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Schmerzensgeld für die Verletzten?

Schmerzensgeld für die Verletzten?
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War der Polizeieinsatz zur Räumung des Stuttgarter Schlossgartens und zum Fällen der Bäume am 30. September 2010 überhaupt rechtmäßig? Falls nein, haben die Verletzten des Schwarzen Donnerstags voraussichtlich Anspruch auf Schmerzensgeld. Darüber befindet das Verwaltungsgericht Stuttgart ab kommender Woche.

Der Schwarze Donnerstag, 30. 9. 2010, wir erinnern uns: Kurz vor 10 Uhr vormittags dringen Polizeieinheiten aus verschiedenen Bundesländern in den Mittleren Schlossgarten ein, in der Absicht, ein bestimmtes, zum Hauptbahnhof hin gelegenes Teilstück zu räumen, es einzuzäunen und anschließend zu sichern, damit Bauarbeiter dort ab Mitternacht Dutzende von jahrhundertealten Bäumen fällen können. Denn just um 0.00 Uhr, in der Nacht zum 1. Oktober, endet die Vegetationsperiode, Bäume fällen ist zuvor nicht erlaubt.

Der Einsatz misslingt prompt und vollständig: Etwa tausend Polizisten sehen sich ein paar Tausend Demonstranten gegenüber, ihr Techniktross bleibt stecken, die blanke Hilflosigkeit schlägt um in eine Orgie von Polizeigewalt: von Fußtritten über Ellbogenchecks, vom Schlagstock über Pfefferspray bis zum Wasserwerfereinsatz kommt tausendfach das komplette Polizeiarsenal zum Einsatz, nur die Schusswaffen bleiben stecken. Es gibt mehrere Hundert Verletzte, einige davon bleiben für ihr Leben gezeichnet.

Das Fällen der Bäume war nicht genehmigt

Das bleibt unvergesslich. Und wir erinnern uns außerdem an ein Detail, das bereits wenige Tage nach dem Schwarzen Donnerstag bekannt wurde: Der Einsatz fand statt, ohne dass eine Genehmigung des zuständigen Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zum Fällen der Bäume vorlag. Mehr noch: Ein ausdrückliches Verbot durch das EBA, das am frühen Abend des 30. 9. per Fax im damaligen Verkehrs- und Umweltministerium einging, wurde schlichtweg ignoriert. Die Bäume wurden gefällt, ohne Erlaubnis und ohne jede Notwendigkeit; angesichts des ohnehin schleppenden Baufortschritts bei Stuttgart 21 hätten sie sogar noch jahrelang stehen bleiben können.

War der Polizeieinsatz also überhaupt rechtmäßig? Der Freiburger Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann hat diese Frage bereits kurz nach dem Schwarzen Donnerstag eindeutig verneint. Und namens mehrerer Mandanten Ende Oktober 2010 Feststellungsklage am Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Festgestellt werden sollte dabei, ob der Einsatz gegen die insgesamt sieben Kläger – darunter auch Kontext-Kolumnist Peter Grohmann – rechtswidrig und unverhältnismäßig war. Die Polizei habe mit ihrer harten Gangart gegen friedliche Demonstranten völlig unangemessen reagiert und "mit Kanonen auf Spatzen geschossen", heißt es in Manns Klageschrift.

Weiterhin argumentiert der Anwalt, dass die in den Schlossgarten geeilten Menschen eine unter dem Schutz des Grundgesetzes stehende Spontanversammlung gebildet hätten, die entgegen dem Versammlungsrecht zu keinem Zeitpunkt vom zuständigen Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart aufgelöst worden sei. Ein schwerwiegender Einwand, denn wenn Manns Auffassung zutrifft, hätte die Polizei mangels Auflösung der Versammlung weder Platzverweise aussprechen noch den Park räumen und vor allem keine Zwangsmittel anwenden dürfen. Dann aber wären die gegen die Kläger getroffenen Maßnahmen, die zu schwersten Verletzungen bei mehreren von ihnen führten, samt und sonders unzulässig gewesen. Ein Umstand übrigens, den das Landgericht Stuttgart 2014 im so genannten Wasserwerferprozess nicht geprüft hatte.

Schon 2010 reihenweise Verstöße benannt

Beeindruckend auch Manns weitere Aufzählung von Rechtsverstößen, angefangen von verbotenem Einsatz von Wasserstößen gegen Köpfe von Demonstranten, zu hohem Druck bei Wasserabgaben – erforderlich ist pro Bar Druck ein Meter Mindestabstand, bei den eingesetzten 16 Bar (die Anwendung des technisch möglichen Höchstdrucks von 20 Bar bestreitet die Polizei) also mindestens 16 Meter Abstand – über gezielten Wassereinsatz gegen einen Baumkletterer und Zusatz von Chemikalien im Wasser. Dazu verweist der Rechtsanwalt auf Videos, die Reizhusten und stark brennende Augen in der Menschenmenge beweisen sollen. Unter Berufung auf das Gutachten eines Sachverständigen belegt er die Gefahr eines plötzlichen Herztods bei mit hohem Wasserdruck getroffenen Personen, wobei Kinder und Jugendliche besonders gefährdet seien, und beklagt fehlende medizinische Hilfe für Verletzte.

Beweis will er auch antreten für die Behauptung, Demonstranten seien zwischen Polizeiketten eingekeilt und deswegen überhaupt nicht in der Lage gewesen, sich vom Ort des Geschehens zu entfernen und dem Einsatz der polizeilichen Zwangsmittel zu entgehen. Schließlich bezeichnet er die in Polizeivideos "aus ermittlungstaktischen Gründen geschwärzten Uhrzeiten" als "schnell zu entlarvende Täuschung der Öffentlichkeit", die "mehr als unwürdig" sei.

Mann zitierte schon vor fünf Jahren Dialoge aus der Wasserwerferkabine, die jüngst durch die vom Magazin "Stern" veröffentlichten Polizeiaufnahmen bestätigt wurden (<link http: www.kontextwochenzeitung.de gesellschaft pfeffer-in-die-augen-3152.html external-link-new-window>Kontext berichtete). Zum Beispiel die Frage an den Kommandanten: "Da rechts die Unbeteiligten auch?" Und dessen Antwort: "Alles wird nass. Helmut, fahr ein bisschen links rein." Und weitere markige Sprüche des Wasserwerfer-Kommandanten: "Jetzt müssen wir ein bisschen brutaler machen." Und dann: "Wassersperre auf Kopfhöhe gibt's zwar edda ... genau. Das zeigt Wirkung."

Kommt das Land in die Amtshaftung?

Zweck der vom Verwaltungsgericht verbundenen Klagen ist es, die Verpflichtung des Landes zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld an die Verletzten zu begründen. Denn wenn der Einsatz rechtswidrig war, begründet dies sogenannte Amtshaftungsansprüche gegen das Land Baden-Württemberg, das sich bislang weder bei den Verletzten entschuldigt noch auch nur einen Cent Zahlung geleistet hat. <link http: www.kontextwochenzeitung.de medien linie-mit-knick-2617.html internal-link-new-window>Viel mehr sind jene Opfer, die sich als Nebenkläger am Wasserwerferprozess beteiligt hatten, im Zuge der vorzeitigen Einstellung dieses Verfahrens auf einem Drittel ihrer Gerichtskosten sitzen geblieben. Einige sind auch jetzt wieder unter den Klägern, darunter der Rentner Dietrich Wagner, der durch einen Treffer des Wasserwerfers sein Augenlicht fast vollständig verlor.)

Das Land stellt sich diesbezüglich bisher auf den Standpunkt, der Polizeieinsatz sei eben doch rechtmäßig gewesen. Zu diesem Ergebnis war 2011 ein noch von der Mappus-Regierung in Auftrag gegebener interner Prüfbericht zum Schwarzen Donnerstag gelangt. Diesen hatte der spätere Präsident des Landeskriminalamts, Dieter Schneider, vorgelegt, der allerdings als damaliger Inspekteur der Polizei an den Vorbereitungen des Einsatzes beteiligt gewesen war.

Warum es fünf Jahre bis zur ersten Verhandlung gedauert hat und dadurch hinsichtlich vieler Straftaten, die jetzt noch ans Licht kommen könnten, bereits Verfolgungsverjährung eingetreten ist, kann nicht so recht nachvollzogen werden. Denn nach Einreichung der Klagen Ende Oktober 2010 beantragte die Rechtsanwaltskanzlei Dolde und Partner für das beklagte Land schon am 13. 12. 2010 Klageabweisung, da alles rechtmäßig zugegangen sei. Am 14. 2. 2011 übersandte sie eine umfangreiche Stellungnahme. (Übrigens wird darin unter anderem eingeräumt, dass auch Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren von den Maßnahmen der Polizei betroffen gewesen seien. Ein interessantes Detail, denn der damalige Chefermittler, Oberstaatsanwalt a. D. Bernhard Häußler, hatte als Zeuge im Wasserwerferprozess genau dies bestritten und behauptet, alle von Pfefferspray-Einsätzen betroffenen Personen seien älter als 18 Jahre gewesen.)

Den Einsatz von Wasserregen begründeten die Rechtsanwälte damit, dies sei nötig gewesen, "um ein gefährliches Gedränge zu vermeiden". Und: "Treffer im Bereich des Kopfes sind ein unvermeidbares, mit dem Einsatz eines Wasserwerfers verbundenes Verletzungsrisiko." Dennoch vergingen nach diesem Schriftsatz gut neun Monate, bis Oberstaatsanwalt Häußler dem Gericht mit Schreiben vom 2. 12. 2011 mitteilte, die Ermittlungsverfahren würden "mit Hochdruck betrieben". Das Verwaltungsgericht ordnete daraufhin am 10. 1. 2012 die Aussetzung des Verfahrens bis zum Abschluss dieser Ermittlungen an, verbunden mit der optimistischen Annahme, diese seien binnen eines Jahres beendet. Zwar kam es später zu rechtskräftigen Strafbefehlen gegen Mitglieder der Wasserwerferstaffel genau wegen der Straftaten zum Nachteil der Kläger. Das gab aber keine Veranlassung, spätestens jetzt das Verfahren wieder aufzunehmen. Denn noch war das Verfahren gegen zwei Einsatzabschnittsleiter (Wasserwerferprozess) beim Landgericht offen.

Grün-Rot wollte lieber aussitzen

Hätte Rechtsanwalt Mann nicht bereits vor Beginn des Wasserwerferprozesses am 3. 3. 2014 mit ausführlicher Begründung auf 50 Seiten beantragt, das Verfahren wieder aufzunehmen, es wäre wohl weiter nichts mehr geschehen. Denn ausgerechnet das Land, jetzt unter grün-roter Regierung, hielt es für richtig, neuerlich zu beantragen, das Verfahren ausgesetzt zu lassen. Und ließ das vortragen durch die nämliche Anwaltskanzlei Dolde und Partner, die einst von der schwarz-gelben Vorgängerregierung mit dem Fall beauftragt worden war. (Genau diese Kanzlei hatte ab 2007 bereits das Land beraten und die Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen Mischfinanzierung bei der Neubaustrecke nach Ulm konstatiert, war dann im Spätsommer 2010 in einem Gutachten für die Mappus-Regierung zum Ergebnis gekommen, ein Volksentscheid über Stuttgart 21 sei nicht verfassungskonform, und hatte 2011 für Stuttgarts Ex-OB Wolfgang Schuster die Frage positiv beantwortet, ob die finanzielle Beteiligung der Stadt an Stuttgart 21 mit dem Grundgesetz vereinbar ist.) Nichtsdestotrotz: Das Verwaltungsgericht hob trotz Doldes Widerspruch vom 25. 3. 2014 die Aussetzung der Verhandlung am 13. 6. 2014 auf.

Die Frage, warum es seit diesem Beschluss bis zum ersten Termin weitere 16 Monate dauerte, müsste das Verwaltungsgericht beantworten. Ebenso wie diejenige, warum die Stuttgarter Justiz Besucher und Beobachter von Prozessen, in denen es um den Schwarzen Donnerstag geht, weiterhin behandelt, als seien sie Angehörige krimineller Vereinigungen. <link http: vgstuttgart.de pb external-link-new-window>Wie schon beim Wasserwerferprozess müssen sich Zuhörer auf Leibesvisitationen und die Wegnahme persönlicher Gegenstände einstellen, wie es sonst nur in Verfahren der Fall ist, in denen es um organisierte Kriminalität geht.


Info:

Der Prozess ist vorläufig auf vier Verhandlungstage angesetzt (28. 10., 11. 11., 18. 11., 25. 11., jeweils 10 Uhr, Augustenstraße 5, Saal 5). Zeugen und Sachverständige sind bislang nicht geladen, allerdings sind die Prozessbeteiligten aufgefordert worden, von ihnen gewünschte Zeugen zu benennen. Die im Urteil unterliegende Partei kann Berufung zum Verwaltungsgerichtshof einlegen, falls diese (wovon ausgegangen werden kann) wegen der Bedeutung der Sache zugelassen wird.


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6 Kommentare verfügbar

  • liane
    am 24.10.2015
    Antworten
    Georg Schramm:
    "Das ist das Besondere: Wo anderswo politisches Kabarett endet und dem Zuschauer das Weiterdenken selbst überlässt, da bestimmt Schramm, dass das Ganze kein Spaß ist. Und Deutschland sich in einem nur mühsam verdeckten Krieg befinde. Die Gegner heißen nicht Jung gegen Alt, Links…
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Ausgabe 459 / Grüne Anfänge mit braunen Splittern / Udo Baumann / vor 1 Tag 11 Stunden
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