Gute zwei Stunden zuvor hatte Werner B. beobachtet, wie der Wasserwerfer sogar einen Rollstuhlfahrer beschoss. Als er dann ganz in der Nähe Winfried Kretschmann entdeckte, ging er auf diesen zu und forderte ihn auf, endlich etwas zu unternehmen. Der damalige Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen erwiderte, er habe bereits "alles Menschenmögliche getan". Von Kretschmanns Telefonat aus dem Park mit dem damaligen Innenminister Heribert Rech liegen Kontext Fotos vor sowie die Aussage eines Ohrenzeugen, wonach dieses von Kretschmann tatsächlich in "heftigem Tonfall" geführt worden ist. Nebenkläger-Anwälte haben inzwischen beantragt, beide als Zeugen zu vernehmen: den heutigen Ministerpräsidenten und den heutigen Landtags-Hinterbänkler.
Zeugenaussagen wie die von Werner B. sind für die Anwälte der Angeklagten – wie Fußballer sagen würden – schlecht zu verteidigen. Ihre Glaubwürdigkeit ist kaum einmal in Zweifel zu ziehen, zumal dann nicht, wenn in den meisten Fällen Videos vorliegen, die das Gesagte belegen. Mehrfach war im Gerichtssaal bereits zu sehen, dass Menschen abseits des Geschehens und vor allem der zu räumenden Wege beschossen wurden, ohne erkennbare polizeiliche Notwendigkeit, also aus Willkür und Mutwillen. Und nichts, aber auch gar nichts haben diese Zeugen, diese Verletzten an sich, das die von Mappus wenige Tage vor dem Schwarzen Donnerstag erhobene (und von Stumpf pflichtschuldig wiedergekäute) Behauptung belegen würde, wonach sich der Widerstand gegen Stuttgart 21 in dieser Zeit "zunehmend radikalisiert" und sich darin "immer mehr Gewaltbereitschaft" gezeigt hatte.
Noch schlimmer als die Bilder ist der Sprechfunkverkehr
Von Zeugenaussage zu Zeugenaussage wird stattdessen polizeiliche Gewaltbereitschaft beschrieben, von Video zu Video ist sie zu sehen, aber schlimmer noch als die Macht dieser Bilder ist in manchen Fällen der Ton: der Sprechfunkverkehr aus dem Inneren der Wasserwerfer. Nein, die spielten nicht "Moorhuhnjagd", die schossen mit 16 bar Druck auf andere Tiere: "Ha no! Guck, die laufet wie d'Hasa!", wird da gefeixt, und von Aufzeichnung zu Aufzeichnung wird klarer, dass einige dieser Beamten wohl durchaus mit Spaß bei der Sache waren.
Andreas F. zieht während solcher Videos den Kopf ein, verkriecht sich in sich selbst. Jürgen von M.-B., viel mehr Pokerface als der jüngere Kollege, senkt den Blick in seinen Laptop und gibt sich geschäftig. Beide wird wohl ein und derselbe Gedanke umtreiben: Für solche Leute sollen sie ihre Köpfe hinhalten, aber auch für Vorgesetzte wie Stumpf, der – aus gesundheitlichen Gründen – in den wohlbestallten Ruhestand ging, kaum dass die CDU nicht mehr an der Regierung war, der aber jüngst im neuen U-Ausschuss im Landtag einen quicklebendigen Eindruck machte?
Das wollen beide nicht. Ihre Anwälte haben da gute Ideen. Nach der Sommerpause, so lautet ihre Anregung, möge das Gericht doch bitte mal einen Ausflug ins Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums unternehmen. Um sich ein Bild davon zu machen, welche Live-Bilder einer Einsatzleitung zur Verfügung stehen können – und ganz sicher zur Verfügung standen am Schwarzen Donnerstag.
Und manchmal erwacht in den Angeklagten sogar der Kampfgeist von damals. Als am vorläufig letzten Verhandlungstag eine Nebenkläger-Anwältin scheinbar beiläufig die Frage stellt, wie viele Staatsanwälte – neben Bernhard Häußler – vielleicht noch den Polizeieinsatz vor Ort beobachtet hätten, und als Staatsanwalt Stefan Biehl darauf in unangemessen scharfem Ton ("Nur Häußler!") reagiert, widerspricht ihm mal wieder der Angeklagte Andreas F.: Auch das sei anders gewesen.
Wie es war, wird sich herausstellen. Es wäre ja nicht das erste Mal in diesem Prozess, dass die Angeklagten die Staatsanwaltschaft blamieren.
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Ebbe
am 12.08.2014