KONTEXT:Wochenzeitung
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Beifall verboten

Beifall verboten
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Dass Gerichtsverhandlungen öffentlich zugänglich sind, hat gute Gründe. Darüber, wie leicht oder aber schwer der Öffentlichkeit der Zugang gemacht wird, dürfen Richter bestimmen. Der Vorsitzenden Richterin im Stuttgarter Wasserwerferprozess wäre es offenbar am liebsten, wenn die Öffentlichkeit gleich ganz draußen bliebe.

Der Prozess vor der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts, der am 24. Juni begann, macht wieder mal Pause. Drei Wochen Herbstferien hat die Kammer anberaumt, nachdem bereits im August starke drei Wochen Sommerpause waren. In den 16 Wochen seit dem Prozessauftakt gab es 18 Verhandlungstage, etliche davon lediglich auf Vor- oder auf Nachmittage anberaumt. Von ein, zwei Ausnahmen abgesehen, waren auch die "ganzen" Verhandlungstage am späten Nachmittag beendet. Den Vorwurf, ein wichtiges Verfahren im Schnellwaschgang durchzuschleudern, wird Manuela Haußmann, 41, also niemand machen können.

Eher wundern sich einige über die sparsame Terminierung der Vorsitzenden Richterin, die bei maximal anderthalb Verhandlungstagen pro Woche zunächst bis Weihnachten terminiert hatte. Inzwischen wurde zwar bis Mitte März verlängert, aber auch das wird sicher nicht reichen, denn bis jetzt haben weder die Verteidiger, noch – von einer Ausnahme abgesehen – die Anwälte der Nebenkläger beantragt, wen sie noch alles im Zeugenstand hören wollen. Erfahrene Juristen wagen deshalb bereits die Prognose: Wenn es in dem Tempo weitergehe, könne das leicht zwei Jahre dauern.

15 Monate ließ das Gericht einfach so verstreichen

Aber eilig hatte es das Landgericht mit diesem Verfahren ja von Anfang an nicht. Ganz im Gegenteil: Obwohl sich der Schwarze Donnerstag und damit die Wasserwerfereinsätze im Stuttgarter Schlossgarten, um die es hier geht, dieser Tage bereits zum vierten Mal gejährt haben und obwohl die Staatsanwaltschaft Stuttgart viel Zeit für ihre Ermittlungen brauchte, aber immerhin im März 2013 ihre Anklageschrift vorlegte, ließ das Landgericht danach 15 Monate verstreichen, bis endlich der Prozess begann. Eine überzeugende Erklärung für eine derartige Verzögerung – des für Stuttgart vielleicht wichtigsten Verfahrens der letzten Jahrzehnte – ist das Landgericht übrigens bis heute schuldig geblieben. Vom bekannten Lamento abgesehen, dass man in Arbeit ersticke ...

Beigetragen zur Verzögerung hat mit Sicherheit der überraschende Wechsel an der Spitze ebenjener 18. Großen Strafkammer, bei der das Verfahren gelandet ist. Seit Jahresbeginn führt dort Manuela Haußmann den Vorsitz, nachdem ihr Vorgänger Reiner Skujat auf eigenen Wunsch und nach achtmonatiger Prozessvorarbeit fortan lieber eine Kleine Strafkammer führen wollte. Haußmann hat bis dato eine Justizkarriere im Senkrechtstart hingelegt: erst Amtsrichterin in Bad Cannstatt, dann als Präsidialrichterin rechte Hand des Landgerichtspräsidenten, dann abgeordnet zum Bundesgerichtshof und dann, mit 40, Vorsitzende Richterin. Genau dieser Kammer mit genau diesem Prozess vor der Brust.

Manuela Haußmann, groß, blondiert und stets um einen freundlichen Umgangston mit Prozessbeteiligten und vor allem den Zeugen bemüht, muss ja eine taffe Frau sein bei der Karriere und sie muss eigentlich auch Kondition haben. Trotzdem zeigt sie gern auch menschliche Regungen: Pausen beraumt sie schnell und öfter mit Hinweis darauf an, dass ihre eigene "Konzentrationsfähigkeit bereits nachlässt", und als es im Saal 18 nach einem Gewitter durch die Decke tröpfelt und ein Wassereimer aufgestellt wird, entschuldigt sie sich für "die Zustände hier".

Wer zuhören will, muss sich nackt machen

Die Zustände allerdings, die jenseits des mit Bändern abgeteilten Gerichtsbereichs bei den Prozessbesuchern herrschen, die hat Manuela Haußmann selber herbeigeführt. Wer dort sitzt, hat nicht mehr bei sich als Kleidung und Schmuck, die er am Leib trägt, seinen Personalausweis und vielleicht noch Schreibzeug. Sogar das war anfangs verboten und musste, wie alles andere auch, vor Betreten des Gerichtssaals abgegeben werden: Geldbeutel, Autoschlüssel, Hausschlüssel, Handy, Kamm, Kastanie und was einer sonst so im Hosensack hat. Einfach alles. Sogar Medikamente. Gegen ein Pfandmärkle zu übergeben nicht etwa in Schließfächer, sondern in Plastikbehälter, die stundenlang offen herumstehen – unter Bewachung von Justizwachtmeistern.

Wer diesen Prozess besuchen will, muss also viel Vertrauen aufbringen in diese Justiz. Dabei hat ebendiese Justiz seit ebendiesem Schwarzen Donnerstag allerhand Vertrauensvorschuss verloren. Vor allem bei denen, die den Tag am 30. September 2010 im Schlossgarten selber erlebt haben und seither darauf warten, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird. Die dabei sein wollen, wenn – endlich – mutmaßliche Täter angeklagt und vielleicht verurteilt werden. Die es deshalb auf sich nehmen, schärfer als an jedem Flughafen gefilzt zu werden und ziemlich intime Gegenstände wie Geldbeutel und Hausschlüssel uniformierten Fremden anzuvertrauen. Und die manchmal, wenn sie dann drin sind im Gerichtssaal, einen Muckser nicht bei sich behalten können, wenn wieder mal ein Polizist nichts gesehen hat, sich nicht erinnern kann oder behauptet, die Gewalt am Schwarzen Donnerstag sei von den Menschen im Park ausgegangen. 

Wenn alle Freundlichkeit von der Vorsitzenden abfällt

Dann fällt alles vordergründig Freundliche von Manuela Haußmann ab. Dann wird sie so rigide, wie es ihre Verfügungen zur "Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung" im Gerichtssaal seit je her sind. Rigide und, so sehen es viele, einigermaßen lächerlich. 

Das begann mit ihrer Verfügung vom 8. Mai 2014, die einzig auf der Homepage des Landgerichts veröffentlicht wurde, wonach sich Medienvertreter, die vom Prozess berichten wollten, im Zeitraum vom 21. Mai, 10 Uhr, bis zum 23. Mai, 15 Uhr, akkreditieren und damit um einen von insgesamt höchstens 25 Presseplätzen bewerben können. Die Vergabe der Plätze, so Manuela Haußmann, werde nach der Reihenfolge der Anmeldung festgelegt. Überdies: <link http: www.kontextwochenzeitung.de editorial genuegend-transparent-gemacht-2217.html _blank>"Eine Akkreditierungsanmeldung vor Beginn oder nach Ende dieses Zeitraums wird nicht berücksichtigt." Da hatte man wohl beim Landgericht mit großem Medieninteresse gerechnet und sich verrechnet: Nicht mal ein Dutzend Akkreditierungswünsche gingen ein, sehr wahrscheinlich weil halt wenige aus Langeweile regelmäßig auf der Homepage des Landgerichts surfen ...

(Die Anfrage der Kontext:Wochenzeitung, nachträglich akkreditiert zu werden, wurde übrigens abgeschlagen. Dafür haben wir in den 16 Wochen seit Prozessbeginn 16 Mal ziemlich ausführlich berichtet.)

Es ging weiter mit der Verfügung vom 17. Juni 2014, die zum Betreten des Gerichtssaals <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik wasserwerfer-willkommen-2276.html _blank>praktisch alles ausschließt außer, dass einer Klamotten anhat: "Als Zuhörer wird nur eingelassen, wer a) sich am Eingang für Zuhörer mit einem zur Feststellung seiner Identität geeigneten Personalausweis oder Reisepass ausweist, b) sich einer Durchsuchung unterzieht, wobei Frauen von weiblichen Bediensteten kontrolliert werden, c) keine Gegenstände bei sich führt, die geeignet sind, die Hauptverhandlung zu gefährden oder zu stören, d) nicht zuvor aus sitzungspolizeilichen Gründen von der Verhandlung ausgeschlossen wurde. Die Durchsuchung erstreckt sich auf Gegenstände im Sinne der Ziffer 4.c. Dazu gehören auch Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Handarbeitsmittel, Plakate, Trillerpfeifen, Mobilfunktelefone, Laptops u. ä., weil das Zuhören allein dem Zweck dient, der Hauptverhandlung zu folgen."

Kein Witz: Nicht mal das Grundgesetz darf mitgenommen werden in den Gerichtssaal.

Zwar entsprechen die Anordnungen durchaus denen, die bei Prozessen gegen Schwerkriminelle getroffen werden, zum Beispiel in derzeitigen Großverfahren des Landgerichts Stuttgart gegen Rockerbanden oder Rechtsradikale. Allerdings ist die Frage erlaubt, ob im Wasserwerferprozess ein ähnliches Gefährdungspotenzial besteht. Für die Angeklagten und ihre Unterstützer, die in anderen Prozessen Anlass für derartige Maßnahmen geben, darf man eine derartige Gefahr getrost verneinen. Schließlich sind in diesem Prozess zwei Polizisten angeklagt. Bleibt also nur das Publikum als Verursacher. Die sogenannte Sitzungspolizeiliche Verfügung lässt freilich jegliche Begründung hierfür vermissen.

Sogar das Grundgesetz ist verboten

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht gerade erst in einem anderen Verfahren entschieden – dort zu Einschränkungen der Presse –: "Da Anordnungen des Vorsitzenden nach § 176 GVG [...] Eingriffe in den Schutzbereich der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz darstellen, bedarf es konkreter, auf Gesichtspunkte der Sitzungsleitung bezogener Gründe zum Schutz des Angeklagten und der sonstigen Verfahrensbeteiligten, eines ungestörten Verlaufs der Sitzung oder der Bedingungen für eine ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung." Und weiter setzt das höchste Gericht voraus, "dass der Vorsitzende die für seine Entscheidung maßgebenden Gründe offenlegt und dadurch für die Betroffenen erkennen lässt, dass in die Abwägung alle dafür erheblichen Umstände eingestellt worden sind."

Für nicht Rechtskundige: Da Sitzungspolizeiliche Verfügungen immer in die Grundrechte der dadurch Betroffenen eingreifen, müssen sie notwendig sein und erkennen lassen, dass die verschiedenen Rechtsgüter abgewogen wurden und was die wichtigsten Gründe für die getroffene Entscheidung waren. Das allerdings lässt sich den Anordnungen für den Wasserwerferprozess nicht unbedingt entnehmen. Es lässt sich nur erahnen, dass die Prozessbesucher für so gefährlich gehalten werden, wie dies in Prozessen gegen Schwerkriminelle unterstellt wird. 

Wahrscheinlich sind sie noch gefährlicher als die glatzköpfigen Sympathisanten, die am NSU-Prozess beim Oberlandesgericht München teilnehmen. Denn dort sind nach der Anordnung des Senatsvorsitzenden vom 4. März 2013 Besucher lediglich "auf Waffen und Gegenstände zu durchsuchen, die geeignet sind, zur Störung der Hauptverhandlung verwendet zu werden". Dafür dürfen Journalisten dort – selbstverständlich! – Handys und Laptops mit in den Gerichtssaal nehmen und zumindest offline arbeiten.

"Schärfere" Kontrollen als am OLG München

Auch wird in München nur die Kleidung abgetastet. Und nur bei begründetem Verdacht der ganze Körper. In Stuttgart gibt es dagegen mehrere Prozessbesucher, die aussagen, Justizwachtmeister hätten sehr genau sogar ihre Genitalien überprüft, ob dort nicht Waffen versteckt wären. Eine Prozessbesucherin musste ein daumennagelgroßes Amulett, das sie um den Hals trug, öffnen; eine andere eine Ein-Euro-Münze abgeben, die nicht im Geldbeutel war, sondern versehentlich in der Jackettasche. Begründung: "Könnte ja sein, dass Sie mit dem Geld jemanden da drin bestechen wollen."

Während Block und Bleistift inzwischen mitgenommen werden dürfen, was die Vorsitzende übrigens als "missverständliche Formulierung" abtat, nachdem in der Lokalpresse vor allem in Kommentaren und Leserbriefen daran Kritik laut geworden war, hat Manuela Haußmann andere Vorschriften sogar noch verschärft. Mittlerweile müssen sich Besucher nicht nur ausweisen können, sondern von jedem Personalausweis werden Kopien gezogen, bevor er zurückgegeben wird. So sollen "Störer" in der Verhandlung identifiziert werden können.

Tatsächlich wird aber die Verhandlung gestört, denn wann immer jemand später den Saal betritt und sich in den Zuschauerreihen niederlässt, dauert es drei Minuten, bis ein Justizwachtmeister einmal quer durch den Saal läuft, um der Vorsitzenden die Kopie des Personalausweises des Nachzüglers vorzulegen.

Manuela Haußmann, die Rigide, ist in diesen Momenten sehr nah am Sich-lächerlich-Machen. Und dann staucht sie noch einen Zuhörer zusammen, der sich tatsächlich nicht im Zaum hält und ständig dazwischenquatscht. Dafür kriegt sie – zum ersten Mal seit dem 24. Juni – Beifall von den billigen Plätzen. Und muss schon wieder die Zuhörer wegen ihres "ungebührlichen Verhaltens" rügen.

Denn Beifallskundgebungen hat sie ja auch verboten. 

 

Persönliche Bemerkung des Mitautors Jürgen Bartle: 

Ich bin 56 Jahre alt, seit 32 Jahren Journalist, habe vier Kontinente bereist und fast 50 Länder. Nirgendwo habe ich je zum Besuch einer öffentlichen Veranstaltung meinen Geldbeutel und meinen Hausschlüssel abgeben müssen.

Im vergangenen März habe ich Israel bereist und die Palästinensergebiete. Noch war kein Krieg zu dieser Zeit, aber sowohl von Syrien als auch vom Gazastreifen aus gab es in dieser Zeit Raketenangriffe. Insgesamt sechs Mal habe ich die Grenze von Israel ins Westjordanland und umgekehrt überquert. Weder an den jeweiligen Grenzübergängen noch bei Ankunft oder Abflug am Flughafen Ben Gurion bin ich auch nur annähernd so "gründlich" durchsucht und abgetastet worden wie jedes Mal, wenn ich seit Juni den Wasserwerferprozess am Stuttgarter Landgericht besucht habe. 

Ich frage mich dann allerdings jedes Mal, in welchem Land ich lebe.

 

Die nächsten Termine im Wasserwerferprozess beim Landgericht Stuttgart, Olgastraße 2, Saal 18 (gültigen Ausweis nicht vergessen!):

Montag, 13. Oktober, ab 14 Uhr: ein Zeuge, der Einsatzleiter des DRK war.

Mittwoch, 15. Oktober, ab 9 Uhr: Zeuge Siegfried Stumpf, Polizeipräsident a. D.

Mittwoch, 22. Oktober, ab 9 Uhr: Zeuge Stumpf.

Mittwoch, 29. Oktober, ab 9 Uhr: Zeuge Bernhard Häußler, Oberstaatsanwalt a. D.


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31 Kommentare verfügbar

  • Stephan Becker
    am 15.10.2014
    Antworten
    @Andi
    Das hatte ich gestern noch vergessen hinzuzufügen:
    Beim Name Zumwinkel muss man noch ein paar Aspekte ergänzen, weil die Welt ja nicht schwarz-weiß ist.

    Im Jahr 2007 kämpfte Zumwinkel für die Einführung eines Mindestlohns bei der Post:

    09. Mai 2007
    Post kämpft um das Briefmonopol
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Ausgabe 459 / Grüne Anfänge mit braunen Splittern / Udo Baumann / vor 1 Tag 12 Stunden
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