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Blind Date im Park

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Polizisten, möchte man meinen, müssten von Berufs wegen aufmerksame Beobachter sein. Von denjenigen Polizisten, die bisher als Zeugen im Wasserwerferprozess vor dem Stuttgarter Landgericht ausgesagt haben, lässt sich das nicht ohne Weiteres behaupten: Keiner von ihnen will bemerkt haben, dass es am Schwarzen Donnerstag Verletzte gegeben hat.

Reiner F., 52, Polizeihauptmeister, tut seit 1986 Dienst bei der baden-württembergischen Wasserwerferstaffel in Biberach. Seit 1988 gibt er im Wasserwerfer die Kommandos, 2006 hat ihn sein Arbeitgeber nach Bayreuth geschickt, damit er den dafür vorgeschriebenen Lehrgang absolviert. Reiner F. hat Einsätze mitgemacht in Berlin, zweimal in der Schweiz, in Friedrichshafen und – am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten. 

Reiner F. will, wie alle Beamten der Biberacher Staffel, lieber nicht aussagen vor der 18. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts, und wie alle seine Kollegen wird er von einem Professor der Polizeihochschule Villingen-Schwenningen begleitet, der als Zeugenbeistand das Aussageverweigerungsrecht des Zeugen F. reklamiert. Vergebens. Wie zuvor schon bei zwei seiner Kollegen besteht das Gericht auch bei Reiner F. darauf, dass er aussagt, denn er ist bereits rechtskräftig verurteilt und kann für sein Verhalten am Schwarzen Donnerstag nicht nochmals belangt werden. Weil er nicht verhindert hat, dass durch Wasserstöße aus seinem Fahrzeug Menschen am Kopf verletzt worden sind, ist er – per Strafbefehl – zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Dass er diesen Strafbefehl angenommen hat, verwundert zum einen, wenn man ihn dann reden hört im Zeugenstand, denn bis heute ist er der Ansicht, dass eigentlich alles nach Recht und Gesetz gelaufen ist. Und schließlich seien die Herren vom Landespolizeipräsidium, die einige Zeit nach dem Einsatz einen Besuch in Biberach machten, auch voll des Lobes gewesen.

Der Deal mit Biehl spart drei Monate

Es verwundert zum anderen dann aber nicht mehr, als Reiner F. später in seiner insgesamt vierstündigen Befragung erzählt, wie der ermittelnde Stuttgarter Staatsanwalt Stefan Biehl nach Biberach kam, übrigens in Begleitung des Kripobeamten Andreas D., der die "Ermittlungsgruppe Park" der Stuttgarter Polizei leitete, und ihnen eröffnet habe, dass gegen sie ermittelt werde. Zehn Monate habe Biehl ihm angedroht und sich dann mit seiner Anwältin auf sieben geeinigt. Ein Deal, von dem der Amtsrichter, der den Strafbefehl erlassen hat, vermutlich nichts erfuhr ...

Und über den jetzt die Strafkammer mehr offenbar gar nichts wissen will, denn die Nachfrage der Nebenklage, welche weiteren Absprachen dabei getroffen worden sind, unterbindet Manuela Haussmann: Über eigene prozesstaktische Überlegungen müsse der Zeuge nicht aussagen, befindet die Vorsitzende Richterin. Immerhin wäre ja denkbar, dass auch über Disziplinarmaßnahmen, Zeugenaussagen oder Beweismittel gesprochen wurde. 

Von den <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik die-guten-tipps-vom-staatsanwalt-biehl-2417.html _blank>guten Tipps des Staatsanwalts Biehl hatte auch schon F.s Kollege Oliver H. berichtet, und überhaupt gleichen sich die Aussagen der Biberacher Beamten in weiten Teilen wie ein Ei dem anderen. Auch Reiner F. erzählt ausführlich vom Chaos, das im Vorfeld des Einsatzes herrschte, von der Personalnot, die in seinem Fall dazu führte, dass er zwei "Fremdkräfte" in seinem Fahrzeug sitzen hatte, und zwar ausgerechnet als Rohrführer. Dagegen hatte Reiner F. bei seinem Vorgesetzten remonstriert, sich dann aber doch einsatzbereit gemeldet, nachdem sich die beiden Neulinge bei einer Übung am Tag vor dem Schlossgarteneinsatz ganz ordentlich angestellt hatten. Beim Zielschießen auf Pylone und Medizinbälle.

Von Beschränkung auf Wasserregen nie gehört

Und wie gehabt auch Reiner F.s Aussagen zur Befehlslage im Park: Laut Mitteilung seines Staffelführers habe der jetzige Angeklagte Jürgen von M.-B. den Einsatz geleitet, die Vorgaben seien vom Staffelführer und dessen Stellvertreter gekommen, und von einer Beschränkung der Wasserabgabe auf Wasserregen sei nie die Rede gewesen. Bemerkenswert indessen: Staffelführer und Stellvertreter hätten sich bei der Einsatzleitung auf dem sogenannten Feldherrnhügel aufgehalten und per Funk durchgegeben: "Wir sehen alles."

Dass es Verletzte gegeben hat durch die Wasserstöße, hat freilich keiner der bisher befragten Polizisten gesehen, die beiden Angeklagten so wenig wie Reiner F., der davon erst abends im Hotel erfahren haben will. Zwar seien im Park Menschen mit einem Foto zum Wasserwerfer gekommen. Er habe jedoch nichts darauf erkannt und keinen Bezug zum Einsatz des Wasserwerfers hergestellt. Heute wisse er, dass dies das Foto des schwer verletzten Dietrich Wagner gewesen sei, der als Folge eines Treffers fast vollständig erblindete.

Immerhin, an Kinder vor dem Wasserwerfer kann sich Reiner F. erinnern. Die habe er aber über Lautsprecher aufgefordert, sich zur eigenen Sicherheit zu entfernen, genauso wie andere Unbeteiligte. Weg waren die beim ersten Einsatz jedoch nicht, denn um 12.49 Uhr erfolgte die interne Durchsage "Aufpassen auf die Kinder". Vorausgegangen war um 12.46 Uhr ein Funkspruch: "Wir haben ein paar Kinder vor unserem Werfer. Die haben die extra hingestellt."

So kleine Kinder?

Ob man bei der Wasserabgabe um die Kinder herum einen Bogen schlagen wollte oder wie sie ausgespart werden sollten, bleibt unbeantwortet. Gemeint war laut F., dass man den Kindern "besonders rücksichtsvoll begegnet". Das heißt nach seiner Version, nur Wasserregen einzusetzen – "so wie wir ihn abgegeben haben". Ohnehin seien es eher Jugendliche und Heranwachsende gewesen. Dann allerdings, nach dem Abspielen eines Videos: "So kleine Kinder sehe ich zum ersten Mal."

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Besonders rücksichtsvoll war Reiner F. ansonsten aber nicht drauf. Von ihm stammt die Durchsage "Dia rennet wie d'Hasa!" über flüchtende "Störer", und auch den Begriff "Kopfhöhe" verwendet er in einem der im Gerichtssaal abgespielten Funksprüche. Ein Versprecher, behauptet der Zeuge F., der sich Kopfverletzungen eh nicht erklären kann, denn "normalerweise drehen die Leute das Gesicht weg". Ähnlich überzeugend seine Begründung, warum auf Menschen gezielt wurde, die sich unter Planen vor dem Wasser schützen wollten: Auf Planen habe man gezielt Wasser abgegeben, denn unter Planen würden "häufig Straftaten vorbereitet".

Neue Version zum Auftrag der Wasserwerfer

Und noch eine andere Neuigkeit ist der Aussage des Reiner F. zu entnehmen: Aufgabe des Wasserwerfers sei ausschließlich gewesen, den zur Klett-Passage führenden Weg freizumachen, um dorthin für den Abend und die Nacht die Wasserwerfer vorziehen zu können. Ziel sei gewesen, "dass alle zum Arnulf-Klett-Platz durchkommen". Hierzu habe man "die Bodenkräfte" unterstützt. Deshalb auch die jeweiligen Lautsprecher-Durchsagen, man solle die "Straße" frei machen.

Damit entfiele jedoch plötzlich die bisherige Prozessversion der Angeklagten und früherer Zeugen, der Wasserwerfereinsatz habe dazu gedient, das zu den Baumfällungen benötigte Gelände zu räumen. Die Version von F. ist durchaus plausibel. Tatsächlich räumten Polizeikräfte mit Schlagstock und flächenmäßig verteiltem Pfefferspray das Gelände links und rechts des von den Wasserwerfern benutzen asphaltierten Wegs und stellten durch die Wiesen Absperrgitter auf. Womit die Frage immer dringlicher wird, welchen Zweck dann überhaupt Wasserabgaben auf Menschen abseits des Wegs verfolgten, insbesondere beim letzten Einsatz, als die Gitterlinie bereits aufgestellt war.

Und ebenso bedarf die Frage der Klärung, warum kein Polizist bemerkt haben will, dass in weniger als hundert Meter Entfernung vom Feldherrnhügel ein Behelfslazarett betrieben wurde, in dem freiwillige Helfer im Verlauf des Nachmittags <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik wenn-die-taeter-ermitteln-2394.html _blank>fast 400 Verletzte versorgten. Zwar gab es keine direkte Sichtverbindung vom erhöhten Standort der Einsatzleitung aus dorthin, denn es lagen die Gebäude der Biergarten-Gastronomie dazwischen, aber zum einen belegen Videos und Fotos tausendfach, wie Verletzte aus dem Sichtbereich der Polizeiführung dorthin geleitet oder transportiert wurden. Und zum anderen waren Polizisten in vierstelliger Zahl überall im Park unterwegs. Waren das etwa lauter Blinde?

Insofern ist eine (noch nicht terminierte) Zeugenaussage mit besonderer Spannung zu erwarten, nämlich diejenige des Leiters des Führungsstabs im Führungs- und Lagezentrum der Stuttgarter Polizei in der Hahnemannstraße. Dort soll ebenjenes Foto von Dietrich Wagner, auf dem Reiner F. in seinem Wasserwerfer nichts erkennen konnte, an der Wand gehangen haben, kaum dass es veröffentlicht worden war. Womöglich stellt sich danach auch jene Frage neu, ob die Staatsanwaltschaft nicht hätte ermitteln müssen – wegen unterlassener Hilfeleistung.


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18 Kommentare verfügbar

  • someonesdaughter
    am 08.10.2014
    Antworten
    @ "Jupp" alias "wolle":


    "Oder hat jemals einer aus euren Reihen hinterfragt was man falsch gemacht hat? Hunderte Artikel zu diesem Tag in Kontext. Leider kein einziger objektiver darunter. Tabuthema!"

    Der übliche Quark - was hat Ihr "ihr" denn falsch gemacht? Mit Pflastanien geworfen? Die…
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