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Puffbesitzer gegen Breymaier

Zur Sache Prostitution

Puffbesitzer gegen Breymaier: Zur Sache Prostitution
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Puffbesitzer John Heer klagt gerne. Diesmal ist die frühere SPD-Landeschefin Leni Breymaier dran. Sie darf nicht mehr sagen, dass es den Frauen in seinen Etablissements schlecht geht. Das ist wichtig für Heer, weil das Aus für Bordelle in Stuttgarts Rotlichtviertel droht.

Leidenschaftslosigkeit kann ihr keiner vorwerfen. Die Politikerin Leni Breymaier ist bekannt dafür, dass sie kein Blatt vor den Mund nimmt. Sei es als SPD-Landesvorsitzende, als sie sich die Heckenschützen in der eigenen Partei vorknöpfte. Als Verdi-Landeschefin, die gegen den Umgang mit den Schleckerfrauen wetterte. Oder als frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, wenn es um ein Sexkaufverbot nach dem Nordischen Modell geht. So hielt es die 64-Jährige auch, als sie im November vergangenen Jahres in der SWR-Sendung "Zur Sache! Baden-Württemberg" zum Thema Prostitution gefragt wurde.

Eingeladen ist auch, öffentlich-rechtlich ausgewogen, der Stuttgarter Bordellbesitzer John Heer, seinerseits bekannt für den Einsatz für sein lukratives Geschäftsmodell und seine Klagefreudigkeit, vor allem gegenüber Frauen. Und so hat eine mit Verve geführte Diskussion an diesem Gründonnerstag ein juristisches Nachspiel vor den Stuttgarter Gerichten, die sich in Sachen Heer gegen xyz bestens auskennen. Auch Heers Klage gegen die grüne Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle wurde hier verhandelt, Ende offen. Einmal mehr geht es um Äußerungen, die Heer, der sein Geschäft mit Frauen als ganz normalen Betrieb gesehen wissen will, so nicht auf sich und seinem "City Eroscenter" sitzen lassen will. Welchen Eindruck soll denn der Mann auf der Straße bekommen? Schließlich fühlte Heer sich auch schon mal berufen, als OB-Kandidat in der Landeshauptstadt anzutreten.

Man kennt sich, man kann sich einschätzen. Auch gegen Kontext hat Heer schon – allerdings erfolglos – versucht, eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Und so bleiben seine üblichen Belehrungen der Presse auf den Fluren des Landgerichts auch diesmal nicht aus, denn diese Presse habe sich, außer der "Bild"-Zeitung, auf ihn eingeschossen, meint er. Wo es lohnender sei, als ihm auf die Finger zu schauen, weiß Heer auch: Bei ihm gehe es den Frauen gut, richtig schlecht hingegen in der illegalen Wohnungsprostitution, "da sollten Sie mal recherchieren". Wieder einmal sieht sich der Kläger als Opfer. Wieder einmal klagt er auf Unterlassung. Wieder gegen eine Frau. Nicht vor Ort ist der SWR, der ihm die Bühne geboten hat. "Wir haben den Prozess zur Kenntnis genommen", so die Pressestelle, "je nach Ausgang des Verfahrens könnte nach der Urteilsverkündigung eine Berichterstattung erfolgen." Man darf gespannt sein.

Breymaier wird keine Ruhe geben

Zur Sache ging es tatsächlich in der SWR-Sendung. Und Leni Breymaier redet Tacheles: Die legale Prostitution sei die Autobahn für die illegale, Verkauf von Sex keine Dienstleistung und Menschenhandel keine Ausnahme, sondern Alltag in diesem Gewerbe, wo von Freiwilligkeit keine Rede sein könne. "Und ich behaupte, dass das alles auch auf Ihr Haus zutrifft", sagt Leni Breymaier, die die Verhältnisse in Stuttgarts Rotlichtviertel kennt. Das wird ihr nun zum Problem, weil Heer das rundheraus bestreitet. Auch wenn das Gericht der Klage in vielen Punkten nicht folgt, sieht es darin eine Tatsachenbehauptung, die zu beweisen wäre.

Bis auf Weiteres wird Leni Breymaier die Äußerung untersagt, dass die Frauen in Heers Betrieb nicht freiwillig arbeiten. Mit ihrem Anwalt berät Breymaier nach dem Urteil am Gründonnerstag, im Hauptsacheverfahren diesen Beweis anzutreten. Und Heer denkt laut über strafrechtliche Schritte wegen Verleumdung nach. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Ebensowenig wie in der Klage gegen die Stuttgarter Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle (Grüne). Sie hatte Heer wegen ihm missliebiger Äußerungen in einem Kontext-Interview vor Gericht gebracht. Bislang steht es da 2:1 für Kienzle.

Bebauungsplan Leonhardsviertel kurz vor dem Ziel

Es wird langsam eng für den Bordellbesitzer, was eine gewisse Klagefreudigkeit zu befördern scheint. Denn die jahrzehntelange Debatte um das Rotlichtviertel könnte bald beendet sein, der Bebauungsplan Leonhardsviertel steht kurz vor der Verabschiedung durch den Stuttgarter Gemeinderat. Und das könnte das Ende von Glücksspiel, Animierlokalen und Bordellen in Stuttgarts Animiermeile bedeuten und damit das Ende von Heers Geschäftsmodell im Viertel.

Wie lukrativ das ist, hat der Bordellbetreiber der "Stuttgarter Zeitung" vor drei Jahren einmal so vorgerechnet: "Bei einer Tagesmiete von 150 Euro mal zwölf Zimmer und 365 Tagen ergibt sich ein Jahresumsatz in Höhe von 657.000 Euro." Der Korrektheit halber sei gesagt, dass es davon leichte Abzüge gibt, etwa für Personal, etwa für die "Beschützer" der Prostituierten, ganz zu schweigen von den Anwaltskosten. Und dass auf der Homepage des "City Eroscenters" Stand heute 15 statt 12 Zimmer angegeben sind.

Für die Aufwertung des alten Stuttgarter Viertels setzt sich die Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle schon seit Jahren ein, was sie für Heer zum Feindbild Nr. 1 macht. Der am 12. März vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik beschlossene Bebauungsplan soll das jahrelange Gezerre nun endlich beenden und die "Vergnügungsstättenkonzeption in verbindliches Planungsrecht" umsetzen, wie es offiziell heißt. Die öffentliche Auslegung läuft ab jetzt bis zum 6. Mai. Wenn die Einsprüche zügig und zeitnah abgearbeitet werden, kann der Plan im Gemeinderat noch vor der Kommunalwahl verabschiedet werden. Sonst ist zu befürchten, dass die Debatte im neu gewählten Rat, wie immer der aussehen wird, von vorne losgeht. Für Baubürgermeister Peter Pätzold (Grüne) und die Stadtverwaltung eine echte Nagelprobe dafür, wie ernst sie es mit einem neuen Leonhardsviertel meinen.

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7 Kommentare verfügbar

  • Boris Büche
    am 05.04.2024
    Antworten
    "Sie darf nicht mehr sagen, dass es den Frauen in seinen Etablissements schlecht geht."
    "Und ich behaupte, dass das alles auch auf Ihr Haus zutrifft" (L. Breymaier)

    Ja, auch indirekte unbelegbare diffamierende Tatsachenbehauptungen sind zu unterlassen. Besser wäre es, Frau Breymaier würde bei…
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