KONTEXT:Wochenzeitung
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Reicherter ermittelt

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Das Gericht hört sich Erlebnisberichte an und guckt Videos zum Schwarzen Donnerstag. Die Beweisaufnahme läuft andernorts - bei Dieter Reicherter. Bei dem ehemaligen Richter haben sich Dutzende von Opfern des Polizeieinsatzes gemeldet.

Auch diesmal ist der Verhandlungssaal gesichert wie Fort Knox. Drinnen, im Stuttgarter Verwaltungsgericht, ist wieder mal nicht der Hort eines Goldschatzes, aber diesmal ist es vielleicht der Ort einer Wahrheitsfindung. Das jedenfalls hätte es im vergangenen Jahr im Wasserwerfer-Prozess vor dem Landgericht so sicher nicht gegeben: Dass aus den Zuhörerreihen einer, quer durch den Saal, das Gericht bittet, ein soeben abgespieltes Polizeivideo (aus der Kabine eines Wasserwerfers) noch einmal laufen zu lassen, weil er ein Zwiegespräch zwischen Polizeibeamten vielleicht nicht richtig verstanden habe, und Walter Nagel, der Vorsitzende Richter, droht dem Störenfried nicht etwa mit Ordnungsgeld und Rausschmiss, sondern antwortet freundlich, er habe diesen Satz ("Jungs, jetzt wird es zäh, jetzt müssen wir mal richtig draufhalten!") genauso verstanden.

So also kann man eine schwierige öffentliche Verhandlung auch leiten. Und mehr noch: "Äußerungen wie diese", sagte der Vorsitzende Richter eigentlich ohne Anlass über diesen Polizisten-Dialog, "werden in unsere rechtliche Beurteilung einfließen." Das ist freilich so ungefähr das einzige Mal, dass sich Nagel in die Karten gucken lässt. Immerhin entspannt es die Atmosphäre, und mehr als einmal haben alle Beteiligten ein Schmunzeln im Gesicht, insbesondere dann, wenn Peter Grohmann, einer der sieben Kläger und Kabarettist im Nebenberuf, die Dinge auf seine Weise beim Namen nennt. Kleine Einschränkung, fast alle Beteiligten: Die beiden Vertreter des beklagten Landes Baden-Württemberg können auch da nicht lachen.

Nicht zu Scherzen aufgelegt ist aber auch das Gericht, als Dr. Edmund H., ein weiterer Kläger, seine persönlichen Erlebnisse am 30. September 2010 schildert. Nach seiner Darstellung, für die es allerdings weder Zeugen noch Videobeweise gibt, war ihm abseits des Getümmels von einer Polizeibeamtin grundlos und ohne Vorwarnung Pfefferspray in die Augen gesprüht worden. Skepsis schwingt mit in den Nachfragen des Gerichts zu dieser Aussage, ungläubig stellt der Berichterstatter der Kammer halb im Selbstgespräch fest, das könne "man sich doch gar nicht vorstellen". Da geht ein einziges Mal ein zorniges Raunen durch die Zuhörerreihen. So vieles hat man sich schließlich nicht vorstellen können - bis zum Schwarzen Donnerstag.

Zeugenaufruf zeitigt große Resonanz

Für Dieter Reicherter klingt die Einlassung des Klägers H. schon wesentlich glaubhafter. Der pensionierte Richter und Kontext-Autor, der jetzt im Prozess als Journalist akkreditiert ist, hat vor sechs Wochen einen Zeugenaufruf gestartet: Wer am Schwarzen Donnerstag Opfer von Polizeigewalt wurde, solle sich mit ihm in Verbindung setzen. Aberdutzende haben sich bei Reicherter gemeldet, darunter ein Mann, dem Ähnliches widerfuhr wie Edmund H. zur gleichen Uhrzeit an nahezu derselben Stelle: "Allerdings wurde auch mir am 30.9.2010 ca. gegen 11.00 h von einem Polizisten (von der Seite, von hinten?) Pfefferspray in die linke Gesichtshälfte gesprüht. Ich befand mich nicht in einer Menschenmenge, sondern bewegte mich so gut wie allein in der Nähe der LKWs mit den Absperrgittern, auf denen noch Jugendliche saßen. Am 30.9. war ich 63 Jahre alt."

Reicherters außergerichtliche "Beweisaufnahme" wird übrigens auch das Verwaltungsgericht Stuttgart beschäftigen, wenn auch nicht unbedingt die 5. Kammer. Denn pünktlich zu Prozessbeginn warf der ehemalige Strafrichter und Staatsanwalt ein Kuvert mit brisantem Inhalt in den Briefkasten des Gerichtsgebäudes in der Augustenstraße 5: (noch) eine Klage gegen das Land Baden-Württemberg.

Die bezieht sich auf einen Vorgang vom Dezember 2013. Damals stellte der seit Jahren unermüdlich um die Aufklärung des Schwarzen Donnerstags bemühte Pensionär beim Innenministerium einen Antrag auf Akteneinsicht zum Thema "Baumfällungen für Stuttgart 21 im Oktober 2010 und Vorgänge, Ereignisse, Aktionen und Maßnahmen aller Art mit Bezug zu diesen Fällungen vor, während und nach Oktober 2010. Eingeschlossen sind z.B. auch Informationen zu den Polizei-Einsätzen, dem Landtags-Untersuchungsausschuss und der sog. "Schlichtung"." Rechtsgrundlage dafür war - wie bei anderen Reicherter-,,Ermittlungen" zuvor schon - die Auskunftspflicht der Behörde nach dem europäischen Umweltinformationsgesetz.

Innenministerium verschleppt das Verfahren

Zwar muss eine solche Akteneinsicht nach dem Gesetz spätestens innerhalb von zwei Monaten gewährt oder abgelehnt werden. Das Ministerium (zuständig Landespolizeipräsident Gerhard Klotter) ließ sich aber dennoch ein halbes Jahr Zeit, um dann auf 68 Seiten diejenigen Dokumente aufzulisten, in die keine Einsicht gewährt werde. Das ist spannende Lektüre, die hier nur knapp und auszugsweise wiedergegeben sei. Keine Einsicht sei zu gewähren in:

"Datenerhebung im Zusammenhang der Demonstrationen", "Vermerk zu Bildaufnahmen bei Demonstrationen", "Schriftverkehr mit dem Landesamt für Verfassungsschutz (Gegenstand der Korrespondenz sind Einschätzungen zu möglichen Gefährdungen durch linksextremistische Gruppierungen)", "Regelmäßige Internetbeobachtung Mai 2010-Dezember 2013", "Unterlagen zur Optimierung der beweissicheren Dokumentation von Straftätern und Störern", "Übermittlung von Informationen an MdB Binninger (Die Unterlagen enthalten keine Umweltinformationen, sondern Informationen zum Polizeieinsatz)", "Jugendoffensive gegen Stuttgart 21". Und auch: "Unterlagen im Zusammenhang mit den Fortsetzungsfeststellungsklagen", also eben jenen Klagen, die nunmehr vor dem Verwaltungsgericht verhandelt werden.

Aufschlussreich auch die Begründung, warum ausgerechnet Unterlagen zum Polizeieinsatz nicht eingesehen werden sollen: "Der Polizeieinsatz diente allein der Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung und folgt dabei vorrangig polizeitaktischen Bewertungen." Der Umstand, dass der Polizeieinsatz tatsächlich Baumfällungen diente, die das Eisenbahnbundesamt ausdrücklich verboten hatte, findet dagegen keine Erwähnung. Dafür wird Reicherter - in Bezug auf Schwärzungen in Dokumenten, die offengelegt wurden - unterstellt, er sei eine Plaudertasche: "Dies gilt umso mehr, als in der Vergangenheit die Weitergabe der Information durch Verbreitung über Homepages an eine unüberschaubare Zahl von Adressaten gestreut wurde."

Spannende Lektüre fürs Verwaltungsgericht?

Dagegen legten Reicherter und sein Mitantragsteller fristgemäß im August 2014 Widerspruch ein. Bei unveränderter Sachlage brauchte das Innenministerium dann mehr als 13 Monate, ehe es am 25. September 2015 entschied, der Widerspruch sei zurückzuweisen. Ob die Akteneinsicht in alle Dokumente und ohne Schwärzungen erfolgen kann, darüber muss nun ausgerechnet das Verwaltungsgericht Stuttgart befinden, dessen 5. Kammer just an dieser Lektüre selber Interesse haben sollte.

Denn auch jene Unterlagen, die - teils geschwärzt, aber immerhin - zur Einsicht freigegeben wurden, haben es in sich. Ein paar Beispiele:

• Aus einem Besprechungsprotokoll vom 6.7.2010: "MdL Drexler wird in PK (d.i. Pressekonferenz) am 13.7.2010 darauf hinweisen, dass der Düker in 2011 gebaut wird." Zur Erinnerung: Der Düker - Voraussetzung für den Bau des Tiefbahnhofs - ist auch 2015 noch nicht gebaut.

• Aus einem anonymen Schreiben eines Mitglieds des Führungs- und Einsatzstabes beim Polizeipräsidium Stuttgart, das den damaligen Oppositionsabgeordneten Kretschmann, Wölfle und Schmid kurz vor dem 30.9.2010 zuging: "Zwischenzeitlich hat sich die Lage verändert, insbesondere seit Rückkehr des MP Mappus aus seinem Urlaub. Es ist angedacht, möglichst "viele Gefangene" zu machen, um zu dokumentieren, dass die Demoteilnehmer gewaltbereit sind, um zu verhindern, dass weiterhin die große Anzahl von Menschen an den Versammlungen teilnimmt."

• Aus Einsatzprotokollen des Lagezentrums im Innenministerium: Dieses wurde abends am 30.9.2010 mehrfach über das vom Eisenbahnbundesamt verhängte Baumfällverbot informiert. Eine Rücksprache mit Ministerialdirektor Bauer habe jedoch ergeben, es handle sich um Gerüchte. "Es darf definitiv gefällt werden."

• Aus einem Konzept für Innenminister Rech für die am 30.9.2010 um 12 Uhr stattfindende Pressekonferenz: "Lassen Sie mich betonen. Wir setzen weiterhin auf Deeskalation!"

• Aus einem Papier für die Besprechung am 5.11.2010 im Staatsministerium zur Vorbereitung des Untersuchungsausschusses, bei dem es um Einflussnahme des Ministerpräsidenten auf den Polizeieinsatz ging, mit dem Titel "Besprechung im Staatsministerium am 29.9.2010": "MP hat der Polizei gedankt, betont, dass er sich in das operative Geschäft nicht einmische, und gebeten, den Landtag gut zu schützen, er wolle diesen nicht durch den Hintereingang betreten."

Schließlich stieß Reicherter in den Unterlagen des Innenministeriums auch auf ein Dokument für das "Treffen der Ministerien mit Projektkritikern am 21.12.2011", das für Innenminister Gall unter Punkt 2.8 "Informationen zu Herrn Reicherter" enthielt: "In der Folgezeit engagierte sich Herr Reicherter in vielfältiger Weise für die Belange der Demonstranten. ... Den wiederholt gestellten Auskunftsersuchen wurde im Rahmen des Möglichen geantwortet - was seitens Herrn Reicherter zumeist als nicht ausreichend betrachtet wurde."

Ein Grußwort im Gerichtssaal

Mal sehen, welche Auskunftsersuchen - und an wen - Walter Nagel in den kommenden Wochen dann stellen wird, wenn seine 5. Kammer selber in die Beweisaufnahme eintritt. Wie genau es Nagel wissen will, hat er schon am ersten Prozesstag bewiesen. Als nämlich Peter Grohmann erläuterte, dass er unter anderem auch deshalb klage, weil der Polizeieinsatz am Schwarzen Donnerstag sowohl verhindert habe, dass er als Redner auf der vorausgegangen Schülerdemo spreche, als auch später im Park, da hatte der Vorsitzende Richter mal wieder ein Lächeln auf den Lippen und - gewährte Grohmann die Bitte.

Und so kam mit 61 Monaten Verspätung in einem Gerichtssaal ein Grußwort zur Verlesung, das für einen anderen Ort und ein anderes Publikum geschrieben war, aber nichts an Aktualität eingebüßt hat: "Es ist Eure Sache, Eure Zukunft. Mischt Euch ein! Unruhe ist die erste Bürgerpflicht!"

Seine Klage hat Peter Grohmann, der Kontext-Kolumnist und Gründer der Bürgerbewegung "Die Anstifter", deswegen aber nicht zurückgezogen.

 

Info:

Vorläufig stehen drei weitere Verhandlungstage (11.11., 18.11., 25.11., jeweils 10 Uhr, Augustenstraße 5, Saal 5) an. Zeugen und Sachverständige sind bisher nicht geladen, allerdings sind die Prozessbeteiligten aufgefordert worden, von ihnen gewünschte Zeugen zu benennen. Die im Urteil unterliegende Partei kann Berufung zum Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Jürgen Bartle und Dieter Reicherter sind im November wieder auf Lesereise mit ihrem Buch über den Wasserwerfer-Prozess "Unerhört. Ungeklärt. Ungesühnt." Die Termine: Am 12.11. in Bad Cannstatt (19 Uhr, Marktplatz 2, Bezirksrathaus, Sitzungssaal), 17.11. in Heilbronn (19 Uhr, Nikolaikirche, Sülmer Straße 72) und 24.11. in Mössingen (19.30 Uhr, Kulturscheune, Brunnenstraße 3/1).


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5 Kommentare verfügbar

  • Peter Meisel
    am 04.11.2015
    Antworten
    Something is wrotten in the state of Made in Germany!
    Einer genehmigten Schüler-Demo dieser öffentlichen Gewalt auszusetzen empfinde ich als ein politisches Waterloo.
    Kant hat 1784 in der "Aufklärung" die selbstverschuldete Unmündigkeit beschrieben und es folgte die Französische Revolution mit den…
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