KONTEXT:Wochenzeitung
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Den Joystick drücken und – schweigen

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Der Steuerknüppel einer Wasserwerfer-Kanone heißt tatsächlich "Joystick". Um ihn möglichst effektiv zu bedienen, braucht es ein Händchen "mit viel Gefühl". Und noch eine Eigenschaft müssen Polizisten offenbar mitbringen, die den "Freudenstab" bedienen dürfen: Sie müssen schweigen können. Realsatiren aus dem Wasserwerfer-Prozess am Stuttgarter Landgericht.

Georg Sch., 51, Polizeihauptkommissar bei der Bundespolizei in Sankt Augustin bei Bonn, hat fast sein ganzes Berufsleben lang mit Wasserwerfern zu tun gehabt, hat selber welche kommandiert, hat an ihrer Weiterentwicklung mitgearbeitet, aber auch an den Dienstvorschriften über die zu gewährleistende Verhältnismäßigkeit beim Einsatz. Im Wasserwerfer-Prozess am Landgericht Stuttgart ist Sch. als Gutachter einbestellt und darf zunächst mal über Funktionsweise und Funktionen in der Kabine der bis zu 26 Tonnen schweren Fahrzeuge referieren. Fast anderthalb Stunden, ohne Punkt und Komma, redet Sch. - wie ein Wasserfall. Und spricht vom "Joystick" und davon, dass jüngere Kollegen ein besseres Gefühl im Händchen haben, weil sie schon aufgewachsen sind mit solchen Sachen. Die Spielekonsole als Berufsfindungsmaßnahme gewissermaßen.

Für die Zuhörer im Gerichtssaal, für die am Schwarzen Donnerstag von Wasserstößen verletzten Nebenkläger erst recht, ist das mal wieder schwer verdauliche Kost. Aber immerhin redet da einer und gibt sich dabei redlich Mühe, immer auch darauf hinzuweisen, dass Wasserwerfer gefährliche Geräte sind und ihr Einsatz von Vorschriften streng reglementiert wird. Die sind allerdings von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Baden-Württemberg ist mehr erlaubt als andernorts. Zum Beispiel auch das Mitführen von Reizgas. Sechs 20-Liter-Behälter dürfen an Bord sein. Zwei 20-Liter-Kanister "Spülmittel" müssen in dem Fall auch mitgeführt werden, um hinterher die Rohre wieder sauber zu kriegen.

Fragen gerade auch dazu hätte das Gericht, lieber als dem Gutachter, sicher jenen Beamten der Biberacher Wasserwerfer-Staffel gestellt, die am 30.9.2010 den Einsatz im Stuttgarter Schlossgarten fuhren. Doch die wollen die Antworten schuldig bleiben: Acht von ihnen waren für den heutigen Mittwoch als Zeugen einbestellt, sieben hatten schon vor der Sommerpause beantragt, nicht aussagen zu müssen, der achte hat dieser Tage nachgezogen. Allerdings lehnte das Gericht dessen Antrag ab.

Verdacht auf Reizgas-Zusatz

Laut Gutachter Georg Sch. ist Reizgas in Deutschland zwar "seit 30 Jahren nicht mehr" eingesetzt worden, dennoch waren die Wasserwerfer am Schwarzen Donnerstag damit ausgerüstet: Und der Biberacher Staffelführer sah auch die Lage als gegeben und beantragte bei der Einsatzleitung den Reizgas-Zusatz. Die beiden angeklagten Einsatzabschnittsleiter Andreas F. und Jürgen von M-B. haben vor Gericht bereits ausgesagt, sie hätten die Genehmigung ausdrücklich nicht erteilt. Dies entspricht auch der offiziellen Darstellung, die Chemikalie sei zwar mitgeführt worden, die Verpackungen seien aber hinterher unversehrt gewesen. Dennoch gibt es Zweifel. Zeugenaussagen und Videos, die im Prozess gezeigt wurden, nähren diese.

Wie nahezu alle Verletzten, die bislang ausführlich als Zeugen vernommen wurden, berichtet beispielsweise Alexander S. von kollektiven Hustenanfällen nach dem Einsatz von Wasserregen. Außerdem sei ihm übel geworden. Dass viele Menschen, die anfangs ja nur mit Wasser "benetzt" wurden, heftig husten mussten, ist auf Polizei-Videos im Gerichtssaal immer wieder zu sehen. Außerdem sind bei Kontext:Wochenzeitung in den vergangenen Wochen neue Hinweise und Aussagen von Betroffenen eingegangen, die vielleicht noch eine Rolle spielen werden. Beispielhaft (auch in manch anderer Hinsicht) ein Auszug aus dem Schreiben von Petra H., die wie ihr Mann Christoph auch zu den bislang behördlich nicht erfassten Personen gehört, die am Kopf getroffenen wurden: 

"Als die Durchsage der Polizeilautsprecher uns aufforderte, die Straße freizumachen, kam ich dieser Aufforderung nach und stellte mich in einiger Entfernung auf die Wiese. Als ich nach meinem Mann schaute, traf mich ein wahnsinnig starker Strahl Wasser mitten ins Gesicht, so dass ich zurück taumelte. Ich war so erschrocken und wusste erst nicht, was mir da geschehen war; ich stand doch in der Wiese und war der Aufforderung nachgekommen! Meine Brille war weg. Ich fand sie dann völlig verbogen in der Wiese. Ich musste husten und stellte dann fest, dass die Menschen neben und hinter mir genauso husten mussten. Da wurde mir klar, dass sich im Wasser Reizgas befunden hatte. Daher auch das Brennen meiner Augen. Ich bekam Angst und ging bis zum Biergarten zurück. Die Aufforderungen der Polizei, die Straße zu verlassen, gingen weiter, worauf mich jedoch der Strahl des Wassers immer noch am Rücken und am Hinterkopf traf. Der Wasserstrahl wurde also weiterhin gezielt auch auf die Menschen gerichtet, die die Straße verlassen hatten." 

Notarzt erhebt schwere Vorwürfe

Auch Dr. med Markus D. hat sich bei Kontext gemeldet. Der Arbeitsmediziner ist für den Rettungsdienst ausgebildet und war einige Jahre als Notarzt tätig. Als er am 30.9.2010 gegen 14 Uhr im Internet den Aufruf las, dass im Schlossgarten dringend medizinische Hilfe benötigt werde, machte er sich mit seiner Notfallausrüstung auf den Weg. Ab etwa 14.30 Uhr behandelte er zunächst auf der Wiese "hinter der Linie" Verletzte, bis er selbst - an seiner Notarztjacke deutlich als Helfer erkennbar - unter Beschuss des Wasserwerfers geriet und seine Hilfeleistung in das Behelfslazarett beim Biergarten verlegte.

In seiner ausführlichen Schilderung, die Kontext vorliegt, erhebt Markus D. schwere Vorwürfe, weil keine notfallmedizinische Versorgung organisiert gewesen sei, und äußert die Vermutung, bei schneller und professioneller Hilfe hätten Verletzungsfolgen geringer ausfallen können, insbesondere bei schweren Augenverletzungen. D. ist überzeugt, dem Wasser der Wasserwerfer sei CS-Gas beigemischt worden. Auch hierzu verfüge er über frühere Erfahrungen. Als er selbst getroffen wurde, roch er Tränengas, verspürte ein brennendes Gefühl im Mund- und Rachenbereich und hatte tränende Augen.

Bei der Behandlung Verletzter konnte er zwei Gruppen deutlich unterscheiden: Opfer von Pfefferspray mit starker Reizwirkung im Bereich der Augen, die ohne Betäubung der Hornhaut kaum zu öffnen waren, dazu starke Rötungen im Bereich der getroffenen Hautpartien um Augen, Lider und Wangen. Hingegen seien bei CS-Gas-Beimischungen viele Verletzte gleichzeitig zur Behandlung gekommen mit Augenreizungen und Reizungen der Atemwege, jedoch ohne Hautrötungen im Augenbereich. 

Der erste Untersuchungsausschuss fragte nicht nach

Dem Vorwurf, dass zumindest zeitweise Reizgas dem Wasser beigemischt gewesen sein könnte, wurde nie gründlich nachgegangen, obwohl er schon früh erhoben wurde. Zum Beispiel von Volker Lösch im ersten Untersuchungsausschuss des Landtags. Der Regisseur, der als einer der wenigen Augenzeugen des Schwarzen Donnerstags im Ausschuss zu Wort kam, hatte ausführlich von ähnlichen Beobachtungen wie weiter oben beschrieben berichtet. Dies gab aber keinerlei Veranlassung zu Nachfragen. Mitglieder der Ausschussmehrheit hatten stattdessen mit Volker Lösch wichtigere Fragen zu klären. Zum Beispiel entspann sich mit der CDU-Abgeordneten Nicole Razavi folgender Dialog, nachdem Lösch berichtet hatte, seine 14-jährige Tochter habe an der Schülerdemo teilgenommen: 

Razavi: Da frage ich mich: Was tut Ihre 14-jährige Tochter tagsüber im Park? Ist man mit 14 eigentlich nicht schulpflichtig?

Lösch: Das wissen Sie doch, was sie da getan hat. Es ist - -

Razavi: Ich stelle die Frage nur in den Raum. Ein 14-jähriges Mädchen und schulpflichtig ist - -

Lösch: Wahrscheinlich wären Sie als 14-Jährige nur hingegangen, wenn Ihnen das jemand gesagt hätte. Meine Tochter ist - -

Razavi: Nein, ich wäre als 14-Jährige gar nicht hingegangen, weil ich war damals, genauso wie Ihre Tochter, schulpflichtig. Deswegen wäre ich in der Schule gewesen. Andernfalls hätten mir meine Eltern etwas erzählt.

Lösch: Das haben Sie ja schon so dargelegt, dass Sie autoritär aufgewachsen sind.

Razavi: Aber ich habe Sie etwas gefragt - - Ich bin nicht autoritär aufgewachsen, sondern ich bin als guter Staatsbürger erzogen worden. Lassen wir mal die Fragestellung."

Kein Wunder, dass auch folgender Vorhalt des heutigen Kultusministers Andreas Stoch (SPD) während der Zeugenvernehmung des Polizeipräsidenten Stumpf ohne Konsequenzen in der Aufklärung blieb: "Es gibt einen Punkt, an dem wurde Reizgas eingesetzt, und an dem wurde Wasserwerfer unmittelbar gegen Personen eingesetzt. Es gibt Zitate aus dem Funk. Beispiel: "Die schießen wir aus dem Baum." Das sind für mich Punkte, wo ich für mich nach meiner rechtlichen Wertung nicht mehr die Deckung durch das, was Sie als Rechtsgrundlage im Polizeigesetz genannt haben, sehe."

Dazu die aufschlussreiche Antwort des Zeugen Stumpf: "Dann die Frage Zitat aus dem Funk. Da wird noch darzulegen sein, ob diese Funkaussage aus der Position derer, die diesen Funkspruch gemacht haben, überhaupt zu sehen war. Möglicherweise muss man derer, ist man hier ohnehin im Ermittlungsverfahren - ich hab's vorhin erwähnt - gegen die Wasserwerfer, und jetzt wird dann die Frage sein: Was ergibt das Ermittlungsverfahren? War es so oder war es nicht so, was aus der Position derer gekommen ist, die jetzt hier die Funkdurchsage gemacht haben?"

Asthmakranke und Kontaktlinsenträger in großer Gefahr

Die Gesundheitsgefahren als Folge unterbliebener Notfallversorgung, auf die Dr. Markus D. hinweist, werden - soweit es sich um den Einsatz von Pfefferspray handelt - durch die uns vorliegenden polizeilichen Handhabungshinweise bestätigt. Auf einige wurde bereits in unserem Bericht <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik fuersorglich-geblendet-2387.html _blank>"Fürsorglich geblendet" eingegangen. Am gefährlichsten sind Treffer mit Pfefferspray jedoch für Kontaktlinsenträger. Bei denen besteht die Gefahr, dass sie ihre Kontaktlinsen nicht mehr entfernen können. Dann kann es zu einer irreversiblen Schädigung des Auges kommen. Deshalb ist sofortiges Handeln erforderlich. 

Auch in zahlreichen anderen Fällen der Anwendung von Pfefferspray ist nach der polizeilichen Vorschrift ein Rettungsdienst oder Notarzt erforderlich, zum Beispiel bei starker Atemnot sowie bei Asthmatikern und Allergikern, Kindern, Schwangeren, Alten, Betrunkenen, unter Rauschgifteinwirkung Stehenden. Laut einer Internetveröffentlichung der "Lungenärzte im Netz" sind bis zu 30 Prozent der Bevölkerung asthmakrank. Das hieße, dass im Schlossgarten möglicherweise cirka 1000 Asthmatiker der Gefahr ausgesetzt waren, Pfefferspray - das auch in der Luft war - abzubekommen, und zwingend hätten medizinisch betreut werden müssen.

Chilisauce und Volksmusik

Der Volksmusikstar Stefan Mross lieferte erst kürzlich mit seinem spektakulären Zusammenbruch in seiner TV-Show ein Beispiel für die Gefahr eines Allergieschocks, nachdem er mehrere Chilisaucen getestet hatte. Dazu berichtete der SWR unter dem Titel "Brandanschlag auf den Gaumen", das in Chili enthaltene Capsaicin sei dafür verantwortlich, dass der Körper wie auf eine schwere Verbrennung reagiere. Die Schärfe werde in der Einheit Scoville gemessen. Peperoni wiesen 500, Tabasco 8500 und Polizei-Pfefferspray 5 000 000 Scoville auf. Als Folgen seien Kreislaufschocks, akuter Bluthochdruck und selbst Herzinfarkte beobachtet worden. Gut für ihn, dass Stefan Mross kein Konzert im Schlossgarten gab.


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26 Kommentare verfügbar

  • Ks
    am 08.09.2014
    Antworten
    Das der Einsatz völlig überzogen war, darüber sidn wir uns einig.

    Man muß aber auch mal "die Kirschen im Dorf lassen". Das gilt auch gerade für den Koautpr als ehemaligen Richter: Die beteiligten Wasserwerferbesatzungen haben grundsätzlich ein Auskunftsverweigerungsrecht, wenn sie sich selbst…
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Ausgabe 459 / Grüne Anfänge mit braunen Splittern / Udo Baumann / vor 1 Tag 10 Stunden
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