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Die vergessene Wahrheit

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Der Schwarze Donnerstag am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten jährt sich am kommenden Montag zum dritten Mal. Er hat sich ins kollektive Gedächtnis Baden-Württembergs eingebrannt. Doch die politische Aufarbeitung ist kein Ruhmesblatt. Noch immer gibt es keine Entschuldigungen, noch immer gibt es den Rahmenbefehl des Innenministeriums, mit dem schon die CDU die Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 observieren ließ. Daran hat sich auch unter Grün-Rot nichts geändert. Eine bittere Bilanz.

Drei Jahre, die für manche in Tagen zählen. Noch heute speist sich der Widerstand gegen den Tiefbahnhof auch aus der Empörung über den Polizeieinsatz zum Schutz der Baumfällarbeiten. Die, die Aufschluss geben könnten zur Vorgeschichte, allen voran Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus oder der frühere Innenminister Heribert Rech (CDU) – der sitzt noch immer im Landtag –, hüllen sich konsequent in Schweigen. Mehr noch: Mappus kämpft weiterhin vor Gericht gegen die Veröffentlichung bestimmter Mails aus ebenjenen Wochen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Die Justiz wiederum hat eben erst bekanntgegeben, dass die Ermittlungen gegen 70 Demonstranten abgeschlossen sind. Achim Brauneisen, der neue Generalstaatanwalt, klopft den Kollegen auf die Schulter, weil "letztlich gerade einmal 23 Personen vor Gericht gebracht wurden". Außerdem liegen Anklagen gegen zwei ranghohe Polizeibeamte beim Landgericht, gegen drei weitere Beamte wurden Strafbefehle erlassen. O-Ton Brauneisen: "Den Vorwurf, die Staatsanwaltschaft würde gegen Demonstranten mit besonderer Härte vorgehen, während sie die Polizei nur zögerlich mit Samthandschuhen anpackt, kann ich so nicht nachvollziehen."

Aber es wurde mit zweierlei Maß gemessen. Vor allem im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz. Der ging Ende 2010 im Windschatten von Heiner Geißlers Faktenschlichtung über die Bühne. Die damaligen Regierungsparteien CDU und FDP waren – mit Blick auf die herannahende Landtagswahl 2011 – wild entschlossen, Verschleierungen abzunicken und Haarsträubendes hinzunehmen, wie die Vorführung tendenziös geschnittener Polizeivideos. Sie nutzten ihre Stimmenmehrheit, um das eigene Weltbild ohne Kratzer davonkommen zu lassen und im Gegenzug die Protestszene in möglichst schlechtes Licht zu rücken.

Ein Beispiel von vielen: Thomas Würtenberger von der Uni Freiburg, ihr Gutachter zum Thema Zulässigkeit von Blockaden, durfte seine Sicht der Dinge unwidersprochen vom Gegengutachter der Opposition vortragen. Sätze wie "Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gewährt keine Art Selbsthilferecht gegenüber politisch abgelehnten Mehrheitsentscheidungen" oder "Pfefferspray und Wasserwerfer sind verhältnismäßige Mittel unmittelbaren Zwangs, um polizeiliche Maßnahmen gegenüber einer gewaltbereiten und gewalttätige Ausschreitungen nicht scheuenden Menschenmenge durchzusetzen" bestimmten die Berichterstattung. Eine "Verhinderungsblockade" wie jene vom 30. 9. falle nicht mehr unter das Versammlungsrecht, "daher ist die These von den friedlichen Demonstranten und den unfriedlichen Polizisten verfehlt".

Die Abwehr der CDU spielt foul

Erst elf(!) Tage nach Würtenbergers Vortrag kam sein von SPD und Grünen geladener Freiburger Kollege zu Wort, der Rechtsphilosoph Ralf Poscher. "Nach den Indizien des Polizeiberichts war die Anwendung des unmittelbaren Zwangs unter Verwendung der eingesetzten Hilfsmittel und Waffen, von denen eine erhebliche Verletzungsgefahr ausging (...), nicht mehr angemessen", urteilte der. In die Schlagzeilen schaffte es diese Einschätzung nicht. CDU und FDP hatten den Termin für Poschers Auftritt tricky gewählt: Bundespräsident Christian Wulff weilte an diesem 15. Dezember zeitgleich zum Antrittsbesuch im Landtag.

Dass die Abwehr auch foul spielen darf, versteht sich für die CDU ohnehin seit jeher von selbst – jedenfalls wenn es in Untersuchungsausschüssen ums eigene Wohl und Wehe geht. Der spätere Ministerpräsident Erwin Teufel, damals Staatssekretär, kickte in den Siebzigerjahren eine geplante Sondermülldeponie über die Grenze seines Wahlkreises. Als ein Untersuchungsausschuss den seltsamen Vorgang näher betrachtet, findet sein Vorsitzender Fritz Hopmeier – natürlich Jurist und natürlich von der CDU – nichts daran, dass alle Zeugen aus dem Ministerium vor ihrem Auftritt Teufel die Aussage zur Gegenzeichnung vorlegen müssen. Später bringt Fraktionschef Günther Oettinger die Geisteshaltung seiner Partei nüchtern so auf den Punkt: Die CDU-Abgeordneten in einem Untersuchungsausschuss seien allein dazu da, das Vorgehen der Regierung zu verteidigen und alle Angriffe der Opposition zu parieren. Seine Faustregel gilt bis heute, je heikler die Vorwürfe, desto bedenkenloser die Wahl der Mittel.

Im Schlossgarten-Ausschuss ist auch der Krimiautor Wolfgang Schorlau als Zeuge geladen. "Ich habe mehrfach gehört, dass Demonstranten sich gegenseitig ermahnt haben, friedlich zu sein", berichtet er und dass er von Anfang an im Park dabei war. Von den Demonstranten "ging an diesem Tag keine Gewalt aus", vielmehr sei die der Polizei "sozusagen ins Nichts" gegangen. Der CDU-Reflex funktioniert tadellos: Von Ulrich Müller, dem ehemaligen CDU-Umweltminister, muss sich Schorlau fragen lassen, ob er als Schriftsteller überhaupt Realität und Fiktion auseinanderhalten könne. (Derselbe Müller wird zweieinhalb Jahre später als Vorsitzender des nächsten Untersuchungsausschusses, jenes zum EnBW-Milliardendeal von Stefan Mappus, zurücktreten, weil herauskommt, dass er dem abgewählten Regierungschef auf einem Autobahn-Parkplatz vertrauliche Unterlagen zugesteckt hatte, damit der sich besser für seine Aussagen präparieren konnte.)

Schorlau kann sehr wohl, bewahrt auch angesichts immer neuer Nachfragen von CDU- und FDP-Abgeordneten in immer rauerem Ton die Ruhe und bleibt bei seiner Darstellung, dass die jungen Leute, die einen Zugang zum Schlossgarten blockierten, friedlich waren. Zudem räumt er nüchtern die Kollision zweier Rechte ein, "einmal das der Baufirma auf Zugang zum Bauplatz und andererseits das Demonstrationsrecht, die abgewogen werden mussten". Und dann äußerte der prominente Zeuge noch den frommen Wunsch, der Ausschuss möge sich das "große Verdienst" erwerben, die Vorgänge aufzuklären.

Der heutige Innenminister Gall wollte den Ausschuss nicht

Paradoxerweise ging dieser Wunsch in Erfüllung. In insgesamt 13 Sitzungen, dank der Vernehmung von mehr als 60 Zeugen, wurde Stein für Stein ein kritisches Mosaik gezeichnet. Die von politischen Interessen mitgeprägten Rahmenbedingungen, die falsche Strategie, Überforderung und Fehleinschätzungen, Sturheit und Dünkel führten zu einer in der Bundesrepublik seit vielen Jahren nicht mehr erlebten Eskalation mit mehr als 400 Verletzten. "Der Untersuchungsausschuss hat trotz schwieriger Arbeitsbedingungen im Rahmen seiner Möglichkeiten den Nachweis erbracht, dass dieser Polizeieinsatz im Schlossgarten am 30. 9. 2010, der völlig aus dem Ruder lief, durch verantwortungsvolles Handeln des Ministerpräsidenten und anderer Mitglieder der Landesregierung hätte vermieden werden können", formulieren SPD und Grüne in ihrer mehr als 60 Seiten starken, detaillierten Bewertung der Ereignisse. Viele Aussagen werden gegeneinanderstellt, mahnende Stimmen zitiert oder die chaotischen Zustände im Park herausgearbeitet. Und weiter: "Es ist durch die Zeugenvernehmungen und Aktenrecherchen deutlich geworden, wie Ministerpräsident Mappus die Entscheidung über den Polizeieinsatz an sich gezogen hat und deshalb dafür auch die politische Verantwortung trägt."

Natürlich teilten und teilen CDU wie FDP diese Ansicht nicht. Was aber seit dem Machtwechsel kaum mehr relevant sein sollte. Längst hätten die Neuen ihrer Sicht der Dinge im Nachhinein zum Durchbruch verhelfen können. Ein Interesse daran ist allerdings kaum erkennbar. Da passt ins Bild, dass der heutige Innenminister Reinhold Gall den ganzen Ausschuss ursprünglich nicht wollte und sich lieber mit den äußerst lückenhaften Auskünften der Polizei im Innenausschuss des Landtags zufriedengegeben hatte – bis sich zunächst die Jusos und dann seine Landes-SPD insgesamt der Forderung der Grünen nach Einrichtung dieses Ausschusses anschlossen.

Schwamm drüber! Darüber, dass führende Polizeibeamte im Vorfeld der Baumfällaktion erhebliche Zweifel an Sinnhaftigkeit und Zeitpunkt äußerten. Oder dass Mappus in einer Regierungserklärung zu Stuttgart 21 wenige Tage später den endgültigen Beginn der Bauarbeiten verkünden wollte. Oder dass der Einsatzleiter, Stuttgarts Polizeipräsident Siegfried Stumpf, in der entscheidenden Phase zu Beginn der Blockade mit ausgeschaltetem Handy auf einer Pressekonferenz im Landtag saß. Er ist uninformiert über die Vorgänge keine 400 Meter entfernt, kann keine Anweisungen geben, fabuliert aber davon, wie Gitter gezogen werden, Baufahrzeuge in den Schlossgarten einfahren und die Lage unter Kontrolle ist.

Nicht zuletzt Schwamm drüber, dass SPD und Grüne als Konsequenz aus dem Schwarzen Donnerstag initiativ werden wollten. Eine Neuregelung des Versammlungsrechts ist in Aussicht gestellt, außerdem eine Neufassung des Untersuchungsausschussgesetzes "zur Verbesserung des Minderheitenschutzes und zur Sicherung der Unvoreingenommenheit der Zeugen". Im grün-roten Koalitionsvertrag heißt es: "Wir werden die Beschlussempfehlungen im gemeinsamen Minderheitenvotum von SPD und Grünen umsetzen." Gut zwei Jahre später, im Juni 2013, raffen sich die Grünen zu einer neuerlichen Ankündigung auf, "das über 30 Jahre alte Versammlungsgesetz aktuellen Gegebenheiten in unserem Land anzupassen und dementsprechend weiterzuentwickeln".

Für die SPD-Fraktion stehen die Anliegen allerdings bis heute "nicht auf der Agenda". In Galls Innenministerium wird damit argumentiert, dass das versprochene "bürgerfreundliche Versammlungsrecht" auch rechten Kräften zugutekommen würde, und die beantragten die meisten Demonstrationen im Land. Das Skalpell sei gefragt, sagt ein Sprecher, "nicht der Vorschlaghammer". Und Uli Sckerl, heute Grünen-Fraktionsgeschäftsführer, der sich im Untersuchungsausschuss redlich mühte, den CDU-Abgeordneten klarzumachen, dass Blockaden nicht per se sittenwidrig sind, argumentiert mit dem Arbeitsanfall: Angesichts der "aktuell großen Themendichte bei den innenpolitischen Reformen und wegen des Arbeitsumfangs von Polizeireform und Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes bei den Fraktionen und im Innenministerium haben wir entschieden, dass das Versammlungsgesetz nachrangig auf die Tagesordnung kommt". Der vierte Jahrestag des Schwarzen Donnerstags kommt bestimmt. So oder so. Und der fünfte fällt in den nächsten Landtagswahlkampf.

 

Download:

<link http: www9.landtag-bw.de wp14 drucksachen _blank>650 Seiten zur Arbeit des Ausschusses


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8 Kommentare verfügbar

  • Blender
    am 22.12.2015
    Antworten
    Man sollte 3 Monate vor der BW-Wahl dran denken, dass IM R. Gall (SPD) den U-Ausschuss nicht wollte, und die Kennzeichnung der Polizisten auch nicht. Jetzt ist gerichtlich geklärt dass DIE POLIZEI verfassungsfeindlich agitierte, und eben NICHT die Demonstrierenden. Kretschmann hat als…
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