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Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart

Hin und Heer

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart: Hin und Heer
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Die Verhandlung John Heer gegen Veronika Kienzle war öffentlich, doch Heer gab sich vor Prozessbeginn ungewohnt öffentlichkeitsscheu. "Kein Foto", beschied der Bordellbesitzer dem Kontext-Fotografen. Als hätte er sein Scheitern im Berufungsverfahren schon geahnt.

Selbst der Richter war überrascht, dass die Verhandlung an diesem Mittwoch tatsächlich stattfinden konnte. Zu oft schon musste der Termin vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart wegen Unpässlichkeiten der Klägerseite kurzfristig verschoben werden (Kontext berichtete). Drei Anläufe brauchte es insgesamt. Und dass dies nicht eben die Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung untermauert, darüber gab es gleich zu Beginn der Verhandlung eine kleine Lehrstunde vom Vorsitzenden Richter: "Wer Äußerungen im einstweiligen Verfügungsverfahren verbieten will, muss Gas geben." Doch davon kann keine Rede sein. Inzwischen ist es fast ein Jahr her, dass sich Heer erstmals vor dem Stuttgarter Landgericht um dieses Verbot bemühte – und in zwei von drei Punkten scheiterte.

Die Äußerungen, die der Bordellbesitzer der ehrenamtlichen Bezirksvorsteherin verbieten will, sind in einem Kontext-Interview gefallen. Vor dem Landgericht hatte Veronika Kienzle schon in weiten Teilen Recht bekommen. Sie darf weiterhin sagen, John Heer betreibe ein nicht genehmigtes Bordell und auch, dass er ein Haus im Leonhardsviertel als illegale Prostitutionsstätte benutze. Lediglich die Äußerung, der ehemalige OB-Kandidat Heer habe für die Weberstraße 11a eine gewerbliche Zimmervermittlung angemeldet, wurde Kienzle in erster Instanz untersagt. Gegen dieses Urteil hatte Heer Berufung eingelegt. Doch nach der richterlichen Nachhilfe vergangene Woche vor dem OLG verkündete der klagefreudige Puffbesitzer, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzunehmen. Ein Sieg für Veronika Kienzle. Ein Pyrrhussieg, wie die Klägerseite sofort nachschob.

Denn ein Ende des juristischen Geplänkels ist damit nicht in Sicht. "Wir gehen ins Hauptsacheverfahren", kündigte Heers Anwalt an. Das wird erneut vor dem Landgericht in Stuttgart verhandelt werden. Dabei werden alle drei Punkte wieder aufgerollt. Zurück auf Null also? Die Bezirksvorsteherin und ihr Rechtsbeistand sehen dem Verfahren gelassen entgegen. "Ich freue mich, dass der Kläger und sein Anwalt die eindeutigen Hinweise des OLG verstanden haben", kommentierte Kienzle. Heer und sein Anwalt waren nach der Verhandlung schnell verschwunden.


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