Der nicht vorbestrafte Angeklagte ist beschuldigt, die junge Frau gegen ihren Willen zum Sex gezwungen zu haben. Die sei aber doch regelrecht über ihn hergefallen, sagt er vor Gericht. Am Ende wird er trotz des engagierten Einsatzes seiner extrovertierten Verteidigerin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das war Anfang des Jahrtausends und einer der ersten Fälle des Sat-1-Langzeitrichters Alexander Hold. Der verhandelte Montag bis Freitag nachmittags, später – wegen des großen Erfolgs – sogar am Wochenende. Für die ersten fünf Jahre mit von der Partie: Ricarda Lang, die eigentlich, wie sie einmal erzählte, juristische Beraterin der Gerichts-Soap werden wollte. Dann fuhr sie doch zum Casting nach München-Unterföhring und fand ihre Rolle.
Hold sitzt inzwischen und nach mehr als 2.000 Gerichtsshow-Folgen für die Freien Wähler im bayerischen Landtag, Lang hingegen an diesem Dienstag zum zweiten Mal im Me-too-Prozess gegen den Inspekteur der Polizei (IdP) im Landgericht in der Stuttgarter Ulrichstraße.
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FB
am 15.07.2023