KONTEXT:Wochenzeitung
KONTEXT:Wochenzeitung

Häußlers Fehler

Häußlers Fehler
|

Datum:

Der Historiker Carlo Gentile wirft Bernhard Häußler schwere Ermittlungsfehler vor. Der Stuttgarter Oberstaatsanwalt hatte das Verfahren gegen die Beschuldigten des SS-Massakers in Sant'Anna die Stazzema 2012 eingestellt. Jetzt muss die Generalstaatsanwaltschaft entscheiden, ob es dabei bleibt.

Belegt schwere Ermittlungsfehler: Historiker Gentile

Das Martin-Buber-Institut für Judaistik der Universität Köln liegt in einem unauffälligen Gebäude, das eher wie ein mehrstöckiges Mietshaus aussieht. Hier arbeitet der Mann, der mit einem <link https: www.kontextwochenzeitung.de fileadmin user_upload sant_anna-gutachten_von_c._gentile_bs.pdf download>82 Seiten starken Gutachten jetzt nicht nur bei der Staatsanwaltschaft in Stuttgart, sondern auch im Landesjustizministerium für Aufregung sorgt. Denn Minister Rainer Stickelberger (SPD) hat die Arbeit des umstrittenen Oberstaatsanwalts Bernhard Häußler (63) in den vergangenen Monaten mehrfach verteidigt.

Dazu kommt, dass Bernhard Häußler so gründlich ermittelt hat, dass ihm offenkundig entgangen ist, dass zwei der nach seinen Angaben acht noch lebenden Beschuldigten schon tot waren, als Häußler das Verfahren gegen sie und sechs weitere Personen Ende September 2012 eingestellt hatte. Dies bestätigte jetzt die Generalstaatsanwaltschaft gegenüber Kontext. 

In dem Gebäude, in dem das Buber-Institut in Köln untergebracht ist, trifft man Studenten aus allen Kontinenten; sie besuchen das Akademische Auslandsamt. Auch Carlo Gentile, ein Mann mit schwarz gelocktem Haar, könnte einer von ihnen sein. Doch als Student würde der gebürtige Italiener, der in einer katholischen Familie in Imperia aufgewachsen ist, nicht durchgehen. Schon weil das Haar an einigen Stelle ins Grau changiert. Der promovierte Historiker (53) arbeitet hier in der Kerpener Straße seit knapp sechs Jahren. 

Gentiles neuestes Werk trägt den Titel "Historisches Gutachten in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Angehörige der 16. SS-Panzergrenadierdivision 'Reichsführer SS' wegen Mordes in Sant'Anna di Stazzema am 12. August 1944". Er hat es verfasst im Auftrag von Enrico Pieri (78), einem der wenigen Überlebenden des Massakers in dem Gebirgsdorf in der Toskana. Mehrere Hundert Menschen sind damals grausam ermordet worden. Darunter über 100 Kinder. Genaue Zahlen können nicht ermittelt werden.

Das Gentile-Gutachten ist am Montag, den 15. April, in Stuttgart eingegangen, bestätigt der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Es diene, so Enrico Pieris Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, der weiteren Begründung ihrer Beschwerde gegen die <link https: www.kontextwochenzeitung.de fileadmin user_upload sant_anna_einstellungsverfuegung.pdf _blank download>Einstellung des Verfahrens. Vier der Beschuldigten sind bereits seit 2008 in Italien rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die anderen waren in dem Prozess in La Spezia nicht angeklagt. 

Die Regale, Ablagen und der Schreibtisch in Raum 310 des Buber-Instituts in Köln sind übersät mit Büchern, Ordnern sowie deutschen, italienischen und englischsprachigen Akten. Carlo Gentile hat sie zum Teil schon in den 90er-Jahren in Archiven im In- und Ausland gesammelt. Seit 15 Jahren arbeitet er als historischer Sachverständiger bei NS-Strafverfahren oder bei deren Vorbereitung – in Deutschland, Italien und Kanada. Seit ihrer Gründung 2009 ist er Mitglied der von den beiden Außenministern berufenen Deutsch-Italienischen Historikerkommission; sie hat 2012 einen <link https: www.kontextwochenzeitung.de fileadmin user_upload dt.-it._historiker_abschlussbericht.pdf _blank download>180 Seiten starken Bericht vorgelegt, der sich mit der deutsch-italienischen Kriegsvergangenheit und dem Schicksal der nach Deutschland deportierten italienischen Militärinternierten beschäftigt. 

Viele von Carlo Gentiles Publikationen, vor allem seine Doktorarbeit, sowie etliche Kopien der von ihm gesammelten Dokumente liegen auch in Stuttgart: entweder bei den Spezialermittlern des Landeskriminalamts oder bei Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler, der neben anderen Aufgaben auch für die Verfolgung von NS-Straftätern und Kriegsverbrechern in Baden-Württemberg zuständig ist. 

Carlo Gentile hatte der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg schon vor etlichen Jahren einen Teil seiner Dokumente zur Verfügung gestellt. Er hoffte, damit die Ermittlungen über eines der schlimmsten Kriegsverbrechen, das Deutsche in Italien verübten, unterstützen zu können. Die Zentrale Stelle hat das Verfahren dann rasch an Häußler abgegeben, der es nach zehn Ermittlungsjahren im Oktober des Vorjahrs in einer 150 Seiten umfassenden Verfügung einstellte. Begründung: Den Beschuldigten könne weder Mord noch Beihilfe zum Mord nachgewiesen werden. 

Im Gegensatz zu den italienischen Richtern, die zehn SS-Männer 2005 in deren Abwesenheit schuldig gesprochen haben, ist die Staatsanwaltschaft Stuttgart der Auffassung, man könne nicht mit Sicherheit beweisen, dass das Massaker "eine von vornherein geplante und befohlene Vernichtungsaktion gegen die Zivilbevölkerung" gewesen sei. Es bestehe "auch die Möglichkeit, dass das Ziel des Einsatzes ursprünglich die Bekämpfung von Partisanen und die Ergreifung arbeitsfähiger Männer zum Zwecke der Verschleppung nach Deutschland war". Es sei möglich, dass die Erschießung erst dann befohlen worden sei, als klar war, dass die ursprünglich Absicht nicht erreicht werden konnte. Eine spontane Aktion aus Verärgerung also. Das wäre Totschlag und verjährt.

Angehörige der 16. SS-Panzergrenadierdivision Reichsführer-SS wenige Kilometer nördlich von Sant-Anna di Sazzema im Sommer 1944. Bild: PrivatEine Blutspur hinterlassen

Carlo Gentile dagegen weist nach, dass die SS-Division in den sogenannten Bandengebieten – so bezeichneten die Nazis Gebiete, in denen sie Partisanen vermuteten – regelmäßig wehrlose Frauen, Kinder und Alte in grausamer Art und Weise tötete. Auch bei der Suche nach möglichen Zwangsarbeitern sei es immer wieder zu Massakern gekommen. Gentile führt dies unter anderem auf "das genuin nationalsozialistische Prinzip der Selektion zwischen Arbeitsfähigen und Nicht-Arbeitsfähigen und deren Vernichtung" zurück.

Dieses Prinzip sei bei den Aktionen der 16. SS-Panzergrenadierdivision 'Reichsführer-SS' in Italien ähnlich zum Tragen gekommen wie in Osteuropa, wo sich Angehörige der Division zum Teil schon an der Bekämpfung der Partisanen und der Ermordung von Juden und Zivilisten beteiligt hatten. Zum Beispiel 1941 in Weißrussland oder 1943 in Warschau. So habe Divisionskommandeur Max Simon den SS-Sturmbannführer Helmut Looß – beide sind längst verstorben – in Italien zum Sicherungskommandanten ernannt, einen Mann mit einer 18-monatigen Erfahrungen bei der "Bandenbekämpfung" im besetzten Osteuropa. 

"Die Massaker waren durchorganisiert und folgten einer straffen militärischen Regie", sagt Carlo Gentile in seinem Büro und blättert in seinen Papieren. Anders als die Gebirgsjäger, die beim Kampf gegen Partisanen in Italien ungleich weniger Menschen getötet hätten, habe die Waffen-SS eine große Blutspur hinterlassen.

Mit dieser Einschätzung ist der Kölner Historiker nicht allein. So verweist auch der Historiker Lutz Klinkhammer auf die Übernahme "östlicher" Methoden.

Acht Angehörige der Einheit lebten nach Angaben von Oberstaatsanwalt Häußler im September des Vorjahres noch: Karl-Heinz Bartlewski, Alfred Baumgart, Werner Bruß, Alfred Concina, Karl Ewald Gropler, Ignaz Alois Lippert, Theodor Sasse und SS-Untersturmführer Gerhard Hermann Otto Sommer, der Führer der 7. Kompanie. Nur die zwei Jüngsten, Bartlewski und Lippert, seien einfache Mannschaftssoldaten gewesen. Karl-Heinz Bartlewski, Alfred Concina und Werner Bruß leben nicht mehr. Concina ist vor einem halben Jahr gestorben, die anderen beiden vor einem Jahr bzw. über einem Jahr.

Mindestens für einige der Beschuldigten, so Carlo Gentile, könne nachgewiesen werden, dass sie im Sommer 1944 schon beim Aufstieg zum Gebirgsdorf Sant'Anna di Stazzema wussten, was sie tun werden. Ihnen sei bekannt gewesen, wie man bei der angesagten "Bandenbekämpfung" vorzugehen hat. Und zwar aus eigener Erfahrung. Baumgart und Bruß, so Gentile, hätten 1941 Einheiten des Kommandostabs "Reichsführer-SS" angehört, Gropler seit 1942 der SS-Division "Totenkopf" und Sommer seit 1940 der "Leibstandarte Adolf Hitler".

Mangelhafte wissenschaftliche Bearbeitung

Weitere Kritikpunkte des Kölner Historikers: Bernhard Häußler habe etliche Zeugenaussagen und Dokumente, die zum Verständnis des Kriegsverbrechens wichtig sind, nicht verwendet und das "Tatsachengeschehen" in seiner Verfügung "ohne jede Rücksicht auf die Topografie" beschrieben.

An anderer Stelle wirft Gentile dem Oberstaatsanwalt "eine unklare Vorstellung von Partisanenbekämpfung und eine mangelnde Kenntnis militärischer Entscheidungsprozesse und Sachverhalte" vor. Ganz abgesehen von der "mangelhaften wissenschaftliche Bearbeitung bei der Erhebung der historischen Daten". Zudem habe Bernhard Häußler der italienischen Königsfamilie für 1943 eine "Flucht ins Ausland" angedichtet und aus der italienischen Regierung eine "Exilregierung" gemacht. Gentile: "Tatsächlich floh die Königsfamilie mit Teilen des Hofs, dem Regierungschef Badoglio sowie wichtigen Offizieren am 9. September 1943 aus Rom nach Apulien (Süditalien), das bereits von alliierten Truppen befreit worden war." Und die legitime italienische Regierung habe ihre Tätigkeit im befreiten Süditalien fortgesetzt.

Wie sorgfältig Bernhard Häußler mit der historischen Wahrheit umgeht, belege auch die Bildunterschrift eines Fotos, das er ohne Quellenangabe verwendet hat: "Getötete deutsche Soldaten und Wrack eines Fahrzeugs der Waffen-SS nach einem Partisanenüberfall bei Bardine." Tatsächlich, so der Kölner Historiker, zeige das Foto tote Zivilisten. Sie seien am 12. August 1944 im Raum Sant'Anna di Stazzema und Valdicastello festgenommen und nach einigen Tagen Haft und Misshandlungen ermordet wurden. Das Foto (samt korrekter Zuordnung) befinde sich seit 1944 bei den Akten der britischen Ermittlungsbehörden. 

Steht unter massiver Kritik: Staatsanwalt Häußler. Foto: Norbert FörsterlingCarlo Gentile hat diese und viele andere Ergebnisse seiner Recherchen schon in dem Buch "Wehrmacht und Waffen-SS im Partisanenkrieg – Italien 1943 bis 1945" beschrieben. Es ist 2012 erschienen, just zu der Zeit, in der Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler das Sant'Anna-Verfahren eingestellt hat. Der Kölner Historiker hatte zwar mehrere Jahre lang die italienischen Ermittler beraten, doch aus Stuttgart war nie ein Anruf gekommen. Bernhard Häußler ist der Experte nur einmal bei der Zentralen Stelle in Ludwigsburg vor vielen Jahren begegnet. Damals hatte er vor einem internen Kreis einen Vortrag über Kriegsverbrechen in Italien gehalten. Häußler war unter den Zuhörern. 

Entscheidung in einigen Wochen

Jetzt muss die Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart Gentiles Gutachten mit Häußlers Ausführungen vergleichen. Falls der zuständige Oberstaatsanwalt Peter Rörig zu der Erkenntnis kommen sollte, dass Häußler nicht ausreichend ermittelt habe, wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft in Stuttgart zurückgegeben. Sollte Häußler das Ergebnis der Ermittlungen juristisch falsch gewertet haben, muss Anklage vor dem zuständigen Schwurgericht erhoben werden. Mit einer Entscheidung, so der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, kann in den nächsten Wochen gerechnet werden.

Falls die Beschwerde keinen Erfolg haben sollte, könnte Pieri noch ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht anstrengen lassen. Doch ob bis dahin noch einer der hochbetagten Männer am Leben sein wird, ist ungewiss. 

Denkbar wäre noch eine andere Wende: Die ehemaligen SS-Männer Horst Eggert aus Weil der Stadt bei Stuttgart und Ludwig Göring aus Karlsbad bei Karlsruhe und Karl-Heinz Bartlewski, der zuletzt in Karlsruhe wohnte, sind mittlerweile verstorben. In Baden-Württemberg lebt nur noch der Beschuldigte Ignaz Alois Lippert, der 1944 ein junger Grenadier war. Wenn er stirbt, so ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, muss die Justiz das Verfahren an ein anderes Bundesland abgeben.

 

Weitere Kontext-Artikel und Links zum Thema:

Artikel:

<link https: www.kontextwochenzeitung.de _blank internal-link>"SS-Opfer will Verfahren erzwingen", ein Bericht über die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung

<link https: www.kontextwochenzeitung.de _blank internal-link>"Ich mache weiter", ein Interview mit dem italienischen Militärstaatsanwalt Marco De Paolis

<link https: www.kontextwochenzeitung.de _blank internal-link>"Reine Rache", ein Interview mit Gabriele Heinecke, der Anwältin des Überlebenden Enrico Pieri

<link https: www.kontextwochenzeitung.de _blank internal-link>"Neuer NS-Prozess?", ein Bericht über die Sant'Anna-Ermittlungen von Oberstaatsanwalt Häußler

Links:

<link https: www.kontextwochenzeitung.de fileadmin user_upload enrico-pieri-brief.pdf _blank download>Enrico Pieris Brief an Joachim Gauck 

<link http: www.bundespraesident.de shareddocs reden de joachim-gauck _blank external-link-new-window>Die Gauck-Rede vom 28. Februar 2013

 


Gefällt Ihnen dieser Artikel?
Unterstützen Sie KONTEXT!
KONTEXT unterstützen!

Verbreiten Sie unseren Artikel
Artikel drucken


3 Kommentare verfügbar

Kommentare anzeigen  

Neuen Kommentar schreiben

KONTEXT per E-Mail

Durch diese Anmeldung erhalten Sie regelmäßig immer Mittwoch morgens unsere neueste Ausgabe unkompliziert per E-Mail.

Letzte Kommentare:






Die KONTEXT:Wochenzeitung lebt vor allem von den kleinen und großen Spenden ihrer Leserinnen und Leser.
Unterstützen Sie KONTEXT jetzt!