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Freispruch für den Ex-Inspekteur der Polizei

Der Unbestechliche

Freispruch für den Ex-Inspekteur der Polizei: Der Unbestechliche
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Der suspendierte Inspekteur der Polizei wurde vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen. Er machte einer jungen Kollegin klar, dass es für ihre Karriere kein Nachteil wäre, sich auf ihn einzulassen. Das Landgericht Stuttgart interpretiert die Aussagen so, dass er mit fairen Mitteln unterstützen wollte, ohne dabei Dienstpflichten zu verletzen.

Auf der Anklagebank herrscht ausgelassene Heiterkeit. Der suspendierte Inspekteur der Polizei (IdP) lacht unbekümmert. Bereits vor der Urteilsverkündung am vergangenen Montag war durchgesickert, dass das Stuttgarter Landgericht ihn vom Vorwurf der Bestechlichkeit freisprechen würde. Bevor die Richter:innen am vergangenen Montag den Verhandlungssaal betreten, sitzen der Mann, sein Rechtsbeistand und seine Gattin beieinander und witzeln fidel wie der Mops im Haferstroh. Wenig später ist dann ein Knopf dran: Die Vorsitzende Richterin Verena Alexander verkündet im Namen des Volkes, dass das Verhalten als ranghöchster Polizist in Baden-Württemberg straffrei bleibt.

Der aufstrebende Beamte legte eine beispiellose Karriere bis an die Spitze der Landespolizei hin. 2020 wurde der Posten als Inspekteur der Polizei neu besetzt, der sich als oberster Verantwortlicher um strategische Personalfragen und um die Wertekultur bei Baden-Württembergs Ordnungsmacht kümmert – zum Beispiel um eine Imagekampagne, die klar macht, dass Sexismus keinen Platz hat bei der Polizei. Laut Grundgesetz sollen Posten für Verbeamtete eigentlich an den oder die Bestgeeigneten vergeben werden, wobei dem verfassungsrechtlichen Anspruch zufolge eigentlich nur Qualifikation und Eignung zählen sollen. Beim höchsten Amt, das Baden-Württembergs Polizei zu bieten hat, war noch ein anderer Faktor wichtig: Der suspendierte IdP trat als Wunschkandidat einflussreicher CDU-Funktionäre an, favorisiert wurde er unter anderem von Landesinnenminister Thomas Strobl. Ein konservatives Netzwerk arbeitete darauf hin, dass der personellen Präferenz entsprochen werden konnte. Die Einflussnahme ging dabei so weit, dass Polizeipräsidentin Stefanie Hinz potenziellen Mitbewerbern am Telefon klarmachte, dass ihre Kandidatur aussichtslos wäre.

Der Innenminister lobte bei der Ernennung, der Mann sei "mit seinen 47 Jahren der jüngste Inspekteur in der Geschichte der Polizei Baden-Württemberg" und habe "genau das richtige Format für dieses Amt". Ein Jahr später wurde er suspendiert. Im Zentrum der Affäre steht eine Nacht im Herbst 2021: Eine damals 32-Jährige mit Ambitionen für den höheren Dienst fand sich am Nachmittag des 12. November zum Personalgespräch im Landespolizeipräsidium ein. Dort wurde, wie unter der Ägide des Ex-IdP nicht unüblich, in entspannter Atmosphäre über Karriereperspektiven geredet, wobei auch reichlich Alkohol floss. Anschließend zogen er und die Untergebene weiter, ein feuchtfröhlicher Kneipenabend endet schließlich mit Küssen und Streicheleinheiten. Am Ende wurde dem Mann sexuelle Nötigung vorgeworfen.

2023 sah das Gericht Anhaltspunkte für Bestechlichkeit

Im Juli 2023 kam es vor dem Stuttgarter Landgericht zu einem Freispruch von diesem Vorwurf: Die damals zuständige 5. Strafkammer fand keine Beweise für den Vorwurf der Nötigung und bewertete Aussagen der jungen Beamtin als teilweise unglaubwürdig. Allerdings sah das Gericht Anhaltspunkte für ein anderes Delikt: Bestechlichkeit. Denn wenige Tage nach dem umstrittenen Kneipenabend gab es ein 56 Minuten langes Skype-Telefonat zwischen der Untergebenen und ihrem Vorgesetzten, das heimlich – und damit rechtswidrig – von ihr mitgeschnitten worden ist. Im Urteil von 2023 hieß es, dass die Aussagen des suspendierten IdP in diesem Gespräch nach Auffassung der Kammer ein Vergehen der Bestechlichkeit darstellen könnten, diese Frage aber in einem gesonderten Verfahren behandelt werden müsse. 

Die Staatsanwaltschaft leitete ein zweites Ermittlungsverfahren ein und erhob schließlich Anklage: Der Mann habe einer Untergebenen in Aussicht gestellt, sie im Auswahlverfahren zu fördern – wobei er das Ganze laut Staatsanwaltschaft "mit dem Austausch von Zärtlichkeiten und sexuellen Gefälligkeiten verknüpft haben soll". In einem zweiten Prozess ging es ab Mai 2026 darum, wie unter anderem der in öffentlicher Verhandlung verlesene Satz aus dem Mitschnitt auszulegen ist: "Wenn wir auch eine weiterhin private Seite bei uns beiden zulassen, wird das mit Sicherheit nicht nachteilig sein, was den Dienst angeht."

Am Tag nach dem Personalgespräch verschickte die junge Beamtin Nachrichten an enge Vertraute und Verwandte. Sie fühle sich fürchterlich. Sie wisse nicht weiter und bereue es, nicht "Nein" gesagt zu haben, als der Chef sie küssen wollte. Sie habe den Eindruck, dass der Inspekteur mit ihr ins Bett wolle, das wolle sie definitiv nicht. Aber sie könne nicht einschätzen, wie der Chef so tickt, ob ein verletztes Ego ihre Aussichten auf den höheren Dienst ruinieren würde. Im mitgeschnittenen Videotelefonat vom 16. November 2021 zeigte sich schon in den ersten Minuten, dass der einst ranghöchste uniformierte Polizist im Land den Austausch von Intimitäten mit der jüngeren Kollegin gerne intensivieren würde.

Die Aufnahme war zwar illegal, aber verwertbar

Fraglich war jedoch lange, ob der Mitschnitt dieses Gesprächs überhaupt vor Gericht verwendet werden durfte. Weil er heimlich angefertigt wurde, sah das Stuttgarter Landgericht im ersten Verfahren 2023 darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts – die Aufnahme war illegal. Die im zweiten Verfahren zuständige 14. Strafkammer befand schließlich, es sei ein verwertbares Beweismittel, zumal das Gericht im Laufe des Verfahrens zu der Einschätzung kam, dass es die Aussagen daraus ausschließlich zugunsten des Angeklagten auslegen werde.

Richterin Alexander führte denn auch in der Urteilsbegründung aus, bei einzelnen Zitaten sei die Interpretation einer möglichen Bestechlichkeit zwar "nicht völlig abwegig", diese Interpretation sei aber "nicht zwingend", vielmehr sei im Zusammenhang des Gesprächs sogar eine andere Interpretation plausibler: Dass der suspendierte IdP die jüngere Kollegin nur im Rahmen des rechtlich Zulässigen habe fördern wollen, ohne dabei seine Dienstpflichten zu verletzen. Beispiel: "Also das ist ja auch für Dich klar. Wenn sich zwei Menschen sehr mögen, dann wird meine Unterstützungsleistung soweit gehen, wie ich Dich irgendwie unterstützen kann. Und das ist schon recht viel. Ich hoffe, Du hast gemerkt: Ich weiß viel über das Verfahren [Auswahl für den höheren Dienst, d. Red] und ich bin in jedem einzelnen Prozessschritt eingebunden."

Gericht: keine Hinweise auf Dienstpflichtverletzung

Nach Überzeugung des Gerichts gehe aus solchen und vergleichbaren Aussagen allerdings nicht eindeutig hervor, dass der Mann für seine Unterstützung sexuelle Gefälligkeiten voraussetzte. Und auch nicht, dass er bereit sei, im Rahmen seiner Hilfe seine Dienstpflichten zu verletzen. Eine Dienstpflichtverletzung hätte nach Auffassung der Kammer etwa dann vorgelegen, wenn der suspendierte IdP der Untergebenen explizit angeboten hätte, ihr Prüfungsinhalte vorab zukommen zu lassen oder wenn er Bereitschaft erkennen gelassen hätte, seinen Ermessensspielraum bei ihrer Beurteilung ungebührlich überzustrapazieren. Dafür gebe es aber keine belastbaren Hinweise.

Allerdings sieht die Kammer Anhaltspunkte, dass der Ex-IdP die junge Kollegin einfach mit offener Kritik, nicht aber mit unlauteren Mitteln unterstützen wollte. Im Video-Telefonat führt er aus, die einzige Schwäche der Kollegin sei ihre Selbstgrübelei, ihr schlechtes Gewissen. Und da hat er eine Idee, wie sich das überwinden lässt: "Lass dich ein paar Mal auf mich ein, dann ist das schlechte Gewissen weg." Richterin Alexander legt das so aus, dass der Beschuldigte Schwächen gesehen und konkret aufgezeigt habe, wie er helfen wolle. Dabei mache er laut Urteilsbegründung "gerade keine unlauteren Angebote", plausibler sei die Interpretation, er habe eine "optimale Vorbereitung" mit fairen Mitteln in Aussicht gestellt – ohne dabei Vorteile in Aussicht zu stellen, die die "Schwelle zur Strafbarkeit" überschreiten.

Aus anderen Aussagen, die in der Urteilsbegründung vorgetragen wurden, geht hervor, dass die junge Kollegin in den Augen des seinerzeit ranghöchsten Polizisten Baden-Württembergs ja schon mit ihrer Kleidung Signale gesendet habe, etwa durch ihre Hose, "wo ich gedacht habe, damit lenkst du ja genau den Blick auf den Schritt. Da habe ich dann schon gedacht: Na warte, Frau [Nachname]." Wie Richterin Alexander abschließend betont, gehe es in diesem Verfahren allerdings nicht darum, ein moralisches Urteil zu fällen, sondern die Strafbarkeit zu überprüfen.

Und dafür habe das Gericht keine Aussage gefunden, die eindeutig genug sei, dass sie ausschließlich die Interpretation zulasse, es hätten hier unlautere Vorteile mit sexuellen Gefälligkeiten verknüpft werden sollen. Ausdrücklich betont die Richterin, dass eine Strafverfolgung der jungen Beamtin wegen falscher Verdächtigung durchaus in Betracht komme.

Staatsanwaltschaft prüft Revision

Die Staatsanwaltschaft hatte die Aussagen des Freigesprochenen anders interpretiert und forderte in ihrem Plädoyer zehn Monate Freiheitsentzug auf Bewährung und eine Geldstrafe von 10.000 Euro. Sie kann binnen zwei Wochen Revision einlegen. Diese Möglichkeit werde aktuell geprüft.

Die Suspendierung des IdP sorgte 2021 für eine Regierungskrise der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg. Mehrfach wurden aus der Opposition Rücktrittsforderungen gegen Innenminister Thomas Strobl laut. Ein Untersuchungsausschuss im Landtag überprüfte unter anderem die Beförderungspraxis bei der Polizei und stellte in den Augen der Oppositionsparteien SPD und FDP fest, dass mitunter politische Seilschaften bei Beförderungen nachgeholfen hätten. Ein 2.000 Seiten umfassender Abschlussbericht dokumentiert eindrücklich, dass Politik und Polizei in Baden-Württemberg nicht immer so strikt getrennt waren, wie es das Ideal der Gewaltenteilung vorsähe. Der frühere Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) konnte sich in seiner Amtszeit nie dazu durchringen, klare Worte für die Zustände zu finden und hob im Dienste des Koalitionsfriedens die schützende Hand über seinen Stellvertreter Strobl. Richterin Verena Alexander ist Fraktionsvorsitzende der Grünen im Gemeinderat von Ludwigsburg.

Was bleibt, ist mehr als ein fader Beigeschmack. Auch wenn das Verhalten des suspendierten IdP aus Sicht der 14. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts nicht strafbar ist, erscheint die beabsichtigte Unterstützung einer Bewerberin fragwürdig, wenn nicht sogar als massives Fehlverhalten, zumal es zuvor unstrittig zum Austausch von Zärtlichkeiten gekommen ist. Ein Disziplinarverfahren steht noch aus.

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