Es kann schon mal sein, dass einen Anwalt just in der Nacht vor dem Berufungstermin ein Brechdurchfall auf einen anderen Ort als in einen Gerichtssaal zwingt. Dass er in diesem Zustand seinen Mandanten nicht adäquat verteidigen kann, leuchtet ein, dass selbiger noch rechtzeitig informiert wurde, auch. Pech nur für die Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG), für Veronika Kienzle samt Anwalt und manche Pressevertreter, die über die kurzfristige Unpässlichkeit des Anwalts nicht mehr unterrichtet werden und ihre Sachen packen konnten. Die Journalisten der "Bild"-Zeitung, stets auf der Höhe der Zeit, waren erst gar nicht erschienen. So passiert am 21. Dezember vergangenen Jahres.
Am Tag darauf, so der Pressesprecher des OLG, wurde elektronisch der neue Prozesstermin verschickt, 11. Januar 2023, derselbe Ort, derselbe Saal. Heers Rechtsvertreter sollte zu diesem Zeitpunkt genesen sein. Doch nun teilte der dem Senat mit, dass er urlaubsbedingt erst am 10. Januar vom neuen Termin erfahren habe, und sich leider nicht mehr entsprechend vorbereiten könne. Immerhin kam die Benachrichtigung diesmal bereits einen Tag vor dem Termin. Der dritte Anlauf im Berufungsverfahren ist jetzt auf den 15. Februar datiert. Man darf gespannt sein, ob es diesmal klappt. Was einst so eilig begann, scheint Heer und seinen Anwälten nicht mehr so dringlich zu sein.
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michael philips
am 24.01.2023