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70 Jahre Bundesverfassungsgericht

Täter und Opfer als Richter

70 Jahre Bundesverfassungsgericht: Täter und Opfer als Richter
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Das Bundesverfassungsgericht und seine NS-Vergangenheit: Das Verfassungsorgan war stärker belastet als lange angenommen, war aber auch ein wichtiger Akteur bei der Aufarbeitung des Nationalsozialismus.

Im Oktober 1952 schilderte die Richterin Erna Scheffler in einem Zeitungsinterview ihren Alltag am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und sagte, dass sie mithelfe, "die rechtlichen Grundlagen für unseren neuen, jungen Staat zu schaffen". Es klang nach Routine. Aber tatsächlich traf das im Jahr davor gegründete Gericht damals eine Entscheidung, die als wegweisend für das Gericht und den jungen Staat galt und so bemerkenswert war wie Schefflers Tätigkeit an diesem Gericht als einzige Frau, die dort zur Vorkämpferin für Gleichberechtigung avancierte.

Das Gericht folgte einem Antrag der Bundesregierung für ein Parteiverbot der rechtsradikalen Sozialistischen Reichspartei (SRP), die immerhin elf Prozent und vier Direktmandate bei der Landtagswahl in Niedersachsen 1951 erzielt hatte. Die beiden Historiker:innen Frieder Günther und Eva Balz vom Institut für Zeitgeschichte (IfZ) sehen in dem Verbot der SRP einen "vergangenheitspolitischen Höhepunkt" der Anfangsphase des Gerichts, wie sie in ihrer Studie "Verwandlung durch Recht" (Wallstein Verlag) schreiben, die sie am Freitag in Karlsruhe vorstellten.

Das Gericht nahm im September vor 75 Jahren seine Arbeit auf und hat die Studie beauftragt und finanziert. Die Kosten dürften bei etwa einer bis eineinhalb Million Euro liegen, wie sich aus Vergleichsstudien schließen lässt. Das IfZ ließ eine Nachfrage zu den Kosten unbeantwortet. Das Bundesverfassungsgericht ist Verfassungsorgan der Bundesrepublik und mit Baden-Württemberg ist es nicht nur durch seinen Sitz Karlsruhe verbunden: Seine erste Entscheidung betraf die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.

Das Verbot der SRP dürfte damals 1951 einstimmig gefällt worden sein, so die Historiker:innen, und das Urteil sei als "ein entschieden antinationalsozialistischer Grundlagentext konzipiert", auf dem spätere Entscheidungen aufbauten. Die Richter:innen begründeten das Urteil damit, dass die SRP Nachfolgerin der NSDAP sei und als Sammelbecken für hochbelastete ehemalige Nationalsozialisten und als Vertreterin ihrer Ideen in der Bundesrepublik fungierte. Die nationalsozialistischen, antisemitischen, verleumderischen und volksverhetzenden Parteiziele seien unvereinbar mit den Menschenrechten und der freiheitlichen Demokratie. In der Entscheidung sei erstmals der Ausdruck der "wertgebundenen Ordnung" aufgetaucht. Alle Abgeordneten der SRP verloren ihre Mandate.

Mehr Alt-Nazis als gedacht

Günther und Balz schreiben: "Das Bundesverfassungsgericht war unter den Institutionen der frühen Bundesrepublik eine Ausnahme. Verfolgte, die den Nationalsozialismus überlebt hatten, waren in der Regel kaum in Ministerien oder Gerichten vertreten, hier aber hatte mehr als ein Drittel der Richter Ausgrenzungen und Verluste erfahren, ohne sich zu anderen Zeitpunkten an das System angepasst zu haben. Diese Personen trafen nun auf Kollegen, die den Nationalsozialismus mitgetragen oder ihn sogar vorangetrieben hatten. In vielen Fällen hatten sie beruflich und ökonomisch vom Nationalsozialismus profitiert. Anstatt ihre Verantwortung dafür anzuerkennen, hatten aber diese Richter wie der Großteil der Deutschen in der frühen Nachkriegszeit exkulpierende Blickweisen auf ihr eigenes Handeln entwickelt. Sie rechtfertigten es mit der vermeintlichen Übermacht des Systems, führten es auf erlebte oder erfundene Bedrohungen zurück oder deuteten es ganz zu einer Art Widerstand um. Richter wie Georg Fröhlich oder Rudolf Katz, deren engste Verwandte im Holocaust ermordet worden waren und die selbst jahrelang Entbehrung und Abwertung erfahren hatten, sahen sich so täglich Kollegen gegenüber, die es unterließen, ihre persönliche Rolle im Nationalsozialismus kritisch zu hinterfragen und sich in vielen Fällen gleichzeitig selbst als Opfer verstanden."

Das Bundesverfassungsgericht war zunächst wenig geachtet, so als sei es eine lästige Idee der Amerikaner, um über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen. Dass Bundespräsident Theodor Heuss (FDP) die 22 Richter vier Stunden auf ihre Vereidigung in der Villa Hammerschmidt warten ließ, weil er den Termin vergessen hatte, drückte diese Geringschätzung aus. Hinterher mussten die Richter in der Nacht zu Fuß zu ihren Unterkünften gehen.

Der Sitz Karlsruhe war für die Richter zunächst eine Enttäuschung, was der erste Gerichtspräsident Hermann Höpker Aschoff mit den Worten zum Ausdruck brachte, das Gericht sei "in die dörfliche Einsamkeit einer ehemaligen Residenzstadt verbannt" worden. Er erlebe "Nächte des Grolls, dass ich in meinen alten Jahren dazu gezwungen bin, in diesem furchtbaren Karlsruhe zu leben".

Die Einschätzung vom Bundesverfassungsgericht als eine "unbelastete" Institution hielt sich hartnäckig. Der Rechtshistoriker Michael Stolleis betonte 2012, dass das Gericht "überwiegend von Opfern und Gegnern des NS-Regimes besetzt" gewesen sei. Die übrigen Richter seien "keine NS-Anhänger gewesen", sondern hätten "die Zeit in Deutschland im Schutz konservativ bürgerlicher und kirchlicher Wertvorstellungen überstanden". Schuld an dieser falschen Annahme war, dass Akten des Gerichts genauso wie Richternachlässe lange Zeit nicht zugänglich waren und die Forschung gezwungen war, Selbstdeutungen der Richter zu übernehmen. Hier leisten Günther und Balz mit ihrer neuen Studie wichtige Aufklärung.

Lange Zeit galt als als einziger NS-belasteter Richter am Bundesverfassungsgericht Willi Geiger, der als junger Staatsanwalt ab 1941 an das Sondergericht Bamberg abgeordnet gewesen war und in dieser Eigenschaft auf die Vollstreckung von Todesstrafen hingewirkt hatte. Seit Ende der 1960er-Jahre war das allgemein bekannt, schadete seiner Karriere jedoch nicht. Tatsächlich waren auch andere Richter tief in das nationalsozialistische Unrecht verstrickt: etwa Gerichtspräsident Höpker Aschoff, der ab 1940 in der Haupttreuhandstelle Ost an der Enteignung von Juden beteiligt gewesen war.

Aber unter den Richtern befanden sich auch Personen wie Georg Fröhlich, der in einem Versteck in den Niederlanden überlebt hatte. Sein Sohn war im KZ Mauthausen ermordet worden. Das scheint die These von Michael Stolleis zu bestätigen, dass "gerade die doppelte Verankerung des Gerichts in den Erfahrungswelten des Exils oder anderen Leidens unter dem Nationalsozialismus und in der Welt der Verwaltungs- und Justizkarrieren nach den Mustern deutscher Normalität des 20. Jahrhunderts zu seinem hohen Ansehen als Motor zur Durchsetzung eines liberalen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens beigetragen hat".

Ungewöhnliche Zusammenarbeit 

Voraussetzung, dass das Bundesverfassungsgericht die machtvolle Stellung erlangte, die ihm heute zukommt, sei "ein beispielloser institutioneller Aufstieg", schreiben Günther und Balz. Im sogenannten Statusstreit erkämpften sich die Richter ihre Unabhängigkeit, denn zunächst unterstanden sie dem Justizministerium. Die Richter stritten um Bezahlung, Freifahrten mit der Bahn, um ihre protokollarische Stellung – und gewannen. Dass das Gericht mit vielen Entscheidungen – auch gegen den Willen der Regierung – Politik beeinflussen würde, war bei dessen Gründung nicht unbedingt vorgesehen. Kanzler Konrad Adenauer (CDU) war verärgert, als die Richter seine Pläne für ein Staatsfernsehen 1961 als verfassungswidrig einordneten und damit verhinderten. 

Was war die größte Überraschung für die beiden Historiker:innen? Die erstmals zugänglichen Handakten einzelner Richter, in denen diese sogar einzelne Abstimmungsergebnisse und den Weg dahin notierten , sagt Frieder Günther. Das habe ihnen ermöglicht, diese Geschichte spannend und detailliert zu erzählen. Eva Balz nennt die Erkenntnis, wie Richter mit NS-Belastung und Verfolgte des Nazi-Regimes sinnbildlich an einem Tisch saßen und zusammen arbeiteten, um gemeinsam Recht zu sprechen. Das sei sehr ungewöhnlich für die Frühzeit der Institutionen.

Die Behördenforschung zum Nationalsozialismus begann vor über 20 Jahren recht harmlos. Eine Rentnerin, die früher als Übersetzerin für das Auswärtige Amt arbeitete, beschwerte sich beim damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) über Außenminister Joschka Fischer (Grüne), weil dessen Ministerium intern einen Nachruf auf einen Diplomaten druckte, der im Dritten Reich im Auftrag und Sinne der Nazis gehandelt und als Kriegsverbrecher verurteilt worden war. Fischer schaffte die Nachrufpraxis ab. Als sich altgediente Diplomaten darüber empörten, setzte er eine Historikerkommission ein. Ihre Untersuchung "Das Amt und die Vergangenheit" war die erste große Studie über die Geschichte deutscher Behörden im Nationalsozialismus und löste bei ihrem Erscheinen 2010 ein gewaltiges Echo aus. Das Buch verkaufte sich mehr als 80.000 mal, schaffte es auf die Bestsellerliste des Spiegel und führte zu heftigen Debatten unter Historiker:innen.

Nach dem Krieg war das Auswärtige Amt zwar „fest in das demokratische System eingebunden", wie die Historiker schrieben. Aber es hatte mit Vorliebe alte Nazis weiter beschäftigt. Diplomaten, die den Nazis wirklich distanziert gegenüber standen, Widerstand leisteten oder emigriert waren, waren dagegen nicht beschäftigt worden. Man stigmatisierte sie als Verräter und wollte keine Mitarbeiter, die zuviel wussten. Auch das macht die gemeinsame Rechtsprechung von einstigen Opfern und Tätern im Bundesverfassungsgericht so besonders.


Unser Autor Tom Schuler beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit (und deren Mängeln), etwa bei Bertelsmann. Seit mehr als 15 Jahren beobachtet er die Behördenforschung bei Bundesbehörden. Zudem hat er Beiträge in mehreren Büchern verfasst über Aufarbeitung auf kommunaler Ebene, etwa hier und hier.

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