KONTEXT:Wochenzeitung
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Die Letzten beißen die Hunde

Die Letzten beißen die Hunde
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Erst waren sie – polizeiintern – so was wie die Helden vom Schlachtfeld des Schwarzen Donnerstags. Heute sind sie jene Letzten, die die Hunde beißen. Die beiden angeklagten Polizisten im Stuttgarter Wasserwerferprozess sollen das Bauernopfer für jene erbringen, die wirklich die Verantwortung trugen, und sie wehren sich tapfer. Aber sie kämpfen gegen die Macht der Bilder.

Jürgen von M.-B., 48, Polizeidirektor, und Andreas F., 41, Polizeioberrat, haben seit jenem 30. September 2010 eine ziemliche Berg-und-Tal-Fahrt erlebt. Und an den ersten zwölf Prozesstagen bis zur Sommerpause wieder eine: erst in luftige Höhen mit guten Aussichten, dann rasant hinunter ins tiefe Tal. An beiden geht das nicht spurlos vorbei. Betreten, mitunter wie versteinert wirken ihre Mienen, wenn Zeugen schildern, was ihnen widerfahren ist, und gleich darauf Videos die Aussagen belegen. Mit belegten Stimmen sagen sie dann, was sie dazu sagen müssen: Nein, diesen Vorgang hätten sie nicht mitgekriegt, jenen nicht bemerkt, überhaupt so gut wie gar nichts gesehen von dem, was auf Dutzenden von (Polizei-)Videos festgehalten ist. Als wären sie gar nicht im Park gewesen.

Das ist der Teil der Verteidigungsstrategie, der gar nicht überzeugt, aber notgedrungen durchgehalten werden muss. Andere Taktiken sind geschickter gewählt. Zum Prozessauftakt das Bedauern zu erklären, dass es Verletzte gab, da machten sie Punkte. Sich in den eigenen Schilderungen des Erlebten als Opfer einer katastrophalen Einsatzplanung darzustellen (sowie alsbald eintretender Kommunikationsprobleme, weil der Funk nicht funktionierte), das ist schlichtweg die Wahrheit. Noch wirksamer die Versuche der Verteidigung, andere Verantwortliche mit ins Boot zu holen: Endlich wird auch gegen den Polizeipräsidenten a. D. Siegfried Stumpf ermittelt, nachdem die Angeklagten standhaft ausgesagt hatten, dessen Behauptung, zu Zeiten der heftigsten Wasserwerfer-Angriffe gegen 14 Uhr gar nicht im Park gewesen zu sein, sei unwahr.

(Sie ist unwahr. Fotos und Videos aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft beweisen das eindeutig. Über die Gründe, warum diese Beweismittel jahrelang übersehen worden sein sollen, darf spekuliert werden. Einer liegt jedenfalls auf der Hand: Die Bildbeweise vom sogenannten Feldherrnhügel zeigen neben dem Einsatzleiter Stumpf den Oberstaatsanwalt a. D. Bernhard Häußler, der die Ermittlungsverfahren zum Schwarzen Donnerstag geleitet und jenes gegen Stumpf, gegen den 30 Anzeigen eingegangen waren, bereits im Dezember 2010 niedergeschlagen hatte.)

Privataudienz bei Mappus

Das waren noch Zeiten damals! Auch für Jürgen von M.-B. und Andreas F., denen in den Tagen nach dem Einsatz aus den eigenen Reihen nicht etwa Kritik, sondern hohe Ehre zuteil wurde. So wurde der in der CDU bestens vernetzte Jürgen von M.-B., damals im Ehrenamt stellvertretender Bürgermeister von Nufringen (Kreis Böblingen), am 3. Oktober 2010 für einen ganz besonderen Auftrag ausersehen: Er durfte nach Berlin fliegen, um dem – zur Nationalfeiertags-Party dort weilenden – damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus und dessen Medienberater Dirk Metz persönlich Bericht zu erstatten. Was von M.-B. für das Gespräch unter sechs Augen in der Berliner Landesvertretung im Gepäck hatte, kann freilich nicht Mappus' Erwartungen entsprochen haben: Während private Aufnahmen von Polizeigewalt bereits seit Tagen im Internet kursierten, hatte sich auf über 200 Stunden polizeilichem Videomaterial so gut wie gar nichts finden lassen, womit belegt werden konnte, dass Gewalt von den Menschen im Park ausgegangen war.

Dennoch wurde von M.-B. wie auch Andreas F. im November 2011 vor den ersten, damals CDU-dominierten Untersuchungsausschuss des Landtags geladen. Und zwar nicht als Zeugen, schon gar nicht als Beschuldigte, sondern als Sachverständige! Als solche durften die beiden Beamten dem Gremium erläutern, warum was schiefgegangen war, und sie durften auch noch Sprüche klopfen. Andreas F. in der Sitzung vom 23. November 2010 zu einer Videosequenz aus dem Schlossgarteneinsatz: "Hier bietet sich der Wasserwerfer an, weil dieses Instrument auch in die Tiefe des Raumes hineinwirken kann und damit im hinteren Bereich auch Personen im Prinzip zum Weggehen auffordern kann." Und Jürgen von M.-B. legte sachverständig nach: "Wir wollen eine sprechende Polizei sein. Es soll klar sein, wenn die Polizei handelt, warum sie handelt." Als wären sie gar nicht im Park gewesen ...

In dem Stil hielt der damalige Leiter der Einsatzabteilung der Böblinger Bereitschaftspolizei noch im Mai 2011 Vorträge in rotarischen Zirkeln ("Stuttgart 21 – Ein- und Ausblick aus polizeilicher Sicht"), während die Stuttgarter Polizei immer wieder gern ihrem Mann, dem Revierleiter Andreas F., die ansonsten seltene Gelegenheit vermittelte, persönlich mit Medien sprechen zu dürfen. F. kam im SWR zu Wort, wurde gar in einer Reportage der "Magazin"-Beilage der "Süddeutschen" unter dem Titel "Ein Job zum Davonlaufen" als Polizist porträtiert, mit dem man lieber nicht tauschen wollte. Der bedauernswerte F. in dem Artikel wörtlich: "Der Mangel an Respekt macht uns zu schaffen. Ich stehe in Uniform an der Fußgängerampel – und da gibt es Menschen, die bei Rot direkt an mir vorbei über die Straße laufen. Das kränkt mich."

Andreas F. spielt gern "Moorhuhnjagd"

Dass F. in Wirklichkeit kein solches Kind von Traurigkeit ist, zeigte sich jüngst, als er im Internet als Betreiber einer Facebook-Seite geoutet wurde, die neben bemerkenswert viel Privatleben auch noch preisgibt, welches sein liebstes Computerspiel ist: die "Moorhuhnjagd". Dumm gelaufen, wenn dann im Gerichtssaal der von den Wasserwerfern beinah blind geschossene Nebenkläger Dietrich Wagner als Zeuge aussagt, er sei sich im Schlossgarten damals vorgekommen "wie bei der Moorhuhnjagd". Dumm gelaufen war für F. aber schon ein von ihm geleiteter Einsatz am 1. Februar 2011, als Demonstranten eingekesselt und bei Eiseskälte teils stundenlang festgehalten wurden, ohne dass es dafür nachvollziehbare Gründe gab.

Die darauffolgenden Negativ-Schlagzeilen waren dann wohl doch des Guten zu viel: Zum 1. Juni 2011 wurde F. ins Innenministerium versetzt, wo er seither im Referat Verkehrssicherheit tätig ist. Die offizielle Begründung, wonach die großen Stuttgarter Polizeireviere, darunter auch die Wolframstraße, künftig mit Chefs im Range von Polizeidirektoren besetzt werden sollten und F. dafür zu jung sei, greift nicht. Bis heute ist dieser Plan nämlich nicht umgesetzt. Dagegen erscheint dann Jürgen von M.-B.s Versetzung im Mai 2012 an die Polizeihochschule Villingen-Schwenningen schon eher als Beförderung, zumal da er dort seit Januar 2014 die Führung des Präsidialstabs innehat.

Ob das allerdings so bleiben kann, wird der Prozess zeigen müssen. Immerhin, intern droht den Angeklagten keine Gefahr. Auf Anfrage der Kontext:Wochenzeitung, ob eigentlich Disziplinarmaßnahmen ergriffen oder auch nur erwogen wurden, ließ das zuständige Innenministerium Folgendes wissen:

Disziplinarmaßnahmen? Fehlanzeige!

"Gegen die beiden im sog. Wasserwerferprozess angeklagten Beamten wurden keine Disziplinarverfahren eingeleitet, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. ... Bei den beiden im sog. Wasserwerferprozess angeklagten Beamten ist – in dem derzeit angesichts der Unschuldsvermutung rein hypothetischen Fall – einer Verurteilung zu erwarten, dass der dem Disziplinarrecht innewohnende Zweck der Korrektur des Verhaltens des Beamten und der damit verbundenen künftigen Erfüllung seiner Dienstpflichten bereits durch eine strafrechtliche Sanktion erreicht würde. Deswegen war hier von der Einleitung eines Disziplinarverfahrens abzusehen."

Vor Gericht sieht das schon anders aus. Die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Anklage die Zuständigkeit des Landgerichts auch damit begründet, die Strafgewalt des Amtsgerichts (bis vier Jahre) reiche nicht aus. Den Angeklagten wird fahrlässige Körperverletzung im Amt in fünf Fällen (fünf getrennte Wasserwerfer-Einsätze mit Verletzten) vorgeworfen. Für jede Einzeltat beträgt der Strafrahmen Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Sollten die Angeklagten verurteilt werden, müsste eine Gesamtstrafe gebildet werden, die weit unter der Summe der Einzelstrafen läge. Allerdings würden die Angeklagten schon bei mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe den Beamtenstatus verlieren.

Und noch mal schlechter sähe die Lage aus, wenn sich das Gericht nicht auf die für die Angeklagten sehr freundliche Einschätzung der Staatsanwaltschaft einließe, dass Fahrlässigkeit anzunehmen sei. Sondern Vorsatz. Dann drohen weit höhere Strafen.

Zeugenaussagen belegen Willkür und Mutwillen

Es sind Zeugenaussagen wie jene von Werner B., 72, die Mutwillen zumindest seitens der Wasserwerfer-Besatzungen belegen. B., ein Ingenieur, der für das Verkehrsministerium Sicherheitseinrichtungen in Straßentunneln plant, hatte sich an den "Tatort" begeben, "um für die jungen Leute durch meine Anwesenheit einen Beitrag zu leisten". Allerdings in respektvollem Abstand, abseits vom Geschehen auf einer Wiese.

Gegen 16 Uhr steht er dort allein mit seinem Fahrrad, als plötzlich das Rohr des Wasserwerfers nach links schwenkt und einen Strahl abgibt, der zuerst die Erde direkt vor ihm trifft, dann aber "wie eine Gewehrsalve" über seinen ganzen Körper aufwärts bis zum Kopf gezogen wird. Entzündungen an beiden Augen, auch an der Hornhaut, und mehrwöchige Schmerzen sind die Folge. Andere Menschen spülen ihm die Augen aus. Sanitäter sind auch um diese Uhrzeit nicht vor Ort.

Gute zwei Stunden zuvor hatte Werner B. beobachtet, wie der Wasserwerfer sogar einen Rollstuhlfahrer beschoss. Als er dann ganz in der Nähe Winfried Kretschmann entdeckte, ging er auf diesen zu und forderte ihn auf, endlich etwas zu unternehmen. Der damalige Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen erwiderte, er habe bereits "alles Menschenmögliche getan". Von Kretschmanns Telefonat aus dem Park mit dem damaligen Innenminister Heribert Rech liegen Kontext Fotos vor sowie die Aussage eines Ohrenzeugen, wonach dieses von Kretschmann tatsächlich in "heftigem Tonfall" geführt worden ist. Nebenkläger-Anwälte haben inzwischen beantragt, beide als Zeugen zu vernehmen: den heutigen Ministerpräsidenten und den heutigen Landtags-Hinterbänkler.

Zeugenaussagen wie die von Werner B. sind für die Anwälte der Angeklagten – wie Fußballer sagen würden – schlecht zu verteidigen. Ihre Glaubwürdigkeit ist kaum einmal in Zweifel zu ziehen, zumal dann nicht, wenn in den meisten Fällen Videos vorliegen, die das Gesagte belegen. Mehrfach war im Gerichtssaal bereits zu sehen, dass Menschen abseits des Geschehens und vor allem der zu räumenden Wege beschossen wurden, ohne erkennbare polizeiliche Notwendigkeit, also aus Willkür und Mutwillen. Und nichts, aber auch gar nichts haben diese Zeugen, diese Verletzten an sich, das die von Mappus wenige Tage vor dem Schwarzen Donnerstag erhobene (und von Stumpf pflichtschuldig wiedergekäute) Behauptung belegen würde, wonach sich der Widerstand gegen Stuttgart 21 in dieser Zeit "zunehmend radikalisiert" und sich darin "immer mehr Gewaltbereitschaft" gezeigt hatte.

Noch schlimmer als die Bilder ist der Sprechfunkverkehr

Von Zeugenaussage zu Zeugenaussage wird stattdessen polizeiliche Gewaltbereitschaft beschrieben, von Video zu Video ist sie zu sehen, aber schlimmer noch als die Macht dieser Bilder ist in manchen Fällen der Ton: der Sprechfunkverkehr aus dem Inneren der Wasserwerfer. Nein, die spielten nicht "Moorhuhnjagd", die schossen mit 16 bar Druck auf andere Tiere: "Ha no! Guck, die laufet wie d'Hasa!", wird da gefeixt, und von Aufzeichnung zu Aufzeichnung wird klarer, dass einige dieser Beamten wohl durchaus mit Spaß bei der Sache waren.

Andreas F. zieht während solcher Videos den Kopf ein, verkriecht sich in sich selbst. Jürgen von M.-B., viel mehr Pokerface als der jüngere Kollege, senkt den Blick in seinen Laptop und gibt sich geschäftig. Beide wird wohl ein und derselbe Gedanke umtreiben: Für solche Leute sollen sie ihre Köpfe hinhalten, aber auch für Vorgesetzte wie Stumpf, der – aus gesundheitlichen Gründen – in den wohlbestallten Ruhestand ging, kaum dass die CDU nicht mehr an der Regierung war, der aber jüngst im neuen U-Ausschuss im Landtag einen quicklebendigen Eindruck machte?

Das wollen beide nicht. Ihre Anwälte haben da gute Ideen. Nach der Sommerpause, so lautet ihre Anregung, möge das Gericht doch bitte mal einen Ausflug ins Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums unternehmen. Um sich ein Bild davon zu machen, welche Live-Bilder einer Einsatzleitung zur Verfügung stehen können – und ganz sicher zur Verfügung standen am Schwarzen Donnerstag.

Und manchmal erwacht in den Angeklagten sogar der Kampfgeist von damals. Als am vorläufig letzten Verhandlungstag eine Nebenkläger-Anwältin scheinbar beiläufig die Frage stellt, wie viele Staatsanwälte – neben Bernhard Häußler – vielleicht noch den Polizeieinsatz vor Ort beobachtet hätten, und als Staatsanwalt Stefan Biehl darauf in unangemessen scharfem Ton ("Nur Häußler!") reagiert, widerspricht ihm mal wieder der Angeklagte Andreas F.: Auch das sei anders gewesen.

Wie es war, wird sich herausstellen. Es wäre ja nicht das erste Mal in diesem Prozess, dass die Angeklagten die Staatsanwaltschaft blamieren.


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21 Kommentare verfügbar

  • Ebbe
    am 12.08.2014
    Antworten
    Bleibt zu hoffen, daß dem Angeklagten, der Stumpf, Häussler und die Staatsanwaltschaft Stuttgart belastet, nichts zustößt in der Sommerpause.
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Ausgabe 459 / Grüne Anfänge mit braunen Splittern / Udo Baumann / vor 1 Tag 9 Stunden
Alles gut




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