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Bordelle in Stuttgart

Ruhe im Unfrieden

Bordelle in Stuttgart: Ruhe im Unfrieden
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Einst konnte es dem Bordellbesitzer John Heer nicht schnell genug gehen, der Stuttgarter Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle den Mund zu verbieten. Im ersten juristischen Anlauf ist das gescheitert, der zweite sollte flugs folgen. Doch plötzlich ist Ruhe.

Es kann schon mal sein, dass einen Anwalt just in der Nacht vor dem Berufungstermin ein Brechdurchfall auf einen anderen Ort als in einen Gerichtssaal zwingt. Dass er in diesem Zustand seinen Mandanten nicht adäquat verteidigen kann, leuchtet ein, dass selbiger noch rechtzeitig informiert wurde, auch. Pech nur für die Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG), für Veronika Kienzle samt Anwalt und manche Pressevertreter, die über die kurzfristige Unpässlichkeit des Anwalts nicht mehr unterrichtet werden und ihre Sachen packen konnten. Die Journalisten der "Bild"-Zeitung, stets auf der Höhe der Zeit, waren erst gar nicht erschienen. So passiert am 21. Dezember vergangenen Jahres.

Am Tag darauf, so der Pressesprecher des OLG, wurde elektronisch der neue Prozesstermin verschickt, 11. Januar 2023, derselbe Ort, derselbe Saal. Heers Rechtsvertreter sollte zu diesem Zeitpunkt genesen sein. Doch nun teilte der dem Senat mit, dass er urlaubsbedingt erst am 10. Januar vom neuen Termin erfahren habe, und sich leider nicht mehr entsprechend vorbereiten könne. Immerhin kam die Benachrichtigung diesmal bereits einen Tag vor dem Termin. Der dritte Anlauf im Berufungsverfahren ist jetzt auf den 15. Februar datiert. Man darf gespannt sein, ob es diesmal klappt. Was einst so eilig begann, scheint Heer und seinen Anwälten nicht mehr so dringlich zu sein.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Interview mit Veronika Kienzle in Kontext, ziemlich genau vor einem Jahr. Es ging um den Bebauungsplan, mit dem die Stadt Stuttgart seit Jahren darauf hinarbeitet, das Leonhardsviertel diverser zu gestalten und die illegalen Bordelle daraus zu vertreiben. Den härtesten Widerstand leistete John Heer, der 2020 Stuttgarter Oberbürgermeister werden wollte, und der mit der Stadt seit Jahren im Clinch liegt.

Eigentlich sollte der Bebauungsplan "Vergnügungsstätten" in dem Quartier bereits 2022 verabschiedet werden. Die Stadt hatte den Plan gut, nämlich zehn Jahre lang, vorbereitet, der Bezirksbeirat schon viel darüber diskutiert, und man schien sich einig: Die Bordelle müssen weg. Nach vielen, auch juristischen Interventionen von Heer, kippte die Zustimmung, seit vergangenem Jahr ist auch der Bebauungsplan wieder in Frage gestellt.

Der Bezirksbeirat zweifelte, eine drohende Gentrifizierung wurde diskutiert, das großstädtische Flair einer Mini-Rotlichtmeile ausgerechnet von Christdemokraten beschworen. In Info-Veranstaltungen für die Anwohner:innen tat sich vor allem Heer hervor. Sollten die Herren also nicht besser draußen bleiben? "Wenn wir Bordellbesitzer fragen, wie das Viertel aussehen soll, dann kennen wir die Antworten schon jetzt", sagte der grüne Bezirksbeirat Philipp Lang. Er wurde überstimmt. Heer durfte die Veranstaltung dominieren.

Im Rathaus würde man gerne einen Knopf an die leidige Diskussion machen. Das ist Sache des Gemeinderats, der sich seit Jahren mit den Betreibern von Bordellen herum plagt. Er muss entscheiden, ob im Leonhardsviertel nun Bordelle betrieben werden dürfen oder nicht. Wenn er sich allerdings dafür entscheide, so die Verwaltung, im neuen Bebauungsplan Prostitutionsstätten zu dulden, müsse hingenommen werden, dass auch alle Neuanträge auf diese Häuser zu genehmigen seien.

Seit Jahren streitet auch Veronika Kienzle mit Heer & Co. Sie will im Einklang mit der Stadtverwaltung das Viertel städtebaulich aufwerten. Das Kontext-Gespräch mit ihr vom Januar 2022 über Sexkauf, Immobilien und Lügen in einem geplagten Quartier wurde von Heer zum Anlass genommen, seine Fehde gegen die engagierte Bezirksvorsteherin weiterzuführen. Seine zentrale Aussage: Wer behauptet, sein Etablissement sei illegal und nicht genehmigt, der lügt.   

Nein, urteilte das Landgericht Stuttgart im April vergangenen Jahres, das darf gesagt werden. Wann mit einem Gerichtsurteil im Berufungsverfahren zu rechnen ist, steht in den Sternen. Und so bleibt der Eindruck, dass Heer die Hängepartie und die damit verbundene Ruhe gerade recht kommen. Sein Anwalt mochte sich dazu auf Anfrage nicht äußern.


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4 Kommentare verfügbar

  • michael philips
    am 24.01.2023
    Antworten
    Ich denke, es muss differenziert werden in: einerseits Bekämpfung von ausbeuterischen Verhältnissen in der Sexindustrie ,wie aber eben auch in allen anderen Gewerben,und der Ermöglichung selbstbestimmter Sexarbeit unter guten Arbeitsbedingungen.Dafür kämpft eine feministische Sexarbeiter:innen…
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