Inzwischen sind Hinweise und Belege auf Häußlers "Einbindung" in polizeiliche Entscheidungen – nicht zuletzt durch die Kontext-Berichterstattung – öffentlich geworden, und auch der Prozess hat solche ans Licht gebracht. Mag sein, dass Brauneisen eben darin jenes "öffentliche Interesse" entdeckt hat, das ihn nun bewog, besser selber die Finger von der Sache zu lassen. Mag aber auch sein, dass der erst seit einem Jahr im Amt befindliche Generalstaatsanwalt ein besseres Gefühl für juristische Hygiene hat als sein Vorgänger Klaus Pflieger, der stets alles durchwinkte und gern auch noch öffentlich guthieß, was aus Häußlers Abteilung auf seinen Schreibtisch kam.
Spielt ein peinliches Gerücht eine Rolle?
Mag drittens aber auch sein, dass Achim Brauneisen vor allem eines wollte: nicht schon wieder mit dem Namen Häußler in Verbindung gebracht werden. Das läge weniger daran, dass Brauneisen in den frühen 90er-Jahren selbst Mitglied war in der seit jeher als Elitetruppe firmierenden politischen Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart, deren Leiter Häußler später wurde. Viel mehr läge es an einem Gerücht, das im Sommer vergangenen Jahres im Umlauf war, als es um Brauneisens Beförderung ging. Der war damals Leiter der Abteilung "Strafrecht und Gnadenrecht" im Justizministerium und der (haus-)eigene Kandidat des Ministers. Allerdings hatte Rainer Stickelberger eine Kleinigkeit in Brauneisens ansonsten glänzender Juristen-Vita übersehen, weil sie halt nicht in der Personalakte stand: Der heute 56-Jährige hatte sich vor Jahren schon und vor allem öffentlich als bekennender Befürworter des Bahnprojekts Stuttgart 21 geoutet. Ausgerechnet so jemanden der Staatsanwaltschaft Stuttgart, die seit Jahren wegen ihres parteiischen Umgangs mit S-21-Verfahren in der Kritik steht, als "General" überzuordnen, empfanden vor allem einige Grüne in der Landesregierung als schweren politischen Fauxpas. Und machten angeblich Druck hinter den Kulissen.
Heraus kam – dem Gerücht zufolge – dieser Deal: Um den Minister nicht zu beschädigen, wird Brauneisen befördert, und als Gegengeschäft wird endlich der seit Jahren – und keineswegs nur in Sachen S 21 – umstrittene Oberstaatsanwalt Häußler aus dem Verkehr gezogen. Wohlgemerkt: ein Gerücht. Fakt ist, dass Brauneisens Beförderung ungewöhnlicherweise gleich mehrfach Gremien der grün-roten Landesregierung beschäftigt hat. Und Fakt ist, dass Bernhard Häußler, damals 63, im Sommer vergangenen Jahres überraschend in den vorzeitigen Ruhestand trat – aus privaten Gründen.
Schnelles Ermittlungsergebnis aus Heidelberg
Wie dem auch (gewesen) sei, nun lag die Sache Häußler bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg. Eine gründliche Prüfung des Sachverhalts aber kann der Justizminister dort nicht in Auftrag gegeben haben, denn schon am 8. August legte die Behörde das Ergebnis ihrer Ermittlungen vor: Gegen Häußler liege kein Verdacht vor, heißt es in der knapp gehaltenen Einstellungsverfügung, er sei nur für die Verfolgung von Straftaten zuständig gewesen, nicht aber für die polizeiliche Umsetzung eines ausgesprochenen Platzverweises. Insoweit habe er die Polizei auch nicht beraten.
Was alles oder was überhaupt Häußlers Heidelberger Kollegen in der Kürze der Zeit, die sie sich genommen haben, geprüft haben, geht aus der Verfügung nicht hervor. Weder wird darin auf die Angaben der Angeklagten im Prozess eingegangen, wonach Stumpf von Häußler sehr wohl beraten worden sei, zum Beispiel bei der Frage, wann strafbare Nötigungen vorliegen oder ob Wasserstöße gegen Planen auch dann nur unmittelbarer Zwang gegen Sachen seien, wenn sich Menschen darunter befinden. Ebenso wenig wird beleuchtet, dass Häußler auch bei Straftaten von Polizisten hätte tätig werden müssen. Früheren Einlassungen zufolge hat Häußler, der den Polizeieinsatz von 10 Uhr morgens am 30. 9. bis 3.40 Uhr am 1. 10. 2010 begleitete, von Augenverletzungen nichts mitbekommen und den Wasserwerfereinsätzen keine größere Beachtung geschenkt.
Da reiht sich Häußler wiederum nahtlos ein in die Riege sämtlicher am Schwarzen Donnerstag am Einsatz beteiligten hoch- und höherrangigen Polizisten, von denen keiner bemerkt haben will, dass es Verletzte gegeben hat. (Siehe dazu <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik blind-date-im-park-2467.html _blank>"Blind Date im Park".) Auch wird sich Häußler fragen lassen müssen, wem er während seines vielstündigen Dabeiseins sonst mit "größerer Beachtung" begegnet ist, wenn nicht den ersten Wasserwerfereinsätzen, die es nach Jahrzehnten in Stuttgart gab?
Wird Häußler als Zeuge aussagen?
Das aufzuklären, was wiederholt Aufgabe diverser Ermittlungsbehörden gewesen wäre, obliegt nun wieder mal der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart. Im Wasserwerferprozess ist Häußler für den 29. Oktober (9 Uhr) als Zeuge geladen. Ob er allerdings aussagen wird, wird sich dann erst erweisen, wenn ihn das Gericht über seine Rechte belehrt hat. Denn auch für einen Oberstaatsanwalt a. D. gilt der Paragraf 55 der Strafprozessordnung: "Absatz I: Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Absatz II: Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren."
Wie für Häußler galt das zuvor noch für Siegfried Stumpf. Der Polizeipräsident a. D. war gleich für zwei volle Verhandlungstage in den Zeugenstand geladen. Doch sein Auftritt war nach zwei Minuten beendet: Stumpf berief sich auf Paragraph 55 und wurde wieder entlassen. Das Gericht allerdings machte danach nicht gleich Feierabend, sondern sah sich noch Videosequenzen und Fotos an, die eindeutig belegen, dass Stumpf im Park anwesend war und dass genau zu jener Zeit schwere Wasserwerfer-Angriffe stattfanden. Überdies wurde beschlossen, Stumpfs ingesamt drei Auftritte in den beiden Untersuchungsausschüssen des Landtags zum Schwarzen Donnerstag als Wortprotokolle in den Prozess einfließen zu lassen.
19 Kommentare verfügbar
Jue.So Jürgen Sojka
am 22.10.2014Betrachten wir uns doch drei _Z e i c h e n_:
1tes "Z" - Artikel der Online-Ausgabe StN 06.06. 2011 „Stadt weist Forderung der Bahn zurück“
Auszug
Gemeinderat will bei Mehrkosten Bürger entscheiden
lassen
"Die…