Die brisante Nachricht einer möglichen Einstellung des Verfahrens ging um 19.09 Uhr am vergangenen Donnerstag (20. 11.) online: Die 18. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart unter Vorsitz von Manuela Haußmann beabsichtige, das Verfahren gegen die beiden angeklagten Einsatzabschnittsleiter Jürgen von M.-B. und Andreas F. wegen geringer Schuld gemäß § 153 a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage von jeweils 3000 Euro einzustellen, meldete die "Stuttgarter Zeitung" exklusiv in ihrem Internet-Portal. Und löste helle Empörung aus: In der Protestbewegung gegen Stuttgart 21, unter all denen, für die der Polizeieinsatz am 30. 9. 2010 im Schlossgarten unvergesslich bleiben wird, vor allem aber bei jenen Opfern von Polizeigewalt, die im Prozess als Nebenkläger auftreten. Denn auch sie erfuhren die niederschmetternde Neuigkeit aus den Medien.
Gegen 17.15 Uhr an jenem Donnerstag hatte die Strafkammer die vier Nebenklägervertreter per Telefax über den Deal informiert, über den bereits seit Tagen hinter dem Rücken der Nebenklage verhandelt worden war. Zu dieser Uhrzeit befand sich freilich nur der Freiburger Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann noch am Schreibtisch seiner Kanzlei. Die übrigen Anwälte wie auch ihre Mandanten wurden deshalb von der nicht einmal zwei Stunden später veröffentlichten Zeitungsmeldung, die sich wie ein Lauffeuer verbreitete, mehr als unangenehm überrascht. Da Mann beteuert, die Neuigkeit nicht an die Medien gegeben zu haben, muss der Tipp anderswoher gekommen sein. Womöglich aus dem Landgericht selber.
Zwischenberatungen schon seit Anfang November
Nach Informationen der Kontext:Wochenzeitung hat Manuela Haußmann die Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Verteidigern wegen der Verfahrenseinstellung schon geraume Zeit geführt. Denn bereits am Montag, 3. 11. 2014, nach der Vernehmung des Leiters des polizeilichen Führungsstabs, Andreas St. (ausgerechnet der Zeuge, der von akribischer Vorbereitung des Einsatzes gesprochen hatte), und am Mittwoch, 5. 11. 2014, nach der Vernehmung von Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler (der auch bekundet hatte, er habe sich während des Einsatzes von den Verantwortlichen der Polizei entfernt gehalten und nicht hingehört, um später keine Zeugenaussage machen zu müssen) führte die Strafkammer (drei Berufsrichter und zwei Schöffen) Zwischenberatungen zum Verfahrensstand durch.
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Tillupp
am 30.11.2014