Wer wollte da schon hinterm Berg halten mit seiner Meinung als "besorgter" rechter Wutbürger oder auf dem Weg zu einem politischen Mandat? Es kommt noch besser: In unserer Rechtswirklichkeit muss schon ziemlich doof sein, wer wegen braunversiffter Statements tatsächlich belangt und verurteilt wird.
Denn das Recht auf noch so laute und ekelhafte Hetze ist im Prinzip grundgesetzlich garantiert – wenn man nur darauf achtet, "mit diffusen Tatsachenbehauptungen vermischte Werturteile" loszuwerden. Das fällt dann wieder in den Schutzbereich des Grundrechts der Meinungsfreiheit. Sind Sie aber Demokratie-affin und machen sich Sorgen über das Erstarken der Rechten in Europa und aktuell über die Erfolge der AfD hierzulande? Dann absolvieren Sie online einen juristischen Crashkurs und machen sich schlau <link https: www.recht-gegen-rechts.de gesetze-gegen-rechts volksverhetzung.html external-link-new-window>mithilfe der Website www.recht-gegen-rechts.de, Stichwort Volksverhetzung! Da bleibt kein Auge trocken, denn man lernt, welche enormen Spielräume unseren Radikalen von Rechts wegen offenstehen.
Wir staunen ja immer, wie liberal beispielsweise die Amerikaner mit ihren Nazis umgehen; aber was dort "geht", ist auch bei uns erlaubt, es sei denn, es besteht jemand auf einem Griff ins Klo der deutschen Geschichte und setzt die mühsam restaurierte Reputation der Nation mit Hitlergrüßen und Hakenkreuzen und Holocaust-Leugnerei aufs Spiel. So nicht! Was aber allemal geht, ist ein aktualisierter, quasi modernisierter Rassismus oder Faschismus, sofern er nicht unmissverständlich verknüpft wird mit der Aufforderung zu Gewalt.
Ein AfD-kritischer Blogger soll seine Domain löschen, sagt das Gericht
Selbst das Zivilrecht und mancher damit befasste Senat bei den Gerichten lässt sich für rechtspopulistische Belange mittelbar politisch instrumentalisieren. Denn die Praxis der Justizorgane zielt darauf, die Überlastung des Gerichtswesens mit allen Mitteln in den Griff zu kriegen (nützliche Stichworte: "Kein öffentliches Interesse an Strafverfolgung", "Deal", "Vergleich"). Zweitens gehört es zum Handwerk der Juristen, Sachverhalte nicht etwa im Lichte triftig erweiterter, etwa politischer Kontexte zu verkomplizieren. So konnte es passieren, dass der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln Anfang August einen "Hinweisbeschluss" fasste, mit dem einem AfD-kritischen Blogger auf Antrag der AfD nahegelegt wird, <link https: www.wir-sind-afd.de external-link-new-window>seine Internet-Domain www.wir-sind-afd.de zu löschen.
5 Kommentare verfügbar
Jue.So Jürgen Sojka
am 28.09.2018Wie übrigens auch in der Weimarer Republik zu erleben, sich selbst da noch nennend:
NATIONALISTEN – FASCHISTEN / NATIONALSOZIALISTEN (Nazis)
Wie eh und je gegen das Völkerrecht sich stellend: [b]Weimarer…