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Verfahren gegen Ex-IdP

Intimes ist ihm heilig

Verfahren gegen Ex-IdP: Intimes ist ihm heilig
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Die Anklage gegen Andreas Renner, früher ranghöchster Polizist im Südwesten, ist verlesen: Er sei bestechlich, so der Vorwurf, habe Beförderung gegen Sex angeboten. Seine Verteidigung geht in die Offensive und greift das zentrale Beweismittel an.

Gerüste kleiden derzeit das Gerichtsviertel zwischen Urban- und Olgastraße in Stuttgart ein. Die Gebäude des Oberlandes- sowie des Landgerichts werden derzeit auf Vordermann gebracht. Nächstes Jahr sollen die Kammern samt dem 450 Köpfe zählenden Personal zwischenzeitlich umziehen, quer durch die Stadt an den Pragsattel. Mehrere Jahre werden sie dort bleiben, während am alten Standort ein neuer Gerichtssaal entsteht: direkt vor der breiten Fensterfront des Saals 18, wo Baugerüste und Blechwände die Sicht versperren. Bauarbeiter lugen am Freitag ab und an neugierig hinein, als das Verfahren gegen den ehemals ranghöchsten uniformierten Polizisten Baden-Württembergs fortgesetzt wird.

Neue Säle sind wohl nötig. Zu Beginn spricht nämlich auch die Vorsitzende Richterin Verena Alexander auf die "komische Sitzordnung" in jenem Saal 18 an: die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Torben Goretzki und Lena Martins, sei "ganz weit abgeschlagen". Sie sitzt aus Sicht des Publikums zur Rechten, halblinks im Rücken der abgerundeten Richterbank. "Ich kann’s nicht ändern", sagt Richterin Alexander, man müsse damit leben. Mit diesen Worten führt sie in den zweiten Verhandlungstag gegen Andreas Renner ein: den ehemaligen Inspekteur der Polizei (IdP).

Erstmal muss nachgeholt werden, wozu es am ersten – etwas skurrilen – Prozesstag nicht kam: die Verlesung der Anklage. Das dreiköpfige Verteidigerteam Renners hatte nämlich beantragt, das Verfahren einzustellen. Das lehnt die Kammer ab, verkündet Alexander am Freitag. Staatsanwalt Goretzki verliest daraufhin die Anklage. Renner soll demnach bestechlich sein: Sex gegen Hilfe bei der Beförderung. Ein Angebot, das er einer Untergebenen von sich aus offeriert haben soll. Aber der Reihe nach.

Kungelei bei der Polizei

Das Treffen von Andreas Renner mit seiner damaligen Untergebenen in Cannstatt am 12. November 2021 bildete den Auftakt eines Skandals, der unappetitliche Zustände in der baden-württembergischen Sicherheitsbehörde offenbarte. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschäftigte sich mit der Beförderungspraxis innerhalb der Polizei, denn nicht nur manche Abgeordneten wunderten sich, wie ausgerechnet Andreas Renner 2020 und damit sehr schnell an die Spitze der Landespolizei gelangen konnte. Das Ergebnis nach 29 Monaten: Befördert wird in der Landespolizei nach Gutsherrenart und weniger nach Eignung und die Polizei hat ein massives Sexismusproblem. Konsequenzen? Keine. Nachzulesen etwa hier.  (lee)

Im November 2021 soll im Anschluss an ein berufliches Gespräch zwischen Renner (53) und einer 16 Jahre jüngeren Beamtin im Landeskriminalamt reichlich Alkohol geflossen sein. Danach ging es in eine Bad Cannstatter Kneipe, dort wurden "Zärtlichkeiten" ausgetauscht, wie es wiederholt vor Gericht heißt. Im Klartext: Küsse und Umarmungen, offensichtlich einvernehmlich. Kameras zeichneten das Geschehen auf. Dann ging es vor die Tür der Kneipe – was dort passiert ist, bleibt unklar. Laut der Beamtin habe sie Renners halberigiertes Glied in die Hand nehmen müssen, während er urinierte. Es kam zum Prozess wegen sexueller Nötigung, Renner wurde 2023 freigesprochen, nachzulesen hier.

Als Beistand: Ehefrau und Gott

Wenige Tage nach dem Vorfall in der Cannstatter Kneipe hat Renner die Beamtin via Skype angerufen, sie zeichnete das Gespräch auf. Darin habe Renner ihr "vielfach Komplimente gemacht", führt Staatsanwalt Goretzki aus. Außerdem habe er eine "Intensivierung der ausgetauschten Zärtlichkeiten" gefordert, also "sexuelle Handlungen bis hin zum Geschlechtsverkehr". Dafür habe Renner versprochen, dass sie es zu "tausend Prozent" durch das Assessment Center für die Beförderung in den höheren Dienst schaffe. Als IdP kannte Renner alle Aufgabenstellungen, wie später zwei Zeug:innen vom Landesinnenministerium bestätigen werden.

Während Goretzki die Anklage verliest, gibt der Angeklagte eine stoische Miene zum Besten. Neben ihm auf der Anklagebank sitzt wie schon beim ersten Prozess seine Ehefrau als Beistand. "But god …" ist auf ihrer Handtasche zu lesen, daneben ein Herz mit Kreuz. Offenbar sucht das Ehepaar, oder zumindest Frau Renner, auch Halt beim Allmächtigen. Zunächst sollen ihn seine Rechtsanwält:innen Endrik Wilhelm, Daniela Gabler und Ricarda Lang (nicht die Politikerin, sondern die Fernsehanwältin) vor einer weltlichen Strafe bewahren. Und die legen sich dafür mächtig ins Zeug.

Gleich nach Verlesung der Anklageschrift stellen sie zwei Beweisanträge, die das einzige und zentrale Beweismaterial betreffen: Audioschnipsel des aufgezeichneten Gesprächs, das die Beamtin an Kollegen geschickt hat. Die originale Aufnahme konnte nie sichergestellt werden, nur Kopien, die via Whatsapp verschickt wurden.

Verteidigung: Aufnahme manipuliert und unzulässig

Anwältin Gabler beantragt, dass ein Gutachten zunächst prüfen solle, ob diese Dateien nicht möglicherweise manipuliert wurden. Immerhin habe die Beamtin schon einmal nachweislich Beweismittel vernichtet, begründet die Juristin den Antrag: Chats mit einem Kollegen und Ex-Partner hatte sie gelöscht, bevor ihr Handy zur Untersuchung eingezogen wurde – darin eben auch Teile des aufgezeichneten Gesprächs. Offenbar wollte sie die Affäre mit jenem Kollegen vertuschen. Es half nichts, die Chats konnten wiederhergestellt werden. Jetzt liegen sie aber nicht mehr vor, verkündet die Vorsitzende Richterin Alexander: Weil Renner im ersten Verfahren wegen sexueller Nötigung rechtskräftig freigesprochen wurde, hat die Polizei die Daten offenbar aus Datenschutzgründen vernichtet. Aus Sicht des Verteidigerteams ein skandalöser Vorgang.

Lang geht mit ihrem Antrag noch einen Schritt weiter: Nicht nur sollen die Aufzeichnungen – die übrigens allen noch aus dem ersten Prozess vorliegen und nicht verloren sind – überprüft, sondern als Beweismittel in dem Prozess überhaupt nicht zugelassen werden. Schließlich habe die Beamtin nicht nur als Privatperson gehandelt, als sie das Gespräch aufzeichnete, sondern auch als Polizistin: um Beweismittel für eine Straftat – nämlich den Vorfall vor der Kneipe wenige Tage zuvor – zu sammeln. Dabei verbiete sich eine Ermittlung im Falle persönlicher Betroffenheit. Es sei eine "unzulässige Täuschung" gewesen, dass der Eindruck erweckt wurde, man führe ein "unverbindliches Privatgespräch", führt Lang aus.

In ihrer ausschweifenden Begründung für den Antrag verweist Lang auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 1960, wonach die Verwertung von Tonbandaufnahmen, die unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts heimlich während eines privaten Gesprächs entstanden, unzulässig ist. Außerdem verweigere Renner die Aussage, auch das aufgezeichnete gesprochene Wort dürfe somit nicht verwendet werden. Sonst sei das ein "massiver Eingriff in die Intimsphäre", da während des Telefonats sehr Intimes besprochen wurde.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft stellt sich das anders da: Natürlich habe die Beamtin als Privatperson gehandelt, nicht als Ermittlerin. Selbst wenn sie rechtswidrig gehandelt habe, ergebe sich daraus kein Verwertungsverbot, führt Goretzki aus. Das Interesse der Öffentlichkeit überwiege in diesem Fall Renners Persönlichkeitsrechte. Welcher Argumentationslinie das Gericht folgen wird, ist noch offen. Zu beiden Anträgen – Gutachten und Verwertungsverbot – hat die Kammer noch keine Entscheidung getroffen. Weitergehen soll es am 9. Juni.

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