In Karlsruhe reicht die Geschichte der Justiz bis in die Häuserzeilen neben dem Bundesgerichtshof (BGH). 1977 versuchte die RAF von der Blumenstraße aus, das Gebäude der Bundesanwaltschaft mit einem selbstgebauten Raketenwerfer anzugreifen. Der Anschlag scheiterte. Später wurde abgerissen, heute beherbergt das Areal einen Erweiterungsbau des Bundesgerichtshofs.
Lange prägten Sicherheitsmaßnahmen den Ort: kontrollierte Zugänge, Dienstwege, Abstand zur Stadt. Nun soll dort ein "Bürgerort" entstehen. Der Bundestag hat dafür 2019 ein eigenes Gesetz beschlossen: das Forum-Recht-Gesetz. Es errichtete die Stiftung Forum Recht mit Sitz in Karlsruhe und einem weiteren Standort in Leipzig. Ihr Auftrag: Recht und Rechtsstaat in Ausstellungen, Veranstaltungen und digitalen Formaten "für alle gesellschaftlichen Gruppen" erfahrbar machen.
Auf dem BGH-Areal im Bereich Herrenstraße/Kriegsstraße prüft der Bund nun den Karlsruher Neubau. Der Rechtsstaat soll sich öffnen: mit Ausstellungen, Schulklassen, Rollenspielen, Stadtrundgängen, Podcasts und Debatten.
140 Millionen für zwei Häuser
In Zeiten allgegenwärtiger Sparappelle fallen die Summen auf. Bis zu 70 Millionen Euro für Karlsruhe, bis zu 70 Millionen für Leipzig. Zusammen bis zu 140 Millionen Euro — nur für die Gebäude. Für die laufende Arbeit erhält die Stiftung aus dem Bundeshaushalt 2026 zusätzlich 4,5 Millionen Euro. 2024 und 2025 hatte die Stiftung für ihre laufende Arbeit bereits 6,5 Millionen Euro bekommen.
Seit 2022 arbeitet die Stiftung in Karlsruhe in einem Interimsstandort in der Karlstraße. Nun soll die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bis Ende 2026 prüfen, ob und wie gebaut werden kann: Wirtschaftlichkeit, Kostenrahmen, Betriebskosten, Risiken, Grundstücksfragen. Erst danach gehen die Unterlagen an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Eine Entscheidung sei "nicht vor Anfang 2027" zu erwarten, teilt das Justizministerium mit.
Der Ort am Bundesgerichtshof ist politisch und gesetzlich gesetzt, geprüft wird nun seine bauliche Umsetzung. Die BImA spricht von einem "beschränkten Erkundungsverfahren". Der historische Saalbau, der sogenannte Schellingbau, soll einbezogen werden. Auch die Stiftung bestätigt: Der historische Ort bleibe Teil des Projekts. Gleichzeitig seien Sicherheitsanforderungen wegen der Nähe zum Bundesgerichtshof ein "wesentlicher Planungsaspekt". Der künftige Bürgerort entsteht dort, wo der Staat lange Distanz organisierte.
Die Stadt Karlsruhe unterstützt das Projekt seit Jahren. Sie verweist auf ihr Profil als "Residenz des Rechts": Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht und Generalbundesanwalt sitzen hier. Oberbürgermeister Frank Mentrup sitzt im Kuratorium der Stiftung. Auf der vorgesehenen Fläche stehen heute Bäume. Was mit ihnen geschieht, bleibt offiziell offen: Der Stadt liegt bislang nur eine Bauvoranfrage vor, zu Bäumen, Freiflächen und Ersatzmaßnahmen macht sie keine Angaben.
Die Stadtverwaltung wirbt für das Projekt, der Bund prüft weiter. Die alte Frage bleibt: Wie groß ist die Nachfrage?
Wie groß ist die Nachfrage?
Der Bundesrechnungshof hatte 2023 genau daran Zweifel angemeldet. In seinem Bericht zur Stiftung kritisierte er einzelne Ausgaben, fachliche Fehler und die fehlende Grundlage für eine Bauentscheidung. Vor Neubauten sollten belastbare Daten zum Erfolg der Stiftungsarbeit und zur Resonanz in der Bevölkerung vorliegen. Auch einstige Erwartungen von 120.000 Besucherinnen und Besuchern pro Standort und Jahr überzeugten die Prüfer nicht. Öffentlich wurde zudem die Kritik, die Stiftung habe 87.500 Euro für eine Agentur ausgegeben, die unter anderem ein Leitbild liefern sollte, das auf eine Seite passt.
Das Justizministerium verweist darauf, die Kritikpunkte seien geprüft worden. Eine Folge: Die Flächen für Karlsruhe und Leipzig wurden in den Bedarfsplanungen um jeweils 30 Prozent gekürzt. Die Kostenobergrenze blieb. Zur Messung des Nutzens erklärt das Ministerium allgemein, die Fachbereiche der Stiftung evaluierten ihre Angebote "metrisch, qualitativ und unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit".




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