, dass die Wasserwerfer-Einsätze der Räumung des für Baumfällungen freizumachenden Geländes dienten?
Zum anderen ist die Konstruktion des Anklagevorwurfs der Staatsanwaltschaft mit jedem Verhandlungstag, der vergeht, noch weniger nachvollziehbar. Diese sieht das Verschulden der Angeklagten darin, sie hätten pflichtwidrig nicht dafür gesorgt, dass Wasserstöße in Kopfhöhe unterblieben seien, und dadurch die Verletzung von insgesamt neun Menschen im Kopfbereich verursacht. Juristisch ist das vergleichbar mit dem Vorwurf gegen den Disponenten einer Spedition, der nicht dafür sorgt, dass sein Fahrer den Lkw nicht überlädt, und daher mitverantwortlich gemacht wird für einen dadurch verursachten Unfall. Das ist die Voraussetzung, um nur fahrlässige Körperverletzung anklagen zu können – und nicht Schlimmeres anklagen zu müssen. Darauf hatten sich Staatsanwaltschaft und Polizeiführung bereits geeinigt, <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik bauernopfer-373.html _blank>ehe die ersten Beschuldigten vernommen wurden.
Nachhilfe in Physik gefällig?
Dazu passt aber bereits die Annahme der Staatsanwaltschaft zum physikalischen Ablauf eines Wasserstoßes nicht. Denn der Wasserstrahl wird aus den Rohren des Wasserwerfers weit oberhalb der Kopfhöhe nach unten abgeschossen. Irgendwo trifft er entweder auf den Erdboden oder auf ein – zumeist menschliches – Ziel. Auf dem Weg zum Ziel kommt es zur Krümmung des Wasserstrahls nach unten, und zwar umso mehr, je weiter das Ziel entfernt ist. Das bedeutet beim Einsatz gegen eine Menschenmenge, dass naturgemäß immer dann, wenn nicht der am nächsten zum Wasserwerfer stehende Mensch unterhalb des Kopfes getroffen wird, sondern der Strahl über ihn hinweggeht, zwangsläufig immer auf dem weiteren Weg des Wasserstoßes irgendwann Kopfhöhe erreicht werden muss.
20 Kommentare verfügbar
H.Ewerth
am 01.08.2014