Vielleicht hätten die Verhandler:innen von Grünen und CDU eines der Zwei-Stunden-Seminare buchen sollen, die der Landesbeauftragte für Datenschutz regelmäßig anbietet. Eine jener Veranstaltungen also, bei denen über die Grundlagen von Datenschutz aufgeklärt wird, online und/oder in Präsenz, kostenlos und kompakt. Wie die am 7. Juli, wenn es um den richtigen Umgang mit Beschäftigtendaten geht, um Bewerbungsverfahren, Personalaktenführung, Arbeitszeiterfassung oder Leistungsbeurteilung. Vermutlich hätte schon ein so kleiner Einblick in die bisherige Arbeit von Tobias Keber und seinem Team ausgereicht, oder ein paar Klicks ins Angebot des vor fünf Jahren gegründeten Bildungszentrums, zum Podcast "Datenzirkus" oder den Erklärvideos. Auf jeden Fall hätte die Erkenntnis befördert werden können, wie ahnungslos und übergriffig zugleich die Idee ist, einfach mal 28 der insgesamt 67,5 Stellen abzuschaffen.
Aber das Interesse war nicht vorhanden. Niemand ist in den zähen Wochen der Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen bei den Datenschützer:innen vorstellig geworden, nicht einmal aus dem Stab der Zuarbeitenden oder der "Sherpas", wie die mitdenkenden Köpfe im Hintergrund genannt werden. Oder aus den Reihen der Grünen, deren Leib- und Magenthema Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung früher einmal war. Niemand wollte erfahren, wodurch diese 67,5 Stellen zu begründen sind, wie in den vergangenen acht Jahren rund 37.000 Beschwerden bearbeitet, 20.000 Beratungen durchgeführt und dieselbe Zahl an Bußgeldverfahren eingeleitet wurden. "Gerade hier in Baden-Württemberg haben wir gezeigt, wie es gehen kann", sagt Tobias Keber.
Zu komplex für platte Parolen
Statt detaillierter oder gar substantieller Infos enthält die Arbeitsübereinkunft von Grünen und CDU gewagte Behauptungen wie die, dass unterschiedliche Auslegungen der bestehenden europäischen Datenschutzregulierung zu Unsicherheiten insbesondere von Unternehmen oder Vereinen führten. Oder dass "unsere Betriebe" durch vereinfachte Datenschutzregelungen entlastet sowie "unnötige Bürokratie" und Doppelstrukturen abgebaut würden.
Die Tonlage hatte die CDU schon in ihrem Wahlprogramm mit der Kritik am "überzogenen Datenschutz" vorgegeben. Landeschef Manuel Hagel, inzwischen Innen- und Digitalisierungsminister, unterstreicht mit Sprüchen wie "Es geht jetzt wieder um Opferschutz und nicht um Täterschutz", dass er auf Debatten über die Datenschutzrechte von Tätern keine Lust hat, denn die seien ihm "auch mal wurscht". Dass solche Aussagen des frommen Mannes und Verfassungsministers nicht passen zur grundgesetzlichen Vorstellung von der unantastbaren Würde aller, entgeht ihm. Oder ist ihm egal.
Dabei ist die Materie in ihrer Gesamtheit viel zu komplex für platte Parolen und dafür, Vorurteile immer weiter zu befeuern. Baden-Württembergs Datenschützer Keber beklagt eine öffentliche Debatte mit der Dominanz von Stimmen aus der Wirtschaft, die das Thema verengen auf viel zu komplizierte Vorgaben und deren Umsetzung. Das wiederum ist aus seiner Sicht aber "empirisch im Konkreten unbelegt". Nicht nur der promovierte Medienrechtler, IT-Experte und Fachmann für digitale Ethik will deshalb jetzt in die Offensive und das Grundrecht aus Datenschutz besser erklären.
Seit 2023 ist Keber Baden-Württembergs Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Das Land kann auf eine große Tradition zurückblicken, seit Ruth Leuze 1980 vornehmlich auf Betreiben der FDP zur ersten Amtschefin bundesweit berufen wurde, die in den folgenden sechzehn Jahren eine enorme Reputation gewann. 2018 wurde die Unabhängigkeit der Behörde erheblich gestärkt. Gegenwärtig führt ihr Chef turnusmäßig den Vorsitz der Konferenz aller Kolleg:innen im Bund und in den Ländern.
Die öffentliche Meinung ist diffus, das Wissen löchrig
Letztere trafen sich Mitte Juni in der baden-württembergischen Landeshauptstadt und legten "Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes" vor – nicht am grünen Tisch zäher Koalitionsverhandlungen, sondern "aus Sicht der Aufsichtspraxis", wie es im Untertitel heißt. Die grundsätzliche Botschaft: Modernisierung ja, aber unter Beibehaltung von Zuständigkeiten der Länder. Eine neue Geschäftsstelle könnte die Arbeit besser koordinieren, Länder mit besonderen Kompetenzen diese für alle anderen vorhalten, weil zahlreiche der rund 60.000 Beschwerden pro Jahr bundesweit Parallelen aufweisen. Gleichzeitig sind aber die föderalen Strukturen beizubehalten, um "örtliche Ansprechbarkeit" zu gewährleisten. Gerade wenn es darum geht, für Handwerk, Mittelstand oder Vereine rechtskonforme und passgenaue Lösungen zu finden.
Die Landesbeauftragten wollen sich mit dem Papier gemeinsam wehren und der Debatte um den Stellenwert des Datenschutzes in Europa, Deutschland und insbesondere vor Ort eine neue Richtung ebnen. Vielen Umfragen zufolge ist die öffentliche Meinung diffus und das Wissen löchrig. Einerseits sollen persönliche Daten vor Behörden- oder Unternehmenszugriffen geschützt sein, weit unterentwickelt ist andererseits die Bereitschaft, sich mit den dazugehörigen Notwendigkeiten zu befassen. So lesen die allermeisten Konsument:innen Datenschutzerklärungen im Netz überhaupt nicht. Das Vakuum füllt viel zu oft die unbegründete Einschätzung, dass Vorgaben gestrichen werden könnten, speziell zum Wohle der heimischen Wirtschaft und ihrer Wettbewerbsfähigkeit. "Sinn und Zweck der Stuttgarter Impulse war es auch, Grundannahmen entgegenzutreten, die sachlich nicht stimmen", sagt Keber. In der Debatte seien "Mythen unterwegs, und wir halten mit Fakten dagegen".
Dazu zählt das Thema Bündelung. Die Landesbeauftragten erkennen den Druck auf die Politik und die Rufe nach mehr Effizienz an. Gerade in diesem Punkt will der Stuttgarter Praktiker aber klar dagegenhalten, denn die Arbeit "wird nicht unbürokratischer, sondern aufwändiger, wenn sie nach Bonn wandert, denn es würden die lokale Erfahrung und Verankerung aufgegeben, gleichzeitig gelten die europäischen Regeln aber weiterhin".
In Bonn sitzt Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Pläne, sie mit neuen Aufgaben zu betrauen, geistern durch die Debatte, spätestens seit sich im vergangenen Dezember Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Regierungschef:innen der Länder auf eine "Föderale Modernisierungsagenda" geeinigt haben. Darin wird unter anderem versprochen, die angeblich bestehende Übererfüllung, "die bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht entstanden ist, zurückführen" oder das "bisherige Zuständigkeitsgefüge weiterzudenken" oder sogar zu prüfen, ob Länder überhaupt noch Landesbeauftragte bestellen müssen.
Manuel Hagel baut sich eine eigene Regierungszentrale
Nicht nur Keber ist sicher, dass die weiter gebraucht werden. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich bereits auf den Weg gemacht und eine Bundesratsinitiative vorgelegt. Dies ausdrücklich auch mit dem Ziel, den Datenschutz zu vereinfachen und seine Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen. Vorgeschlagen ist etwa, dass bei länderübergreifenden Vorgängen nur eine der 16 Behörden im Namen aller prüft und genehmigt und auf diese Weise Unternehmen und Forschungseinrichtungen entlastet werden.




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