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Erschießen oder köpfen?

Erschießen oder köpfen?
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Lesen Sie im zweiten und abschließenden Teil der Geschichte über die acht Eisenbahner aus Dijon, die am 17. April 1944 im Lichthof des Justizgebäudes in der Stuttgarter Urbanstraße geköpft wurden, wer die Widerstandskämpfer an die Gestapo verraten hat und welches Auskommen ein Henker im NS-Regime hatte.

Pierre Martin verriet die Gruppe an die Gestapo, John Starr wurde am 18. Juli 1943 verhaftet, saß zunächst im Gefängnis Fresnes bei Paris, wurde bei einem Fluchtversuch angeschossen, dann gefoltert, saß dann im Hauptquartier des Sicherheitsdienstes der SS und der Gestapo in der Avenue Foch 84 in Paris. Mit zwei anderen Häftlingen versuchte er auch von dort zu fliehen. Er überlebte die KZ Sachsenhausen und Mauthausen und eröffnete nach dem Krieg einen Nachtclub in Hanley, Staffordshire. Starr starb 1996 in der Schweiz.

Spitzel Pierre Martin wurde am 9. November 1943 in einem Hotel in Besançon erschossen, als er gerade mit Deutschen zu Tisch saß. Er blieb der Einzige, der für seine Beteiligung an der Ermordung der Widerstandskämpfer zur Verantwortung gezogen wurde.

Nach von Folterungen begleiteten Verhören im Keller des Gestapo-Hauptquartiers in der Rue du Docteur Chaussier in Dijon, verantwortlich war SS-Obersturmbannführer Wilhelm Hülf, 36 Jahre alt, Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Dijon. wurden die Verhafteten im Gefängnis in der Rue d'Auxonne eingesperrt. Durch die Folter bekam der SD Geständnisse, die vom Gericht nicht strafmildernd berücksichtigt wurden. Die acht Angeklagten wurden am 29. November 1943 zum Tod verurteilt.

Als die Nachricht von den Todesurteilen im SNCF-Depot in Perrigny bekannt wurde, traten 1500 Eisenbahner in den Streik. Frauengruppen der Résistance, unter der Leitung von Claudine Cadoux von der den Kommunisten nahestehenden Union des Femmes Françaises (UFF), sammelten in der Stadt, in Geschäften und auf dem Markt über 7500 Unterschriften gegen die Todesurteile. Am 2. Dezember 1943 streikten über 2500 Eisenbahner in Troyes, Reims und Chalon-sur-Saône, die Leitung der SNCF verhandelte mit der Kollaborationsregierung in Vichy über eine Begnadigung der zum Tode Verurteilten. Es kam zu Demonstrationen von mehreren tausenden Einwohnern Dijons, nicht zufällig fanden sie in der Rue de la Liberté statt, die schweigend auf und abgegangen wurde, in einigen Fabriken der Stadt kam es zu Warnstreiks.

Die Kollaborations-Regierung in Vichy unter Ministerpräsident Pierre Laval fürchtete einen landesweiten Streik der Eisenbahnarbeiter, und stimmte am 9. Dezember der Begnadigung zu unter der Auflage, dass die Streiks beendet würden. Am 14. Dezember ordnete der Militärbefehlshaber in Frankreich, Carl-Heinrich von Stülpnagel, General der Infanterie, der die Todesurteile des Feldkriegsgerichts bestätigt hatte, die Überführung der Acht nach Deutschland an. Nach dem Bericht des Sohnes eines der Verurteilten wurden die Acht am 20. Dezember aus Dijon weggebracht, am 24. Dezember steht "11 Uhr" als "Eingang" der Acht im Gefangenenbuch des Zuchthauses Bruchsal. Wo sie in den Tagen dazwischen waren, ist noch offen, wahrscheinlich im Konzentrationslager Natzweiler-Struthof im Elsass, etwa 55 Kilometer südwestlich von Straßburg.

Nach der Verschleppung der Widerstandskämpfer ins Reichsgebiet bedeutete das Versprechen der Vichy-Regierung auf Begnadigung nichts mehr. Der Oberkommandierende des Heeres, Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, den viele in der Wehrmacht "Lakeitel" nannten, weil er immer bewundernd nickte, wenn sich der Größte Feldherr aller Zeiten neue Strategien ausdachte, um die Feinde zu besiegen, lehnte die Gnadengesuche für die acht Widerstandskämpfer ab. Im April 1944 beauftragte der Generalstaatsanwalt Wilhelm Adolf Frey (1885-1959) den Oberstaatsanwalt beim Landgericht Karlsruhe Link mit der Vollstreckung der Urteile. Der Generalstaatsanwalt fragte in seinem Schreiben: Erschießen oder Köpfen?

Die Verurteilten wurden nun vom Zuchthaus Bruchsal ins Untersuchungsgefängnis Stuttgart "verschubt". Das veranlasste der Oberregierungsrat Erwin Backfisch.

Am 18. April eröffneten Landgerichtsdirektor Ullrich, Vertreter des Oberstaatsanwalts beim Landgericht Karlsruhe, und andere, um 18 Uhr in Zelle 2 des Untersuchungsgefängnisses Stuttgart den Verurteilten die Ablehnung des Gnadengesuchs und gaben ihnen den "auf 19. April 1944 morgens 5 Uhr festgesetzten Zeitpunkt der Vollstreckung der Todesurteile bekannt". Heeresjustizinspektor Jupe, wie vom Generalstaatsanwalt gefordert, reiste, per Telegramm angekündigt, aus Dijon an, damit nicht die Falschen geköpft werden. Obergerichtsrat Kramer wies auf die Vollstreckung der Urteile durch die "Fallbeilmaschine" hin, wie die Guillotine, zur Vermeidung nicht-deutscher Wörter, genannt wurde. Denn auch die deutsche Sprache erfreute sich in diesen Tagen vortrefflicher Pflege.

Die Henker arbeiten im Zwei-Minuten-Takt

Am Tag der Hinrichtung anwesend waren der Landgerichtsdirektor Ullrich, der Oberamstanwalt Dehm, der Gefängnisoberverwalter Keppler und der Obermedizinalrat Jauch. Letzterer besonders wichtig, um - bei abgeschlagenen Köpfen - den Tod ordnungsgemäß festzustellen. An diesem Tag arbeitete der Scharfrichter Johann Reichhart aus der Henkersippe der Reichharts, die bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts als Abdecker und Scharfrichter nachweisbar ist. Die Hinrichtungsprotokolle nennen die Namen der Ermordeten und den Zeitpunkt der Hinrichtung: Der erste Geköpfte ist Maurice Thuringer um 5 Uhr 21 Minuten und null Sekunden, der letzte, Paul Meunier, um 5 Uhr 37 Minuten und 50 Sekunden. In einer Viertelstunde war die Sache erledigt, gelernt ist gelernt. Die Henker arbeiteten im zwei-Minuten-Takt.

Das Protokoll hält fest: "Durch den Scharfrichter enthauptet", und: "Der Leichnam wurde dem anatomischen Institut der Universität Heidelberg zur Verfügung gestellt." Das letzte Blatt des Vollstreckungsheftes stammt vom Kostenbeamten der Staatsanwaltschaft München und teilt dem Oberstaatsanwalt in Karlsruhe mit, dass "an den Scharfricher Reichhart und seine Gehilfen folgende Beträge angewiesen wurden: "Sondergütung 960.- RM, an Auslagen: keine, in Summa: 960.- RM". Spesen hat der brave Reichhart keine gemacht.

Auf dem Bergfriedhof in Heidelberg gibt es eine Gedenkstätte mit einer Sandsteinplatte: "Den hier ruhenden Opfern nationalsozialistischer Justiz zum ehrenden Gedenken", auf einer ergänzenden Tafel ist der Name von Paul Meunier - als deutscher Widerstandskämpfer - aufgeführt. Auch das stimmt nicht. Die Namen, Bilder und Biografien der anderen geköpften Widerstandskämpfer, deren Leichen in der Anatomie Heidelberg am 19. April 1944 unter "Eingang" im Leicheneingangsbuch aufgeführt sind, fehlen auch hier.

Die Angehörigen, acht Ehefrauen und elf Kinder, wurden erst 1946 vom Tod der Männer informiert. Die Toten haben bis heute kein Grab, die Angehörigen keinen Ort, an dem sie der Toten gedenken können. Der Lichthof wäre der richtige Ort. Er kann mehr Licht vertragen.


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1 Kommentar verfügbar

  • Es graust Einen doch,
    am 12.09.2014
    Antworten
    wie ordnungsgemäß, vorbildlich regelgemäß und organisiert wir Deutschen dies Alles abgewickelt haben. Und danach noch verfälschende Dokumentationen hinterlassen. Und die Angehörigen ausgeschlossen. Gnadenlos.
    Gott weiß Bescheid. Davon gehe ich aus.
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