Leidenschaftslosigkeit kann ihr keiner vorwerfen. Die Politikerin Leni Breymaier ist bekannt dafür, dass sie kein Blatt vor den Mund nimmt. Sei es als SPD-Landesvorsitzende, als sie sich die Heckenschützen in der eigenen Partei vorknöpfte. Als Verdi-Landeschefin, die gegen den Umgang mit den Schleckerfrauen wetterte. Oder als frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, wenn es um ein Sexkaufverbot nach dem Nordischen Modell geht. So hielt es die 64-Jährige auch, als sie im November vergangenen Jahres in der SWR-Sendung "Zur Sache! Baden-Württemberg" zum Thema Prostitution gefragt wurde.
Eingeladen ist auch, öffentlich-rechtlich ausgewogen, der Stuttgarter Bordellbesitzer John Heer, seinerseits bekannt für den Einsatz für sein lukratives Geschäftsmodell und seine Klagefreudigkeit, vor allem gegenüber Frauen. Und so hat eine mit Verve geführte Diskussion an diesem Gründonnerstag ein juristisches Nachspiel vor den Stuttgarter Gerichten, die sich in Sachen Heer gegen xyz bestens auskennen. Auch Heers Klage gegen die grüne Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle wurde hier verhandelt, Ende offen. Einmal mehr geht es um Äußerungen, die Heer, der sein Geschäft mit Frauen als ganz normalen Betrieb gesehen wissen will, so nicht auf sich und seinem "City Eroscenter" sitzen lassen will. Welchen Eindruck soll denn der Mann auf der Straße bekommen? Schließlich fühlte Heer sich auch schon mal berufen, als OB-Kandidat in der Landeshauptstadt anzutreten.
Man kennt sich, man kann sich einschätzen. Auch gegen Kontext hat Heer schon – allerdings erfolglos – versucht, eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Und so bleiben seine üblichen Belehrungen der Presse auf den Fluren des Landgerichts auch diesmal nicht aus, denn diese Presse habe sich, außer der "Bild"-Zeitung, auf ihn eingeschossen, meint er. Wo es lohnender sei, als ihm auf die Finger zu schauen, weiß Heer auch: Bei ihm gehe es den Frauen gut, richtig schlecht hingegen in der illegalen Wohnungsprostitution, "da sollten Sie mal recherchieren". Wieder einmal sieht sich der Kläger als Opfer. Wieder einmal klagt er auf Unterlassung. Wieder gegen eine Frau. Nicht vor Ort ist der SWR, der ihm die Bühne geboten hat. "Wir haben den Prozess zur Kenntnis genommen", so die Pressestelle, "je nach Ausgang des Verfahrens könnte nach der Urteilsverkündigung eine Berichterstattung erfolgen." Man darf gespannt sein.
7 Kommentare verfügbar
Boris Büche
am 05.04.2024"Und ich behaupte, dass das alles auch auf Ihr Haus zutrifft" (L. Breymaier)
Ja, auch indirekte unbelegbare diffamierende Tatsachenbehauptungen sind zu unterlassen. Besser wäre es, Frau Breymaier würde bei…