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Letzte Kommentare:
Laut Gemeindeordnung §21(8) hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Laut Artikel wurde er "aufgehoben"?
Das ist übrigens Qualtätsjournalismus! Mit eigenen Recherchen und Rückfragen bei mehreren genannten Quellen - und nicht einfach gefakte Pressemitteilung der Polizei veröffentlichen wie die "Mainstream"-Zeitungen.
Die Polizei hat aus dem "Schwarzen Donnerstag" überhaupt nichts gelernt.
Zitat von Charles Bukowski: "Das Problem in dieser Welt ist, dass die Intelligenten voller Zweifel sind während die Dummen voller Zuversicht in ihren Dingen sind." Ist ja auch logisch: "Wenn die Klügeren immer nachgeben, dann stehen...
Wer Aufträge ver- und austeilt, der zahlt. War scho emmer so. DB Bahn.