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Der Widerspenstigen Zähmung

Der Widerspenstigen Zähmung
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Unsagbares ist massenhaft zu lesen in sozialen Medien. Damit muss Schluss sein, findet die Dritte Kammer am Europäischen Gerichtshof. Sie eröffnet den EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, gegen Host-Provider härter vorzugehen. Und zwar rund um den ganzen Erdball.

In immer mehr konkreten Fällen von Online-Hetze im Südwesten wird das Landeskriminalamt tätig. 2017 waren es 159, im Jahr darauf 204, im ersten Halbjahr 2019 geht die Kurve weiter nach oben. Und einen noch klareren Blick auf die Realität samt Dunkelziffer hat die vom grüngeführten Sozialministerium – bundesweit einmalig – beim Demokratiezentrum Baden-Württemberg eingerichtete und finanziell geförderte Meldestelle "respect!". Mehr als 4500 Hinweise gingen ein in nur 22 Monaten. "Ihre Mithilfe ist uns wichtig", schreiben Fachleute, "wir können aber nur aktiv werden, wenn wir wissen, wo Vorfälle auftreten." Das Internet sei kein rechtsfreier Raum.

So weit die Praxis. Die Theorie gibt's in digitalem Hochglanz. "Wir lassen Hassrede auf Facebook grundsätzlich nicht zu", heißt es in Punkt elf der "Gemeinschaftsstandards" des US-amerikanischen Online-Giganten. Hassrede wird zwar definiert als "direkter Angriff" auf Personen wegen ethnischer Zugehörigkeit oder nationaler Herkunft, religiöser Zugehörigkeit oder sexueller Orientierung, Kaste, Geschlecht, Geschlechtsidentität und 'in gewissen Umfang' auch wegen Einwanderung". Was unter einem Angriff zu verstehen ist, wird ebenfalls beschrieben: gewalttätige oder entmenschlichende Sprache, Aussagen über Minderwertigkeit und Aufrufe, Personen auszuschließen oder zu isolieren.

Mit dem Alltag im Netz haben diese großen Versprechungen buchstäblich nichts zu tun. Immerhin, Facebook leitet zügig weiter zu jenen Links, über die Angriffe gemeldet werden können. Zugleich ist jedoch das WWW übervoll mit Beschwerden, dass jede Reaktion auf Hinweise ausbleibt, ganz zu schweigen von irgendwelchen Konsequenzen. Auch Eva Glawischnig, früher mal Bundessprecherin der österreichischen Grünen, auf die die EuGH-Entscheidung aus der vergangenen Woche zurückgeht, verlangte nach einer Reaktion und wandte sich 2016 an Facebook Irland mit dem Begehren, einen Internetkommentar zu der Meldung "Grüne: Mindestsicherung für Flüchtlinge soll bleiben" zu löschen. Kein Wunder, denn der Verfasser hatte sie geschmäht und beleidigt als "miese Volksverräterin", "korrupter Trampel" und Mitglied einer "Faschistenpartei".

Hasspostings sollen weltweit unterbunden werden

Als nichts geschah, zog sie mit einer Musterklage vor Gericht und erwirkte eine einstweilige Verfügung. Facebook reagierte, sperrte den Zugang zu dem Post und verlangte zugleich – jetzt wird's spannend – eine Begrenzung der einstweiligen Verfügung auf Österreich, ganz so, als wäre das WWW ein ÖWW. Das Oberlandesgericht machte da nicht mit. Beide Seiten zogen vor den Obersten Gerichtshof, der die Causa dem in Luxemburg sitzenden Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegte, und baten, die Europäische Richtlinie 31 aus dem Jahr 2000 zum elektronischen Geschäftsverkehr auszulegen.

Der Begriff Hassposting ist vom Bundeskriminalamt definiert und wird verwendet für strafbare Äußerungen im Internet, bei denen ein politischer oder ideologischer Hintergrund erkennbar sei. Häufig gehe es um "rassistische, nationalistische, antisemitische, homophobe oder gewaltverherrlichende" Kommentare, die sich "mit großer Aggressivität gegen Einzelpersonen oder bestimmte Menschengruppen und deren Weltanschauungen, Werte oder Herkunft" richten. Für Verleumdungen, Volksverhetzung oder der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten können Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden. (jhw)

Die jetzt ergangene Entscheidung aus Luxemburg hat's in sich. Schon allein wegen der Passagen, die lediglich daran erinnern, was die einschlägige EU-Richtlinie eigentlich verlangt: Ein Hosting-Anbieter wie Facebook sei zwar "nicht für eine gespeicherte Information verantwortlich, wenn er keine Kenntnis von ihrem rechtswidrigen Charakter hat oder wenn er, sobald er davon Kenntnis erlangt, unverzüglich tätig wird, um diese Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren". Geschieht das aber nicht und Betroffene ziehen vor Gericht, so sei es zulässig, "einem Hosting-Anbieter aufzugeben, die von ihm gespeicherten Informationen, die den wortgleichen Inhalt haben wie Informationen, die zuvor für rechtswidrig erklärt worden sind, zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, unabhängig davon, wer den Auftrag für die Speicherung der Informationen gegeben hat". Und das gilt nicht nur für den jeweiligen EU-Mitgliedsstaat, sondern weltweit. Damit ihn ganz bestimmt niemand überliest, hebt die Pressemitteilung des EuGH diesen Textteil extra hervor.

Facebook brauchte nicht lange für eine Reaktion. Sogleich griff Marc Zuckerbergs Imperium nach der dicken Keule namens "Meinungsfreiheit" und beklagte "die Rolle, die Internet-Unternehmen spielen sollen beim Monitoring, Interpretieren und Entfernen von Äußerungen, die in einem einzelnen Land illegal sein können". Eine Sprecherin verwies auf "die eigenen Standards, die darlegen, was Nutzer posten dürfen und was nicht". Und auf die Möglichkeit, Inhalte einzuschränken, wenn sie "gegen örtliche Gesetze verstoßen". Örtliche Gesetze? In Wahrheit handelt es sich um EU-weit gültige und verbindliche Standards. Deshalb läuft auch der schriftlich übermittelte Hinweis ins Leere, die Luxemburger Richter hätten den Grundsatz untergraben, dass ein Land einem anderen nicht seine Gesetze zum Thema Meinungsfreiheit auferlegen kann.

Facebook tut wenig, um eigene Standards zu erfüllen

Und weiter: "Es öffnet die Tür für Verpflichtungen, die Internet-Unternehmen auferlegt werden könnten, Inhalte proaktiv zu überwachen und zu interpretieren, ob sie gleichbedeutend mit dem für illegal erklärten Inhalt sind." Die Passage ist schon allein deshalb bemerkenswert, weil damit eingeräumt wird, dass Facebook von sich aus nicht wirklich ein Interesse an der Einhaltung eigener Gemeinschaftsstandards aufbringt. Sonst würde Hassrede tatsächlich nicht zugelassen, und es bräuchte auch keinen Anstoß von Dritten, "proaktiv zu überwachen".

Noch verräterischer ist die Geisteshaltung derer, denen die Tolerierung des Unsäglich-Unsagbaren wegen der angeblich bedrohten Meinungsfreiheit wichtiger ist als der Kampf gegen Hass und Hetze in verschriftlichter Form. Die Kämpferinnen für digitale Rechte des Vereins "epicenter.works" problematisieren, dass der EuGH die "zentrale Frage, wie mit entsprechenden Konflikten, die sich durch unterschiedliche rechtliche Regelungen in unterschiedlichen Ländern ergeben – nicht einmal innerhalb der EU sind die relevanten Tatbestände harmonisiert –, unbeantwortet" gelassen habe. Angelika Adensamer, Juristin der NGO, sieht "das Problem, dass Facebook dazu angehalten wird, automatische Filter zu verwenden".

In der analogen Welt würde dieser Satz fortgesetzt mit einem Appell an das Unternehmen, diese Filter so zu entwickeln, dass sie gemäß dem EuGH-Urteil operieren. Oder nach anderen Wegen zu suchen, um den Vorgaben der Mitgliedsländer gerecht werden zu können. Für die digitale Welt gelten andere Regeln. Adensamer verliert sich, unter Beifall von KämpferInnen gegen angebliche Bevormundung im Netz, in Befürchtungen um die Funktionstüchtigkeit der Filter: Womöglich könnten sie "nicht erkennen, ob eine Äußerung kritisch oder berichterstattend gemeint ist und in Ausübung der freien Meinungsäußerung".

Ist "Stück Scheiße" etwa eine zulässige Meinungsäußerung?

Als müsste für die angemessene Einordnung von "miese Volksvertreterin" und "korrupter Trampel" im Falle Glawischnigs, oder von "Drecks Fotze", "Stück Scheiße", wie die Grünen-Politikerin Renate Künast tituliert wurde, erst ein Journalismus-Studium absolviert werden. Ein Jura-Studium dagegen bewahrte die RichterInnen des Berlinber Landgerichts im Falle Künast nicht vor dem skandalösen Fehlgriff, solche Äußerungen oder Bezeichnungen wie "Geistes Kranke" und "Gehirn amputiert" als "zulässige Meinungsäußerung" einzustufen und zu behaupten, sie stellten "keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen" dar.

Natürlich könnte sich Facebook kooperativ zeigen, natürlich könnten menschliche ModeratorInnen gut ausgebildet und in ausreichender Zahl vorhanden sein – angesichts des Megaprofits – wenn Mark Zuckerberg nur wollte. Denn Facebook kann alles im Netz, noch viel mehr oder sogar zu viel, gerade in den Augen von Regierungen, die sonst selber bekannt sind für hemmungslose Regelverstöße. US-Justizminister William Barr verlangt in einem offenen Brief, Ermittlungsbehörden einen Zugang zu ermöglichen zu jenen Facebook-Nachrichten, die künftig Ende-zu-Ende (E2E) verschlüsselt werden sollen. Nicht einmal die Social-Media-Konzerne selber würden dann Verschicktes kennen, sondern nur AbsenderIn und EmpfängerIn. Barr argumentiert unter anderem mit millionenfach verschickten kinderpornographischen Inhalten, gegen die nicht mehr vorgegangen werden könnte. Zuckerberg räumt Auswirkungen auf die Identifizierung von Hetze, Missbrauch und anderen Vorstößen gegen die eigenen Gemeinschaftsstandards durchaus ein. In der realen Welt würde dies der Entwicklung einer Dieselabgasabschalteinrichtung mit Ansage gleichkommen.

Ebenfalls in der realen Welt werden jetzt erst einmal die Konsequenzen des EuGH-Urteils sortiert. Eva Glawischnig spricht von einem Meilenstein, auch weil Frauen viel stärker der Hetze im Internet ausgesetzt seien als Männer. Und der in Baden-Württemberg zuständige Minister Manfred Lucha (Grüne) lobt ein "wichtiges Signal in einer Zeit, in der menschenverachtender Hass und üble Hetze über Hand nehmen, und in der nicht nur unter dem Schutz der Anonymität, sondern immer mehr mit Klarnamen beschimpft und beleidigt wird". Dem dürfe der Rechtsstaat nicht tatenlos zusehen, deshalb seien jetzt die nationalen Gerichte gefragt.

Renate Künast hat Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss eingelegt, und das bedeutet, dass die Kammer beim Berliner Landgericht ihre Entscheidung selbst ändern könnte. Denn dann wäre der Beschwerde abgeholfen. Und der berechtigten Empörung ebenso.


Geschichte am Rande: Vor drei Jahren hat Renate Künast einige ihrer Schmähkritiker persönlich aufgesucht. Deren Reaktionen fasste sie für "Spiegel-TV" zusammen – hier das Video.


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6 Kommentare verfügbar

  • Verena Saisl
    am 14.10.2019
    Antworten
    Eigentlich wollte ich mir ja einen Kommentar klemmen zu diesem Thema. Denn - mal Hand auf's Herz - wer so, wie bspw. die Grünen mit dem Thema umgehen, mit dem zivilen Arm der NSA aka Facebook umgeht, hat wirklich nicht verstanden (oder schlimmer: will es nicht - einiges Weitere im Übrigen auch…
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Ausgabe 459 / Grüne Anfänge mit braunen Splittern / Udo Baumann / vor 1 Tag 7 Stunden
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