Um ihren Triumph zu genießen, ein sehr schwieriges Verfahren zu Ende gebracht zu haben? Oder um dem selbstbewussten Publikum, das sich nicht alle Einschüchterungen durch übertriebene Sicherheitsmaßnahmen und Ermahnungen wie im Kindergarten gefallen ließ, die Meinung zu geigen? Oder um gar durch eine provozierte Saalräumung sich und den Medien zu beweisen, dass diese Berufsdemonstranten, Wutbürger und Chaoten zu Recht am Schwarzen Donnerstag zusammengeknüppelt wurden? Oder einfach, um eine heikle Entscheidung vor sich selbst zu rechtfertigen? Und das auch noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einer Art Pressekonferenz?
Wie dem auch sei, vermeidbar war der Eklat allemal. Nach fünf Monaten Verhandlungsmarathon wäre es auf eine Stunde mehr nicht angekommen. Sollte man zumindest meinen. Wer aber die Verfahrensrechte von Nebenklägern derart stiefmütterlich behandelt, die Traumatisierten vor vollendete Tatsachen stellt, die Anträge ihrer Anwälte im Minutentakt abschmettert, der heizt bewusst oder grob fahrlässig eine solche Situation auf. Zumal dann, wenn Rechtsanwälten öffentlich vorgeworfen wird, sie hätten sich nicht als Organe der Rechtspflege gezeigt, sondern willkürlich den Prozess zu verschleppen versucht, Unmutsäußerungen der Zuhörer noch gebilligt.
Das war nicht nur grob unrichtig im Inhalt, sondern auch unangemessen im Ton. Und die Äußerung der Vorsitzenden, sie habe so etwas noch nie erlebt und wolle derartiges auch nie wieder erleben, erinnerte fatal an die Ausführungen des Ex-Ministerpräsidenten Stefan Mappus nach dem verheerenden Polizeieinsatz, solche Bilder wolle er nie wieder sehen. Das ist ungebührliches Verhalten gegenüber vier Nebenklägervertretern, die allesamt reicher an Lebensjahren und Berufserfahrung sind als diejenige, die sie beschimpfte.
Und die offenbar weder vom Prozessklima in den Stammheimer Prozessen noch in den Black-Jackets-Verfahren im Nachbarsaal eine Vorstellung hatte. Die sich weder um aufsässige Angeklagte noch um Konfliktverteidiger kümmern musste und auch nicht um eine verfolgungswütige Staatsanwaltschaft. Da Letztere die Aufklärungsarbeit nicht mit Begeisterung betrieb, eher durch Lustlosigkeit glänzte und sich in der Hauptverhandlung nahezu jede Frage verkniff, war es Aufgabe der Nebenklage geworden, nachzufragen, nachzubohren, Beweismittel zu benennen. Und damit zum Störenfried zu werden in all der Harmonie, die zwischen Gericht, Anklage, Angeklagten und Verteidigern von Anfang an bestand.
Das war auch deutlich festzumachen an körpersprachlichen Auffälligkeiten Manuela Haußmanns, an Blickzuwendungen einer-, Behinderungen von Befragungen andererseits. Da war der Liebling zweifelsohne der gut aussehende Angeklagte Andreas F., an zweiter Stelle nochmals der Angeklagte Andreas F., an dritter Stelle der Verteidiger des Angeklagten Andreas F., am unteren Ende der Beliebtheitsskala die vier Nebenklägervertreter, speziell die beiden Anwältinnen. Die Nebenkläger in der Rolle der Staatsanwaltschaft, das wurde offenbar zum Problem. Je mehr Sitzungstage und Vernehmungen, desto mehr für Polizei und Politik unangenehme Erkenntnisse kamen ans Licht.
Wie lässt sich erklären, dass das Gericht noch kurz zuvor von sich aus weitere Verhandlungstermine bis März 2015 festgesetzt hatte, jetzt aber plötzlich behauptete, alles genügend aufgeklärt zu haben? Anlass genug hätte für die Strafkammer auch bestanden, dem Verdacht eines Zeugenkomplotts nachzugehen. Denn für jeden, der den Schwarzen Donnerstag vor Ort erlebt hat, sind die übereinstimmenden Aussagen der vernommenen Polizeibeamten, sie hätten nichts von Verletzten mitbekommen, schlicht unglaubhaft. So wie auch die Aussage des Oberstaatsanwalts a. D. Bernhard Häußler, alle von Pfefferspray Betroffenen seien über 18 Jahre alt gewesen.
Welch verheerenden Eindruck hinterlässt diese Einstellung? Etwa den, dass man wieder einmal die Kleinen, nämlich die Wasserwerferbesatzungen, gehängt hat und die Großen, von den beiden Angeklagten bis hin zum Polizeipräsidenten Stumpf, laufen lässt? Oder auch den für nicht gesetzestreue Gesetzeshüter, sie könnten auch künftig ungestraft und mangels Kennzeichnung unerkannt unerlaubte Gewalt gegen Bürger ausüben? Und was wird die Justiz künftigen Angeklagten entgegenhalten, die unter Hinweis auf diese Einstellung auch in ihren Verfahren verlangen werden, von Strafe verschont zu bleiben? Etwa Autofahrern, die infolge momentaner Unaufmerksamkeit einen anderen verletzt haben, kleinen Steuersündern, S-21-Gegnern, die für wenige Minuten den Verkehr blockiert haben? Angeklagten, die vor Ausschöpfung der Beweismittel ein rasches Ende mit der Behauptung einfordern, mehr sei nicht aufzuklären?
Die abrupte Einstellung behindert auch die Aufklärung der Verantwortung anderer Beteiligter und die Entschädigung der Nebenkläger. Weitere Prozesse werden deshalb zwangsläufig folgen müssen. Für Rechtsfrieden ist nicht gesorgt worden. Und für Frieden in der Stadt erst recht nicht. Aber für ein Gericht, das seine Aufgabe nur in der strikten Anwendung von Paragrafen sieht, zählt das wohl nicht. Dabei hatte sich die Strafkammer durch ausgezeichnete Vorbereitung, gründliche Aktenkenntnis und beharrliche Nachfragen bei allen Beteiligten und dem Publikum Respekt verschafft. Um das alles in kürzester Zeit wieder zu verspielen.
Schade, denn der Glaube an Recht und Gerechtigkeit sind erneut beschädigt, das Gefühl der Ohnmacht gegenüber staatlichen Organen wieder belebt. Einmal mehr der Eindruck wie am Schwarzen Donnerstag: Symbolisiert durch den Aufmarsch einer Kette schwarz gekleideter Polizeibeamter im Gerichtssaal wie damals im Park. Wobei sie diesmal Knüppel und Pfefferspray im Sack gelassen und die Wasserwerfer nicht aufgefahren hatten. Immerhin ein kleiner Fortschritt nach vier Jahren.
26 Kommentare verfügbar
Schwabe
am 09.12.2014Das im Deutschland des 21. Jahrhundert behinderte Menschen (Rollstuhl, etc.) im Brandschutz noch immer keine Rolle spielen ist schlimm genug!
Doch das durch die Umsetztung von S21…