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Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Abschieben, so lange es noch geht

Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg: Abschieben, so lange es noch geht
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Bevor es vom neuen Chancen-Aufenthaltsrecht gezwungen wird, Geflüchteten längeren Aufenthalt zu gewähren, schiebt Baden-Württemberg fleißig ab. Jüngst traf es den Nigerianer Samson E. aus Sandhausen bei Heidelberg. Er hatte Arbeit, er lernte Deutsch – vor wenigen Tagen wurde er abgeschoben.

"Er sprach nur etwas englisch und suchte seinen erwachsenen Sohn, den er auf der Flucht verloren hatte", erzählt Michael Meister über seine erste Begegnung mit Samson E. im Café des Helferkreises im Frühsommer 2020. Der Rentner hatte ihm geholfen bei seiner Suchanfrage beim internationalen Suchdienst des DRK. Sie blieb erfolglos. "Als ich von der Abschiebung erfuhr, bin ich aus allen Wolken gefallen", ergänzt Ingo Gutemann, auch er ein engagierter Rentner aus dem Helferkreis Sandhausen. Die beiden Helfer sind zweimal die Woche in einem kleinen Büro der Geflüchteten-Gemeinde für die Bewohner:innen ansprechbar.

Dabei hatten die beiden auf die bevorstehenden Gesetzesänderungen gesetzt und waren davon ausgegangen, dass keine Abschiebungen mehr erfolgen. Denn die Bundesregierung plant, die bisherige Praxis der Kettenduldungen mit dem "Chancen-Aufenthaltsrecht" zu beenden. Demnach soll Geduldeten, die am 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe ermöglicht werden, "um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen". So heißt es in einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums zum Gesetzentwurf. Genannt werden Erwerbstätigkeit, gute Deutschkenntnisse sowie der Erwerb eines Identitätsnachweises. Von der neuen Regelung betroffen wären rund 136.000 Menschen.

Die Hälfte der Bundesländer haben in den vergangenen Monaten sogenannte Vorgriffregelungen erlassen, damit Menschen, die von dem neuen Gesetz profitieren könnten, nicht noch in letzter Minute abgeschoben werden. Baden-Württemberg ist nicht dabei. Allen Ansagen der Grünen-Regierungspartei zum Trotz schafft sie es nicht, sich gegen ihren Koalitionspartner CDU durchzusetzen. Deren Innenminister Thomas Strobl hält nichts vom Chancen-Aufenthaltsrecht, findet, es schaffe "zu starke Pull-Anreize".

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg forderte bereits im Sommer, dass Baden-Württemberg ebenfalls eine Vorgriffsregelung erlässt. Ohne Erfolg. Der Rat hat zudem einen offenen Brief verfasst, den auch Helfer Gutemann nutzte. Er forderte Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Justizministerin Marion Gentges, CDU, auf, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und von weiteren Abschiebungen abzusehen. Auf eine Antwort wartet er noch immer.

Deutsch lernen und arbeiten hilft nicht

Samson E. hilft das nicht mehr. Und das erzürnt Michael Meister. Er erzählt: Seit 2016 lebte Samson E. in Deutschland, im April 2020 kam er nach Sandhausen. Sofern er durfte, habe der Nigerianer gearbeitet, er putzte in Hotels und habe so seinen Lebensunterhalt verdient. Als er im Sommer 2021 ins Büro des Helferkreises gekommen war, hatte das Hotel, in dem er gearbeitet hatte, dichtgemacht, wegen Corona fand er keinen neuen Job. Meister ging mit ihm zum Arbeitsamt. Statt eines Arbeitsangebots vom Jobcenter bekam er ein Arbeitsverbot vom Ausländeramt. Das habe einen Identitätsnachweis gefordert, berichtet der Helfer.

Pass und Geburtsurkunde aus Nigeria zu bekommen war schwierig und nahm viel Zeit in Anspruch. Die Behörde schickte den alleinstehenden Mann zur nigerianischen Botschaft nach Berlin. Dort bekam er die Bescheinigung, dass die Identität zunächst nicht geklärt werden konnte. Der behördliche Vorgang für einen Pass lief weiter und weil Samson E. bei der Identitätsklärung mitgewirkt hatte, bekam er immerhin eine befristete Arbeitserlaubnis.

Während seiner Zeit in Sandhausen engagierte sich der Nigerianer ehrenamtlich im Helferkreis. Für die Geflüchteten aus der Ukraine schraubte er Möbel zusammen und half beim Transport. "Ich habe ihm gesagt, er muss Deutsch lernen, er war spät dran", sagt sein Betreuer. Die letzten sechs Monate sei es dann immer besser geworden, "man konnte sich mit ihm unterhalten."

Nach prekärer Beschäftigung vermittelte Meister eine Anstellung bei einem Walldorfer Unternehmen im Schichtdienst in der Produktion. Die befristete Arbeitserlaubnis ermöglichte einen Arbeitsvertrag bis Dezember. In Walldorf arbeitete der 47-Jährige seit vier Wochen, als er am 14. September dieses Jahres in aller Frühe von der Polizei aus dem Bett geholt und nach Pforzheim in die Abschiebehaft gebracht wurde. Am 20. September hob der Sammelabschiebeflug vom Frankfurter Flughafen Richtung Lagos (Nigeria) ab. Von den 24 Personen aus Deutschland kamen 15 aus Baden-Württemberg.

Der helfende Rentner ist sauer

"Da wird gar nicht hingeschaut", ärgert sich Meister und wettert: "Man könnte ja mal fragen, wer integriert sich, wer arbeitet, wer zahlt Steuern?" Er verstehe und akzeptiere das Asylgesetz: "Wenn ein Geflüchteter nicht politisch verfolgt wird oder aus keinem Kriegsgebiet kommt, muss er in sein Herkunftsland zurück. Dann muss das Asylverfahren aber nach sechs Monaten abgeschlossen sein und nicht nach sechs Jahren."

Meister holt zwei Ordner aus dem Regal und sagt über den Nigerianer: "Er kann nicht lesen und schreiben und wird erschlagen von Behördenpapieren. Er bekommt im Monat so viel Post wie wir in einem Jahr. Er weiß gar nicht, was er damit anfangen soll. Wir haben ihm gesagt, er soll alles herbringen." Nun sei er "persönlich ziemlich angefressen", bekennt der Rentner. "Zwei Jahre habe ich mit ihm gearbeitet und dann wird er von heute auf morgen abgeschoben. Warum habe ich so viel Zeit investiert?", fragt er und findet: "Er wurde ohne Grund abgeschoben."

Das sieht das Regierungspräsidium Karlsruhe anders. Auf Kontext-Anfrage erklärte es, der Asylantrag von Samson E. sei 2017 abgelehnt worden. Ihm sei zudem angekündigt worden, dass er abgeschoben würde, wenn er nicht freiwillig ausreise. Weiter heißt es in der Antwort: "Gültige Reisedokumente lagen für den Betreffenden erst ab Mitte März 2022 vor, so dass erst ab diesem Zeitpunkt aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden konnten." Hat Samson E. also durch seine Bemühungen um seinen Pass unfreiwillig dabei mitgeholfen, abgeschoben zu werden?

Dass genau das die Zielrichtung des Chancen-Aufenthaltsrechts ist, befürchtet Rex Osa vom Stuttgarter Verein Flüchtlinge für Flüchtlinge (Refugees4Refugees). Es sieht das geplante Recht als Versuch, über den geforderten Identitätsnachweis Abschiebungen zu forcieren. Dann würde die Hoffnung auf ein dauerhaftes Bleiberecht sich nur für wenige erfüllen.


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5 Kommentare verfügbar

  • Simonetta Keller
    am 14.10.2022
    Antworten
    Ich kann Frau Hebbelmann nur recht geben, ich sehe das genauso. Unverständlich, wie weit man den Begriff "gut integriert" dehnen kann. Unter "gut integriert" verstehe ich, dass jemand absehbar seinen Lebensunterhalt auf einer qualifizierten Arbeitsstelle dauerhaft ohne Sozialleistungen bestreiten…
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