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Verfahren gegen Ex-IdP

Schwere Geschütze und weiche Faktoren

Verfahren gegen Ex-IdP: Schwere Geschütze und weiche Faktoren
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Knapp drei Jahre nachdem er aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen wurde, steht der ehemalige Inspekteur der Polizei Andreas Renner erneut in Stuttgart vor Gericht – wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit. Seine Verteidigung spricht von einem Justizskandal. Ein leicht surrealer Auftakt.

Rechtsanwalt Endrik Wilhelm sind auch die schwersten Geschütze nicht zu schwer: Was seit fünf Jahren passiere, sei ein "öffentlicher Vernichtungsfeldzug gegen unseren Mandanten", es gehe um die "Vernichtung seiner öffentlichen Existenz", seine "Exekution", seine "öffentliche Hinrichtung", um die "soziale Enthauptung unseres Mandanten". Dieser Feldzug, so Wilhelm, sei von der Presse geführt worden, aber auch von den obersten Behörden des Landes: "Unser Mandant und seine Frau sind Opfer einer beispiellosen staatlichen Mobbing-Kampagne". 

Der Mandant und seine Frau, das sind Andreas und Gabriele Renner, ersterer ehemals Inspekteur der Polizei (IdP) und damit Baden-Württembergs ranghöchster Polizist. Beide sitzen am vergangenen Dienstag nebeneinander quer zur Anwaltsbank im Saal 6 des Oberlandesgerichts in Stuttgart und lauschen mit weitgehend regungslosen Mienen ihrem Verteidiger. 

Mehrmals wird Wilhelm von Staatsanwalt Torben Guretzki oder Staatsanwältin Lena Martin wegen seiner polemischen Ausführungen unterbrochen und deren Beendigung gefordert, die Vorsitzende Richterin Verena Alexander lässt Wilhelm jedes Mal – mit der Bitte, die Polemik wegzulassen – mit seinen Ausführungen fortfahren. Als Guretzki erneut Mal Wilhelm bittet, ohne Polemik auszukommen, herrscht ihn dieser an: "Ich verstehe das nicht, wollen Sie mich erziehen, wollen Sie mich belehren? Ich bin Hochschullehrer." 

Endrik Wilhelm ist ein bedeutender Mann, daran lässt er heute keinen Zweifel. Und sein Ziel ist ambitioniert: Mit seinen Ausführungen will er das Landgericht Stuttgart (das in einem Saal des benachbarten Oberlandesgerichts verhandelt) überzeugen, den Fall gar nicht erst zu verhandeln. Eine Dreiviertelstunde dauert sein Antrag auf Einstellung des Verfahrens – weil Renner in dieser Sache schon einmal 2023 freigesprochen worden sei.

Der Fall erschütterte Landespolizei und -regierung

Es geht hier nicht um irgendeinen Fall und irgendeinen Angeklagten, sondern um einen zentralen Teil eines Komplexes, der vor viereinhalb Jahren die Landespolizei und die Landesregierung schwer erschüttert hatte, der beinahe Innenminister Thomas Strobl (CDU) das Amt gekostet hätte, und der zu einem mehrjährigen Untersuchungsausschuss des Landtags geführt hatte (Kontext berichtete zuletzt hier). Dieser deckte Seilschaften und toxische Strukturen innerhalb der Polizei auf, und mehrere Zeugenaussagen legten nahe, dass Renner nicht ausschließlich aufgrund seiner Fähigkeiten in sein hohes Amt gekommen war, sondern ob seiner guten Verbindungen und des Willens von Innenminister Strobl, dessen Wunschkandidat er gewesen sein soll.

Ausgangspunkt für die Überprüfung der Beförderungspraxis bei der Landespolizei war ein Abend im November 2021. Zwischen Renner und einer 16 Jahre jüngeren Polizistin kam es im Anschluss an ein berufliches Gespräch im Landeskriminalamt und begleitet vom Konsum größerer Mengen Alkohols in einer Cannstatter Kneipe zum Austausch von Zärtlichkeiten, bei denen unklar blieb, ob und wie sehr sie auch von der Beamtin gewünscht waren.

2023 saß Renner deswegen bereits vor Gericht, wurde vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen – aus Mangel an Beweisen (Kontext berichtete). Im Rahmen jenes Verfahrens wurde auch ein Skype-Telefonat bekannt, das die junge Beamtin ohne Wissen Renners mitgeschnitten hatte. In diesem deutete er offenbar an, dass es keine Nachteile für ihre Karriere bedeuten würde, sich auf ihn einzulassen. Beim Verfahren 2023 spielte der Mitschnitt noch keine Rolle als Beweismittel. Nun ist es aber für die Stuttgarter Staatsanwaltschaft der Ausgangspunkt für ein neues Verfahren und den Vorwurf der Bestechlichkeit gegenüber Renner; dieser Vorwurf war nicht Teil des ersten Verfahrens gewesen.

In dieser Frage zeigen sich an diesem Tag unüberbrückbare Auslegungsgegensätze zwischen der Staatsanwaltschaft und Renners Verteidiger:innen: Während erstere hier zwei getrennte Straftatbestände sieht, argumentieren Renners Anwälte – neben Endrik Wilhelm sind dies wie beim vorangegangenen Verfahren Ricarda Lang (nicht die Grünen-Politikerin) und Daniela Gabler – mit einer vorliegenden "Tatidentität".

Vorliebe für Pathos und Comic-Piraten

Das Medieninteresse vor der Verhandlung ist wie 2023 groß, das öffentliche nicht ganz so: Knapp 20 Besucher:innen verfolgen die Verhandlung, es bleiben reichlich Plätze im Gerichtssaal frei. Alle müssen durch scharfe Sicherheitskontrollen, auch Renner, der wie bei den Verhandlungen 2023 mit seiner Ehefrau gekommen ist. Die beiden wollen erst an den Wartenden vor der Kontrolle vorbei rauschen, werden dann aber von den Beamten des Gerichts wieder ans Ende der Schlange geschickt.

Geplant gewesen ist für die erste Sitzung nur die Verlesung der Anklage, doch bevor es dazu kommt, meldet Wilhelm bei der Vorsitzenden Richterin Verena Alexander seinen Antrag auf Verfahrenseinstellung an. Prägte die Münchner Staranwältin Lang 2023 das Bild einer robusten Verteidigung Renners, so scheint dies diesmal Wilhelm übernehmen zu wollen. Der an der TU Chemnitz lehrende Rechtsanwalt ist zweifellos ein Unikum: Seine Visitenkarten ziert eine Piratenfigur des Comiczeichners Walter Moers, und dass ihm Pathos nicht fremd ist, bewies er etwa auch 2017 bei der Verteidigung der rechtsterroristischen Gruppe Freital

Inhaltlich ist das, was Wilhelm deutlich machen will, eigentlich schnell gesagt: Der Vorwurf der sexuellen Nötigung sei "untrennbar mit dem Vorwurf der Bestechlichkeit verbunden", daher liege hier eine Tatidentität vor. 2023 sei sein Mandant schon vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden, und weil in Deutschland nicht erlaubt ist, jemanden zweimal wegen derselben Tat anzuklagen, sei die Fortführung des zweiten Verfahrens daher "rechtlich nicht zulässig".

Die Rechtslage dazu nennt Wilhelm "eindeutig", zur Begründung führt er diverse Paragraphen des Strafgesetzbuchs an, zitiert Rechtsliteratur, auch seine eigene ("Sie können auch meine Dissertation dazu lesen").

Ping-Pong im Gerichtssaal

Doch bei einer derart knappen Darstellung belässt er es nicht, seine Argumentation verknüpft er damit, dass er die Anklageerhebung gegen seinen Mandanten mit einer Kampagne in Verbindung sieht. Eine Kampagne, für die er die genannten Begriffe wie "Vernichtung" oder "Hinrichtung" gebraucht.

Durch Wilhelms in diese Richtungen ziemlich ausufernden Ausführungen kommt es immer wieder zu einem hitzigen Ping-Pong zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht. Als Wilhelm einmal sagt, ob der Kampagne sei es wohl nicht leicht für die Richterin, im Sinne seines Mandanten zu entscheiden, unterbricht Staatsanwalt Guretzki: Er sehe hier keine juristische Argumentation. Richterin Alexander hakt ein: Wilhelm solle nicht nur "über weiche Fakten reden". Wilhelm echauffiert sich: "Also entziehen Sie mir das Wort?" – "Ja, dann entziehe ich Ihnen das Wort", sagt Alexander. Wilhelm kündigt an, dies zu rügen, die Richterin lässt ihn dann doch weitermachen, als der Anwalt bejaht, noch rechtliche Ausführungen folgen zu lassen. 

Die "rechtliche Ausführungen" sind im Folgenden vor allem Angriffe gegen die junge Polizistin, die das Verfahren ins Rollen gebracht habe, und Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz. Letztere hatte Renner suspendiert und den Fall bekannt gemacht. Laut Wilhelm sei Hinz von einer "durch Vorurteile getrübten Wahrnehmung" und "voreiligem Aktionismus" geleitet worden, habe "einen Sexskandal entfacht, den es so nie gegeben hatte".

Wieder unterbricht ihn die Richterin: "Entschuldigung, wie lange wollen Sie hier noch reden?" Wilhelm: "Was ich hier sage, ist die Wahrheit.“ Verhaltenes Gelächter erhebt sich im Publikum, nun tritt erstmals Anwältin Lang in Aktion und fordert die Vorsitzende auf, das Publikum doch bitte zur Mäßigung zu rufen. Worauf Richterin Alexander das Publikum bittet, "Gefühlsausbrüche zu unterlassen".

Es geht darum, die Zeugin zu diskreditieren

Kurz darauf folgt das nächste Geplänkel, Alexander weist Wilhelm darauf hin, dass dies ein Antrag, kein "opening statement" sei. Wilhelm entgegnet, er wolle sie überzeugen, und das werde allein mit rechtlichen Argumenten nicht gelingen, dazu bedürfe es auch "weicher Faktoren".

Was Wilhelm mit "weichen Faktoren" meint, wird schnell konkret: In langen Ausführungen beginnt er, die junge Polizistin als Zeugin zu diskreditieren. Während es Renner lediglich um eine Affäre gegangen sei, er ihr "schöne Stunden" in Aussicht gestellt habe und sich die beruflichen Aspekte nur darauf beschränkt hätten, dass er der Polizistin nicht etwa Aufstieg versprach, sondern nur, "keine dienstlichen Nachteile zu bekommen", habe diese Finsteres im Schilde geführt. Tatsächlich sei nicht Renner, sondern die junge Polizistin als Täterin anzusehen, denn sie habe immer wieder bewusst höher gestellte Männer gesucht, um Kontakte zu ihrem Vorteil auszunutzen. Auch hier. Und sie werde noch heute vor Strafverfolgung geschützt. 

Wilhelm zählt Vergehen der Beamtin auf: Sie habe das Skype-Gespräch heimlich aufgenommen, um vielleicht irgendeinen Beweis zu haben, sie habe eine "schwerwiegende Dienstpflichtverletzung" begangen, und ihr sei es darum gegangen, "unserem Mandanten eine Straftat anzuhängen". Daher habe sich die Kriminalhauptkommissarin strafbar gemacht und sei "für den Polizeidienst offensichtlich ungeeignet“.

So habe die Polizistin im vorangegangenen Verfahren mehrfach die Unwahrheit zum Verlauf des Abends mit Renner gesagt sowie Beweismittel vernichtet. Wegen letzterem vergleicht sie Wilhelm mit der RAF-Terroristin Daniela Klette, die während einer Gerichtsverhandlung auf die Toilette gegangen sei und dort Nachrichten auf ihrem Mobiltelefon gelöscht habe. "Das ist jetzt hoffentlich nicht polemisch", sagt dazu Wilhem. "Das ist polemisch!", kommt von Staatsanwalt Guretzki. Richterin Alexander ermahnt Wilhelm, worauf sich dieser erneut echauffiert. 2017 war Wilhelm bei RAF-Vergleichen noch zimperlicher, da nannte er es "an den Haaren herbeigezogen", die angeklagten Rechtsterrorist:innen der Gruppe Freital "mit RAF oder NSU zu vergleichen.“

"Das definiert Mobbing"

Wilhelm fährt fort, eine allgemeine Voreingenommenheit gegenüber Renner ("das definiert Mobbing") zu behaupten. Er führt Beispiele an, wie sehr Renner der Polizistin geholfen habe auf ihrem beruflichen Weg, ihr Tipps für Bewerbungsverfahren gegeben habe, und dafür habe er keine Gegenleistungen gefordert.

Dann kommt Wilhelm tatsächlich allmählich zum Ende, mit maximalem Pathos: "Es kann kein Zweifel bestehen, dass unser Mandant Opfer eines veritablen Justizskandals ist", sagt er und bittet die Richterin, das Verfahren noch einmal genau zu untersuchen – "auch wenn die Staatsräson des Landes Baden-Württemberg Schaden nimmt." Die Staatsräson? Darunter macht es Wilhelm nicht. Dann ist er tatsächlich fertig.

Nun darf auch die Staatsanwaltschaft noch zu Wort kommen. Staatsanwältin Martin tritt, wenig erstaunlich, dem Antrag der Verteidigung entgegen, denn nach ihrer Auffassung handele es sich klar um "zwei prozessuale Taten": Die Anklage wegen sexueller Nötigung habe sich mit dem sehr kurzen Geschehen vor der Cannstatter Kneipe beschäftigt, während das Skype-Gespräch einige Tage später, von dem der Vorwurf der Bestechlichkeit seinen Ausgang nahm, davon zu trennen sei.

Dazu kann Wilhem offenbar nicht schweigen: Was die Staatsanwältin gesagt habe, bestätige zu hundert Prozent seine Befürchtung, das Urteil stehe schon fest. "Das muss ich mir nicht anhören", erwidert die Staatsanwältin, die das Urteil gar nicht fällt, und Richterin Alexander ermahnt zum wiederholten Male Wilhelm.

Der geplante Ablauf ist schon mal durcheinander getaten: Die Anklage wird am ersten Verhandlungstag nicht mehr verlesen. Erst gibt es eine anderthalbstündige Unterbrechung, in denen das Gericht über den Fortgang berät. Als es weitergeht, eröffnet Richterin Alexander, dass das Gericht noch keine Entscheidung über den Antrag gefällt habe, aber auch nicht über ihn hinweggehen wolle. Er enthalte "ein, zwei Fälle, wo wir meinen, dass sie noch einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden sollten“.

Am 22. Mai soll es weitergehen. Einschließlich dieses Termins sind bislang sechs weitere Termine für das Verfahren anberaumt.

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