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Bürokratieabbau in Baden-Württemberg

In gefährlicher Schieflage

Bürokratieabbau in Baden-Württemberg: In gefährlicher Schieflage
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Das erste Großprojekt der grün-schwarzen Landesregierung mutet tollkühn an: ein Effizienzgesetz, wonach alle landesrechtlichen Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten bis Ende 2027 auslaufen. Die Erwartungen sind immens – und, wie Beispiele zeigen, nicht einzulösen.

Diese Mischung ist toxisch: aus Zuständigkeiten der Länder, von Bund und Europa, aus berechtigen Ansprüchen der Wirtschaft und überzogenen Hoffnungen auf Deregulierung, aus Halbwissen selbst in der interessierten Öffentlichkeit und immer neuen Behauptungen. "Eine Bürokratiewelle rollt seit Jahren durch deutsche Betriebe", heißt es im Magazin der IHK Region Stuttgart. Aus zahllosen Detailvorschriften sei "ein Verwaltungsgebirge geworden, das Zeit, Nerven und Geld frisst". Als "eines von vielen Symbolen" spaziert der Trittleiterbeauftragte durch den Text und durch viele Klagen im Netz. Das Amt treibt Kritikern je nach Naturell die Zornesröte ins Gesicht oder Schweißperlen auf die Stirn.

Die traurige Pointe: Diese Funktion existiert nur als Hirngespinst. Behörden versuchen dagegenzuhalten, aufzuräumen mit dem "Mythos Leiterbeauftragter" und stattdessen die Rechtslage darzustellen. Das Regierungspräsidium Darmstadt beispielsweise lobt einschlägige Unterweisungen als "ein unbürokratisches und kostengünstiges Werkzeug, um die Beschäftigten über die Gefahren bei der Nutzung von Leitern aufzuklären". Mit geringem Aufwand könne "ein wichtiger Beitrag geleistet werden, um schwere Arbeitsunfälle zu vermeiden". Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) beklagt jährlich knapp 20.000 Arbeitsunfälle mit Leitern, auch schwere, manche davon sogar tödlich.

Gewiss ist vieles lästig im Umgang mit Ämtern und Kontrollen, mit unterschiedlichen Vorgaben der Länder, mit Dokumentationen, Listen und Statistiken, gern auf Papier statt digital, wo solche Lösungen (noch) nicht vorhanden sind. Indessen krankt der Diskurs an einer prinzipiellen Schieflage. Wirtschaftsvertreter:innen beklagen in einschlägigen Gesprächen, häufig höchst holzschnittartig, dass "der Staat" standortgefährdend viel zu wenig Vertrauen walten lässt oder gleich gar keins. Dass auf diese Weise der Wettbewerb verzerrt und Arbeitsplätze vernichtet werden. Umgekehrt sind sie selbst aber keineswegs bereit, "dem Staat" Vertrauen entgegenzubringen. Lieber werden undifferenzierte Schauermärchen erzählt, selbst in Chefetagen und am Stammtisch ohnehin. Als hätte es den abenteuerlichen, die EU vorsätzlich madigmachenden Mythos über die vorgeschriebene Bananenkrümmung nie gegeben. Und als wäre nicht längst vielfach untersucht und belegt, wie Fake News dieser Art zur Verdrossenheit gegenüber Brüssel im speziellen und sogar gegenüber der Demokratie im Allgemeinen beitragen. 

Achtung: Kleingedrucktes beachten

Wer sich sachlich und neutral informieren will, stolpert im Netz alsbald über einschlägige Infoportale. Die Listen der Paragrafen und Gesetze sind lang, viele Notwendigkeiten fußen auf Bundes- und Europarecht. Und sie fallen logischerweise noch lange nicht weg, nur weil es keine Beauftragten mehr gibt für die Umsetzung im Unternehmen. Die neue baden-württembergische Landesregierung verspricht trotz beschränkter Kompetenzen, Bürokratieabbau “konsequent voranzutreiben” und zwar mit dem Effizienzgesetz, "mit dem alle landesrechtlichen Berichts-, Dokumentations- und Nachweispflichten bis zum 31. Dezember 2027 auslaufen, sofern sie nicht ausdrücklich begründet fortgeführt werden". Achtung, zweimal Kleingedrucktes: Es trifft – logischerweise – nur landesrechtliche Pflichten. Und bei "ausdrücklicher" Begründung der zuständigen Behörden kommt der gesamte Passus gar nicht zur Anwendung.

So viele Versuche

Schon Vorgängerregierungen haben sich auf den Weg gemacht, Vorschriften zu streichen und Bürokratie abzubauen. 2004 bestellten CDU und FDP den Chef der Staatskanzlei Rudolf Böhmler bundesweit beispielgebend zum Ombudsmann für Bürokratieabbau. Der machte sich unter anderem dafür stark, die Bürokratiekosten landesgesetzlicher Regelungen stärker in den Blick zu nehmen. Seither sind in jedem Koalitionsvertrag einschlägige Absichtserklärungen festgehalten. 2018 startete ein eigener Normenkontrollrat des Landes, zuerst unter dem Vorsitz von Gisela Meister-Scheufelen (CDU) und inzwischen von Dieter Salomon (Grüne), zur Abschaffung und Verschlankung von Regulierungen. Dabei ist der Normenkontrollrat von Anfang an in jedes Gesetzgebungsverfahren eingebunden. Grüne und CDU haben außerdem die sogenannte "Entlastungsallianz" gegründet und in Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Kommunen einschlägige Pakete verabschiedet. Unter anderem wird für den Freiflächenphotovoltaik-Ausbau auf Genehmigungen weitgehend verzichtet. Im Oktober 2025 trat zudem ein Regelungsbefreiungsgesetz in Kraft, das Kommunen ermöglicht, neue schlanke Verwaltungsmodelle zu erproben. Einen Einblick bietet der Landkreis Rastatt, der beim zuständigen Innenministerium 60 Anträge auf die Befreiung von Regelungen gestellt hat. So fallen für vier Jahre Nachweispflichten zum Umgang mit Förderungen weg, die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung in Flurbereinigungsverfahren darf gestrichen und der Pflanzenschutz seltener kontrolliert werden. Spätestens Ende 2030 müssen alle Erprobungen landesweit abgeschlossen sein. Erst dann wird sich zeigen, ob die zum Teil weitreichenden Deregulierungen tatsächlich die erhofften Vereinfachungs- und Entlastungseffekte erbringen konnten.  (jhw)

Der frühere CDU-Landtagsabgeordnete Claus Paal, heute Präsident der IHK Region Stuttgart, ist dennoch optimistisch, dass sich "jetzt wirklich was tut". Schon seit Längerem ist die KI im Einsatz, um überflüssige Paragrafen zu identifizieren. Paal plädiert für den großzügigen Wegfall von Vorgaben, im Gegenzug aber dafür Strafzahlungen hochzusetzen, "damit Missbrauch teuer wird". Arbeitgeber:innen könnten zum Beispiel Selbsterklärungen in Haftungsfragen abgeben, die nur noch stichprobenhaft geprüft werden müssten. Auch müsse aufhören, "dass der Staat Daten abfragt, die er bereits hat".

Wieder ein Satz, der viel Applaus bekommt in Talkshows und Kommentarspalten, dessen nähere Betrachtung aber begründet Zweifel weckt. Grüne und CDU hatten sich schon im Koalitionsvertrag 2021 dem sogenannten Once-Only-Prinzip verschrieben. Aber eben erst ist ein – sinnvollerweise – nationaler Pilotversuch angelaufen, unter anderem in Korntal-Münchingen. "Unser Ziel ist sonnenklar, die Daten müssen laufen, nicht die Bürger", hinterlässt Ex-Innenminister Thomas Strobl seinem Nachfolger Manuel Hagel (beide CDU) einen Auftrag. 

Es bleiben Widerhaken: Fehlerhafte Einträge zulasten von Bürger:innen oder Unternehmen, Millionen oder gar Milliarden Datensätze wären einem einzigen Cyber-Angriff ausgeliefert. Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Tobias Keber erinnert außerdem an die Zweckbindung und damit daran, dass "Daten, die für ein bestimmtes Verfahren erhoben wurden, nicht ohne Weiteres für andere Zwecke genutzt werden dürfen". Dann eben weg mit der Regelung, her mit dem Abbau von Bürokratie, schallt es im Chor aus den Reihen der Deregulierungsfans. Dem jedoch stehen das Europarecht und nichts Geringeres als das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Wege. 

Listen werden schon erarbeitet

Dass und wie Regierungen in schwere Fahrwasser kommen, weil geweckte Erwartungen unerfüllt bleiben, lässt sich nicht nur an der gescheiterten Ampel-, sondern auch an der gegenwärtigen Koalition aus Union und SPD im Bund studieren. Dennoch liefern sich Grüne und CDU schon zum Start in die Legislaturperiode einen seltsam anmutenden Überbietungswettbewerb. Laut Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) laufen die Arbeiten am Effizienzgesetz bereits. "Meine Ministerien haben einen klaren Auftrag: Wer eine neue Regelung möchte, muss erklären, welche dafür wegfällt", sagt er außerdem im Interview mit der FAZ, "ansonsten kommt sie nicht." 

Als Beispiel fürs angekündigte Streichkonzert nennt er die Verwaltungsvorschrift zur Dokumentation der Emissionen – einmal pro Jahr –  aller vom Land beschafften Fahrzeuge. Deren Ziel ist es unter anderem, den Verlauf positiver Auswirkungen im Kampf gegen den Klimawandel zu melden und festzuhalten. Özdemir verweist darauf, dieselbe Vorschrift regele, "dass grundsätzlich das emissionsärmste Auto für den Einsatzzweck zu beschaffen ist – und das setzen wir konsequent um". Deshalb könne der erste Teil wegfallen.

Dem liegt jedoch ein Denkfehler zugrunde. Denn jede:r Autokäufer:in mit Ansprüchen an Nachhaltigkeit kennt das Problem, dass als "emissionsärmste" deklarierte neue Modelle keineswegs emissionsärmer sein müssen als das Vorgängermodell. Der Ausstoß von Treibhausgasen durch den Ersatzkauf steigt gegebenenfalls sogar. Andreas Schwarz (Grüne) "bittet" die Landesregierung dennoch trotz solcher und anderer höchst komplizierter Zusammenhänge, das Effizienzgesetz "möglichst noch vor den Sommerferien vorzulegen". Er könne für "meine Fraktion eine sehr zügige und sehr wohlwollende Begleitung zusagen". Sein Vorsitzerdenkollege Tobias Vogt (CDU) stellt einen Kultur- und sogar einen Paradigmenwechsel in Aussicht – samt der ebenfalls nicht mehr gerade taufrischen Sunset-Klausel, also der Idee, sämtliche Gesetze und Vorschriften mit einem Verfallsdatum zu versehen.

Noch ein gern verwendetes Schlagwort, das der komplexen Wirklichkeit in einer der führenden Industrienationen der Welt nicht gerecht wird. Denn wie beim geplanten Effizienzgesetz muss dem Verfall die Überprüfung vorausgehen. Schließlich könnten sich Regulierungen als höchst nützlich bewährt haben. Diese Überprüfung aber bindet erhebliche Verwaltungskapazitäten. In den teilweise erheblich veränderten Ministerien im Land müssen aktuell bestimmte Zuständigkeiten wie etwa für Inneres, Digitalisierung oder Europa neu zugeschnitten werden. In Auftrag gegeben ist dennoch bereits, Listen mit Vorschriften zu fertigen, die wegfallen könnten. Und mit solchen, die gar nicht wegfallen dürfen, zum Beispiel aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit. Denn die zu durchlöchern, würde bei Unternehmen und Bürgerschaft ebenfalls und erst recht auf Unverständnis stoßen.

Stimmung statt Fakten

Gewaltig unter Druck stehen – neben der Tariftreue oder Lieferketten – Notwendigkeiten in Umwelt- und Naturschutz, weil sie ebenfalls unter der Überschrift Bürokratieabbau abgehandelt werden. In "Zur Sache Baden-Württemberg" hat der SWR vergangene Woche Schorndorfer Unternehmer mit boomenden Geschäften weltweit zu Wort kommen lassen, deren Erweiterungsbau sich verzögert. Der Grund: Siebzehn Zauneidechsen müssen umgesiedelt werden. Das Verlangen zielt direkt auf den populistischen Solarplexus. Einer der beiden Firmenchefs empfiehlt der Landesregierung sogar, "zu hinterfragen, ob man sich für das Wort Verantwortung, das groß auf dem Koalitionsvertrag draufsteht, nicht schämen muss". 

Der Ministerpräsident lässt sich zu der Replik hinreißen, das Problem sei "adressiert" und die neue Landesregierung einig über den Grundsatz, wonach Populationsschutz vor Individuenschutz rangiert. Bereits seit Längerem "tierisch aufgeregt" ist der örtliche CDU-Landtagsabgeordnete Christian Gehring ob des Umgangs der Behörden mit dem Erweiterungsbau und den damit verbundenen neuen Arbeitsplätzen. Seine Forderung: Bei besonders wichtigen Wirtschaftsprojekten solle das Land Eingriffsrecht in den Artenschutz erhalten. 

Wieder landet vieles in einem Topf und wird ordentlich umgerührt, wieder werden Stimmungen geschürt oder bedient, anstatt mit Fakten zu reagieren. Denn auch diese Geschichte hat eine traurige Pointe: Die Zauneidechse ist eine nach Europarecht streng geschützte Art – unabhängig von den bestgemeinten Ambitionen einer neuen Landesregierung.

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