Die Staatsanwaltschaft Heidelberg: Dorthin, ins Badische, hat das Justizministerium die Anzeige gegen den ehemaligen Stuttgarter Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler verwiesen – und damit dem Wunsch des Anzeigeerstatters entsprochen. Der pensionierte Strafrichter Dieter Reicherter hatte den langjähriger Leiter der politischen Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart angezeigt <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik krieg-der-pensionaere-3163.html external-link-new-window>wegen falscher uneidlicher Aussage und Strafvereitelung im Amt und darum gebeten, eine andere als ebendie Stuttgarter Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen zu betrauen.
Dass Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) die Sache ausgerechnet nach Heidelberg delegierte, verheißt indessen nichts Gutes: Genau diese Ermittlungsbehörde hatte im Spätsommer 2014 schon einmal den Auftrag zu prüfen, ob gegen Häußler ein Anfangsverdacht besteht. Den hatte – im Verlauf des Wasserwerferprozesses vor dem Stuttgarter Landgericht – der württembergische Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen selber gehegt und dem Minister vorgeschlagen, eine "neutrale" Staatsanwaltschaft in Baden mit der Prüfung zu betrauen. Damals waren die Heidelberger im Rekordtempo von nicht mal drei Wochen <link http: www.kontextwochenzeitung.de politik weder-zeichen-noch-wunder-2493.html external-link-new-window>zu dem Ergebnis gekommen, dass nichts gegen Häußler vorliegt.
Nach sechs Wochen kommen die Akten in Heidelberg an
Diesmal geht in derselben Abteilung derselben Staatsanwaltschaft derselbe (für Amtsdelikte zuständige) Dezernent die Angelegenheit vielleicht gründlicher, auf jeden Fall aber langsamer an. Reicherters Anzeige, die auf Häußlers Zeugenauftritt im Wasserwerferprozess fußt, stammt vom 24. September. In den sechs Wochen seither ist gerade mal so viel passiert: Die bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart angeforderten Akten sind in Heidelberg eingetroffen – am 5. November. Gesichtet werden konnten sie noch nicht. Und weil sich der ganze Vorgang noch im Stadium der Prüfung eines Anfangsverdachts befinde, wurden bisher weder Zeugen gehört, noch wurde "an den Angezeigten herangetreten".
Derweil hat Reicherter nachgelegt und der Staatsanwaltschaft Heidelberg schriftlich Zeugen benannt, die sich nach einem Zeugenaufruf bei ihm gemeldet hatten und bestätigen wollen, dass am Schwarzen Donnerstag im Stuttgarter Schlossgarten Menschen durch den Einsatz von Pfefferspray verletzt worden sind, die jünger waren als 18 Jahre. Oberstaatsanwalt a. D. Häußler hatte im Wasserwerferprozess ausgesagt, davon seien ausschließlich Erwachsene betroffen gewesen.
8 Kommentare verfügbar
Klaus
am 19.11.2015Danke für die Schilderung.
Das Rechtsstaatliche Verständnis der Behörden in Stgt ist offensichtlich gering.
Da fehlt es an Bildung und an menschlicher Stärke.
Da sind wir ein echtes Entwicklungsland.
Und die GrünsundRots machen keinen Unterschied.
Was gibt es da noch alles…