"Hoffe nicht ohne Zweifel und zweifle nicht ohne Hoffnung."
Gerne hätten wir die Beteiligten des Wasserwerferprozesses beim Landgericht Stuttgart gefragt, ob dieser fast 2500 Jahre alte weise Spruch des römischen Dichters und Philosophen Seneca d. J. ein Motto für den Ausgang eines langwierigen und schwierigen Verfahrens sein könnte.
Leider waren jedoch Staatsanwaltschaft und Verteidiger nicht besonders auskunftsfreudig. Dabei könnten auch sie ahnen, dass bei einem Verfahren mit derart hohem öffentlichem Interesse und vielleicht übersteigerten Hoffnungen (siehe oben) unsere Leserinnen und Leser gerne auch wissen würden, wer die agierenden Personen sind. Nicht umsonst gibt es das geflügelte Wort vom Kampf ums Recht. Ein Kampf ohne Kämpfer aber ist nicht vorstellbar, wie uns alle Lebensbereiche zeigen, sei es Politik, Sport, Kunst, aber auch andere Prozesse. Man denke nur an Kachelmann, Hoeneß, Wulff ...
Das Landgericht gab immerhin die Namen der Berufsrichter samt Lebens- und Dienstalter bekannt, beantwortete allerdings die Fragen zum Prozessstoff nicht. Ganz so großzügig war die "objektivste Behörde der Welt" (eigener Anspruch der deutschen Staatsanwaltschaften) nicht. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft übersandte folgende Stellungnahme:
Prozess soll im Gerichtssaal stattfinden, nicht in der Zeitung
"Zu den beiden Staatsanwälten möchte ich Ihnen lediglich mitteilen, dass Herr Dr. Biehl einen Doktortitel besitzt. Im Übrigen möchte ich weder zu deren Alter noch zu deren Werdegang etwas sagen, da wir kein Portrait der Kollegen wünschen, sondern die beiden als Vertreter der Staatsanwaltschaft Stuttgart auftreten. Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Die Leitung des Prozesses obliegt dem Gericht und je nachdem wie sich der Prozess entwickelt werden unsere Staatsanwälte im Prozess agieren. Dies kann aber nicht schon im Vorfeld erörtert werden, zumal der Prozess im Gerichtssaal und nicht in der Zeitung stattfinden sollte."
Wortkarg gaben sich auch die Verteidiger der beiden Angeklagten, die zu den Fragen zum Prozess keine Auskunft gaben und hinsichtlich ihrer Person auf ihre Internetseiten verwiesen. Mitteilsamer waren die Anwältinnen und Anwälte der Nebenkläger, die uns gleich zitierfähige Sätze mitlieferten.
Ganz entgehen konnten auch Gericht und Staatsanwaltschaft der Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen nicht:
Manuela Haußmann, die Vorsitzende der Strafkammer, hat eine für die Justiz außergewöhnliche Karriere hingelegt. Der Tätigkeit beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt als Strafrichterin folgte der Wechsel zum Landgericht Stuttgart, wo sie alsbald Präsidialrichterin wurde (rechte Hand des Präsidenten, ein klassisches Sprungbrett für höhere Weihen). Diese Weihen holte sie sich anschließend bei ihrer Tätigkeit im Bundesgerichtshof, um dann jetzt an das Landgericht Stuttgart zurückzukehren und – genau im Schwabenalter – zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht befördert zu werden. Die Leitung der Strafkammer hat sie Anfang dieses Jahres übernommen. Im Prozess stehen ihr zwei Berufsrichter (die 38-jährige Beisitzerin Müller-Nies, seit 2002 im Justizdienst, und der 55jährige Beisitzer Böckenhoff, seit 1988 im Justizdienst) und zwei Schöffen zur Seite.
24 Kommentare verfügbar
beate würtele
am 07.07.2014Danach sind die Lügen , die Falschaussagen, die Verantwortlichen, die wirklich krimminellen Täter/innen reingewaschen ! ????
Wie sieht es dann mit den Schmerzensgeldern für die Verletzten , Traumatisierten ....aus und
wie mit den vielen zu…