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Muskelspiel

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Das Verbot der Plattform linksunten.indymedia.org stößt auf Kritik – und das nicht nur vonseiten der üblichen Verdächtigen. "So nicht!", rufen Juristen, Journalisten und auch die Polizei.

Die Plattform "Indymedia", zu der "Linksunten" gehört, versteht sich als linke Plattform und <link https: netzpolitik.org die-geschichte-von-indymedia-ein-vorreiter-des-buergerjournalismus external-link-new-window>Vorreiter des Bürgerjournalismus, jeder Mensch kann hier Beiträge veröffentlichen. Das Medien-Netzwerk wurde 1999 bei den WTO-Protesten in Seattle gegründet. Über die Jahre entstanden Dutzende lokale "Indymedia"-Ausgaben auf der ganzen Welt. Alle konnten selbst recherchierte oder erlebte Ereignisse mit der Öffentlichkeit teilen, ohne professionelle Journalisten sein zu müssen. Eine Sternstunde von "Indymedia" waren die Gipfelproteste in Genua im Jahr 2001: Berichte von Aktivistinnen und Aktivisten zeichneten ein alternatives Bild der Geschehnisse und nahmen so als Korrektiv Einfluss auf die Berichterstattung in klassischen Medien.

Der jetzt verbotene Ableger "<link https: linksunten.indymedia.org external-link-new-window>linksunten.indymedia" entstand erst 2009 aus einer Abspaltung von der deutschen "Indymedia"-Seite. "Linksunten" war in den letzten Jahren nicht nur Plattform für Demonstrationsaufrufe und Bekennerschreiben – selten auch für menschenverachtende Postings, in denen Gewalt gegen Menschen verherrlicht wurde –, sondern auch ein wichtiges Informationsportal für Teile der linken und antifaschistischen Bewegung. Auf der Plattform fanden sich zahlreiche fundierte Recherchen über die rechtsradikale Szene, beispielsweise zum Umfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds. Im Nachgang einer Berichterstattung auf "Linksunten" wurden militante Rechtsextremisten unter anderem wegen des Fundes von Rohrbomben verhaftet. Medial haben zuletzt die veröffentlichten Chat-Protokolle der AfD in Sachsen-Anhalt für Furore gesorgt.

Rechtsrahmen nicht ausgeschöpft. Wahlkampfmanöver?

Die Reduktion von "Linksunten" auf strafrechtlich relevante Inhalte wird der Plattform – bei aller berechtigten Kritik an diesen – also nicht gerecht. Trotzdem hat das Bundesinnenministerium (BMI) die gesamte "Linksunten"-Plattform am 25. August verboten. Während Innenpolitiker von Union und SPD den Schritt begrüßten, kritisierten Nichtregierungsorganisationen, linke Gruppen und Politiker von Linkspartei und Grünen das Verbot. Die Inhalte von "linksunten.indymedia" sind derzeit nicht erreichbar.

Zweck und Tätigkeiten von "linksunten.indymedia" liefen den Strafgesetzen zuwider und richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, heißt es in der <link http: www.bmi.bund.de shareddocs pressemitteilungen de vereinsverbot.html external-link-new-window>Pressemitteilung des Ministeriums. Die auf das Vereinsgesetz gestützte Verbotsverfügung des BMI verbietet nicht nur den angeblichen Verein und dessen Website, sondern auch das Logo der Plattform. Eine Weiterführung des Projektes wird damit zur Straftat. Juristen kritisieren diese Nutzung des Vereinsrechts. So <link https: www.dirks.legal indymedia-wenn-drei-linksextreme-zusammen-sitzen-gruenden-sie-einen-verein external-link-new-window>sagt der Medienrechtler Stephan Dirks, Innenminister Thomas de Maizière sanktioniere medienspezifisches Verhalten über den Rückgriff auf das allgemeine Ordnungsrecht. Das BMI muss eigentlich zu dem Schluss kommen, dass es sich bei "Linksunten" um Presse handelt. Für die gilt die grundrechtlich verbriefte Pressefreiheit – und damit der Rundfunkstaatsvertrag. Deswegen hat de Maizière ein Problem: Er bewegt sich juristisch auf sehr dünnem Eis, denn die aufsichtsbehördliche Zuständigkeit für Medien liegt nicht bei Bund und Innenminister, sondern bei den Landesmedienanstalten. Dieses rechtliche Konstrukt existiert, um direkte staatliche Eingriffe in Medieninhalte zu verhindern. Und genau darum geht es ja in der Causa "Linksunten".

Laut Bundesinnenminister Thomas de Maizière sind dem Verbot keine Gerichtsbeschlüsse vorausgegangen, mit denen versucht wurde, einzelne strafrechtlich relevante Inhalte mittels dem im Telemediengesetz üblichen "Notice and Takedown"-Verfahren vom Netz zu nehmen. Die Artikel seien in der Regel anonym verfasst und man könne nicht anonym jemanden verklagen, sagte der Minister auf der Pressekonferenz am Freitag. Das erklärt allerdings nicht, warum die Strafverfolgungsbehörden bei angeblicher Kenntnis der Betreiber nicht diese Gerichtsbeschlüsse zustellten und so eine Löschung der beanstandeten Inhalte zu bewirken versuchten.

Wenn der Staat den Rechtsrahmen nicht ausschöpft, der ihm zur Verfügung steht, dann erscheint die ganze Aktion wie ein Wahlkampfmanöver, um eine missliebige politische Plattform auszuschalten und Stimmen im rechten Lager zu sammeln.

"Trotz allem ein journalistisches Online-Portal"

Auch die Existenz einer ganzen Reihe strafrechtlich relevanter Inhalte darf nicht zu einem Automatismus führen, gleich die ganze "Linksunten"-Plattform zu verbieten. Das <link https: www.reporter-ohne-grenzen.de presse pressemitteilungen meldung rechtsstaatlich-fragwuerdiges-verbot external-link-new-window>kritisiert auch Christian Mihr, der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen: "Um gegen strafbare Inhalte auf 'linksunten.indymedia' vorzugehen, hätte es weniger einschneidende Mittel gegeben. Dass die Bundesregierung ein trotz allem journalistisches Online-Portal durch die Hintertür des Vereinsrechts komplett verbietet und damit eine rechtliche Abwägung mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit umgeht, ist rechtsstaatlich äußerst fragwürdig."

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, bezeichnet das Verbot der Seite <link http: www.ulla-jelpke.de indymedia-verbot-ist-willkuerliche-zensur external-link-new-window>in einer Pressemitteilung als "illegitimen Akt der Zensur". Der sächsische Landeschef der Grünen, Jürgen Kasek, <link https: www.facebook.com rechtsanwaltskanzleikasek posts external-link-new-window>hält das Vorgehen juristisch für fragwürdig. Zudem kritisieren zahlreiche linke Gruppen die Maßnahme und solidarisierten sich mit der Seite, etwa das von der Razzia betroffene <link https: www.kts-freiburg.org external-link-new-window>linke Kulturzentrum KTS. In Freiburg, Bremen, Karlsruhe und Berlin demonstrierten mehrere hundert Menschen gegen das Verbot. Am 9. September soll es in Freiburg eine Großdemo geben.

Kritik an der Maßnahme des Innenministers kam auch von ungewöhnlicher Seite. Der Hamburger Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Jan Reinecke, <link https: www.abendblatt.de politik article211699255 innenministerium-verbietet-linksextreme-internetplattform.html external-link-new-window>kritisierte gegenüber dem "Hamburger Abendblatt", das Verbot der Internetplattform sei "mehr Wahlkampf-Symbolik als sinnvoller Kampf gegen Linksradikale". Die Plattform sei "polizeitaktisch sogar wichtig, um die Szene, ihre Pläne und Bekennerschreiben zu beobachten. Das fehlt den Polizisten nun in Zukunft."

In Zusammenhang mit de Maizières Verbot durchsuchte die Polizei in Freiburg fünf Objekte, darunter ein Kulturzentrum und die Privatwohnungen der mutmaßlichen Seitenbetreiber. Im Zuge der Kommunikation rund um das Verbot erweckten das BMI und das Stuttgarter Landeskriminalamt den Eindruck, bei den mutmaßlichen Betreibern seien Waffen gefunden worden. Die Deutsche Presseagentur und zahlreiche Medien verbreiteten diese Version. <link https: netzpolitik.org durchsuchungen-wegen-linksunten-doch-keine-waffen-bei-journalisten-gefunden external-link-new-window>Nach Recherchen von "netzpolitik.org" stellte sich heraus, dass die meisten oder sogar alle Gegenstände im Kulturzentrum KTS beschlagnahmt wurden. Eine Klärung der widersprüchlichen Angaben gestaltet sich jedoch schwierig: Weder das BMI noch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg geben Auskunft darüber, was denn eigentlich wo beschlagnahmt wurde. Klar ist, dass der Besitz der meisten gefundenen Gegenstände nicht verboten ist. Für die mutmaßlichen "Linksunten"-Betreiber und ihr Bild in der Öffentlichkeit dürfte es noch eine wichtige Rolle spielen, ob eine harmlose Sprühdose, ein Winterhandschuh oder eine Steinschleuder gefunden wurde. Bislang äußern sie sich nicht zum Fall.

Momentan ist davon auszugehen, dass der Innenminister sein wahltaktisches Muskelspiel verlieren wird. Schon jetzt ist der Server von "Linksunten" von Frankreich nach Kanada umgezogen. Das "Indymedia"-Netzwerk ist dezentral über viele Länder verteilt. Deswegen ist es vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis "Linksunten" oder ein Ersatz im Internet aufploppt. Kurzfristig zierte die Webseite von "Linksunten" auch schon die Ankündigung: "Wir sind bald wieder zurück." Das Verbot wäre dann nicht effektiv durchsetzbar, sondern nur eine Shownummer. Es könnte aber auch anders kommen und de Maizière verliert die Auseinandersetzung juristisch, das Komplett-Verbot wird zurückgenommen, "Linksunten" kehrt zurück – der Minister steht blamiert da. Der Wahlkampf wird dann allerdings schon vorbei sein.

 

Markus Reuter ist Redakteur bei <link https: netzpolitik.org external-link-new-window>"netzpolitik.org" und schreibt dort zu Digital Rights, Hate Speech und Zensur, Fake News und Social Bots, Grund- und Bürgerrechten und sozialen Bewegungen.


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2 Kommentare verfügbar

  • Schwa be
    am 31.08.2017
    Antworten
    Heute Abend 18 Uhr Kundgebung auf dem Rotebühlplatz Stuttgart zum Thema Verbot von der linken Internet-Plattform linksunten.indymedia.org.!
    Auch mit Blick auf die Ausführungen von Charlotte Rath - bitte wählt am 24.09.17 diese m.E. gemeingefährliche Bande der radikalen Mitte aus CDU/CSU, SPD,…
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