KONTEXT:Wochenzeitung
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Kurzer Prozess

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Fünf Jahre und zwei Monate hat es gedauert seit dem Schwarzen Donnerstag. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Stuttgart den Polizeieinsatz vom 30. 9. 2010 im Stuttgarter Schlossgarten als rechtswidrig beurteilt und deutliche Worte gefunden: "Es wurde mit Kanonen auf Spatzen geschossen."

Es passiert tatsächlich am 11. 11. um 11.11 Uhr, aber es ist kein Spaß: Am 30. September 2010, am Schwarzen Donnerstag also, hat im Stuttgarter Schlossgarten eine vom Grundgesetz besonders geschützte und nicht gewalttätige Versammlung stattgefunden. So formuliert Dr. Walter Nagel, 62, Vorsitzender Richter der 5. Kammer am Verwaltungsgericht Stuttgart, das erste Zwischenergebnis der ausführlich dargestellten Beratungen seiner Kammer. Sechs der sieben Kläger, die festgestellt haben wollen, dass der Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag rechtswidrig war, liegen bei Halbzeit am zweiten Verhandlungstag somit 1:0 in Führung. (Eine Klage, diejenige von Kontext-Kolumnist Peter Grohmann, wird das Gericht am Ende abweisen. Er konnte nicht überzeugend darlegen, dass er tatsächlich geschädigt wurde.)

Die Vertreter des beklagten Landes, vom Innenministerium der Leitende Regierungsdirektor Gerhard Groß und Rechtsanwalt Dr. Winfried Porsch, haben sich den Beginn der närrischen Jahreszeit anders vorgestellt. Doch es kommt für sie nach der (Mittags-)Pause noch dicker: Weil ebendiese Versammlung zu keinem Zeitpunkt aufgelöst wurde, obwohl ein Vertreter der zuständigen städtischen Behörde vor Ort war, waren auch alle polizeilichen Maßnahmen rechtswidrig, die getroffen wurden, nachdem der Polizeieinsatz durch Demonstranten gestoppt worden war: Weder hätten Platzverweise ausgesprochen noch Mittel des unmittelbaren Zwangs (Schlagstock, Pfefferspray, Wasserwerfer) eingesetzt werden dürfen.

Das höherwertige Versammlungsgesetz übertrumpft das nachrangige Polizeigesetz: ein eigentlich zu erwartendes Ergebnis, gleichwohl ein Kantersieg für die Kläger! Denn fünf Jahre, zwei Monate und elf Tage nach dem Ereignis bezieht damit zum ersten Mal ein Gericht anderswo Stellung als unter den Fittichen der Staatsräson. Und das so ziemlich ohne Wenn und Aber und ruck, zuck: Nach nur zwei Verhandlungstagen ist – ohne Beweisaufnahme – erledigt, was leicht auch ein Mammutverfahren hätte werden können.

Das Land wollte das Verfahren ruhen lassen

Dass diese Kammer auch in Sachen Stuttgart-21-Protest flügge ist, hatte sie in der Vergangenheit bereits mehrfach bewiesen. Zuletzt im November 2014, als sie eine Verfügung der Stadt Stuttgart aufhob und die 250. Montagsdemo – wie beantragt – dem Bahnhof stattfinden ließ. Diesmal freilich stellt sich Walter Nagel mit seiner Kammer in einen Gegenwind, der kräftig bläst und den das Land Baden-Württemberg entfacht, der eigene Dienstherr also. Immerhin hatte das Land sogar beantragt, das seit Anfang 2012 ruhende Verfahren nicht wieder aufzunehmen.

Und im Prozess fährt der Anwalt Porsch dieselben Geschütze auf wie ehedem die alte schwarz-gelbe Regierung: Ein Polizeivideo, einst zusammengeschnitten, um vor dem ersten Untersuchungsausschuss des Landtags zu belegen, dass Gewalttätigkeit von den Demonstranten ausging, soll auch diesmal wieder die These stärken, es habe sich nicht um eine Versammlung, sondern um eine gewalttätige Verhinderungsblockade gehandelt. Kein Wunder übrigens, denn die Kanzlei Dolde Mayen & Partner, der Porsch angehört, war noch von der Mappus-Regierung sofort nach Eingang der Klage im Oktober 2010 mit der Wahrung der Interessen des Landes beauftragt worden und – hatte das Mandat behalten dürfen.

Der Kammervorsitzende, der bis dahin von einer Menschenansammlung im Park gesprochen und den Begriff Versammlung bewusst gemieden hat, nimmt die Einwendungen zur Kenntnis, so wie später auch Porschs Rüge, das Gericht verharmlose das Verhalten der Demonstranten, und macht dann kurzen Prozess: Unabhängig von der Frage, ob es sich um eine Versammlung gehandelt hat oder nicht und ob die Anwendung unmittelbaren Zwangs daher rechtmäßig war oder nicht, seien jedenfalls Wasserstöße gegen Menschen samt und sonders unverhältnismäßig und damit rechtswidrig gewesen.

Von Demonstranten nur "vereinzelte Übergriffe"

Denn zu berücksichtigen sei, dass es Wasserstöße sogar gegen Jugendliche, Alte und Rollstuhlfahrer gegeben habe. Nach den polizeilichen Vorschriften seien Wasserstöße nicht erlaubt gewesen, weil sie mangels schwerer Straftaten nicht zur Verhinderung derselben erforderlich gewesen seien. Zur Räumung von Gelände dürften sie überhaupt nicht eingesetzt werden. Zudem bestehe bei Wasserstößen in eine Menschenmenge immer die Gefahr von (verbotenen) Kopftreffern. Deshalb hätten gar keine Wasserstöße abgegeben werden dürfen. Ob überhaupt jemand oder an welcher Körperstelle jemand getroffen worden sei, sei deshalb rechtlich unerheblich, weil bereits die Abgabe der Wasserstöße rechtswidrig gewesen sei.

Zwar hat Nagel auch am ersten Verhandlungstag, als den Nachmittag über Videos vom Schwarzen Donnerstag angeschaut wurden, darin "vereinzelte Übergriffe" von Demonstranten gesehen, darunter Pöbeleien, Beleidigungen, Rangeleien, den Bau von Barrikaden und Würfe von Kastanien, Plastikflaschen und eines Feuerwerkskörpers. Dabei habe es sich aber – bei 3000 Menschen im Park – um "drei Hände voll Täter" gehandelt, und das meiste sei erst passiert, nachdem die Polizei ihre Zwangsmittel eingesetzt habe. Nagel wörtlich: "Ich will ja nicht sagen, dass es Notwehr war ... aber da wurde mit Kanonen auf Spatzen geschossen."

"Fast peinlich" berührt den Vorsitzenden demgegenüber das Bemühen der Beklagtenseite, die Polizeigewalt zu verharmlosen. Getroffene hätten sich teils "in die Wasserstöße hineinbewegt" und ohnehin könne man mit Wasserwerfern ja gar nicht genau zielen, argumentiert Anwalt Porsch, der mit einer Stuttgarter CDU-Stadträtin und bekennenden S-21-Befürworterin verheiratet ist. Porschs Zynismus bringt die Kläger und ihre Anwälte auf die Palme. Frank-Ulrich Mann, der vier Kläger vertritt, gibt sich "erschüttert darüber, was das Land hier vorträgt". Kläger Edmund H. sagt, am Schwarzen Donnerstag hätten Demonstranten allenfalls Gewalt gegen Sachen ausgeübt, "die Polizei aber Gewalt gegen Menschen". Kläger Alexander Sch. fordert die grün-rote Regierung auf: "Nehmen Sie die Verantwortung an!" Und nochmals Edmund H.: "Die Opfer sind gesprächsbereit. Wir warten auf ein Wort der Einsicht. Heute ist der Tag für die Erklärung des Landes: Wir haben einen Fehler begangen."

Schon Nagels Vorgänger lief gegen die Wand

Doch alles stößt auf taube Ohren. Porsch beantragt Klageabweisung mit dem Hinweis: "Wir halten an unserer Rechtsauffassung fest." Das Verfahren sei "wichtig zur Klärung der Rechtsfrage". Die Hausspitze des Innenministeriums habe gesagt, "wir sollen weiter gehen". Dabei bleibt es auch, als zum Ende hin Walter Nagel noch ein wenig aus dem Nähkästchen plaudert und zum Besten gibt, dass bereits sein Vorgänger als Vorsitzender der 5. Kammer zwei Anläufe unternommen habe, mit dem Innenministerium über eine gütliche Lösung ins Gespräch zu kommen und – gegen die Wand gelaufen war. Auch der hatte wohl schon kommen sehen, dass es andernfalls auf schallende Ohrfeigen hinauslaufen würde. Zum Beispiel für Reinhold Gall.

Der SPD-Innenminister hatte im ersten Untersuchungsausschuss als Oppositionspolitiker noch die Meinung vertreten, der Polizeieinsatz sei unverhältnismäßig gewesen. Kaum in Amt und Würden gekommen, hatte Gall – nunmehr auch Chef der baden-württembergischen Polizei – eine komplette Kehrtwende hingelegt (<link http: www.kontextwochenzeitung.de politik versprochen-gebrochen-2384.html internal-link-new-window>nicht die einzige!) und fortan die Auffassung vertreten, die Polizei habe rechtmäßig gehandelt und die Demonstranten seien selbst schuld. Und politisch gerade stand er auch für ebendiese Feststellung im Polizeibericht zur Aufarbeitung des Einsatzes. Der war unter der Leitung des damaligen Inspekteurs der Polizei, Dieter Schneider, zustande gekommen. Pikant: Schneider war selbst an der Vorbereitung des Einsatzes beteiligt, hatte sich also nachträglich selbst korrektes Handeln bescheinigt. Und war wenig später – unter Grün-Rot – zum Präsidenten des Landeskriminalamts aufgestiegen. Jetzt steht der ehedem oberste Polizeibeamte im Verdacht, an einem gigantischen Rechtsbruch mitgewirkt zu haben.

Eine Klatsche ist das Urteil des Verwaltungsgerichts noch für ein paar andere Herrschaften mehr. Für den Freiburger Juraprofessor Dr. Thomas Würtenberger zum Beispiel, der als Gutachter vor dem ersten Landtags-Untersuchungsausschuss "keinerlei rechtswidriges Verhalten der Polizei" hatte erkennen können. Für die Mitglieder von CDU und FDP in besagtem Ausschuss, die sich jetzt vorwerfen lassen müssen, sie hätten das Versammlungsgesetz gering geschätzt und seien voreingenommen Bürgern begegnet, die Polizeiwillkür ausgesetzt waren.

Der Justizminister hat immer alles gebilligt

Und für die Strafkammer des Landgerichts Stuttgart im Wasserwerferprozess. Die <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik billiger-deal-2574.html internal-link-new-window>Einstellung des Verfahrens gegen die beiden angeklagten Einsatzabschnittsleiter war unter anderem damit begründet worden, die Wasserwerfer-Einsätze seien "grundsätzlich nicht zu beanstanden". Sie hätten immer nur dem "zu räumenden Sicherheitsbereich" gegolten. Immer wieder sei zum Verlassen jenes Bereichs, der sich im Laufe des Einsatzes örtlich verändert habe, aufgefordert worden. Die Wasserwerfer seien "verhältnismäßig und abgestuft" eingesetzt worden. Auf andere Weise sei der Zweck, die Räumung des Geländes, nicht erreichbar gewesen. Die Demonstranten hätten sich freiwillig entfernen können, dann wären sie auch nicht verletzt worden. Nichts von alledem hat das Verwaltungsgericht auch nur annähernd so beurteilt. Und Walter Nagel betreibt in seiner Urteuilsbegründung gar Kollegenschelte: "Warum das Landgericht das so geäußert hat, weiß ich nicht..."

Die schallendste Ohrfeige aber hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart abbekommen, allen voran Oberstaatsanwalt a. D. Bernhard Häußler. Unter dessen Leitung hatte die politische Abteilung alle polizeilichen Maßnahmen für rechtmäßig erklärt, mit Ausnahme von Kopftreffern der Wasserwerfer. Und sie hatte Ermittlungen stets abgelehnt, in denen es um Verletzungen ging, die mit Schlagstock, Pfefferspray und anderen Wasserwerfereinsätzen verursachten wurden, weil die Polizei die Maßnahmen rechtmäßig getroffen habe und dadurch entstandene Verletzungen nicht rechtswidrig seien. Diese Entscheidungen waren auch vom Stuttgarter Generalstaatsanwalt in Beschwerdeverfahren bestätigt worden. Und vom Justizminister belobigt.

Rainer Stickelberger (SPD) war auch in die vorzeitige und unbefriedigende Einstellung des Wasserwerferprozesses eingebunden und hat sie gebilligt. Er hat sich, gefragt und ungefragt, stets vor die Staatsanwaltschaft Stuttgart und Bernhard Häußler gestellt. Und keineswegs nur in Stuttgart-21-Angelegenheiten: Schon im Verfahren wegen des Massakers in Sant'Anna di Stazzema hat der Justizminister dem Oberstaatsanwalt Häußler bescheinigt, alles richtig – weil nämlich nichts – gemacht zu haben, und <link http: www.kontextwochenzeitung.de gesellschaft ohrfeige-fuer-anklaeger-2380.html internal-link-new-window>war anschließend von den unabhängigen Richtern des Oberlandesgerichts Karlsruhe eines Besseren belehrt worden.

Das Verwaltungsgericht hat schallende Ohrfeigen ausgeteilt, die in Politik und Justiz durchaus schmerzen. Und im März ist Landtagswahl.


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34 Kommentare verfügbar

  • CharlotteRath
    am 24.11.2015
    Antworten
    Nach Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes wird, wer "in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen grobe Störungen verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft,"
    informiert uns diesertage die Sprecherin des…
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Ausgabe 709 / Bedeckt von braunem Laub / bedellus / vor 1 Tag 14 Sekunden
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