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Prozess gegen Ulm 5

Stammheimer Schmierentheater

Prozess gegen Ulm 5: Stammheimer Schmierentheater
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Nach zwei Verhandlungstagen ist die Anklage immer noch nicht verlesen: Beim Prozess gegen fünf pro-palästinensische Aktivist:innen, die eine israelische Rüstungsfirma sabotiert haben sollen, herrschen vor dem Stuttgarter Landgericht chaotische Zustände. Das Publikum provoziert – und die Vorsitzende Richterin schafft es nicht, das Verfahren souverän zu leiten. Ein Kommentar.

Der Sitzungssaal in Stuttgart-Stammheim ist voll. Anwesend sind unter anderem die fünf Angeklagten und ihre elf Anwältinnen und Anwälte, die Richterbank mit der Vorsitzenden, Beisitzer, Schöffen, eine Protokollführerin, der Generalstaatsanwalt, zwei Dolmetscherinnen, 14 Wachtmeister, jeder Platz im Publikum ist belegt, das Medieninteresse ist groß. Gemessen an dem Aufwand, den so ein Verhandlungstag bedeutet, sind die vorzeigbaren Resultate nach zwei Sitzungen absolut lächerlich: Es ist mit Ach und Krach gelungen, die Anwesenheit der Beschuldigten festzustellen, am zweiten Verhandlungstag konnten nun auch die Personalien der Angeklagten aufgenommen werden.

Das überhaupt als Erkenntnisgewinn auszulegen, ist schon gewagt: Denn einerseits muss ein Gericht selbstverständlich darauf achten, dass Abläufe formell korrekt sind – aber dass die Anwesenden da sind, ist auf Anhieb ersichtlich und um wen es sich handelt, seit geraumer Zeit öffentlich bekannt: Daniel Tatlow-Devally, 33 Jahre alt, irischer Staatsbürger, gelernter Informatiker; Walter Tricks, 25, Brite, kein erlernter Beruf; Leandra Rollo Valenzuela, 40, Spanierin, kein erlernter Beruf; Hanna Hailu, 25, non-binär, britische:r Staatsbürger:in, studiert Migration Studies; und Vivien Kovarbasic, 29, non-binär, deutsch, Tanz- und Performance-Künstler:in.

Die Beschuldigten betrachten ihr Handeln als zivilen Ungehorsam, sie haben sich beim Tatgeschehen gefilmt, die Videos sind im Netz, es gibt öffentlich zugängliche Informationen zu ihrer Motivation. Was ihnen vorgeworfen wird, ist streng genommen noch gar nicht vor Gericht erörtert worden, denn nach zwei Verhandlungstagen ist die Anklage immer noch nicht verlesen. Wie aber bereits an die Öffentlichkeit gedrungen ist, wirft ihnen Generalstaatsanwalt Ronny Stengel vor, im vergangenen September in Ulm bei der israelischen Rüstungsfirma Elbit eingebrochen zu sein und dort einen Sachschaden in Millionenhöhe verursacht zu haben. Dabei geht die Staatsanwaltschaft von einer antisemitischen Motivation aus, zudem steht der Vorwurf der Mitgliedschaft bei einer kriminellen Vereinigung, nämlich "Palestine Action Germany", im Raum. Bei der Tat sollen zudem "Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" verwendet worden sein.

"From the river to the sea" – verboten oder erlaubt?

Und da wird alles schon gewaltig kompliziert. Denn der Vorwurf des Antisemitismus stützt sich nach Kontext-Informationen vor allem auf die Parole "Baby Killers", die an eine Gebäudefassade gesprüht worden ist, sowie die Rufe "From the river to the sea", die auf den Videos zur Tat zu hören sind. Das erinnere laut Staatsanwaltschaft an antisemitische Narrative von jüdischen "Kindermördern", die in Europa schon seit dem Mittelalter kursieren; die wörtliche Auslegung der Forderung, Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer zu "befreien", bedeute, dass es dann kein Israel mehr gäbe.

Es gibt Gerichtsurteile, die diese Parole als Kennzeichen der Terrororganisation Hamas einstufen, mit der das Hauptziel der Vernichtung Israels verfolgt werde, so entschied etwa das Berliner Landgericht im Dezember 2025 – es gibt aber auch Gerichte, die es anders sehen und freisprechen. Die Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich und eine höchstrichterliche Klärung vor dem Bundesgerichtshof steht noch aus. Hinsichtlich der "Baby Killers" argumentiert die Verteidigung – außerhalb der Hauptverhandlung –, dass diese Äußerung einen Tatsachenkern habe, weil der Einsatz von Elbit-Drohnen in Gaza auch Kinder getötet habe.

Nun verbinden viele Jüdinnen und Juden das Unternehmen Elbit mit Sicherheit, da es unter anderem die Raketenabwehr des israelischen Iron Domes um den Laser Iron Beam ergänzt hat. Entsprechend führt es auch zu Angst, wenn ein solches Unternehmen zum Ziel von Angriffen wird. Zugleich ist Elbit aber nicht nur auf defensive Technik ausgelegt. "Correctiv" berichtet etwa, dass die Bundeswehr erwägt, für 700 Millionen Euro Kamikaze-Drohnen einzukaufen, die Elbit als "leise, präzise und tödlich" bewirbt. Hinzu kommt noch, dass Elbit gerade kein israelisches Staatsunternehmen ist, sondern ein privates mit Hauptsitz in Tel Aviv, dessen Aktien sich zum Großteil im Streubesitz befinden, sodass nicht der Staat Israel von steigenden Kursen profitiert, sondern Aktionäre überall auf der Welt unabhängig von Konfession und Staatsbürgerschaft.

Ein bisschen scheint es, als könnte das Ziel vielleicht genau nach diesen Kriterien ausgewählt worden sein: Damit der erwartbare Vorwurf des Antisemitismus bestritten werden kann – was allerdings so herum gewendet auch noch nicht ausschließt, dass sich bei den Beschuldigten nicht vielleicht trotzdem eine antiisraelische Gesinnung feststellen lässt. Aber was genau die Staatsanwaltschaft hier alles vorzubringen hat, bleibt vorerst im Dunkeln. Nach Kontext-Informationen soll die Anklageschrift über 100 Seiten umfassen.

Alles ziemlich kompliziert

Dabei ist nach vorläufiger Bewertung auch nicht eindeutig, ob sich "Palestine Action Germany" als kriminelle Vereinigung einstufen lässt, denn dafür müsste eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit vorliegen. In Deutschland ist die Gruppe durch Blockaden und Vandalismus aufgefallen, distanziert sich aber nach eigener Aussage strikt von Gewalt gegen Menschen. In Großbritannien hat die Regierung die Organisation wegen Sabotageakten als terroristische Vereinigung verboten – der High Court of Justice hat diese Einstufung aber im vergangenen Februar als unverhältnismäßig zurückgewiesen. Ein Urteil aus Deutschland, das die Bewertung des hiesigen Ablegers als kriminelle Vereinigung stützt, liegt bislang nicht vor.

Kurz gesagt: Es ist alles ziemlich kompliziert. Insofern wäre es wünschenswert, diese Fragen vor Gericht ordentlich zu klären. Bislang kam aber keiner der aufgeworfenen Aspekte in der Hauptverhandlung überhaupt zur Sprache. Statt einer seriösen Erörterung und differenzierter Abwägung erweist sich das Verhandlungsgeschehen bislang als absurdes Schmierentheater. Viel Raum in der Berichterstattung haben dabei die unkonventionellen Ansätze der Verteidigung bekommen: Am ersten Verhandlungstag verließen alle elf Anwältinnen und Anwälte aus Protest gegen die Sitzordnung den Saal, sodass der Prozess unterbrochen werden musste. Das wurde mitunter als Eklat oder Skandal eingestuft. Zugleich ist es aber gerade die Aufgabe der Verteidigung, sich mit allen erdenklichen Mitteln für die Belange ihrer Mandant:innen einzusetzen.

Und rein inhaltlich erscheint die vorbrachte Kritik nicht völlig an den Haaren herbeigezogen: Es stellt sich schon die Frage, warum die fünf in Handschellen vorgeführten Angeklagten von der Verteidigung getrennt hinter einer kugelsicheren Glasscheibe sitzen müssen und dabei zusätzlich von mindestens einem Wachtmeister pro Person überwacht werden. Kurioserweise argumentiert der Generalstaatsanwalt bei seiner Verteidigung dieser Sitzordnung gar nicht mit Sicherheitsbedenken, sondern mit den räumlichen Gegebenheiten: Hinter der Glasscheibe sei einfach kein Platz für alle Angeklagten, ihre Verteidigung und die Justizvollzugsbeamten.

Aber wenn das so ist, warum wird dann nicht in einem Gerichtsgebäude verhandelt, in dem ein Nebeneinandersitzen von Mandant:innen und Verteidigung problemlos möglich wäre? Warum überwiegen die Vorzüge des Hochsicherheitsgebäudes Stuttgart-Stammheim diesen logistischen Nachteil? Dazu fehlt es, nachdem zwei Verhandlungstage eigentlich fast ausschließlich über die Sitzordnung gestritten wurde, immer noch an einer stichhaltigen Begründung. Die Verteidigung kritisiert eine stigmatisierende Wirkung der Kulisse, da sie ihre Mandant:innen als gefährlich erscheinen lasse. Dabei sei keine:r von ihnen je durch Gewalttaten aufgefallen und niemand vorbestraft.

Justizbeamter daddelt am Handy

Die Vorsitzende Richterin hat sich für hohe Sicherheitsvorkehrungen entschieden. Am ersten Verhandlungstag durfte die Presse nicht einmal eigene Schreibgeräte in den Sitzungssaal mitnehmen, sondern bekam vom Gericht Ersatzkugelschreiber. Nachdem die Vorsicht gegenüber journalistischen Schreibutensilien in der Berichterstattung thematisiert worden ist, waren nun am zweiten Verhandlungstag eigene Kulis gestattet – aber auch nur für Medienvertreter:innen, das normale Publikum hat keine Möglichkeiten, sich Notizen zu machen.

Generell wurden die Sicherheitsvorkehrungen am zweiten Verhandlungstag leicht zurückgefahren: Statt zehn Justizvollzugsbeamten passen hinter der Glasscheibe jetzt nur noch sechs Wachtmeister auf die Angeklagten auf. Zumindest einer hält die Bedrohungslage dabei offenbar für überschaubar: Ob er schläft, lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen, aber er sitzt auf einem Stuhl, der Kopf im Nacken, die Augen zu, der Mund steht offen. Später daddelt er dann auf seinem Handy herum.

Dass es zu Provokationen und Störversuchen aus dem Publikum und teils auch durch die Verteidigung gekommen ist, soll hier nicht in Abrede gestellt werden. So hat das Publikum am zweiten Verhandlungstag einen Kanon angestimmt, als die Verfahrensbeteiligten den Saal betreten haben, und zur Melodie von "Hejo, spann den Wagen an" über Olivenbäume und Widerstand gesungen. Offensichtlich stört so etwas den reibungslosen Ablauf einer Sitzung, die Vorsitzende Richterin war da ziemlich kulant und beließ es bei einer Ermahnung, statt die Störer:innen rauszuwerfen.

Trotzdem wäre es ein verzerrtes Bild, den schleppenden Verhandlungsverlauf ausschließlich Verteidigung und Publikum anzulasten. Zum Beispiel hätten beide Verhandlungstage morgens um 9 Uhr anfangen sollen. Es ging aber jeweils erst um 10:30 Uhr los. Das lag nicht daran, dass sich das Publikum zu spät in der Warteschlange vor dem Gericht eingefunden hätte – sondern daran, dass die aufwändigen Einlasskontrollen erst um 9 Uhr anfingen: Am vergangenen Montag konnte die erste Zuschauerin um 9:23 Uhr Platz nehmen.

Missmanagement bei der Sitzungsleitung lässt sich auch beim Versand von Unterlagen zur Verhandlung feststellen. So war der Prozessauftakt am 27. April, Termine für den 4. und 6. Mai wurden abgesagt, und dann geht am 8. Mai, einem Freitag, gegen 18:30 Uhr ein Fax mit Anträgen in Anwaltskanzleien ein, wenn am 11. Mai, Montagmorgen, angeblich um 9 Uhr weiterverhandelt werden soll. Ein Anwalt teilt dazu mit, seine Kanzlei sei ab 18 Uhr nicht mehr besetzt, er habe von diesen Unterlagen nichts gewusst, bevor er dann am zweiten Verhandlungstag von ihrer Existenz erfahren habe.

Richterin lässt den Saal räumen

Die Mittagspause, die von 12:45 Uhr bis 14:15 Uhr angedacht war, wird dann, ohne das der Öffentlichkeit zu kommunizieren und offenbar spontan, bis 15:30 Uhr verlängert, damit die Anwält:innen die per Fax verschickten Unterlagen mit ihren Mandant:innen besprechen können – dummerweise gibt es aber für die zwei Beschuldigten aus England und Irland nur eine Dolmetscherin, die gerade in der Mittagspause ist, sodass trotz verlängerter Pause keine Zeit bleibt, sich ordentlich zu beraten.

Als es dann trotzdem am späten Nachmittag weitergehen soll, bittet die Vorsitzende Richterin den Staatsanwalt, die Anklage zu verlesen – aber erneut werden Einwände der Verteidigung laut. Rechtsanwalt Benjamin Düsberg greift die Richterin direkt an: Wenn Anträge der Verteidigung vor Verlesung der Anklage behandelt werden würden, wären diese Formalien locker in zwei Stunden zu klären gewesen. "Die ganzen Verzögerungen sind tatsächlich Ihre Verantwortung. Sie scheren sich keinen Deut um die Rechte der Angeklagten. Sie sollten von diesem Verfahren zurücktreten." Daraufhin gibt es lauten Applaus aus dem Publikum – und die Richterin antwortet: "So, und jetzt wird der Saal geräumt."

Alle müssen raus, auch die Presse, wieder wird nicht kommuniziert, was passieren soll. Nach circa 20 Minuten, inzwischen ist es 16:20 Uhr, dürfen wieder alle rein. Die Vorsitzende erklärt knapp, dass es offensichtlich noch "größeren Besprechungsbedarf" gebe, beendet die Sitzung für heute. Am 20. Mai soll nun der dritte Versuch erfolgen, die Anklage zu verlesen.

Aktionen des zivilen Ungehorsams zielen für gewöhnlich darauf ab, den Staat zu einer unverhältnismäßig harten Reaktion zu provozieren und dadurch zu diskreditieren. Wenn eine politisch motivierte Sachbeschädigung mit potenziell antisemitischer Motivation als Teil einer möglicherweise kriminellen Vereinigung im Hochsicherheitsgebäude von Stammheim zu einem solchen Schmierentheater ausufert, lässt das die Justiz unsouverän aussehen – und gerade das ist die Absicht.

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