Manuela Haußmann, groß, blondiert und stets um einen freundlichen Umgangston mit Prozessbeteiligten und vor allem den Zeugen bemüht, muss ja eine taffe Frau sein bei der Karriere und sie muss eigentlich auch Kondition haben. Trotzdem zeigt sie gern auch menschliche Regungen: Pausen beraumt sie schnell und öfter mit Hinweis darauf an, dass ihre eigene "Konzentrationsfähigkeit bereits nachlässt", und als es im Saal 18 nach einem Gewitter durch die Decke tröpfelt und ein Wassereimer aufgestellt wird, entschuldigt sie sich für "die Zustände hier".
Wer zuhören will, muss sich nackt machen
Die Zustände allerdings, die jenseits des mit Bändern abgeteilten Gerichtsbereichs bei den Prozessbesuchern herrschen, die hat Manuela Haußmann selber herbeigeführt. Wer dort sitzt, hat nicht mehr bei sich als Kleidung und Schmuck, die er am Leib trägt, seinen Personalausweis und vielleicht noch Schreibzeug. Sogar das war anfangs verboten und musste, wie alles andere auch, vor Betreten des Gerichtssaals abgegeben werden: Geldbeutel, Autoschlüssel, Hausschlüssel, Handy, Kamm, Kastanie und was einer sonst so im Hosensack hat. Einfach alles. Sogar Medikamente. Gegen ein Pfandmärkle zu übergeben nicht etwa in Schließfächer, sondern in Plastikbehälter, die stundenlang offen herumstehen – unter Bewachung von Justizwachtmeistern.
Wer diesen Prozess besuchen will, muss also viel Vertrauen aufbringen in diese Justiz. Dabei hat ebendiese Justiz seit ebendiesem Schwarzen Donnerstag allerhand Vertrauensvorschuss verloren. Vor allem bei denen, die den Tag am 30. September 2010 im Schlossgarten selber erlebt haben und seither darauf warten, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird. Die dabei sein wollen, wenn – endlich – mutmaßliche Täter angeklagt und vielleicht verurteilt werden. Die es deshalb auf sich nehmen, schärfer als an jedem Flughafen gefilzt zu werden und ziemlich intime Gegenstände wie Geldbeutel und Hausschlüssel uniformierten Fremden anzuvertrauen. Und die manchmal, wenn sie dann drin sind im Gerichtssaal, einen Muckser nicht bei sich behalten können, wenn wieder mal ein Polizist nichts gesehen hat, sich nicht erinnern kann oder behauptet, die Gewalt am Schwarzen Donnerstag sei von den Menschen im Park ausgegangen.
Wenn alle Freundlichkeit von der Vorsitzenden abfällt
Dann fällt alles vordergründig Freundliche von Manuela Haußmann ab. Dann wird sie so rigide, wie es ihre Verfügungen zur "Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung" im Gerichtssaal seit je her sind. Rigide und, so sehen es viele, einigermaßen lächerlich.
Das begann mit ihrer Verfügung vom 8. Mai 2014, die einzig auf der Homepage des Landgerichts veröffentlicht wurde, wonach sich Medienvertreter, die vom Prozess berichten wollten, im Zeitraum vom 21. Mai, 10 Uhr, bis zum 23. Mai, 15 Uhr, akkreditieren und damit um einen von insgesamt höchstens 25 Presseplätzen bewerben können. Die Vergabe der Plätze, so Manuela Haußmann, werde nach der Reihenfolge der Anmeldung festgelegt. Überdies: "Eine Akkreditierungsanmeldung vor Beginn oder nach Ende dieses Zeitraums wird nicht berücksichtigt." Da hatte man wohl beim Landgericht mit großem Medieninteresse gerechnet und sich verrechnet: Nicht mal ein Dutzend Akkreditierungswünsche gingen ein, sehr wahrscheinlich weil halt wenige aus Langeweile regelmäßig auf der Homepage des Landgerichts surfen ...
(Die Anfrage der Kontext:Wochenzeitung, nachträglich akkreditiert zu werden, wurde übrigens abgeschlagen. Dafür haben wir in den 16 Wochen seit Prozessbeginn 16 Mal ziemlich ausführlich berichtet.)
Es ging weiter mit der Verfügung vom 17. Juni 2014, die zum Betreten des Gerichtssaals praktisch alles ausschließt außer, dass einer Klamotten anhat: "Als Zuhörer wird nur eingelassen, wer a) sich am Eingang für Zuhörer mit einem zur Feststellung seiner Identität geeigneten Personalausweis oder Reisepass ausweist, b) sich einer Durchsuchung unterzieht, wobei Frauen von weiblichen Bediensteten kontrolliert werden, c) keine Gegenstände bei sich führt, die geeignet sind, die Hauptverhandlung zu gefährden oder zu stören, d) nicht zuvor aus sitzungspolizeilichen Gründen von der Verhandlung ausgeschlossen wurde. Die Durchsuchung erstreckt sich auf Gegenstände im Sinne der Ziffer 4.c. Dazu gehören auch Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Handarbeitsmittel, Plakate, Trillerpfeifen, Mobilfunktelefone, Laptops u. ä., weil das Zuhören allein dem Zweck dient, der Hauptverhandlung zu folgen."
Kein Witz: Nicht mal das Grundgesetz darf mitgenommen werden in den Gerichtssaal.
Zwar entsprechen die Anordnungen durchaus denen, die bei Prozessen gegen Schwerkriminelle getroffen werden, zum Beispiel in derzeitigen Großverfahren des Landgerichts Stuttgart gegen Rockerbanden oder Rechtsradikale. Allerdings ist die Frage erlaubt, ob im Wasserwerferprozess ein ähnliches Gefährdungspotenzial besteht. Für die Angeklagten und ihre Unterstützer, die in anderen Prozessen Anlass für derartige Maßnahmen geben, darf man eine derartige Gefahr getrost verneinen. Schließlich sind in diesem Prozess zwei Polizisten angeklagt. Bleibt also nur das Publikum als Verursacher. Die sogenannte Sitzungspolizeiliche Verfügung lässt freilich jegliche Begründung hierfür vermissen.
Sogar das Grundgesetz ist verboten
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht gerade erst in einem anderen Verfahren entschieden – dort zu Einschränkungen der Presse –: "Da Anordnungen des Vorsitzenden nach § 176 GVG [...] Eingriffe in den Schutzbereich der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz darstellen, bedarf es konkreter, auf Gesichtspunkte der Sitzungsleitung bezogener Gründe zum Schutz des Angeklagten und der sonstigen Verfahrensbeteiligten, eines ungestörten Verlaufs der Sitzung oder der Bedingungen für eine ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung." Und weiter setzt das höchste Gericht voraus, "dass der Vorsitzende die für seine Entscheidung maßgebenden Gründe offenlegt und dadurch für die Betroffenen erkennen lässt, dass in die Abwägung alle dafür erheblichen Umstände eingestellt worden sind."
31 Kommentare verfügbar
Stephan Becker
am 15.10.2014Das hatte ich gestern noch vergessen hinzuzufügen:
Beim Name Zumwinkel muss man noch ein paar Aspekte ergänzen, weil die Welt ja nicht schwarz-weiß ist.
Im Jahr 2007 kämpfte Zumwinkel für die Einführung eines Mindestlohns bei der Post:
09. Mai 2007
Post kämpft um das Briefmonopol
http://www.lr-online.de/nachrichten/wirtschaft/Post-kaempft-um-das-Briefmonopol;art1067,1631472
Das Briefmonopol (<50 Gramm) sollte zum Ende des Jahres auslaufen.
Die schwarz-rote Koalition im Bundestag einigt sich im November 2007 dann auf den Mindestlohn:
Trotz Einigung droht neuer Streit über Post-Mindestlohn
30.11.2007
Auch nach der überraschenden Verständigung beim Post-Mindestlohn geht das Gezänk über Lohnuntergrenzen in der Koalition weiter.
http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/koalition-trotz-einigung-droht-neuer-streit-ueber-post-mindestlohn/1110012.html
Irgendwann Anfang Dezember verkauft Post-Chef Zumwinkel seine Post-Aktien-Optionen (wohl Bestandteil seiner Vorstandsvergütung):
POST-CHEF VERKAUFT AKTIEN
05.12.2007
Mindestlohn bringt Klaus Zumwinkel fünf Millionen ein
http://www.europolitan.de/cms/?s=ep_artikel&artikelid=12300&dossierid=0&page=0&printmode=1&
Mitte Dezember die endgültige gesetzliche Regelung für den Post-Mindestlohn:
Briefzusteller Bundestag stimmt Post-Mindestlohn zu
14. Dezember 2007
http://www.stern.de/politik/deutschland/briefzusteller-bundestag-stimmt-post-mindestlohn-zu-605267.html
Im Februar 2008, nur etwa zwei Monate später, ganz überraschend eine Razzia beim Post-Chef, d.h. dem Vorstandsvorsitzenden, Zumwinkel unter medialer Beobachtung - unter Federführung eben von Frau Lichtinghagen:
Vorwurf Steuerhinterziehung
Razzia bei Postchef Zumwinkel
14.02.2008
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/vorwurf-steuerhinterziehung-razzia-bei-postchef-zumwinkel-1511723.html
War das die späte Rache der Unternehmen, die durch den Post-Mindestlohn ins Hintertreffen gerieten? Dann hätte Frau Lichtinghagen quasi für diese
Unternehmen die Drecksarbeit gemacht. So rum kann man diese Geschichte dann auch sehen.
Andi
am 15.10.2014Es waren/sind natürlich Steuerfahnder (Finanzverwaltung) gemeint, nicht Steuerberater (die decken i.d.R. keine Skandale über Steuersünder auf).
Andi
am 14.10.2014vielen Dank für Ihre Ausführungen/Recherchen!
Sie ändern jedoch nichts an meinen Beschreibungen der internen Zustände von Beamtenapparaten. Insbesondere mit dem Verweis auf die hessischen Steuerberater bestätigen Sie z.T. das was ich zum Ausdruck bringen möchte. Beamte werden intern brutal bestraft kratzen sie am "System" und sei es durch Ihre (zu) hervorragende Arbeit.
Der vorsitzenden Richterin würde es ähnlich gehen wie den Steuerfahndern in Hessen (wurden von Vorgesetzten in den Ruhestand geschickt bzw. für psychisch krank erklärt) wenn sie über den Tellerrand hinausschauen würde.
Stephan Becker
am 14.10.2014Es gibt sie noch die kritischen Juristen:
Anwälte rebellieren gegen Deal mit Arzt
21. 03. 2009
Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) wollte die Affäre um einen pfuschenden Chefarzt beenden. Jetzt haben ihn 160 Anwälte angezeigt.
http://www.taz.de/!32129/
Eine Abfindung hat dieser Arzt letztlich keine bekommen:
http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/keine-millionen-abfindung-fuer-skandal-chirurg-friedl--78142913.html
Einer Staatsanwältin aus NRW wurde "der Prozess" gemacht, weil sie ihren Job gemacht hat:
Die Jägerin der großen Fische Staatsanwältin Margit Lichtinghagen: Tausende müssen vor ihr zittern: Die Affäre Zumwinkel
16. Februar 2008
http://www.berliner-kurier.de/archiv/die-jaegerin-der-grossen-fische-staatsanwaeltin-margit-lichtinghagen--tausende-muessen-vor-ihr-zittern-die-affaere-zumwinkel,8259702,3952080.html
17. Mai 2010
Liechtenstein-Fahnderin - Streit um Bochumer Staatsanwältin eskaliert
Beispielloser Streit: Der Konflikt zwischen der Bochumer Staatsanwaltschaft und Margrit Lichtinghagen wird durch ein Dossier angeheizt.
http://www.sueddeutsche.de/politik/liechtenstein-fahnderin-streit-um-bochumer-staatsanwaeltin-eskaliert-1.379725
Dann gibt es den ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier:
"Die Freiheitsrechte dürfen nicht geopfert werden"
05.08.13
Es kann ja nicht sein, dass um des Schutzes der Freiheit willen die Freiheitsrechte geopfert werden. Sie können nicht suspendiert werden, um für optimale Sicherheit der Bürger zu sorgen. Deshalb halte ich die Annahme eines Supergrundrechts auf Sicherheit für zumindest missverständlich.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article118684465/Die-Freiheitsrechte-duerfen-nicht-geopfert-werden.html
Allerdings hatte Herr Papier sich für die Gasprinzessin Timoschenko eingesetzt:
Friedrich hört nur „Wortgeklingel“
05.05.2012, 11:28 Uhr
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier, hat den Umgang der deutschen Politik mit dem Fall Timoschenko verurteilt. „Deutschland könnte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Ukraine verklagen
http://www.handelsblatt.com/politik/international/streit-um-timoschenko-friedrich-hoert-nur-wortgeklingel-seite-all/6593904-all.html
Und es gibt die Beispiele der Steuerfahnder aus Hessen, die zwar keine Juristen sind, die aber trotzdem das gemacht haben, was ihre Aufgabe ist: nämlich den Staat, uns Bürger, vor allzu raffgierigen Unternehmern zu schützen. Dafür wurden sie zu psychisch Kranken erklärt.
Und Herr Reicherter ist ja auch ein Beispiel dafür, dass die Gerechtigkeit in diesem Land noch längst nicht verloren ist.
By-the-way
am 12.10.2014Stellen wir mal alles auf Anfang und überlegen systematisch:
Ein Staatsanwalt ermittelt gegen Staatsbedienstete, die in staatlichem Auftrag unter Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols, eben diese Gewalttaten begangen haben.
Das ganze wird vor einem staatlichen Gericht verhandelt.
Alle staatlich Beteiligten kommen aus dem selben Bundesland.
Da ist es doch jetzt schon klar, wie dieser Prozess ausgehen wird!
Diddi
am 11.10.2014Was hatten Sie denn ausgefressen?
Congratulations!
am 10.10.2014Von daher ist Herr Reicherter wohl auf einem guten Weg. Daher: Congratulations.
By-the-way
am 10.10.2014... wirklich erstaunlich, davon hatte ich bisher nicht gehört.
Es spielt aber auch eigentlich keine Rolle, denn er hat sich für die richtige Seite entschieden.
Wenn´s zutreffen sollte, wäre ein richtig "harter Hund", mit fundierten Kenntnissen des Justizsystems, der gnadenlos dranbleibt, unschätzbar wertvoll!
Abgesehen davon, ein klassisches Beispiel für den 30.09.2010.
Da wurden, hier ganz praktisch im Fall von Herrn Reicherter, völlig unbeteiligte Personen, die öffentliche, nicht abgesperrte Parkwege benutzen, unter Wasserwerferbeschuss genommen.
Und zwar nicht aus Versehen, sondern mit voller Absicht!
Und dann braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn ehemalige treue Staatsdiener, auf Grund solcher Erfahrungen, die Seite wechseln!
Das ist nur konsequent.
Erstaunter
am 10.10.2014By-the-way
am 10.10.2014"Den Vorwurf, ein wichtiges Verfahren im Schnellwaschgang durchzuschleudern, wird Manuela Haußmann, 41, also niemand machen können."
Aber der Vorwurf der PROZESSVERSCHLEPPUNG könnte durchaus zutreffend sein.
Der beträfe dann nicht nur Frau Haußmann, sondern auch die Staatsanwaltschaft, die dreieinhalb Jahre (!!!) bis zur Anklageerhebung gebraucht hat.
Möglicherweise möchte man mit dieser Justiz-Willkür erreichen, dass Verjährung der begangenen Straftaten eintritt und auch weitere Gewalttäter und Strippenzieher des 30.09.2010 nicht mehr belangt werden könnten.
Sauberer "Rechts"-Staat!
Treten Sie der Frau- und Herrschaft mal gewaltig auf die Füße, mit einer Stafanzeige wegen des Verdachts der Prozeßverschleppung, wenn Sie da Ihrerseits auch einen Tatverdacht sehen, Herr Reicherter!
Aber die Anzeige müsste schon in einem anderen Bundesland erfolgen, oder gleich in Straßburg, nicht im verseuchten baden-württembergischen Justizsystem, da herrscht Kontinuität seit 1933 ...
Kunerle
am 10.10.2014Mir scheint, was die Veranstaltung da unten im Keller des Hohen Hauses am meisten fürchtet, ist das Licht, in dem das tatsächliche Geschehen um den 30.09. irgendwann erscheinen könnte. Das Wort Gerechtigkeit klingt schon lange wie ein Relikt aus einer vergangen Zeit, als die Wirtschaft noch sozial, das Gemeinwesen demokratisch, die CDU christlich, die SPD rot und die Grünen noch grün waren...
heiko
am 10.10.2014Warum also so überrascht ?
Andi
am 10.10.2014nicht nur Respektlos gegenüber den Bürgern sondern auch gegenüber den eigenen Beschäftigten!
Die "durchschnittlichen" Beamten (wie Sie es ausdrücken) kommen gegen dieses brutale System/Hierarchiedenken nicht an und werden "platt" gemacht (und das kann sich über Jahre hinziehen) - der einzelne hat dagegen keine Chance sich aufzulehnen! Nicht vergessen: Der Vorgesetzte hat immer Recht - auch wenn er nicht Recht hat bzw. die Sachlichkeit zur Nebensache wird. Die Sachlichkeit wird insbesondere immer dann zur Nebensache in einem Beamtenapparat, wenn der interne, reibungslose Ablauf gefährdet ist. Und durch den permanenten, überwiegend inkompetent von "oben" befohlenen und in der Befehlskette unkritisiert nach "unten" weitergegebenen Stellenabbau ist dies heute fast die Regel (sachliche Einwände stören da nur). Hinzu kommt, dass es die, die den Stellenabbau durch ihre uneingeschränkte Machtposition befehlen, es nicht die Bohne kümmert (und in einer Verwaltung aufgrund der dort herrschenden Arroganz auch nicht kümmern muss - Hierarchie/Machtposition) ob die Sache auf der Strecke bleibt bzw. wie die Arbeit bewältigt werden kann. Die eigene uneingeschränkte Machtposition aufgrund der absolutistischen Hierarchie und die Unkündbarkeit, gepaart mit oft großer Unkenntnis von einer Sache bilden den Nährboden für skrupelloses Karrieredenken, Arroganz und Selbstgefälligkeit in Beamtenapparaten je höher man in der Hierarchie schaut.
In meinen Augen sind Beamten-/Verwaltungsapparate Parallelwelten, die, wenn man nicht aufpasst, sehr schnell in einer abgehobenen bürgerfernen Bürokratie enden können. Das klingt harmlos, ist dann aber nichts anderes wie das Werkzeug einer schleichend sich durchsetzenden Diktatur (und ist es "nur" das Gewinnstreben das diktiert). Lobbyisten sowie Karrieristen/Verantwortliche in Politik und Verwaltung (und damit sind alle Vorgesetzten mit Personalverantwortung gemeint) tragen m.E. für eine solche Entwicklung die Hauptverantwortung.
Ulrich Frank
am 09.10.2014Andi
am 09.10.2014Mit 41 Jahren und als vorsitzender Richter hat man vermutlich Besoldungsgruppe R2, Stufe 8. Dies macht Netto rd. 4000 € (Lohnsteuerklasse 1). Mit Lohnsteuerklasse III sind es rd. 4700 € Netto. Sollte leitender Staatsanwält angestrebt werden wären Netto rd. 5000 € bzw. 5800 € mehr drin (Besoldungsgruppe R4).
Warum 1.000 € Netto mehr oder ein beschauliches Arbeitsleben aufs Spiel setzen indem man über den Tellerrand hinausblickt nur weil sich ein paar Chaoten/Fortschrittsverweigerer/Wutbürger/Antidemokraten/Berufsdemonstranten von der Polizei schlecht behandelt fühlen und den Milliarden teuren Rückbau der Schieneninfrastruktur mit Steuergeldern beklagen?
geb
am 09.10.2014So groß ist die Differenz zwischen Beamten und "normalen" Angestellten nicht. Bei der Berechnung der Angestelltenabzüge ist die Kranken- und Pflegeversicherung bereits berücksichtigt. Der Beamte muss von seinem Nettobetrag aber noch den Eigenanteil an der in der Regel privaten und individuell vereinbarten Kranken- und Pflegeversicherung abziehen. Nur so kommt man zu einem vergleichbaren Ergebnis.
Bleibt der Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung, das ist möglich, summiert sich der Vorteil aus nicht zu bezahlenden Sozialversicherungsanteilen (Rente, Arbeitslosigkeit) auf rund 420 €. In diesem Fall betrüge das vergleichbare Nettogehalt des Beamten nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung rechnerisch etwa 2620 €.
Peter Illert
am 09.10.2014Also werden wir wohl mit den Personenkontrollen, die auch ich als latenten Misstrauenserweis seitens des Gerichts empfinde, leben müssen.
andrea
am 09.10.2014Bleiben wir beim Beispiel A13 und fangen beim Mindestbetrag (unverheiratet, keine Kinder etc.) an, also bei den 3.800 Euro.
Für Beamte bedeutet das netto 2.980.
Für "normale Angestellte" bleiben nur 2.250.
Die Rente ist in diesem Beispiel zwar noch in weiter Ferne, unterscheidet sich jedoch auch beträchtlich.
Andi
am 09.10.20143800 € brutto sind für einen ledigen Beamten über 3000 € netto, da Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht gezahlt werden. Ingenieure (FH) oder Sozialpädagogen dagegegen verdienen als Einsteiger im öffentlichen Dienst ca. 1600 € netto (Angestellte E 10 bzw. E 9). Diese Berufsgruppen scheinen nicht so wichtig zu sein!
Hermann Jack
am 08.10.2014Ob die Richterin wirklich was rechtlich, fachlich und menschlich drauf hat oder, ob sie nur ehrgeizig ist, wird man sehen. Die Datensammelei über prozessbeobachtende Bürger ist schon mal mehr als fragwürdig. Sieht nach einem tiefen Mißtrauen der Richterin gegenüber vermeintlich "störenden" Bürgern, die Grundrechte wahrnehmen, aus. Objektivität und Unbefangenheit kommen anders daher. Auch Souveränität in der Verfahrensleitung sieht etwas anders aus. Bin sehr gespannt, wie die Zeugenvernehmung "unseres Freundes" Oberstaatsanwalt Häussler verläuft. Ich hoffe, daß sie dem gewachsen ist. Befürchte aber eher eine Blamage oder Farce. Mal schaun.
history_repeating
am 08.10.2014https://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/03/ausweise-duerfen-nicht-kopiert-werden/
Gerade in Deutschland, wo politische und staatliche Verfolgung einen geschichtlichen Hintergrund hat, beeinträchtigt dieser Kopiererei des Personalausweises bei Prozessen die freie Meinungs- und Willensbildung.
Vielleicht sollte ein Ortsansässiger Prozessbeobachter mal det Datenschutzbeauftragten des Landes auf diese (meines Erachtens bedenkliche) Praxis und das oben ergangene Urteil hinweisen.
geb
am 08.10.2014Alfred
am 08.10.2014Wurde da ein Umgehungstatbestand - und ein erster Revisionsgrund geschaffen ?
Für wen ?
Dass die frisch kopierten Personalausweise auch mal zuerst
Der Schöffin zur Einsicht vorgelegt wurde ist das zulaessig ?
In unsäglicher Erinnerung ist mir ein Termin mit jungen Kollegen der Angeklagten - in den hinteren 3 Reihen - die die Aussagen einer Zeugin der Verletzungen mit Feixen ungeruegt begleiteten.
Eine Verfuegung zum Kopieren der Ausweise - am Gebäudeeingang - für ALLE Verfahren am Landgericht - wäre der Kontrolle des Landesdatenschutzbeauftragten möglich.
Nun wenn gezielt beibehalten wird,dass nur noch die Zuhoehrer des Wasserwerferprozesses am LG verschaerft kontrolliert werden ist was ist da zu erkennen ?
Der Justizminister hat ja zum Schutz der am Gericht Beschäftigten vor Gewaltangriffen verbesserte bei Gewaltdelikten sicher angebrachte Eingangskontrollen vorgesehen.
Die aktuelle Politische Justiz zum schändlichen Donnerstag
führt sich selbst vor und das ist nicht gut so.
So wird das zerstörte Vertrauen zementiert und nicht wieder hergestellt.
Andi
am 08.10.2014Direkt nach dem Jurastudium übernehmen leicht beeinflussbare halbe Kinder mit keinerlei Erfahrung aber einem großen Gehalt (A 13 = höherer Dienst = über 3000 € netto als lediger) i.d.R. sofort Personalverantwortung bzw. anderweitige große Verantwortung.
Dieser Personenkreis steigt also direkt nach dem Studium gleich ziemlich weit oben in der absolutistischen Hierarchie der Beamtenapparate ein und hat damit sofort einen unangefochtenen Machtstatus. Solche Personen haben nie erfahren und werden nie erfahren was es heißt jahrzehntelang (körperlich) hart für sehr wenig Geld zu arbeiten, geschweige denn was es heißt Angst um den Job zu haben (Beamtenstatus). Das einzigste was diese Menschen interessiert ist ihre fragwürdige aber hoch dotierte (steile) Karriere innerhalb der Verwaltung/Justiz/Politik und der damit einhergehenden uneingeschränkten Machtposition. Und um die zu machen darf man nicht selbständig außerhalb des vorgegebenen Systems denken - sonst war es das mit der Karriere (und das macht viele auch für Lobbyismus/Korruption sehr empfänglich).
Juristen im deutschen Verwaltungsapparat kennen ausschließlich diese hierarchischen Strukturen. Auch bei noch so großen und offensichtlichen Defiziten ist von diesen Karrieristen (während der Amtszeit) nichts (system)kritisches zu erwarten - im Gegenteil.
Bei entsprechenden (gegebenenfalls von Interessen geleiteten) "Zielen" sind diese absolutistischen (Verwaltungs)Strukturen bestens geeignet Sachargumente zu ignorieren bzw. Recht zu beugen und zu brechen (die demokratische Legitimation besorgt man sich im Vorfeld durch flächendeckende Meinungsmanipulation)!
Soviel zum von mir erwarteten Ausgang dieses Prozesses.
Hermann Jack
am 08.10.2014Ich persönlich habe den Eindruck, daß der Rechtsstaat in Stuttgart seit dem Schwarzen Donnerstag nur noch als mühsam aufrecht erhaltene Fassade existiert. Ein denkbarer Grund: Mutmaßliche Verstrickungen von Politik, Poilzei und Staatsanwaltschaft Stuttgart in Straftaten? Muß da was vertuscht werden? Sehr bedenkliche Entwicklungen. Und Stickelberger (SPD) schläft.
bergler21
am 08.10.2014Und wo der endete ist bekannt: als Container-Nackedei bei Big Brother. Er hatte einen steilen Aufstieg bevor er noch tiefer fiel.
Rainer Stieber
am 08.10.2014Allein die lange Dauer der Ermittlungen und der Eröffnung des Prozesses, mit der Begründung man habe Arbeit, ist nach Auffassung der Richter in Karlsruhe nicht zulässig. Die Beschränkungen der Besucherzugangs übrigens auch nicht. Hier wird nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts die Güterabwägung zwischen den Schutzinteressen und dem Rechtstaatsgebot der Öffentlichkeit der Verhandlung falsch vorgenommen. Jeder betroffene Besucher kann hierzu Beschwerde beim Gericht und schliesslich beim Verfassungsgericht einlegen.
Schlimmer ist jedoch, dass diese Systematik des Verfassungsbruchs so konsequent in diesem Fall von der Justiz durchgezogen wird. Es ermittelt die falsche Staatsanwaltschaft, die, da selbst an den Straftaten beteiligt, nicht ermitteln darf. Der zuständige Justizminister greift nicht ein, obwohl genau zu diesem Zweck ihm die Möglichkeiten eingeräumt wurden. Das Gericht lässt sich Zeit. Und so kann natürlich die Generalamnesie bei der Polizei um sich greifen.
Oft wird vergessen, dass in unserer Verfassung in Art 20 Abs.4 folgendes steht:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum
Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Die einschlägige Kommentierung zu diesem Artikel sieht diese Situation durchaus als gegeben an, wenn im Zusammenwirken von 3 Gewalten (wie zu Zeiten des Dritten Reiches) die Grundsätze der Verfassung ausgehebelt werden.
Im Interesse des Rechtsfriedens wäre es also dringend geboten, wenn das Gericht, der Justizminister und die Staatsanwaltschaft sich wieder auf die Grundsätze der Verfassung besinnen würden.
Kornelia
am 08.10.2014gibt es hier in Stuttgart einen Aufschrei der Juristen, gibt es ein klare Statements über die Ungerechtigkeiten die hier juristisch abgesegnet werden?
gibt es einen Aufschrei, weil offensichtlich gesetzeswidrig eine Form von Sippenhaftung verordnet wurde? (Alle S21 Kritiker sind gleich?)
ja, ich frag mich seit Jahren wo sind die kritischen Juristen, die die sich mit ihrer Berufsgeschichte (justiz in den vergangenen Jahrhunderten) aktiv beschäftigen und daraus wichtige Handlungsempfehlungen ableiten?
Wo sind sie, die sich kritisch mit den letzten Jahren, der Entdemokratisierung und der Klassenjustiz-verfahren auseinander setzten?
Wie können RECHTskräfte noch im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte von demokratischen Rechtsstaat reden?
Was ist noch RECHT, wenn Vorurteile -wieder einmal- zum Beweis erklärt werden?
Den Haag, Guantanamo etc.... auch ein Spiegel der machteliten-anstrebenden Justiz.
kein Wunder: ist doch Jura immer noch (und immer mehr) ein komplett verschultes "Studium" (Bulimie Lernen und früh schon Ordnungs-Kräfte-recht lernen, von "oben nach unten" treten lernen)
sind nicht auch gerad die Juristen am häufigsten in Verbindungen anzutreffen?
sind es nicht die, die mittlerweile parasitär -bösartig parasitär- alle Berreiche "eingenommen" haben?
sind sie nicht die die vor lauter paragrapherei den Lebensraum, den Lebensallltag zerstören?
Ich frag mich, ob erst alle Juristen von einem Wasserwerferstrahl getroffen werden müssen, damit sie "betroffen" sind!!!
Makepeace
am 08.10.2014Ja, Herr Bartle, das frage ich mich seit dem 30.09.2010 täglich mehrfach. Die Antworten, die ich finde sind nicht positiv - für dieses Land.
FernDerHeimat
am 08.10.2014Und leider kann man daraus schon heute Schlüsse auf den Ausgang des Verfahrens ziehen.
By-the-way
am 08.10.2014"Ich frage mich dann allerdings jedes Mal, in welchem Land ich lebe."
Für dieses, eigentlich absurde Verhalten der Richterin gibt es eine ganz einfache Erklärung:
ANGST !
Die Machtelite hat Angst, um nicht zu sagen, PANIK, dass ihre Macht ein Ende haben könnte, und daher versuchen sie, mit Einschüchterung (= Angstmache) die Bevölkerung niederzuhalten.
Aber diese Methode wird scheitern...
... TODSICHER !!!