Auch diesmal ist der Verhandlungssaal gesichert wie Fort Knox. Drinnen, im Stuttgarter Verwaltungsgericht, ist wieder mal nicht der Hort eines Goldschatzes, aber diesmal ist es vielleicht der Ort einer Wahrheitsfindung. Das jedenfalls hätte es im vergangenen Jahr im Wasserwerfer-Prozess vor dem Landgericht so sicher nicht gegeben: Dass aus den Zuhörerreihen einer, quer durch den Saal, das Gericht bittet, ein soeben abgespieltes Polizeivideo (aus der Kabine eines Wasserwerfers) noch einmal laufen zu lassen, weil er ein Zwiegespräch zwischen Polizeibeamten vielleicht nicht richtig verstanden habe, und Walter Nagel, der Vorsitzende Richter, droht dem Störenfried nicht etwa mit Ordnungsgeld und Rausschmiss, sondern antwortet freundlich, er habe diesen Satz ("Jungs, jetzt wird es zäh, jetzt müssen wir mal richtig draufhalten!") genauso verstanden.
So also kann man eine schwierige öffentliche Verhandlung auch leiten. Und mehr noch: "Äußerungen wie diese", sagte der Vorsitzende Richter eigentlich ohne Anlass über diesen Polizisten-Dialog, "werden in unsere rechtliche Beurteilung einfließen." Das ist freilich so ungefähr das einzige Mal, dass sich Nagel in die Karten gucken lässt. Immerhin entspannt es die Atmosphäre, und mehr als einmal haben alle Beteiligten ein Schmunzeln im Gesicht, insbesondere dann, wenn Peter Grohmann, einer der sieben Kläger und Kabarettist im Nebenberuf, die Dinge auf seine Weise beim Namen nennt. Kleine Einschränkung, fast alle Beteiligten: Die beiden Vertreter des beklagten Landes Baden-Württemberg können auch da nicht lachen.
Nicht zu Scherzen aufgelegt ist aber auch das Gericht, als Dr. Edmund H., ein weiterer Kläger, seine persönlichen Erlebnisse am 30. September 2010 schildert. Nach seiner Darstellung, für die es allerdings weder Zeugen noch Videobeweise gibt, war ihm abseits des Getümmels von einer Polizeibeamtin grundlos und ohne Vorwarnung Pfefferspray in die Augen gesprüht worden. Skepsis schwingt mit in den Nachfragen des Gerichts zu dieser Aussage, ungläubig stellt der Berichterstatter der Kammer halb im Selbstgespräch fest, das könne "man sich doch gar nicht vorstellen". Da geht ein einziges Mal ein zorniges Raunen durch die Zuhörerreihen. So vieles hat man sich schließlich nicht vorstellen können - bis zum Schwarzen Donnerstag.
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Peter Meisel
am 04.11.2015Einer genehmigten Schüler-Demo dieser öffentlichen Gewalt auszusetzen empfinde ich als ein politisches Waterloo.
Kant hat 1784 in der "Aufklärung" die selbstverschuldete Unmündigkeit beschrieben und es folgte die Französische Revolution mit den…