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Corona-Fonds für KMU

Warten auf Staatsknete

Corona-Fonds für KMU: Warten auf Staatsknete
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Mit einem Beteiligungsfonds will das Land Baden-Württemberg coronageschädigte Firmen retten. Eine Milliarde Euro stehen bereit, um die Kapitaldecke von kleinen und mittleren Unternehmen vorübergehend zu erhöhen und zu stabilisieren. So der Plan. Aber es tut sich nichts.

Bereits im März kündigte das Wirtschaftsministerium einen Beteiligungsfonds an, also einen staatlichen Einstieg in ein Unternehmen, um dessen Kapitalbasis zu stärken. Dann kehrte Ruhe ein. Im Mai gab das Ministerium wieder eine Presseerklärung ab, in der Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut, CDU, erklärte: "Gerade für das Mittelstandsland Baden-Württemberg ist das eine enorm wichtige Maßnahme." Denn gedacht ist der Fonds ausschließlich für sogenannte KMU, also kleine und mittlere Unternehmen. Es passierte wieder nichts. Bis Oktober.

Da kam das Gesetz zur Errichtung eines Beteiligungsfonds in den Landtag und der DGB Baden-Württemberg meldete sich zu Wort. Er forderte soziale Kriterien dafür, wenn Steuergeld in Unternehmen gesteckt wird: "Nur wenn die Betriebe zukunftsfähige Weiterführungskonzepte vorlegen und eine Zusage zur Beschäftigungssicherung machen, dürfen sie Mittel aus dem Fonds erhalten", sagte DGB-Chef Martin Kunzmann. Außerdem sollten die zuständigen Ministerien (Finanz- sowie Wirtschaftsministerium) darauf dringen, dass Tarifverträge eingehalten werden und betriebliche Mitbestimmung gesichert ist. Firmen, die weder das eine noch das andere haben, sollten verpflichtet werden, dies perspektivisch einzuführen.

Soziale Kriterien gibt es nicht

Tja, aber die Ansage, Baden-Württemberg zum Musterland für gute Arbeit zu machen, hatte ja vor Jahren die grün-rote Landesregierung gemacht und nicht die grün-schwarze. Die SPD im Landtag versuchte noch, Forderungen nach mehr Arbeitnehmerbeteiligung mit Änderungsanträgen durchzubringen – und scheiterte. Besonders die Tarifbindung stieß auf wenig Gegenliebe. Dann würden ja Firmen ohne Tarif ausgeschlossen, erkannte in der Debatte Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut ganz richtig. Und sowas lehnt sie ab. Denn: "Jedes Unternehmen, das Arbeitsplätze schafft und vorhält, ist förderungswürdig."

Das erinnert stark an den Spruch "Sozial ist, was Arbeit schafft", den die neoliberale von Arbeitgeberverbänden finanzierte Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft im Jahr 2000 mit Plakaten und Anzeigen in die Köpfe hämmerte. Offenbar mit Erfolg. Boris Weirauch ärgert das noch immer. Der sozialdemokratische Abgeordnete aus Mannheim hatte sich intensiv um den Beteiligungsfonds des Landes gekümmert. Er findet: "Alle Arbeitsplätze sind gleich viel wert. Wir sollten auch in der Krise keine Abstriche bei der Mitbestimmung und der Tarifbindung machen und Instrumente nutzen, um dies deutlich zu machen, gerade wenn es um staatliche Unterstützung geht. Leider spielt das bei der grün-schwarzen Landesregierung überhaupt keine Rolle".

Die SPD wollte auch, dass in dem Gremium, das über Anträge auf Staatsbeteiligung entscheidet, nicht nur Vertreter von Finanz- und Wirtschaftsministerium sitzen, sondern wenigstens beratend auch Vertreter vom der zuständigen Gewerkschaft und des Arbeitgeberverbandes. Auch das war den Regierungsfraktionen zu viel.

"Dabei haben wir und besonders die IG Metall mit so etwas ja schon viel Erfahrung", sagt Julia Friedrich vom DGB und nennt Standortsicherungsvereinbarungen als Beispiel: Wenn ein tarifgebundenes Maschinenbau-Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommt und meint, es müsste vom Tarif abweichen, wendet es sich an die IG Metall, um zu verhandeln. Das Unternehmen legt sämtliche Zahlen offen, erklärt, wie es wieder auf die Beine kommen will und was es von den Beschäftigen erwartet, häufig geht es dabei um Verzicht auf Weihnachts- und Urlaubsgeld. Dann wird verhandelt und wenn alles gut geht, geben die Beschäftigen zeitlich begrenzt etwas her und bekommen dafür eine Beschäftigungssicherung. Es gibt also Profis für Restrukturierungen.

Eine Milliarde Euro in der Warteschleife

Der Beteiligungsfonds BW ist mit einer Milliarde Euro ausgestattet und läuft vorerst bis 30. Juni 2021. Er ist zugänglich für Betriebe, die zwischen 51 und 249 Beschäftigte haben sowie einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro. Das Unternehmen darf nicht bereits zum Stichtag 31. Dezember 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Anträge auf Beteiligung werden vom Beteiligungsrat entschieden, in dem Vertreter von Wirtschafts- und Finanzministerium sitzen. Der Landtag wird alle drei Monate über den Stand informiert.  (lee)

Fonds läuft nicht an

Aber die braucht die grün-schwarze Landesregierung nicht. Ministerin Hoffmeister-Kraut kündigte im Landtag allerdings an, dass es noch Auflagen zur Beschäftigungssicherung geben werde, denn die seien in der Bundesrahmenregelung vorgesehen und das stünde im Übrigen auch im Temporary Framework der Europäischen Union.

Jetzt wird's etwas kompliziert. Eigentlich setzt die EU ja auf freie Marktwirtschaft, sie möchte also eigentlich nicht, dass Staaten sich an Unternehmen beteiligen. Durch Corona ist bekanntlich viel möglich geworden, was für Neoliberale einst undenkbar war. Selbst Staatsbeteiligung. Um die zu ermöglichen, hat die EU-Kommission im Frühjahr flugs einen Rechtsrahmen erlassen, das erwähnte "Temporary Framework". Auf Deutsch: Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von Covid-19. Von Beschäftigungssicherung bei Staatsbeteiligung steht da übrigens nichts drin.

Der Bund hatte damals schnell reagiert und den Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Großunternehmen aufgelegt. Bislang beteiligt sich der Bund mit 6.485 Millionen Euro an sechs Unternehmen, am bekanntesten sind die 5,8 Millionen Euro für Lufthansa, an die – wenig überraschend – keine Auflagen wie Beschäftigungssicherung gekoppelt sind.

Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich bislang nirgends. Weil der Beteiligungsfonds BW noch nicht scharf gestellt ist. Denn auch der muss noch – zumindest indirekt – von der EU genehmigt werden. Genauer gesagt: Die von Hoffmeister-Kraut erwähnte Bundesrahmenregelung braucht eine EU-Erlaubnis. Damit sollen alle Bundesländer Beteiligungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen auflegen können, ohne dass jeder Einzelne durch die europäische Bürokratie muss. Doch die arbeitet noch. Bis wann, weiß man nicht. Das Bundeswirtschaftsministerium schreibt: "Wir rechnen damit, dass eine Entscheidung demnächst ergeht." Demnächst wäre gut, denn der Fonds ist befristet bis zum 30. Juni 2021. Dafür kann das Land allerdings nichts, das will die EU-Kommission so. Eine Verlängerung dürfte möglich sein – je nachdem, wie sich die Wirtschaft erholt.

Weniger Corona, mehr Transformation

Bei der IG Metall Baden-Württemberg beschäftigt sich Kai Burmeister mit Landes- und Industriepolitik. Er war an der DGB-Stellungnahme zum Beteiligungsfondsgesetz beteiligt und hätte sich ebenfalls mehr soziale Kriterien als Bedingung für eine Staatsbeteiligung gewünscht. Aber, sagt er: "Ich finde es gut, dass das Land überhaupt so ein Instrument bereitstellt. Allerdings denke ich, dass wir staatliche Beteiligungen auf einem anderen Gebiet noch sehr viel mehr benötigen: bei der Transformation." Der Umbau der Autoindustrie mit allen dazugehörigen Unternehmen hin zu nachhaltigem und umweltfreundlichen Wirtschaften werde teuer. "Gerade Zulieferer könnten eine derartige Stärkung der Eigenkapitalbasis brauchen, um sich zu stabilisieren. Die Aufgabe eines Transformationsfonds wäre es, Insolvenzen zu verhindern, Zukunftsinvestitionen und so Arbeitsplätze abzusichern."

Welche Branchen hat denn das hiesige Wirtschaftsministerium im Blick – falls der Beteiligungsfonds mal in Kraft tritt? Auf Kontext-Anfrage antwortet die Pressestelle: "Grundsätzlich werden dabei voraussichtlich insbesondere diejenigen Branchen vertreten sein, die entweder bereits vor der Pandemie vor Herausforderungen wie einer Transformation geprägt waren oder deren Wertschöpfungskette infolge der Corona nach wie vor erheblich beeinträchtigt ist."

Das ist interessant. Im Fondsgesetz steht, es dürften keine Unternehmen berücksichtigt werden, die bereits vor dem 31. Dezember 2019 wirtschaftliche Schwierigkeiten hatten. Gerade Autozulieferer und Maschinenbau haben bereits seit vergangenen Herbst Probleme. Aber vielleicht geht auch in einem schwarz-geführten Ministerium manchmal mehr, als man glaubt. Jedenfalls wenn es um Autos geht.


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