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Der späte Mut, den Mund aufzumachen

Der späte Mut, den Mund aufzumachen
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Das war im Wasserwerferprozess vor dem Stuttgarter Landgericht ein Zeuge wie keiner bisher: ein Polizist, der sagt, was er denkt! Und damit reihenweise die eigenen Leute in die Bredouille bringt: den Polizeipräsidenten a.D. Siegfried Stumpf ganz besonders, den Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler nicht minder, einen der beiden Angeklagten außerdem. Sich selbst allerdings auch.

Thomas E., 57, Polizeioberrat, ist ein gestandenes Mannsbild von knapp unter hundert Kilo, das – zumal in Uniform – Respekt einflößt, weil man sich vorstellen kann, dass nicht mehr so viel Gras wächst, wo der Mann hinlangt. Er leitet das Revier Bad Cannstatt, hat eine dreistellige Zahl von Beamten unter sich und sowohl den VfB mit aller Hooligan-Problematik als auch Frühlings- und vor allem Volksfest in seinem Beritt. Dort allein passieren 2000 Straftaten in zwei Wochen. Da ist Thomas E. gern und aus Überzeugung mittendrin: Führung, sagt er, heiße nach seinem Verständnis, dass der Chef mit ganz vorn dabei ist.

Thomas E. ist kein Feigling, jedenfalls kein großer, obwohl er sich später noch als einen solchen bezeichnen wird. Als Zeuge geladen vor der 18. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts, belehrt ihn die Vorsitzende Richterin ausführlich darüber, dass er nicht aussagen muss, wenn er das Gefühl hat, sich womöglich dadurch selber zu belasten. Es vergehen bange Sekunden im Gerichtssaal, dann sagt der Zeuge, er werde reden. Der erste Polizist vom Schwarzen Donnerstag, der reden will!

Der gebürtige Stuttgarter hatte es zum Chef der Heidenheimer Schutzpolizei gebracht, ehe er heimkehrte, um jahrelang das berühmte 1. Revier zu übernehmen: die Hauptstätter Straße, die Altstadt, eben alles, was eine Großstadt von Taschendieben über Drogen bis Prostitution so im Angebot hat. Doch dann kam der Karriereknick, und der hieß Siegfried Stumpf: Der damals neue Stuttgarter Polizeipräsident empfand den Revierführer E. als den falschen Mann und versetzte ihn ins Revier Ostendstraße. Thomas E. klagte dagegen. Und bekam irgendwann recht. Das Verhältnis zwischen beiden aber war hinüber.

Vor lauter Hektik in die Radarfalle gerast

Der 30. September 2010, der zum Schwarzen Donnerstag werden sollte, morgens um 8 Uhr: Thomas E. fährt später als gewöhnlich zur Arbeit, denn er weiß, dass es ein langer Tag werden wird. Um 15 Uhr soll der Einsatz zur Räumung des Schlossgartens beginnen, er selber wird den Einsatzabschnitt 2 leiten, der den Landtag sichert. Thomas E. ist zwar der dienstälteste und erfahrenste Einsatzleiter, den der Polizeipräsident zur Verfügung hätte, aber er genießt halt nicht dessen Vertrauen. Am Abend zuvor hat Siegfried Stumpf beschlossen, den Einsatzbeginn auf 10 Uhr vorzuziehen, und nur wenige Männer eingeweiht. Als E. bei der Einsatzbesprechung im Präsidium endlich auch davon erfährt, hat er noch eine Stunde und gibt anschließend so viel Gas, dass er unterwegs sogar geblitzt wird.

Vor dem Landtag ist freilich gar nichts los, als E. dann kurz vor 11 Uhr, also schon eine Stunde im Verzug, dort das Regiment übernimmt. Der Punk geht drüben im Park ab, und schnell muss E. die Einsatzhundertschaft aus Karlsruhe, die das Parlament schützen soll, abgeben und persönlich in den Schlossgarten überführen. Als er zurückkommt, sieht er vor dem Landtag geparkt ein Auto, das er kennt: das Polizeipräsidenten-Fahrzeug.

Ob er erkennen konnte, wer alles da drinsaß, fragt ihn die Richterin, und ob ihm der Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler bekannt sei. Ja, sagt Thomas E., aber bei allem, was er noch so alles bezeugen wird an dem Tag: Häußler im Fond der Limousine hat er nicht erkannt. Dass der berüchtigte Chef der politischen Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart genau dort gesessen hatte, geht allerdings aus den Gerichtsakten hervor. 

In der Not ist Thomas E. plötzlich der Richtige

Der Polizeiführer Stumpf parkt vor dem Landtag, weil Innenminister Heribert Rech (CDU) für 12 Uhr zu einer Pressekonferenz geladen hat, bei der Stumpf, der im Gebäude keinen Funk hat und sein Handy ausschaltet, erklärt, die Polizei habe alles im Griff. Dass die Wirklichkeit 500 Meter weiter östlich ganz, ganz anders aussieht, ist Stumpf offenbar trotzdem klar, als er den Landtag verlässt, denn da erscheint ihm ein Mann wie Thomas E. plötzlich als der Richtige: Er kommandiert ihn ab hinüber in den Schlossgarten, als "Führungsunterstützung" für die beiden Abschnittsleiter dort, also für die beiden Angeklagten im Prozess. Ob ihm Stumpf erklärt habe, was damit gemeint sei, fragt die Richterin. Nein, sagt Thomas E., Stumpf habe befohlen "und wandte sich ab". Das sei ganz normal gewesen: "Die Gespräche mit Stumpf waren immer kurz."

Drüben im Park findet "Führungsunterstützer" E. eine Situation vor, die er sich nie und nimmer vorgestellt hätte. Unter anderem diejenige, dass sich zwei Kollegen die Verantwortung teilen, die beiden Angeklagten Andreas F. und Jürgen von M.-B. Für Thomas E. grundsätzlich ein Unding: "Hierarchie muss sein", benennt er seine Führungsmaxime und legt nach: "So waren es zwei Alphatiere. Das gibt Reibungsverluste." Wovon auch noch eines geschwächelt habe: Andreas F., damals 38, aber schon Leiter des Reviers Wolframstraße, habe mitten im Einsatz den Bettel hinschmeißen wollen. "Ich kann des net, ich krieg des net hin", habe ihm der Kollege mitten im Kampfgetümmel gebeichtet, worauf ihm der hartgesottene Ältere erklärt haben will, dass so was gar nicht geht und dass er im Zweifel den Polizeiführer Stumpf zu informieren habe. Ob es dazu kam, weiß der Zeuge nicht zu sagen. Und ob er seinem angeklagten Kollegen mit dieser Aussage einen Gefallen getan hat, wird sich noch weisen.

Dann aber öffnet Thomas E. überhaupt erst die Büchse der Pandora. Heraus kommt eine Fundamentalkritik an der Einsatzleitung, an Stumpf. Weit im Vorfeld des Einsatzes sei die Rede davon gewesen, die benötigten Polizeikräfte per Sonderzug in den Hauptbahnhof einzufahren. Das hätte Sinn ergeben. Ebenso den Einsatz nachts zu machen. Aber jetzt, vorgezogen und zeitgleich mit der Schülerdemo? Davor hätten er und andere gewarnt und empfohlen, den Zugang zum Park vom Bahnhof her (Klett-Passage) als Erstes zu sperren. Die Traute, den Mund wirklich aufzumachen, hatten sie freilich alle nicht. Die Kritik an Stumpf, an dessen Geheimniskrämerei, verblieb in informellen Gesprächen während Kaffee- oder Zigarettenpausen, denn allen sei klar gewesen: "Wir haben keinen Einfluss." Trotz massiver Bedenken habe er dann auch am Schwarzen Donnerstag nicht remonstriert. Warum nicht, fragt ihn die Richterin. Da lässt Thomas E. die Hosen runter: "Aus Feigheit."

Die Chefs führten lieber von hinten

Abkommandiert in den Park und mitten drin im Geschehen, ist Thomas E. am Schwarzen Donnerstag dann aber doch noch in seinem Element. Kurz bespricht er sich mit den beiden Einsatzabschnittsleitern, denen er ja lediglich zur Unterstützung zugeteilt ist, und übernimmt dann keineswegs nur Assistenten-Jobs: Fortan ist es E., der über Sprechfunk die Kommunikation mit der Polizeiführung aufrechterhält und der im Getümmel mithilft, die Gitterlinie zu stellen. Wohl sind von da an eher drei als nur zwei "Alphatiere" zugange, denn Andreas F. und Jürgen von M.-B. verlassen kaum den sogenannten Feldherrnhügel und führen eher von hinten.

Nur einmal noch im weiteren Verlauf findet sich auch Thomas E. auf der Anhöhe ein, um mit den beiden Angeklagten das weitere Vorgehen zu besprechen. Da trifft er auch Siegfried Stumpf und Bernhard Häußler wieder. Beide machen auf ihn einen betroffenen Eindruck, erinnert sich der Zeuge, beide erscheinen ihm "unangenehm überrascht", ein "sprachloser" Polizeipräsident und ein Oberstaatsanwalt, der nur ein Wort herausbringt: "Entsetzlich." Was Häußler entsetzlich fand, ob Polizei oder Demonstranten, ist eine der spannenden Fragen, die ihm sicher gestellt werden werden, wenn er dann im Zeugenstand auch den Mut hat auszusagen. 

Thomas E. spricht mit leiser, aber fester Stimme und denkt vor jedem Satz, den er sagt, geraume Zeit nach. Auch, als es für ihn selber dann ans Eingemachte geht. Denn ja, "de facto sei er den beiden Abschnittsleitern unterstellt gewesen", sagt der Zeuge E., "in der Praxis" aber "habe ich das selbstständig gemacht".

"Das wird ein sehr harter Einsatz"

Alsbald ist er in häufigem Funkkontakt mit Stumpf, trifft mit diesem – ohne die Angeklagten – Absprachen und lässt sich Anweisungen geben, schildert die Lage aus seiner Sicht. Beispielsweise um 13.16 Uhr, dass man circa 1400 Personen "wegräumen" müsse. Auf die Nachfrage von Stumpf, ob das unter der Androhung eines Wasserwerfereinsatzes möglich sei, die knappe Antwort: "Er spritzt schon." Und dann die Klarstellung: "Er spritzt nicht, er sprüht." Was E. damit – abseits der Definitionen in den dienstlichen Wasserwerfervorschriften – meinte, vermag er dann nicht so recht zu erklären. Die Antwort von Stumpf: "Ja, aber er soll Wirkung erzielen", spricht dagegen für sich, ebenso die folgende Klarstellung des Zeugen im Funk: "Das wird sehr rustikal, ein sehr harter Einsatz."

Dann schlägt E. dem Polizeiführer um 14.00 Uhr einen weiteren Wasserwerfereinsatz gegen etwa tausend auf dem Weg befindliche Personen vor. Dazu Stumpf: "Ja, auf jeden Fall." Sieben Minuten später wieder E.: "Wir ziehen den Wasserwerfer vor, treiben sie vor uns her." Nach seiner Beschreibung wurde "nicht gesprüht, sondern richtig gestrahlt". Er sei direkt dabei gewesen, habe auch beobachtet, wie der Wasserwerfer Kollegen aus Bayern ins Genick gespritzt habe.

Anweisungen ohne Befugnis

So geistert Thomas E. durch zahlreiche polizeiliche Videoaufzeichnungen, von denen während seiner ganztägigen Vernehmung eine Auswahl gezeigt wird. Dokumentiert in Bild und Ton ist auch seine Anweisung an die Wasserwerfer-Besatzung, sitzende Blockierer mittels eines Wasserstrahls vom Boden hochzuheben und abzudrängen. Ein mit bis zu 16 Bar ausgeführter Angriff mit erheblichen Gefahren für Leib und Leben der Sitzenden: Eine Person, von der Wucht des Strahls getroffen, kippt unkontrolliert seitlich weg, entgeht nur knapp einem Kopftreffer.

Mutmaßlich ist das ein – von der Staatsanwaltschaft bisher nicht verfolgter – schwerer Verstoß gegen die Bestimmungen über den Einsatz von Wasserwerfern, der Zeuge war auch zu Anweisungen an die Wasserwerfer-Besatzung nicht befugt. Dafür gab es den Staffelführer der Wasserwerfer, der seinerseits den Befehlen des Polizeiführers Stumpf unterstellt war. Auch nach der internen Aufgabenverteilung hatte E. für diese Anweisung keinerlei Kompetenz, mit Wasserwerfern hatte er bis dahin bei keinem Einsatz etwas zu tun gehabt. Lediglich als junger Beamter bei einem Einsatz in Brokdorf hatte er Wasserwerfer zumindest einmal gesehen.

Damals und danach noch einige Male habe er schon viel schlimmere gewalttätige Auseinandersetzungen erlebt, und dennoch sei es am Schwarzen Donnerstag schiefgegangen. Weil man den zu erwartenden Widerstand falsch eingeschätzt habe, sagt der alte Haudegen Thomas E., und weil man zu leichtsinnig war. Vor allem aber, und dann kriegt der Polizeipräsident a. D. noch mal eine Watschen, weil "uns die Vorverlegung jegliche Chance gekostet hat".

Das wird ein anderer Zeuge, der gleich für zwei Tage einbestellt ist (15. und 22. Oktober), vermutlich ganz anders sehen. Dann soll Siegfried Stumpf aussagen.

 

Die nächsten Termine im Wasserwerfer-Prozess beim Landgericht Stuttgart, Olgastraße 2, Saal 18 (gültigen Ausweis nicht vergessen!):

Montag, 13. Oktober, ab 14 Uhr: ein Zeuge, der Einsatzleiter des DRK war.

Mittwoch, 15. Oktober, ab 9 Uhr: Zeuge Stumpf.

Mittwoch, 22. Oktober, ab 9 Uhr: Zeuge Stumpf.


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23 Kommentare verfügbar

  • Thymus vulgaris
    am 27.09.2014
    Antworten
    Was auch immer seine Motive gewesen sein mögen, trotz Zeugnisverweigerungsrecht auszusagen, dazu gehört Courage und enorme Selbstsicherheit. Was nützt es dem Zeugen, welches Risiko ging er damit ein? In jedem Fall beweist er damit Kooperationswillen zur Aufklärung. Und daran sollten allen…
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