KONTEXT:Wochenzeitung
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"Aufpassen auf die Laterne!"

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Im Wasserwerferverfahren vor dem Stuttgarter Landgericht ist am Dienstag bereits der zweite Schöffe wegen Befangenheit aus dem Verkehr gezogen worden. Der ehemalige Berufsschullehrer Reinhold B. soll die Verletzten des Schwarzen Donnerstags verhöhnt haben. Die beiden nunmehr amtierenden Ersatzschöffen müssen nun durchhalten, andernfalls ist der bis Weihnachten terminierte Prozess geplatzt.

Vergangenen Freitag (18. 7.), gegen 16.20 Uhr, in der Tiefgarage der Landesbibliothek: Frank-Ulrich Mann steht am Kassenautomaten, um sein dort geparktes Auto auszulösen. Der Rechtsanwalt aus Freiburg, der im Wasserwerferprozess den Nebenkläger Dietrich Wagner vertritt, kommt geradewegs aus dem Gerichtssaal, in dem an diesem Tag sein Mandant als Zeuge ausgesagt hat. Ruhig und sachlich hat Wagner, der am Schwarzen Donnerstag vom Strahl der Wasserwerfer die schlimmsten Verletzungen erlitten hat, die Vorgänge am 30. 9. 2010 und den Schicksalsschlag geschildert, der sein Leben verändert hat.

Während Mann am Automaten sein Ticket bezahlt, tritt Reinhold B. zu ihm heran. Auch B. kommt direkt aus dem Gericht, er wohnt seit Prozessbeginn am 24. Juni als Schöffe der Verhandlung bei. Reinhold B. hat offenbar Gesprächsbedarf. Ein zäher Prozess sei das, sagt der ehemalige Berufsschullehrer zum Einstieg und legt dann los: Nach seiner Ansicht sei man selbst schuld, wenn man sich in solche Situationen bringe. Wenn man sich in Gefahr begebe, müsse man sich nicht wundern, wenn es nicht gut geht. Und weiter: Vielen Demonstranten ginge es gar nicht um die Sache. Er habe sich immer gewundert, dass bei den Protesten um S 21 auch so viele ältere Menschen teilnehmen würden. Er wisse, dass diese instrumentalisiert werden. Diese Menschen bekämen Kaffee versprochen, wenn sie mit einem Bus nach Stuttgart fahren, am Hauptbahnhof aussteigen und in die Trillerpfeifen blasen würden. Daher seien viele ältere Menschen bei den Protesten zu sehen.

Geringschätzung der S-21-Gegner

Mehr noch von ähnlicher Weltsicht gibt Reinhold B. von sich, bevor ihm Mann den Platz am Kassenautomaten überlässt. Noch in der Tiefgarage spricht der Anwalt das soeben Gehörte als Gedächtsnisprotokoll in ein Tonband. Übers Wochenende formuliert er namens seines Mandanten einen Befangenheitsantrag, der am Montag der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts und der Vorsitzenden Richterin Manuela Haußmann per Fax zugeht. Manns Argumente: "Mit den Äußerungen bringt der Schöffe eine deutliche Geringschätzung der S-21-Gegner allgemein und der Nebenkläger im Besonderen zum Ausdruck, zumal die Äußerungen fielen, als kurz zuvor über die schweren Verletzungen des Nebenklägers Dietrich Wagner verhandelt wurde. Ferner spricht er den Projektgegnern die Wahrnehmung ernsthafter, berechtigter Anliegen ab und degradiert diese zu reinen Marionetten. In diesem Verfahren dreht es sich in erheblichem Maße um die Frage, ob der Polizeieinsatz vom Schwarzen Donnerstag verhältnismäßig war, mithin auch, ob sich die Bürger zu Recht im Mittleren Schlossgarten aufhalten durften."

Montagnachmittag: Richterin Haußmann hat sofort reagiert und den Schöffen Reinhold B. einbestellt. Im Beisein einer zweiten Richterin hält sie ihm alle Punkte vor, die der Anwalt zu Papier gebracht hat. Reinhold B. streitet erst alles ab, dann verstrickt er sich in Widersprüche, schließlich räumt er doch ein, diese Äußerung zumindest teilweise getan zu haben. Der Fall ist klar: Bei Reinhold B. besteht eindeutig die Besorgnis der Befangenheit, die Strafkammer schließt ihn vom Verfahren aus und schreibt in ihrem Beschluss zur Begründung: "... ist das von dem Nebenkläger Dietrich Wagner vorgebrachte Misstrauen gegen den Schöffen B. gerechtfertigt. Die ... Äußerungen dieses Schöffen lassen besorgen, dass er sich in einer für den Fall wesentlichen Frage, nämlich im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes am 30. 9. 2010 ... bereits unverrückbar festgelegt hat. Insbesondere seine Äußerungen, 'man sei selbst schuld, wenn man sich in solche Situationen bringe', lassen besorgen, dass er sich bezüglich des Verhaltens der am 30. 9. 2010 im Schlossgarten anwesenden Personen bereits ein abschließendes Bild gemacht hat."

Auch im ersten Fall war die Befangenheit eindeutig

Der Fall ist sogar so klar, dass selbst die Staatsanwaltschaft dem Ablehnungsantrag beitritt. Die Anklagebehörde hatte Mitte Juni ebenfalls mit einem Befangenheitsantrag dafür gesorgt, dass die andere ursprünglich ausgeloste Schöffin kurz vor Prozessbeginn ausgeschlossen werden musste. Die Frau, eine Kommunalpolitikerin aus Kornwestheim, war nach dem Schwarzen Donnerstag aus Protest gegen die Polizeigewalt aus der CDU aus- und den Freien Wählern beigetreten. Auch der Fall war glasklar.

Dienstag, 9 Uhr, im Gerichtssaal: Jetzt sitzt Günther A. als Schöffe auf der Gerichtsbank, er hat als letzter verbliebener Ergänzungsschöffe die Verhandlung von Beginn an verfolgt und ist drin im Thema. Allerdings hat das – vorerst bis Weihnachten durchterminierte – Verfahren nach nur vier Wochen nun keine Ersatzschöffen mehr zur Hand. Fällt jetzt aus welchen Gründen auch immer noch einer aus, dann wäre der Prozess geplatzt. 

Nach Dietrich Wagner am Freitag kommt gestern ein weiterer Nebenkläger als Zeuge zu Wort. Hans W. (Name geändert), über dessen Schicksal <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik volles-rohr-gegen-haeussler-2310.html _blank>Kontext bereits berichtet hat, beschreibt in eindringlichen Worten, wie es zu seiner schweren Augenverletzung kam, die mehrere operative Eingriffe und Krankenhausaufenthalte nach sich zog, welche aber sein Sehvermögen nicht vollständig wiederhergestellt haben. Er sei mehrfach massiv vom Wasserwerfer getroffen worden, habe dabei mehrere Schläge gegen den Rücken erhalten, die durch seinen Rucksack gemildert wurden, schließlich aber einen gegen den Nacken, durch den seine Brille vom Kopf geschleudert wurde. Er habe sich gebückt, die Brille aus dem "Dreckwasser" gefischt und sich aufgerichtet. In dem Moment habe ihn der Strahl des Wasserwerfers im Auge getroffen "wie ein Schlag mit einer Eisenstange".

Die Rohrführer haben genau gezielt

Während Hans W., selbstständig und dreifacher Familienvater, bis heutigentags mit Gleichgewichtsstörungen, extremer Lichtempfindlichkeit und psychischen Problemen zu kämpfen hat, machen die im Gerichtssaal vorgespielten Videos von seiner Verletzung deutlich, wie sehr die Wasserwerfer-Besatzungen darum bemüht waren, bestimmte Ziele nicht zu treffen. So ist die Beschwerde an einen Rohrführer ("Du triffsch Kollega") ebenso gut zu hören wie die gleich dreimal geäußerte Warnung "Aufpassen auf die Laterne". Der rechts von Hans W. befindlichen Wegbeleuchtung ist dann tatsächlich auch nichts passiert.

Rückblende, nochmals Freitag, der 18.: Der Sitzungstag beginnt mit einem Paukenschlag: Die Vorsitzende gibt bekannt, die Staatsanwaltschaft habe gegen Polizeipräsident a. D. Siegfried Stumpf ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt eingeleitet. Dies sei durch die Erkenntnisse im Wasserwerferprozess ausgelöst worden. Die beiden Angeklagten hatten geschildert, Stumpf und Oberstaatsanwalt a. D. Bernhard Häußler hätten sich bereits zwischen 14.00 und 14.10 Uhr im Schlossgarten aufgehalten und massive Wasserwerfereinsätze erlebt. Das habe sich durch vorhandene Videoaufzeichnungen, die bislang übersehen worden seien, bestätigt. Stumpf werde nun vorgeworfen, entgegen seinen Verpflichtungen als Einsatzleiter nicht gegen rechtswidrige Wasserwerfereinsätze gegen Köpfe von Menschen eingeschritten zu sein und dadurch weitere Verletzungen verursacht zu haben.

Marsmännchen und Moorhuhnjagd

Dann kommt Dietrich Wagner zu Wort. Nach seiner Schilderung war Wagner am Morgen des 30. 9. 2010 zunächst aus Respekt vor dem Engagement der Jugendlichen zur Schülerdemonstration gekommen und hatte sich über die vielen Teilnehmer gefreut. Als nach Auslösen des Parkschützer-Alarms wegen des im Schlossgarten beginnenden Polizeieinsatzes viele Jugendliche dorthin wechselten, sei er auch in den Schlossgarten gegangen. Der Park sei voller Polizisten, anzusehen wie "Marsmännchen", gewesen. Später sei ein Wasserwerfer zum Einsatz gekommen mit "tropischem Regen". Auffallend für Wagner, dass Hunderte von Menschen zu husten begonnen hätten, für ihn ein Zeichen der Beimischung von Reizgas. Die anfangs sanften Wasserstöße seien immer heftiger geworden. Menschen seien umgeschossen worden und übereinandergestürzt, ein "unwürdiges Schauspiel". Als er habe weggehen wollen, habe ein Polizist ihn nicht aus dem gebildeten Kessel gelassen.

Seine Idee, sich darauf mit ausgebreiteten Armen winkend dem Wasserwerfer entgegenzustellen, um dadurch eine Pause der Angriffe zu erreichen, nennt Wagner, der ruhig und gefasst wirkt, rückblickend naiv. Die Besatzung des Wasserwerfers habe gefeixt. Es sei wie bei der Moorhuhnjagd gewesen. Er räumt ein, Kastanien, die der Wasserwerfer aus den Bäumen geschossen hatte, gegen diesen geworfen zu haben. Plötzlich habe er einen stechenden Schmerz gespürt, sei umgefallen und müsse bewusstlos geworden sein. Zwei Männer hätten ihn dann hochgehoben, die ersten Meter getragen und dann hinausgeführt.

Rettungskräfte Fehlanzeige

Wagners Erstversorgung schildert eine Augenärztin, die als interessierte Bürgerin in den Schlossgarten gegangen und unversehens in die Rolle einer Notärztin geraten war, da keinerlei offizielle Rettungskräfte im Schlossgarten waren. Von 12.30 Uhr bis 16 Uhr sorgte sie für die Erstbehandlung von Dutzenden Menschen mit Augenverletzungen in einem "Behelfslazarett". Medizinisches Gerät holte sie aus ihrer nahe gelegenen Praxis, Medikamente aus einer Apotheke. Andere anwesende Ärzte kümmerten sich ebenso um eine Vielzahl von Verletzten, eine irreale Situation wie in einem Kriegsgebiet ohne staatliche medizinische Versorgung, nach ihren Worten "wie auf dem Mars". Ab 16 Uhr verlegte sie ihren Dienst in ihre Praxis. Helfer brachten Verletzte dahin.

Die Augenärztin wirkt sichtlich mitgenommen. Verarbeitet hat sie diese Erlebnisse offensichtlich immer noch nicht. Im Saal herrscht atemlose Stille. Wagner sei in das Behelfslazarett gebracht worden. Sie habe sofort festgestellt, dass eine Behandlung vor Ort nicht möglich sei, aber immerhin dafür sorgen können, dass eine aus medizinischer Sicht nicht angebrachte Augenspülung unterblieb. Bestürzend auch ihre Schilderung, Sensationsreporter hätten sie zunächst von Wagner abgedrängt und die Erstversorgung behindert. Wagner ist seit seiner Entlassung aus dem Krankenhaus ihr Patient.

Alarm in der Augenklinik

Der damalige Leitende Ärztliche Direktor der Augenklinik im Katharinenhospital berichtet im Zeugenstand, die Klinik sei während des Schlossgarteneinsatzes verständigt worden, dass mit einer Vielzahl von Behandlungsbedürftigen zu rechnen sei. Von wem der Hinweis gekommen sei, wisse er nicht, jedenfalls nicht von der Polizei. Er habe deswegen seine Ärzte in Alarmbereitschaft versetzt und bereits Kontakt mit auswärtigen Augenkliniken für den Fall aufgenommen, dass die eigenen Kapazitäten nicht ausreichten. Wagner sei gegen 14.10 Uhr eingeliefert und etwa drei Wochen lang stationär behandelt worden. Etliche Operationen seien notwendig gewesen. Wagner habe an beiden Augen sehr schwere Verletzungen erlitten, unter anderem Bruch beider Augenhöhlenböden, Netzhauteinrisse und -ablösung. Die Linse sei aus der Halterung gerissen worden. Der Augeninnendruck habe sich erhöht.

Wagners Geisterfahrten

Auf die Frage von Rechtsanwalt Mann, der Wagner vertritt, ob sein Mandant mit den festgestellten Verletzungen in der Lage sei, Auto zu fahren, antwortet der Professor spontan "niemals". Hintergrund dieser Frage ist ein umfangreiches Dossier, das ein Kriminalbeamter über Wagner mit der Zielrichtung erstellt hatte, Wagner simuliere. Es lägen Hinweise vor, dass er mit dem Auto fahre, ohne Blindenstock zügig gehe, Menschen aus größerer Entfernung erkenne und Polizistinnen auf den Hintern schaue. Erst auf Nachfrage Manns an seinen Mandanten stellt sich heraus, dass der 70-Jährige – unter anderem wegen solcher Verdächtigungen, aber hauptsächlich aus Angst, völlig zu erblinden – an Depressionen leidet und mit Psychopharmaka behandelt werden muss.

Als Folge des Dossiers hatte die Staatsanwaltschaft die Begutachtung Wagners durch den Leiter der Augenklinik Ulm veranlasst. Dieser nimmt den ganzen Tag über an der Verhandlung teil und erstattet dann sein Gutachten. Demnach verblieb auf Wagners rechtem Auge eine restliche Sehkraft von fünf Prozent, auf dem linken kann er nur noch den Kontrast zwischen Hell und Dunkel erkennen. Wegen fortschreitender Eintrübungen als Folge erhöhten Innendrucks ist eine weitere Verschlechterung zu befürchten, eine völlige Erblindung nicht auszuschließen.

Keine Ermittlungen gegen E.

Als Fazit des Prozesstags bleibt, dass sich die Strafkammer sehr intensiv um Sachaufklärung bemüht und die Aussagen keinen der Beteiligten und Zuhörer unberührt lassen. Auch die am Freitag gezeigten polizeilichen Videoaufnahmen machen wieder sprachlos. Mitten im Geschehen und sehr oft als aufmerksamer Beobachter im Bild der den beiden Angeklagten zur Verstärkung bei der Einsatzabschnittsleitung zugeteilte Polizeibeamte Thomas E. Gegen ihn wird offenbar bislang von der Staatsanwaltschaft nicht ermittelt. Auf Nachfrage erklären die Angeklagten, E. habe sie über seine Beobachtungen nicht informiert. Seine Rolle wird noch zu thematisieren sein.


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42 Kommentare verfügbar

  • Klaus Neumann
    am 02.08.2014
    Antworten
    Solches erinnert mich so an manches medizynische "Gut"achten, das durch meine Hände ging: "Hintergrund dieser Frage ist ein umfangreiches Dossier, das ein Kriminalbeamter über Wagner mit der Zielrichtung erstellt hatte, Wagner simuliere. Es lägen Hinweise vor, dass er mit dem Auto fahre, ohne…
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Ausgabe 459 / Grüne Anfänge mit braunen Splittern / Udo Baumann / vor 1 Tag 8 Stunden
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