KONTEXT:Wochenzeitung
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Fürsorglich geblendet?

Fürsorglich geblendet?
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Der Wasserwerferprozess macht Sommerpause. Kontext stellt bald vier Jahre nach dem Schwarzen Donnerstag die Frage: Warum sind eigentlich jene fünf Fälle von fahrlässiger Körperverletzung der ganze klägliche Rest an juristischer Aufarbeitung eines Polizeieinsatzes mit mehr als 400 Verletzten? Weil die Staatsanwaltschaft nicht mehr anklagen konnte. Vor allem aber nicht wollte.

Was da verhandelt wird seit dem 24. Juni im Saal 18 des Landgerichts, ist dennoch "einmalig in der bundesdeutschen Geschichte". So jedenfalls stuft ein unserer Redaktion vorliegender Text, der aus dem Innenministerium eines anderen Bundeslands stammt, jenen Vorgang ein, der sich am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten über Stunden hinweg abgespielt hat: Wasserstöße mit teils maximalem Druck gegen eine Menschenmenge – zum Zweck der Räumung eines Geländes und nicht etwa zur Abwehr von gewalttätigen Angriffen. 

Dass die Wasserstöße zur Gefahrenabwehr erforderlich und verhältnismäßig gewesen wären, behaupten nicht einmal die beiden Angeklagten. Denn ihre Verteidigung geht dahin, sie hätten von diesen Regelverstößen und den verursachten Verletzungen nichts mitbekommen. Verräterisch freilich die eine und andere Einlassung der beiden Beamten zu Videos, die im Gerichtssaal abgespielt werden. Der Angeklagte Andreas F. einmal wörtlich: "Hier ist eine große Menschenansammlung, die im Prinzip wegmuss." Und sein Kollege Jürgen von M.-B. ein andermal sinngemäß: Freilich hätten sich da auch Kinder befunden, sogar direkt vor dem Wasserwerfer. 

Für ihre Fälle sind diese Aussagen nicht relevant, wohl aber dann, wenn einer den Blick wagt auf den Einsatz als Ganzes. Der ist vor Gericht bisher unterblieben und wird es wohl bleiben, denn die Beschränkung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft allein auf Kopftreffer der Wasserwerfer verstellt genau diesen Blick. Schließlich ging polizeiliche Gewalt am Schwarzen Donnerstag beileibe nicht nur von Wasserwerfern aus, sondern auch von massenhaft versprühtem Pfefferspray, von Schlagstöcken und von in Kampfmonturen steckenden Ellenbogen und Fäusten. Zeugen im Prozess schildern das anschaulich, Polizeivideos belegen die Aussagen – doch das spielt in diesem Verfahren so wenig eine Rolle wie die Tatsache(n), dass einerseits die Reiterstaffel mit ihrem enormen physischen Drohpotenzial sehr früh eingesetzt wurde, das Antikonfliktteam der Polizei dagegen gar nicht.

Auch die Angeklagten wollen den Blick aufs Ganze 

Die Betrachtung nur einer Einsatzart (Wasserwerfer) geht daher in der rechtlichen Bewertung des Einsatzes fehl. Das sieht sogar Andreas F. so: "Es geht immer um das Ganze." Man müsse alle Maßnahmen zusammen sehen. Und der damalige Polizeipräsident Siegfried Stumpf hatte kürzlich vor dem Untersuchungsausschuss "SchlossgartenII" des Landtags Zweifel bekundet: "Man muss fragen: Erklärt sich das Geschehen aus sich selbst?"

Das tut es bis heute nicht. Die einzige plausible Erklärung dazu, warum dieser Einsatz so und nicht anders verlief, die je ein Polizist abgegeben hat, war sogar eine Prognose. "Nicht nur bei mir, sondern auch bei vielen meiner Kollegen entsteht immer mehr der Verdacht, dass Ausschreitungen seitens der Polizeiführung ... provoziert werden ... Für die nächste Zeit ist ein härteres Vorgehen geplant. Ich sehe voraus, dass sich MP Mappus als 'Law-and-Order'-Mann darstellen wird, auf Kosten der Polizei", heißt es in <link file:11113>einem anonymen Schreiben, das kurz vor dem Schwarzen Donnerstag den damaligen Oppositionspolitikern Winfried Kretschmann, Werner Wölfle (beide Grüne) und Nils Schmid (SPD) zugegangen war. Verbunden mit der Bitte, "dass Sie die Vorgänge untersuchen und zukünftig auf die Polizeieinsätze achten".

Abläufe und Zahlen für die Medien manipuliert? 

Der Absender gab sich als "Angehöriger des Führungs- und Einsatzstabes" (FESt) der Stuttgarter Polizei aus und machte anhand von Beispielen deutlich, was sich "insbesondere seit Rückkehr des MP Mappus aus dem Urlaub" so alles geändert hatte: Auf einmal sollten "Gefangene gemacht" werden, "um zu dokumentieren, dass die Demoteilnehmer gewaltbereit sind". Hierfür sei es bereits zu unnötigen Einkesselungen und Festnahmen gekommen und die jeweiligen Abläufe seien für die Medien "falsch dargestellt" worden.

Bis hin zum Vorwurf, sogar Teilnehmerzahlen von Kundgebungen seien von der Stuttgarter Polizei mit dem Innenministerium besprochen worden, deckt sich dies alles mit der Wirklichkeit jener Tage im Spätsommer 2010, als der gerade mal seit einem halben Jahr im Amt befindliche Stefan Mappus den Medienberater Dirk Metz engagiert und endlich sein Thema für den Landtagswahlkampf 2011 gefunden hatte: Stuttgart 21. Plötzlich nahm der Jung-Ministerpräsident "den Fehdehandschuh auf", plötzlich entdeckte er, dass sich der Widerstand gegen das Bahnprojekt "zunehmend radikalisiert" und Demonstranten "immer gewaltbereiter" werden. 

Und es deckt sich auch mit der Aussage eines weiteren Angehörigen des Führungszirkels im Stuttgarter Polizeipräsidium, der gegenüber Kontext bestätigte, dass es im Vorfeld des Schwarzen Donnerstags klare Ansagen der Politik gegeben haben muss. So habe es kaum eine Besprechung mehr gegeben, in der Polizeipräsident Stumpf nicht den Raum verlassen habe, um zu telefonieren. Und oft genug habe er nach Rückkehr dann Entscheidungen gefällt, die nicht den Vorschlägen aus den eigenen Reihen entsprachen.

Das meinen wohl die Angeklagten Andreas F. und Jürgen von M.-B. mit dem Hinweis, man müsse den Einsatz als Ganzes betrachten. Dann nämlich würden nicht nur sie ihre Köpfe hinhalten müssen, sondern jede Menge Polizisten mehr. Vermutlich beinah alle, die mit Pfefferspray gesprüht haben, und das waren Hunderte.

Strengste Vorschriften für den Einsatz von Pfefferspray

Wie für Wasserwerfer (Polizeidienstverordnung 122, wir berichteten) gibt es auch für dieses Kampfmittel polizeiliche Vorschriften (sogenannte Handhabungshinweise). Demnach ist Zweck des Einsatzes von Pfefferspray, Personen aus der Distanz in einen angriffsunfähigen Zustand zu versetzen. Dadurch soll die Polizei einen taktischen Vorteil bei der Eigensicherung erhalten. Schon damit wird klar, dass es sich um eine Verteidigungswaffe gegen Angriffe handelt.

Pfefferspray wird aus dem Fruchtfleisch der Chilipflanze oder einem synthetischen Ersatzstoff hergestellt. Durch den enthaltenen Wirkstoff kommt es zu einer intensiven Schmerzempfindung und Entzündungsreaktion. Die Augen schwellen rasch zu. Hinzu kommen Ringen nach Luft, Hustenreiz und Würgereiz sowie Atemnot. Die Haut kann Rötungen und Schwellungen aufweisen. Auch die Psyche kann nachhaltig beeinträchtigt werden, da es zu Angst- und Beklemmungsgefühlen, Orientierungslosigkeit, Aggressionssteigerung und panischen Reaktionen kommen kann. Die Beschwerden können bei der vorgeschriebenen Erstversorgung 45 Minuten dauern, bei Kontaktlinsenträgern auch länger.

Dass gar keine Erstversorgung erfolgt, sehen die Vorschriften freilich nicht vor. Vielmehr umfassen die Anordnungen für die Nachversorgung acht durchzuführende Maßnahmen. Selbst an den lagebedingten Erstickungstod wird gedacht und die Lagerung in einer atmungserleichternden Position verlangt.

Wo war der Notarzt?

Der Einsatz von Pfefferspray gegen Kinder und erkennbar Schwangere ist laut Vorschrift grundsätzlich unzulässig. Dennoch wurde Pfefferspray massenhaft gegen Kinder (Teilnehmer der Schülerdemo) eingesetzt – ohne jegliche strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen. Außer in einer Notwehrsituation ist der Einsatz bei unter einem Meter Abstand respektive bei großen Sprühgeräten von zwei Metern ebenfalls grundsätzlich unzulässig, da sonst ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht. Auch dazu sprechen <link http: www.youtube.com _blank>Fotos und Videos eine andere Sprache.

In zahlreichen Fällen der Anwendung von Pfefferspray ist nach dieser Vorschrift ein Rettungsdienst oder Notarzt erforderlich. Der Polizeiärztliche Dienst Baden-Württemberg hat dazu ein Merkblatt herausgebracht, das die Erste-Hilfe-Maßnahmen auflistet und insbesondere vorschreibt, dass Betroffene während der kritischen Zeit der ersten 45 Minuten zu überwachen seien. Ein weiteres Merkblatt für das Einsatztraining der hiesigen Polizei enthält detaillierte Hinweise, was der behandelnde Arzt zu beachten hat und welche Medikamente eingesetzt werden sollen. Dumm nur, wenn – wie am Schwarzen Donnerstag" – vor Ort kein Arzt hinzugezogen wird und Ärzte, die von Verletzten aufgesucht werden, vom Merkblatt keine Kenntnis haben. 

Wegen fehlender Rettungskräfte wurde nie ermittelt

Warum die Polizeiführung vor diesem Einsatz keine Rettungskräfte bestellt, ja diese noch nicht einmal in Alarmbereitschaft versetzt hatte, dafür aber über Stunden den Zugang zum Park auch für Sanitäter versperren ließ, war nie Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Schließlich hatte der zuständige Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler, der den Schwarzen Donnerstag über viele Stunden hinweg persönlich am Tatort und im ständigen Dialog mit der Polizeiführung verbracht hatte, dieser (und damit zugleich sich selbst auch) bereits im Dezember 2010 einen Persilschein ausgestellt. Öffentlich, per Zeitungsinterview mit den "Stuttgarter Nachrichten".

Wohl aber wurde – zu Dutzenden und wegen Körperverletzung im Amt – gegen Beamte ermittelt, die Pfefferspray nicht vorschriftsmäßig eingesetzt hatten. Das Ergebnis war stets das gleiche: Eine dreistellige Zahl von Verfahren gegen Polizisten mussten eingestellt werden, weil die von Kopf bis Fuß vermummten und nicht gekennzeichneten Täter nicht identifiziert werden konnten. Mit einer einzigen Ausnahme: In dem Fall hatte ein Beamter aus nächster Nähe grundlos einer Frau ins Gesicht gesprüht. Auch der wäre nie identifiziert und verurteilt worden, hätten ihn nicht die eigenen Kollegen dafür angezeigt ...

Da blieb der Staatsanwaltschaft nichts anderes mehr übrig als – per Strafbefehl eine milde Geldstrafe zu beantragen. In anderen Fällen, in denen uniformierte Täter identifiziert werden konnten, gab sie sich alle Mühe, nicht anklagen zu müssen. Zum Beispiel der Fall Tom Adler: Zusammen mit anderen Demonstranten hatte der Stuttgarter Linke-Stadtrat im Schlossgarten auf dem Boden gesessen, als ein Polizist mit seinem Sprühgerät aus nächster Nähe einen Strahl Pfefferspray unmittelbar über die Köpfe der Gruppe abgab. Dabei wurde Adler am Auge verletzt. Die Situation ist fotografisch beeindruckend festgehalten auf der Titelseite des Buches "Mit Kanonen auf Spatzen" (von Loeper Literaturverlag) zum ersten  U-Ausschuss des Landtags. Adler war außerdem von Polizisten gepackt und eine Böschung hinuntergestoßen worden.

Pfefferspray sogar aus Sorge um die Demonstranten eingesetzt

Mit Verfügung vom Juni 2013, also nach immerhin 32-monatiger Ermittlungsdauer, stellte die Staatsanwaltschaft ihr Verfahren gegen zwei Beamte der Böblinger Bereitschaftspolizei ein. Auf acht Seiten legte sie dar, warum der Einsatz von Pfefferspray nicht nur allgemein, sondern auch insbesondere gegen Adler rechtmäßig gewesen sei. Das Pfefferspray sei "nach sorgfältiger Prüfung der Verhältnismäßigkeit als Mittel eingesetzt worden, um die Demonstranten zum Verlassen des Platzes zu bewegen". Der Einsatz von Pfefferspray "mit einer vorübergehenden Gesundheitsbeeinträchtigung" sei weniger einschneidend als eine Freiheitsentziehung (Gewahrsamnahme). Da weder "große Jugend noch hohes Alter" und auch "keine rauschmittelbedingte eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit der Demonstranten" vorgelegen habe, sei der Einsatz verhältnismäßig. Allerdings wurde auf die Frage der offensichtlichen Unterschreitung des vorgeschriebenen Mindestabstands und die damit verbundene erhöhte Verletzungsgefahr nicht eingegangen.

Interessant auch die weitere Begründung: Nach der Einschätzung des Beschuldigten habe für die auf dem Boden sitzenden Demonstranten die Gefahr bestanden, von den nachfolgenden Reihen überrannt zu werden.

Vorsorglich zum Opfer gemacht? Fürsorglich geblendet?

Da muss man schon der "politischen" Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart angehören, um derartigen Zynismus auf Behördenpapier zu tippen. Und abschließend: Die Beamten, die Adler gepackt und eine Böschung hinuntergestoßen hatten, hätten leider nicht ermittelt werden können.

Ähnlich hanebüchen und im Zweifel stets zugunsten beschuldigter Polizisten argumentierten die Juristen aus Deutschlands fünftgrößter Anklagebehörde immer auch dann, wenn Beamte den Schlagstock eingesetzt hatten. Unvergesslich jene Bilder vom Schwarzen Donnerstag, als ein kahlköpfiger Böblinger Bereitschaftspolizist ("Prügelglatze") <link http: www.youtube.com _blank>wie ein Berserker durch den Park tobte und wahllos auf alles eindrosch, was ihm im Weg war. Unvergessen, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart – und nach ihr die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft – in alledem nur Notwehrhandlungen des schlägernden Truppführers erkennen konnten. 

Demonstranten wurden mitunter unnachgiebig verfolgt 

Nicht nur, dass die Ankläger in diesem Fall wesentlich schneller gearbeitet hatten, denn bereits am 28. Juni 2011 stellte Staatsanwalt Stefan Biehl (der jetzt im Wasserwerferprozess die Anklage vertritt) das Verfahren ein. Aggressionen waren nach Biehls Recherchen nämlich nicht von dem Oberkommissar ausgegangen, sondern von den Demonstranten. Unglaublich, wiewohl typisch, dass dieselbe Staatsanwaltschaft später den Träger eines Ansteckers unnachgiebig und durch mehrere Instanzen verfolgte, der das Konterfei des glatzköpfigen Gladiators zeigte und die Aufschrift "Gewalt liebende brutale Schlägercops verurteilen und ab in den Knast" trug.

Pech hatte auch Jan H., der ohne Vorwarnung und grundlos von einem Polizeibeamten abseits des zu räumenden Weges einen wuchtigen Hieb mit dem Schlagstock auf den Kopf erhalten hatte. Dies führte zu einer stark blutenden Wunde, die später im Krankenhaus genäht werden musste. Zwei Polizisten zogen den Verletzten zum Weg, warfen ihn vor dem im Einsatz befindlichen Wasserwerfer auf den Boden und überließen ihn seinem Schicksal. Oberstaatsanwalt Häußler stellte am 18. April 2012 das Verfahren gegen unbekannt ein, da der (die) Täter nicht hätte(n) ermittelt werden können. Vernehmungen weiterer Polizeibeamter der in Frage kommenden Einheiten erfolgten nicht, da "diese entweder sich selbst belasten müssten, die Tat zum Nachteil des Anzeigeerstatters begangen zu haben, oder im Falle, dass sie den Übergriff eines Polizeibeamten beobachteten und in der Folge nichts unternahmen, der Strafvereitelung im Amt verdächtig wären". Stets ein beliebtes Argument, unterbliebene Ermittlungen zu rechtfertigen.

Auch in Sachen Schlagstockeinsatz gibt es genau eine Ausnahme von der Regel. In dem Fall hatte ein Hauptmeister der Bereitschaftspolizei Göppingen bereits um 10.49 Uhr am Schwarzen Donnerstag, ganze neun Minuten nachdem er überhaupt erst im Park eingetroffen war, seinen Schlagstock mehrfach gegen einen Passanten eingesetzt, von dem er sich bedroht fühlte. Der Mann, ein Anwalt, der mit Aktentasche unterm Arm vom nahe gelegenen Amtsgericht kam, erstattete Anzeige – Monate nach dem Vorfall und erst, nachdem er erfahren hatte, dass es Videos gab, die den Vorgang belegten.

Auch da konnte die Staatsanwaltschaft dem Polizisten nicht mehr helfen, hatte es aber immerhin versucht: Doch vom Amtsgericht wurde der Beamte zu einer höheren Strafe verurteilt, als die Anklage gefordert hatte ...


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21 Kommentare verfügbar

  • Reinhard Gunst
    am 19.08.2014
    Antworten
    Schon die ersten Bilder des Einsatzes zeigen dass die Aktion eine Falle war um brutale Gewalt zu legetimieren. Damit war klar kalkuliert dass das Protestpotential in Stuttgart sich auf Jahre am Bahnhofsprojekt abarbeiten würde und nicht an anderen unliebsamen Punkten wie den amerikanischen…
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