Norbert Walz, 58, sagt im Zeugenstand vor der 18. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts, als ihn die Vorsitzende Richterin nach seinen Personalien befragt, er sei Polizeibeamter. Das ist auf den ersten Blick erkennbar, denn Walz hat Uniform angelegt, obwohl er das nicht muss. Er ist Kriminaldirektor vom Rang und stellvertretender Präsident der Stuttgarter Polizei. Das war er schon unter Siegfried Stumpf, und das ist er, zwei Polizeipräsidenten später, immer noch. Erstaunlich eigentlich, wenn man ihm stundenlang zuhört, wie er seinen Arbeitstag am Schwarzen Donnerstag so schildert.
Norbert Walz war möglicherweise derjenige, der am 30. September 2010 den Einsatz von polizeilichen Mitteln des "unmittelbaren Zwangs" (UZW) – also Schlagstock und Pfefferspray – freigegeben und die Wasserwerfer in Gang gesetzt hat. Mehr als 400 Verletzte waren die Folge davon. Möglicherweise war Walz derjenige aber auch nicht: Nach drei Aussagen vor zwei verschiedenen Untersuchungsausschüssen des baden-württembergischen Landtags, nach einer staatsanwaltlichen Vernehmung, aus der ihm Richter, Verteidiger und Nebenklägeranwälte Vorhaltungen machen, und am Ende der Zeugenvernehmung des Norbert Walz im Stuttgarter Wasserwerferprozess ist das noch immer nicht endgültig geklärt.
Minute 11.53 Uhr: so verschiedene Wahrnehmungen
Weil die rechte Hand nicht wusste, was die linke macht.
11.53 Uhr an jenem Tag, der Stuttgart verändert und die Gesellschaft dieser Stadt bis heutigentags tief gespalten hat: Andreas F., der Einsatzabschnittsleiter im Park und jetzige Angeklagte, erbittet über Funk an "Halde 100", an den Polizeiführer also, die "Freigabe UZW".
Zu dieser Minute ist Andreas F. und seinem mitangeklagten Kollegen Jürgen von M.-B. drunten im Park längst klar, dass der Einsatz scheitern wird, wenn die Polizei nicht zu anderen, zu härteren Mitteln greift. Der Fahrzeugtross ist blockiert, und die Zahl derer, die in den Park strömen, um sich der Polizei in den Weg zu stellen, nimmt beständig zu.
Zu dieser Minute ist Siegfried Stumpf, der Polizeipräsident und Einsatzleiter an diesem Tag, drüben vor dem Landtag gerade seinem Dienstfahrzeug entstiegen und auf dem Weg zu einer Pressekonferenz des Innenministers, auf der er erklären wird, dass die Polizei alles im Griff hat.
Zu dieser Minute ist Norbert Walz, der laut Rahmenbefehl zum Einsatz vom 30. 9. 2010 in den späten Abendstunden Stumpf als Polizeiführer ablösen soll, wenn das Einsatzziel längst erreicht und Ruhe eingekehrt ist, nicht etwa zu Hause, um für die bevorstehende Nachtschicht vorzuschlafen. Seit 8 Uhr ist er am Arbeitsplatz, obwohl es spät geworden ist am Abend vorher mit all dem Chaos im Vorfeld des erst abends am 29. 9. um fünf Stunden vorverlegten Einsatzes.
Zu dieser Minute, um 11.53 Uhr, sitzt Norbert Walz im Lagezentrum der Stuttgarter Polizei, droben auf dem Pragsattel, und meint, er wär jetzt der Chef!
Keine der fraglichen Entscheidungen ist dokumentiert
Ja, Walz wusste von dem Termin Stumpfs im Landtag. Aber nein, es hat keine förmliche Übergabe gegeben. Nein, Walz hat weder im Lagezentrum kommuniziert, dass er jetzt übernimmt, noch hat er das Stumpf mitgeteilt. Ja, er hat erst Stumpf angerufen und dann Andreas F., um die Freigabe des Schlagstockeinsatzes wieder zurückzunehmen. Nein, er wusste nicht, dass Stumpf Befehl erteilt hatte, er sei auch während der Pressekonferenz erreichbar und deswegen weiterhin Polizeiführer. Ja, ihm sei erst mit dem Funkspruch und der Bitte um UZW-Freigabe klar geworden, dass es nicht nach Plan laufe vor Ort. Nein, er wusste nicht, dass drunten im Park der analoge Funk nicht funktionierte. Nein, er hat leider keine der wichtigen Entscheidungen, die er traf (oder auch nicht), dokumentieren lassen. Das, sagt Norbert Walz, "war ein Versäumnis von mir".
Wie Walz war auch Siegfried Stumpf bis 11.53 Uhr – angeblich – nicht klar, dass nicht alles nach Plan läuft im Schlossgarten. Das Gegenteil war dort der Fall: Gar nichts lief nach Plan. Der Zeuge Stumpf, der mittlerweile Beschuldigter in selber Angelegenheit ist, hat vor Gericht die Aussage verweigert. Vor dem Staatsanwalt Stefan Biehl, der im Wasserwerferprozess die Anklage vertritt, hat er am 21. August 2012 ausgesagt. So kam der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in den Zeugenstand.
25 Kommentare verfügbar
CharlotteRath
am 04.11.2014"Helfer in Uniform", "Hüter von Recht und Gesetz"? Oder "Lakaien von Politik und Wirtschaft"?
... Der Zeuge legt Wert darauf, dass der Einsatz nicht übers Knie gebrochen, sondern akribisch geplant worden sei. „Geheimhaltung war die oberste Prämisse“, sagt der…