Einschub, der dritte: Die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Stuttgart zu den Vorkommnissen des 20.6.2011 sind niedergelegt in zwölf "Ermittlungs- und Beweismittel-Aktenordnern", in der 41 Zeugenvernehmungen (überwiegend) von Polizeibeamten veraktet sind sowie - sage und schreibe - 7889 Fotos, 251 Videos und 137 Youtube-Filme. Zugucken, fotografieren und filmen konnte die Polizei also an dem Tag in einem Umfang, wie es unvorbereitet kaum ein Hollywood-Studio könnte, aber eingreifen oder wenigstens über Lautsprecher durchsagen, dass die "Besetzer" schweren Landfriedensbruch begehen und besser heimgehen sollten, konnte sie nicht?
Einschub, der vierte: Bis heute wundern sich eine Menge Menschen in dieser Stadt, die an diesem Abend ebenfalls das fragliche Gelände betreten haben, warum sie nie deswegen verfolgt worden sind. Unter 7889 Fotos, 251 Videos und 137 Youtube-Filmen müssten wohl leicht auch mehrere Abgeordnete von Land- und Bundestag zu identifizieren gewesen sein, eine geraume Menge von Journalisten, durchaus der eine oder andere vormalige und daher polizeibekannte Kundgebungsredner sowie mehr als eine Handvoll sonstiger Prominenter, deren Konterfei wenigstens einer aus einer ganzen "Ermittlungsgruppe Grundwasser" schon mal in der Zeitung gesehen haben müsste. Stattdessen werden nur die "üblichen Verdächtigen" verfolgt. Prominenz, also Öffentlichkeit, so scheint es, schadet den Ermittlungen Häußlers. Vor allem aber wohl seinen politischen Zielen. Dass auch Projektbefürworter das Gelände betraten und nicht verfolgt wurden, wundert dagegen weniger.
Solche Strafverfolgung ist richtig teuer
Die Redaktion von kontext:wochenzeitung hat erfahrene Strafrechtler gebeten, einmal die Kosten hochzurechnen, die entstehen können, wenn allein nur jene 48 des Landfriedensbruchs Beschuldigten, ohne sonst irgendetwas angestellt zu haben, die Strafbefehle über drei Netto-Monatsgehälter nicht akzeptieren und in die Hauptverhandlung gehen. Angesichts der Schwere des Vorwurfs, also "Landfriedensbruch", und der bereits in den Anträgen formulierten Drohung, bei Nicht-Annahme des Strafbefehls sei vor Gericht sogar "Landfriedensbruch in besonders schwerem Fall" zu prüfen, wäre dann jedem der Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zuzuordnen. Da kein Amts- und auch kein Landgericht gleichzeitig gegen 48 Beschuldigte verhandeln kann, müsste wie üblich aufgeteilt werden in Gruppen von höchstens je fünf Beschuldigten. Jede Verhandlung würde, bei der Aktenlage und bei der Menge von Beweisanträgen, die Verteidiger schon angekündigt haben, nicht unter acht bis zehn Verhandlungstagen abgehen. Gäbe es Freisprüche vor dem Amtsgericht, womit zu rechnen wäre, müsste die Staatsanwaltschaft, um ihr Gesicht zu wahren, Berufung einlegen. Und Revision, wenn es Freisprüche, wie bereits geschehen, vor dem Landgericht gibt.
Nur diese 48 Fälle, sagen uns Experten, kosten den Steuerzahler, wenn die Staatsanwaltschaft nicht Recht bekommt, eine halbe Million Euro. Und dann sind noch 120 andere Fälle offen. Allein zum 20.6.2011.
Einschub, der fünfte: Die Redaktion von kontext:wochenzeitung ist der Überzeugung, dass Strafverfolgung in dieser Gesellschaft keine Frage des Geldes sein darf. Allerdings meinen wir, dass Strafverfolgung auch nicht das Hobby eines einzelnen sein darf. Und eine halbe Million Euro wegen nahezu nichts halten wir für ziemlich viel Geld nur dafür.
Noch immer sind, beinah exakt zwei Jahre danach, die Strafbefehlsanträge gar nicht erlassen, weil die Häußler-Abteilung zunächst anderthalb Jahre ermittelte, sich dann Amts- und Landgericht über die Zuständigkeit stritten und schließlich die zuständige Richterin wegen erwiesener Befangenheit abgezogen werden musste. Klar ist heute schon, dass alle, falls sie je verurteilt werden sollten, strafmildernde Urteile erwarten können, weil allein die Verfahrensdauer gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.
Klar ist auch, dass Bernhard Häußler kein Allein-Täter ist. Er ist nicht der Chef der Staatsanwaltschaft Stuttgart, sondern hat als Abteilungsleiter zwei Hierarchie-Stufen über sich. Darüber steht die Generalstaatsanwaltschaft, die ebenfalls in Ordnung findet, was Häußler treibt. Und darüber gibt es den Justizminister, der seit zwei Jahren im Amt ist, Interviews zu Häußler ablehnt und sich, wenn es gar nicht mehr anders geht, gleichzeitig vor, hinter und neben Häußler stellt.
Rainer Stickelberger, heißt der Mann. Hier in kontext:wochenzeitung wurde vor geraumer Zeit eine Redewendung formuliert, die vielfach übernommen und verbreitet wurde. "Die SPD", schrieb Josef-Otto Freudenreich den Grün-Roten zum Einjährigen, sei die beste "Urlaubsvertretung", die sich die CDU nur wünschen könne. Und in tausend kalten Wintern nicht, fügen wir heute hinzu, hätte die Mappus-CDU einen verschlafeneren Justizminister als Stickelberger auf die Beine gebracht.
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Dr. Elvira Weißmann
am 29.11.2013