Das scheint ja geklappt zu haben. Dass er daran arbeite, die "Bild" zu seinem Anwalt zu machen, hatte Heer schon vor dem Prozess gegen Kienzle angekündigt. "Puff-Besitzer gewinnt gegen Grünen-Politikerin" posaunte das Boulevardblatt in gewohnt großen Lettern nach der Urteilsverkündung am vergangenen Donnerstag. Darunter erfährt der geneigte Leser, dass Heer "liebestolle Männer" zunächst in seine Striptease-Bar "Messalina" locke und wer danach "große Lust verspürt", noch in sein Laufhaus "City Eros-Center" kann. Das möchte, im Sinne eines gemeinsamen Geschäftsinteresses (Sex sells), schon gesagt sein.
Es bleibt dabei: Kienzle gewinnt 2:1
Das Urteil des Landgerichts vom 25. Januar 2024 war klar: Zwei von drei Äußerungen Kienzles zum Stuttgarter Leonhardsviertel, die in einem Kontext-Interview gefallen waren, sind zulässig. Die Bezirksvorsteherin darf weiterhin sagen, dass Heer ein nicht genehmigtes Bordell betreibe und ein Haus im Leonhardsviertel als illegale Prostitutionsstätte nutze. Eine dritte Aussage, die sich mit einer zwischen den Parteien umstrittenen Frage der gewerblichen Zimmervermietung befasste, darf die 62-Jährige nicht wiederholen. Wie schon im Verfahren zur Einstweiligen Verfügung hat sie damit in zwei von drei Punkten Recht bekommen.
Der Kommentar von Kläger Heer war knapp und widersprüchlich. "Frau Kienzle hat verloren. Ich gehe in Berufung." Kienzles Anwalt Schickhardt nahm die Vorlage an: "Dann werden wir uns mit Verve auf Punkt drei konzentrieren." Einen Sieg in allen Punkten hält er für möglich. (sus)
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michael philips
am 19.02.2024