KONTEXT:Wochenzeitung
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Nichts mitgekriegt vom Katastrophenalarm

Nichts mitgekriegt vom Katastrophenalarm
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Wenn es am Schwarzen Donnerstag in der damaligen Führungsriege der Stuttgarter Polizei tatsächlich so zugegangen ist, wie es deren Chefs heute glauben machen wollen, dann verwundert es nicht, dass der Einsatz am 30. 9. 2010 im Stuttgarter Schlossgarten derartig danebenging. Verwundern muss aber umso mehr, dass all dies bis heute für keinen der Verantwortlichen persönliche Konsequenzen hatte.

Norbert Walz, 58, sagt im Zeugenstand vor der 18. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts, als ihn die Vorsitzende Richterin nach seinen Personalien befragt, er sei Polizeibeamter. Das ist auf den ersten Blick erkennbar, denn Walz hat Uniform angelegt, obwohl er das nicht muss. Er ist Kriminaldirektor vom Rang und stellvertretender Präsident der Stuttgarter Polizei. Das war er schon unter Siegfried Stumpf, und das ist er, zwei Polizeipräsidenten später, immer noch. Erstaunlich eigentlich, wenn man ihm stundenlang zuhört, wie er seinen Arbeitstag am Schwarzen Donnerstag so schildert.

Norbert Walz war möglicherweise derjenige, der am 30. September 2010 den Einsatz von polizeilichen Mitteln des "unmittelbaren Zwangs" (UZW) – also Schlagstock und Pfefferspray – freigegeben und die Wasserwerfer in Gang gesetzt hat. Mehr als 400 Verletzte waren die Folge davon. Möglicherweise war Walz derjenige aber auch nicht: Nach drei Aussagen vor zwei verschiedenen Untersuchungsausschüssen des baden-württembergischen Landtags, nach einer staatsanwaltlichen Vernehmung, aus der ihm Richter, Verteidiger und Nebenklägeranwälte Vorhaltungen machen, und am Ende der Zeugenvernehmung des Norbert Walz im Stuttgarter Wasserwerferprozess ist das noch immer nicht endgültig geklärt.

Minute 11.53 Uhr: so verschiedene Wahrnehmungen

Weil die rechte Hand nicht wusste, was die linke macht. 

11.53 Uhr an jenem Tag, der Stuttgart verändert und die Gesellschaft dieser Stadt bis heutigentags tief gespalten hat: Andreas F., der Einsatzabschnittsleiter im Park und jetzige Angeklagte, erbittet über Funk an "Halde 100", an den Polizeiführer also, die "Freigabe UZW".

Zu dieser Minute ist Andreas F. und seinem mitangeklagten Kollegen Jürgen von M.-B. drunten im Park längst klar, dass der Einsatz scheitern wird, wenn die Polizei nicht zu anderen, zu härteren Mitteln greift. Der Fahrzeugtross ist blockiert, und die Zahl derer, die in den Park strömen, um sich der Polizei in den Weg zu stellen, nimmt beständig zu.

Zu dieser Minute ist Siegfried Stumpf, der Polizeipräsident und Einsatzleiter an diesem Tag, drüben vor dem Landtag gerade seinem Dienstfahrzeug entstiegen und auf dem Weg zu einer Pressekonferenz des Innenministers, auf der er erklären wird, dass die Polizei alles im Griff hat. 

Zu dieser Minute ist Norbert Walz, der laut Rahmenbefehl zum Einsatz vom 30. 9. 2010 in den späten Abendstunden Stumpf als Polizeiführer ablösen soll, wenn das Einsatzziel längst erreicht und Ruhe eingekehrt ist, nicht etwa zu Hause, um für die bevorstehende Nachtschicht vorzuschlafen. Seit 8 Uhr ist er am Arbeitsplatz, obwohl es spät geworden ist am Abend vorher mit all dem Chaos im Vorfeld des erst abends am 29. 9. um fünf Stunden vorverlegten Einsatzes. 

Zu dieser Minute, um 11.53 Uhr, sitzt Norbert Walz im Lagezentrum der Stuttgarter Polizei, droben auf dem Pragsattel, und meint, er wär jetzt der Chef! 

Keine der fraglichen Entscheidungen ist dokumentiert

Ja, Walz wusste von dem Termin Stumpfs im Landtag. Aber nein, es hat keine förmliche Übergabe gegeben. Nein, Walz hat weder im Lagezentrum kommuniziert, dass er jetzt übernimmt, noch hat er das Stumpf mitgeteilt. Ja, er hat erst Stumpf angerufen und dann Andreas F., um die Freigabe des Schlagstockeinsatzes wieder zurückzunehmen. Nein, er wusste nicht, dass Stumpf Befehl erteilt hatte, er sei auch während der Pressekonferenz erreichbar und deswegen weiterhin Polizeiführer. Ja, ihm sei erst mit dem Funkspruch und der Bitte um UZW-Freigabe klar geworden, dass es nicht nach Plan laufe vor Ort. Nein, er wusste nicht, dass drunten im Park der analoge Funk nicht funktionierte. Nein, er hat leider keine der wichtigen Entscheidungen, die er traf (oder auch nicht), dokumentieren lassen. Das, sagt Norbert Walz, "war ein Versäumnis von mir".

Wie Walz war auch Siegfried Stumpf bis 11.53 Uhr – angeblich – nicht klar, dass nicht alles nach Plan läuft im Schlossgarten. Das Gegenteil war dort der Fall: Gar nichts lief nach Plan. Der Zeuge Stumpf, der mittlerweile Beschuldigter in selber Angelegenheit ist, hat vor Gericht die Aussage verweigert. Vor dem Staatsanwalt Stefan Biehl, der im Wasserwerferprozess die Anklage vertritt, hat er am 21. August 2012 ausgesagt. So kam der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in den Zeugenstand.

Und Biehl, über <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik die-guten-tipps-vom-staatsanwalt-biehl-2417.html _blank>dessen seltsame Ermittlungsmethoden sogar einige in der Staatsanwaltschaft Stuttgart inzwischen den Kopf schütteln, betete brav nach, was Stumpf ihm erzählt hat, und bot, befragt, wie die Vernehmung ablief, das Bild eines staatsanwaltlichen Ermittlers, das halt nur Polizisten kennen: Die dürfen selber am Tonband auf Start drücken, kriegen ihre verschriftete Aussage mit freundlichem Begleitbrief zugeschickt, dürfen korrigieren und können sich wochenlang Zeit lassen, bis sie das Ergebnis zurückschicken.

Vorzugsbehandlung für Polizisten

So hat es Biehl mit Stumpf gehalten, mit Walz und mit Andreas St., der am Schwarzen Donnerstag Chef des Lagezentrums war und der eigentliche Stellvertreter des Einsatzleiters Stumpf, hätte sich nicht Walz plötzlich eingemischt. Alle drei hat Biehl innerhalb von zehn Tagen auf diese – völlig ungewöhnliche Weise – vernommen. Alle drei ließen sich für ihre Korrekturen gut Zeit und schickten das Ergebnis nahezu zeitgleich ab. Das brachte im Prozess sogar die Verteidigung auf: Ob da womöglich eine zuvor der Staatsanwaltschaft bekannte Verteidigererklärung mit eingeflossen sei? Und überhaupt: Da deute doch einiges auf Absprache hin! "Vorzugsbehandlung für Polizisten" nennen das aber auch Anwälte, die schon mal angeklagte S-21-Gegner vertreten haben und "Kopfstände machen mussten", um bei der Staatsanwaltschaft an Vernehmungsprotokolle ihrer Mandanten zu kommen.

Nein, sagt Norbert Walz im Zeugenstand, er habe kein anderes Vernehmungsprotokoll gesehen. Ob er telefoniert hat in der Sache, danach fragt ihn niemand. Es glaubt ihm auch niemand.

So wenig, wie Walz zu glauben ist, dass er den Videos, die im mit zwei Großbildschirmen ausgestatteten Lagezentrum frühzeitig liefen, "keine Beachtung geschenkt" haben will. Er sagt, weil ihm die Informationen, die von den eigenen Kräften kamen, als zuverlässiger erschienen, obwohl die Polizei selber in den ersten Stunden des Einsatzes – angeblich – keine Live-Bilder ins Lagezentrum senden konnte. Wer aber damals CamS21 oder Flügel-TV im Internet anschaute, wusste vor Mittag, was da abgeht im Park. Und diese Übertragungen liefen auch live im Lagezentrum.

Das Wagner-Foto hing an der Wand

Immerhin gibt Walz zu, dass er irgendwann – aber er weiß nicht mehr, wann – im Lagezentrum an der Wand ein Foto hat hängen sehen. Das berühmte, das Foto schlechthin vom Schwarzen Donnerstag: Dietrich Wagner, wie er mit blutenden Augen, die schon fast blind sind, von zwei jungen Männern aus dem Park geführt wird.

Wagner wurde um 13.47 Uhr vom Wasserwerfer getroffen. Bis das Foto um die Welt ging, dauerte es nur Minuten. Spätestens um 15 Uhr, das geht aus mehreren Aussagen hervor, hing es im Lagezentrum der Stuttgarter Polizei an der Wand. Unter anderem ist das belegt in einer "dienstlichen Erklärung" des Oberstaatsanwalts Bernhard Häußler, der den Polizeieinsatz von Beginn bis 3.40 Uhr am nächsten Morgen verantwortlich begleitet und die meiste Zeit davon in unmittelbarer Nähe (und im Dienstfahrzeug) des Polizeipräsidenten Stumpf verbracht hat. Laut Häußlers Einlassung habe das Foto dort an der Wand gehangen, als Stumpf und er aus der Mittagspause zurück ins Lagezentrum kamen.

Während Häußler die auf dem Foto ersichtlichen Verletzungen nicht mit Wasserwerfereinsätzen in Verbindung gebracht haben will, war das wiederum für Norbert Walz klar: Er habe sich nur gewundert, sagt er vor Gericht aus, dass Wasserwerfer solche Verletzungen verursachen können. Aber leider kann er sich nicht mehr daran erinnern, wann er sich gewundert hat. 

Walz, die Wundertüte

Norbert Walz ist damit trotzdem der erste und bisher einzige Stuttgarter Polizist, der öffentlich eingeräumt hat, dass Wasserwerfer überhaupt Menschen verletzen können und dass er mitgekriegt hat, dass genau das passiert ist am Schwarzen Donnerstag. Allerdings, sagt Norbert Walz vor Gericht aus, sei er ja praktisch in dem Moment außen vor gewesen, als Stumpf aus der Pressekonferenz zurückkam. Danach sei er, bis auch Stumpf erst am frühen Morgen sich zurückgezogen habe, nur Zuschauer gewesen. Geredet hätten sie, der Chef und er als Stellvertreter, ohnehin so gut wie nie.

Walz, die Wundertüte, bestätigt auch, was zwei Verhandlungstage zuvor der Zeuge Ralph Sch. ausgesagt hat. Der 39-Jährige ist inzwischen Rettungsdienstleiter des DRK-Kreisverbands Göppingen, damals war er der Diensthabende in Stuttgart. Ralph Sch. erzählt die bekannte Geschichte, wonach sich das Rote Kreuz ab 12.39 Uhr letztlich selber in Gang gesetzt hat, und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizei: Es sei ohne jedes Beispiel, dass die Rettungskräfte im Vorfeld eines solch großen Einsatzes nicht eingebunden waren und noch nicht einmal zu Beginn des Einsatzes informiert worden sind!

Früher dran als die nicht mal einen Kilometer vom Geschehen entfernt beheimatetet DRK-Leitstelle war übrigens die Stuttgarter Feuerwehr. Die meldete bereits um 12.30 Uhr Verletzte. Um 12.54 Uhr reagierte sogar die Polizei und forderte, wie in solchen Lagen üblich, einen Verbindungsmann an. Der traf um 13.13 Uhr im Präsidium in der Hahnemannstraße ein und wurde von da an zeitnah von Ralph Sch., der den Einsatz im Park persönlich leitete, auf dem Laufenden gehalten. Auch über Dietrich Wagner und andere Schwerverletzte.

Nein, sagt Norbert Walz, davon habe er nichts mitbekommen. Vielleicht, kann ja sein, hat das Rote Kreuz einen Taubstummen als Verbindungsmann ins Lagezentrum geschickt. 

Erst auf Nachfrage: Ja, es gab Katastrophenalarm

Und dann, bockig und unwillig und erst auf Nachfrage einer Nebenklägeranwältin, räumt Ralph Sch. etwas ein, was bis dato auch niemand wusste: Am Schwarzen Donnerstag ist der sogenannte MANV-Fall ausgerufen worden! Aber nicht etwa vom Roten Kreuz, das nach der Schilderung seines Einsatzleiters von der ersten Minute und über Stunden völlig überfordert war, sondern wiederum von der Stuttgarter Feuerwehr. MANV-Fall? Auf Deutsch: Massenanfall von Verletzten. Auf gut Deutsch: Katastrophenalarm.

Dafür, was in einem solchen Fall zu passieren hat, gibt es – wie es sich gehört bei uns in Baden-Württemberg – eine Vorschrift, die 53 Seiten umfasst. Wir haben sie gründlich studiert und festgestellt, dass am Schwarzen Donnerstag nahezu nichts so gelaufen ist wie in einem MANV-Fall eigentlich vorgesehen. Die Information gelangte – angeblich und nach offiziellen Angaben des Innenministeriums – noch nicht einmal ins Führungs- und Lagezentrum des Innenministeriums, wo sonst jeder mittelschwere Verkehrsunfall interessiert zur Kenntnis genommen wird.

Und bis heute hat das alles keine Konsequenzen gezeitigt. Nicht im Ministerium, das – angeblich – erst durch die Anfrage der Kontext:Wochenzeitung vom damaligen Katastrophenalarm erfuhr. Nicht bei der Polizei, die noch zu Zeiten der Mappus-Regierung sich selber prüfen durfte und zum Ergebnis kam, es sei niemandem ein Vorwurf zu machen. Und auch nicht beim DRK.

Damals wie heute fungiert dort als verantwortlicher Rettungsleiter Wilfried Klenk. Auf unsere Anfrage, ob er sich jemals bei der Polizei oder sonstwo beschwert hat darüber, nicht im Vorfeld in diesen Großeinsatz eingebunden worden zu sein, hat Klenk nicht geantwortet. Kein wirkliches Wunder: Klenk ist nebenher Landtagsabgeordneter der CDU für den Wahlkreis Backnang.

 

Terminvorschau:

Der Verhandlungstermin am heutige Mittwoch fällt wegen Erkrankung einer Richterin aus.

Für Mittwoch, 5. 11. 2014, 9 Uhr, ist Polizeidirektor Andreas St. geladen, der am 30. 9. 2010 den Führungsstab der Stuttgarter Polizei geleitet hat.


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25 Kommentare verfügbar

  • CharlotteRath
    am 04.11.2014
    Antworten
    Die Polizeikräfte in Stuttgart:
    "Helfer in Uniform", "Hüter von Recht und Gesetz"? Oder "Lakaien von Politik und Wirtschaft"?

    ... Der Zeuge legt Wert darauf, dass der Einsatz nicht übers Knie gebrochen, sondern akribisch geplant worden sei. „Geheimhaltung war die oberste Prämisse“, sagt der…
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