Die Plattform "Indymedia", zu der "Linksunten" gehört, versteht sich als linke Plattform und <link https: netzpolitik.org die-geschichte-von-indymedia-ein-vorreiter-des-buergerjournalismus external-link-new-window>Vorreiter des Bürgerjournalismus, jeder Mensch kann hier Beiträge veröffentlichen. Das Medien-Netzwerk wurde 1999 bei den WTO-Protesten in Seattle gegründet. Über die Jahre entstanden Dutzende lokale "Indymedia"-Ausgaben auf der ganzen Welt. Alle konnten selbst recherchierte oder erlebte Ereignisse mit der Öffentlichkeit teilen, ohne professionelle Journalisten sein zu müssen. Eine Sternstunde von "Indymedia" waren die Gipfelproteste in Genua im Jahr 2001: Berichte von Aktivistinnen und Aktivisten zeichneten ein alternatives Bild der Geschehnisse und nahmen so als Korrektiv Einfluss auf die Berichterstattung in klassischen Medien.
Der jetzt verbotene Ableger "<link https: linksunten.indymedia.org external-link-new-window>linksunten.indymedia" entstand erst 2009 aus einer Abspaltung von der deutschen "Indymedia"-Seite. "Linksunten" war in den letzten Jahren nicht nur Plattform für Demonstrationsaufrufe und Bekennerschreiben – selten auch für menschenverachtende Postings, in denen Gewalt gegen Menschen verherrlicht wurde –, sondern auch ein wichtiges Informationsportal für Teile der linken und antifaschistischen Bewegung. Auf der Plattform fanden sich zahlreiche fundierte Recherchen über die rechtsradikale Szene, beispielsweise zum Umfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds. Im Nachgang einer Berichterstattung auf "Linksunten" wurden militante Rechtsextremisten unter anderem wegen des Fundes von Rohrbomben verhaftet. Medial haben zuletzt die veröffentlichten Chat-Protokolle der AfD in Sachsen-Anhalt für Furore gesorgt.
Rechtsrahmen nicht ausgeschöpft. Wahlkampfmanöver?
Die Reduktion von "Linksunten" auf strafrechtlich relevante Inhalte wird der Plattform – bei aller berechtigten Kritik an diesen – also nicht gerecht. Trotzdem hat das Bundesinnenministerium (BMI) die gesamte "Linksunten"-Plattform am 25. August verboten. Während Innenpolitiker von Union und SPD den Schritt begrüßten, kritisierten Nichtregierungsorganisationen, linke Gruppen und Politiker von Linkspartei und Grünen das Verbot. Die Inhalte von "linksunten.indymedia" sind derzeit nicht erreichbar.
Zweck und Tätigkeiten von "linksunten.indymedia" liefen den Strafgesetzen zuwider und richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, heißt es in der <link http: www.bmi.bund.de shareddocs pressemitteilungen de vereinsverbot.html external-link-new-window>Pressemitteilung des Ministeriums. Die auf das Vereinsgesetz gestützte Verbotsverfügung des BMI verbietet nicht nur den angeblichen Verein und dessen Website, sondern auch das Logo der Plattform. Eine Weiterführung des Projektes wird damit zur Straftat. Juristen kritisieren diese Nutzung des Vereinsrechts. So <link https: www.dirks.legal indymedia-wenn-drei-linksextreme-zusammen-sitzen-gruenden-sie-einen-verein external-link-new-window>sagt der Medienrechtler Stephan Dirks, Innenminister Thomas de Maizière sanktioniere medienspezifisches Verhalten über den Rückgriff auf das allgemeine Ordnungsrecht. Das BMI muss eigentlich zu dem Schluss kommen, dass es sich bei "Linksunten" um Presse handelt. Für die gilt die grundrechtlich verbriefte Pressefreiheit – und damit der Rundfunkstaatsvertrag. Deswegen hat de Maizière ein Problem: Er bewegt sich juristisch auf sehr dünnem Eis, denn die aufsichtsbehördliche Zuständigkeit für Medien liegt nicht bei Bund und Innenminister, sondern bei den Landesmedienanstalten. Dieses rechtliche Konstrukt existiert, um direkte staatliche Eingriffe in Medieninhalte zu verhindern. Und genau darum geht es ja in der Causa "Linksunten".
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Schwa be
am 31.08.2017Auch mit Blick auf die Ausführungen von Charlotte Rath - bitte wählt am 24.09.17 diese m.E. gemeingefährliche Bande der radikalen Mitte aus CDU/CSU, SPD,…