Jetzt bewahrheiten sich auch die Bedenken des Staffelführers. Viel zu wenig "Kräfte" sind da, um das Vorwärtskommen der Fahrzeuge zu sichern. Laut Vorschrift müssen Wasserwerfer im Einsatz an beiden Seiten von jeweils acht Polizisten geschützt sein, denn der Fahrer in der Kanzel kann aus seiner Position gar nicht sehen, was unmittelbar hinter, neben und vor allem vor dem Fahrzeug passiert. Als ein Demonstrant zunächst unbemerkt unter einen der Wasserwerfer klettert und dort liegen bleibt, zieht Oliver H. die Notbremse: "Wir fahren keinen Meter mehr weiter!", teilt er der Einsatzleitung mit. Erst danach wird der Geleitschutz gestellt.
Das ist am Schwarzen Donnerstag nur einer von vielen Verstößen gegen die Polizeidienstvorschrift 122, die den Einsatz von Wasserwerfern eigentlich sehr streng reglementiert. Die Biberacher Staffel mit ihrer Aushilfstruppe wird an dem Tag noch gegen einige mehr verstoßen und auch nach dem Einsatz geht, zum vierten, wenig mit rechten Dingen zu: Weder wurden von der Staffel die vorgeschriebenen Einsatzprotokolle und -tagebücher gefertigt, noch hat je in Biberach eine inhaltliche Nachbereitung dieses Einsatzes stattgefunden. Dafür ist man sich dort seit Jahren über die Schuldfrage einig. Man rede immer mal wieder darüber, sagt der Zeuge Oliver H. vor Gericht, und dann sei das allen klar, weil es doch 53 Lautsprecher-Durchsagen gab. Die Leute hätten "doch bloß aus dem Weg gehen müssen".
Kein Wasser da: nachtanken unmöglich
Zunächst aber, am frühen Nachmittag des Schwarzen Donnerstag, ist Oliver H. auch eines ganz schnell klar, nämlich dass er schon wieder mal sparen muss. Jetzt mit Wasser. Denn so wenig der Stuttgarter Polizeipräsident Siegfried Stumpf als Planer und Leiter des Einsatzes im Vorfeld daran gedacht hat, Rettungskräfte in Alarmbereitschaft zu setzen, so wenig ist es ihm eingefallen, der Feuerwehr Bescheid zu sagen. Keine Tankwagen stehen bereit, Wasser-Nachschub ist also nicht.
So viel weiß freilich PHK Oliver H. auch ohne Fortbildungskurs bei der Bundespolizei: Macht er jetzt nur - wie angeblich von der Einsatzleitung lediglich freigegeben - Wasserregen als "mildeste" der drei Möglichkeiten, die er hat, dann sitzt er schneller auf dem Trockenen als ein Schwimmer in der Sahara: Wasserregen macht den 9000-Liter-Tank eines Wasserwerfers in weniger als fünf Minuten leer. Kaum zu fassen, aber wahr für denjenigen, der den Zeugen Oliver H. für glaubhaft hält: Nur um das wenige in den Tanks vorhandene Wasser zu sparen, sei auf die härtere Gangart umgestellt worden. Denn Wasserstöße mit 16 bar Druck verbrauchen weniger Wasser. Egal ob Medizinbälle das Ziel sind oder Menschen.
Ermittlungsansätze also zuhauf, allein aufgrund dieser Aussage, für eine Staatsanwaltschaft, die einen völlig misslungenen Polizeieinsatz aufklären soll? Möchte man meinen. Wer das meint, kennt die Staatsanwaltschaft Stuttgart schlecht. Deren "politische Abteilung" unter Leitung des berüchtigten Oberstaatsanwalts Bernhard Häußler hat im Vorfeld, während des Einsatzes im Park und danach den Polizeiführer Siegfried Stumpf begleitet und beraten. Und sie hat ihn im Dezember 2010 öffentlich von aller Schuld freigesprochen: Keinen Hinweis darauf gebe es, dass an dem Polizeieinsatz irgendetwas unrechtmäßig gewesen sei, verlautbarte die Staatsanwaltschaft damals. Das sollte auch so bleiben. Bis sich die Behörde genau ein Jahr später dann doch gezwungen sah, Ermittlungen aufzunehmen. Dazu mehr in einer der nächsten Ausgaben.
Derweil erweckt der Staffelführer Oliver H. bei aller Gesprächigkeit mit seiner Aussage wenig Vertrauen, weil er sich, wann immer es wichtig wird, nicht mehr erinnern kann. Vor allem nicht an die für das Verfahren entscheidenden Fragen: Wer die Freigabe erteilt hat, von wem er über den neuen Auftrag erfuhr und so weiter? Das weiß er alles nicht mehr, kann sich nicht erinnern, zu lang her. Oliver H.: Ein 40jähriger Polizeihauptkommissar damals und ein Einsatz, wie er ihn vorher und nachher nie erlebt hat. Ein Einsatz, an dessen Details sich Tausende Stuttgarter bis heute zweifelsfrei erinnern, vor allem in schlaflosen Nächten. Die bisherigen Aussagen von Verletzten in diesem Verfahren haben das eindrucksvoll belegt. Die haben nichts vergessen.
Keine Ermittlungen durch die "Anklagebehörde"
Oliver H. gibt das Paradebeispiel ab für das vielfach kritisierte Aussageverhalten von Polizisten in Strafprozessen, wenn die Beschuldigten Kollegen sind. Aber einmal warm gelaufen und weil er halt nun schon mal redet, und das seit Stunden, legt er noch - bestimmt nicht mit Absicht - ein ganz faules Ei in das Nest Neckarstraße 145. Daran kann er sich nämlich wiederum gut erinnern: Wie der Herr Staatsanwalt Biehl die Wasserwerfer-Staffel in Biberach persönlich besucht hat, den beschuldigten Beamten die Vorwürfe ausführlich erklärt und einigen geraten hat, sich vielleicht besser Anwälte zu nehmen.
Und noch eins hat er in petto, der Zeuge: Hätten sie nämlich dem Wasser Reizgas zugesetzt, habe Biehl sie belehrt, würden sie jetzt gar nicht als Beschuldigte geführt. Denn das wäre "rechtmäßig gewesen" und hätte "weniger Verletzte" gefordert. Seither, sagt Oliver H., nehmen sie in Biberach ABC-Masken mit auf ihre Einsätze für den Fall, dass sie Reizgas einsetzen dürfen und damit sie selbst davor geschützt sind.
In dem Moment, zwei Meter rechts vom Zeugenstuhl, kriegt einer Krämpfe. Ganz ohne Reizgas. Der Mann heißt Stefan Biehl, ist Mitglied der "politischen Abteilung" 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart, hat 16 Monate gebraucht, um die Anklageschrift für diesen Prozess zu verfassen, und ist der Sitzungsvertreter der Anklagebehörde in diesem Verfahren.
34 Kommentare verfügbar
someonesdaughter
am 11.09.2014"Die Anführer des Protestes wollten genau diese Eskalation. Zu Lasten der Opfer."
Und die Polizei hat brav geliefert?
Da haben Sie wohl mal wieder nicht so richtig nachgedacht. Vielleicht sollten Sie hre Anmerkungen etwas besser durchdenken, bevor Sie sie verblasen.
"Nie ein…