Löfflers Kommentar zum Presserecht im Beck-Verlag hat ihn überdauert – bis heute. Erstmals erschien er 1955, die aktuelle siebte Auflage, 2.200 Seiten, kostet 209 Euro und ist immer noch nach ihm betitelt: LÖFFLER – synonym für Presserecht. Dabei heißt der Herausgeber längst Emanuel H. Burkhardt. Der Stuttgarter Anwalt leitet den Studienkreis. Auf Anfrage schreibt Burkhardt: "Martin Löffler hat sich stets für die Pressefreiheit eingesetzt und die für einen demokratischen Rechtsstaat existenzielle Bedeutung dieser 'Vierten Gewalt' betont." Die Veröffentlichungen von Löffler würden aus seiner Sicht "eine herausragende Leistung" darstellen.
Mit dem Namen Löffler verbindet sich ein bestimmtes Selbstverständnis der Bundesrepublik: Pressefreiheit als Fundament demokratischer Öffentlichkeit. Löffler ist eine Lichtgestalt und gilt bis heute als liberaler Verteidiger der Pressefreiheit und als Mitbegründer eines modernen, verfassungsorientierten Presserechts. Mit seinem Namen wird auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 1966 zur sogenannten "Spiegel"-Affäre in Verbindung gebracht, sie gilt als eine der wichtigsten Entscheidungen zur Pressefreiheit. Nachdem das Magazin 1962 über die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und der Nato berichtete, wurden ihr Verleger Rudolf Augstein und der zuständige Redakteur Conrad Ahlers wegen Landesverrat angeklagt. Augsteins Verlag legte eine Verfassungsbeschwerde ein, die wurde formal wegen Stimmengleichheit zurückgewiesen. Doch im Urteil hatte das Gericht grundlegende Maßstäbe für die verfassungsrechtliche Stellung der Presse entwickelt, etwa zum Informantenschutz und zum Redaktionsgeheimnis, auch zu Eingriffen des Staates.
Löffler habe das "Spiegel"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts "erstritten", schrieb Reinhart Ricker, der mit Löffler ein Handbuch zum Presserecht veröffentlichte. "Erstritten", so steht das auch in Löfflers Wikipedia-Eintrag. Dabei war er kein Bevollmächtigter von Augstein vor Gericht, sondern hat sich vor allem in seinem 1963 veröffentlichten und vom "Spiegel" beauftragten Gutachten geäußert. Kein anderes Presseorgan der Bundesrepublik habe "sich den Verfassungsauftrag der Kontrolle und Kritik des öffentlichen Lebens so konsequent zu eigen gemacht", resümiert Löffler darin.
Verteidiger des "Spiegel" und der SA
Als die ARD-Sendung Panorama über das "Spiegel"-Urteil berichtete, durfte Löffler dieses ausführlich kommentieren: Der "Spiegel" sei zwar nicht durchgedrungen, "aber die Presse und die Pressefreiheit haben eine Schlacht gewonnen." Rückblickend war das Urteil für Löffler ein Glücksfall und voller Erfolg, weil er – obwohl nicht direkt beteiligt – und sein Kreis es als Beleg für seine Wirkung nutzen konnten und damit seine dunkle Seite im Schatten öffentlicher Wahrnehmung verschwand.
Löffler fungierte nämlich bei den Nürnberger Prozessen als Wahlverteidiger der SA, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, wie der Historiker Daniel Siemens in seinem Standardwerk "Sturmabteilung" schreibt. Auf Anfrage betont das Studienkreis-Vorstandsmitglied Burkhardt, dass Löffler seines Wissens nach kein PG gewesen sei, also Parteigenosse der NSDAP. Dass Löfflers Tätigkeit bei den Nürnberger Prozessen eine "Schattenseite" darstelle, "dem vermag ich nicht zu folgen", so Burkhardt. Löffler habe nicht die SA vertreten, sondern die Reiter-SA, die nach Löfflers Belegen "im Wesentlichen aus oft traditionsreichen Reitvereinen hervorgegangen war, die sodann kurzerhand in die Reiter-SA umbenannt wurden." Die Reiter-SA sei vom Vorwurf der verbrecherischen Organisation freigesprochen worden.
Hier setzt allerdings die Kritik des Historikers Siemens an. Dieser Freispruch beruhe auf einer Verharmlosung der SA. Löffler sei, als er sein Rechtsanwaltsbüro eröffnet habe, selbst in die Reiter-SA eingetreten. "In Nürnberg betrieb er also auch eine Verteidigung in eigener Sache." Die Protokolle weisen Löffler zudem klar als einen der Verteidiger der SA aus, für die er das Wort ergriff. Löffler habe die Bedeutung der gewaltbereiten SA in seiner Verteidigung so weit wie möglich heruntergespielt. Siemens schreibt, Löffler habe versucht, "das Gericht mit Zahlen zu beeindrucken, die niemand verifizieren konnte". Höchstens zwei Prozent aller SA-Männer hätten an "strafbaren, individuell zurechenbaren Handlungen teilgenommen", während die übrigen 98 Prozent sich "nichts zuschulden kommen lassen" hätten. Löffler habe sich sogar zu der Aussage verstiegen, dass die überwältigende Mehrheit aller ehemaligen SA-Mitglieder entschieden bestreiten würde, jemals von ihren Führern zur Begehung verbrecherischer Taten aufgefordert worden zu sein. Das lässt sich online in den Protokollen nachlesen.
Siemens zitiert Löffler mit den Worten: "Die wenigen Verstöße gegen die Menschlichkeit, die der SA von der Anklagebehörde vorgehalten werden und die sich einzelne ihrer Mitglieder im Laufe fast eines Vierteljahrhunderts haben zuschulden kommen lassen, können in gar keiner Weise auf eine Ebene gestellt werden mit den schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit, von denen wir hier gehört haben." Zwar habe die Anklage einen Beleg vorgelegt, wonach die SA auch an der Bewachung von Konzentrationslagern, Kriegsgefangenenlagern und bei der Überwachung von Zwangsarbeitern teilgenommen haben soll. Aber nach dem Vortrag der Anklage sei dies erst 1944 im Rahmen des damaligen totalen Krieges geschehen. Es werde dabei nicht behauptet, dass dabei vonseiten der SA irgendwelche Ausschreitungen oder Misshandlungen vorgekommen seien.
Die Verteidigung von Nazis und NS-Belasteten scheint Löffler ein Anliegen gewesen zu sein: In Reutlingen setzte er sich dafür ein, dass NSDAP-Mitglied Georg Eisenlohr in der Entnazifizierung ein mildes Urteil bekommt und vom Belasteten zum Mitläufer herabgestuft werden sollte. Ohne Erfolg. Eisenlohr, ein ehemaliger Landrat von Münsingen und Vizegouverneur im besetzten Krakau, wurde an Polen ausgeliefert und dort wegen seiner Rolle in der NS-Besatzungspolitik, etwa zu Judenghettos und Zwangsarbeit, zu einer Haftstrafe verurteilt. Löffler wollte auch hier eine Milderung erreichen, auch das vergeblich. Eisenlohr starb in Haft. Die Reutlinger Archivleiter Marco Birn und Roland Deigendesch haben das aufgearbeitet.
Gescheiterte Klage gegen Studierende
Den Einstieg ins Presserecht schaffte Löffler durch seine Tätigkeit für sogenannte Altverleger in Bayern und Baden-Württemberg, unter denen auch Nazis wie der Ingolstädter NS-Verleger Wilhelm Reissmüller waren – aktiv in führender Rolle, um den von den Amerikanern eingesetzten, ihm lästigen Lizenznehmer zu vertreiben und seine Druckerei und Zeitung zurückzuerhalten. Reissmüller kam aus Göppingen und hat in Freiburg, Stuttgart und München studiert. In der bayerischen Landeshauptstadt lernte er seine Frau Elin kennen und war Mitgründer und Chefredakteur der nationalsozialistischen Münchner Studentenzeitung. Sein Schwiegervater Ludwig Liebl hatte in Ingolstadt den parteiamtlichen NS-Donauboten gegründet, der im Stil des Stürmers gegen Juden hetzte. Reissmüller wurde Verlagsleiter. Inzwischen hat Ingolstadt beiden wegen ihrer NS-Vergangenheit posthum die Ehrenbürgerwürde aberkannt.
Nach der Aufhebung des Lizenzzwangs 1949 wurde Reissmüller Herausgeber des "Donaukuriers" und damit zu einem der mächtigsten Regionalverleger. Bemerkenswert ist, wie Löffler das in seinem Handbuch des Presserechts zu rechtfertigen versuchte: Altverleger stellte er pauschal als Verleger dar, denen erst die Nazis und dann die Alliierten ihre Verlage und Druckereien genommen hätten.
Löfflers Kanzlei in Stuttgart ging in den 1980er-Jahren für Reissmüller juristisch gegen Student:innen vor, die ihm im alternativen "Schanzer Journal" in Ingolstadt seine NSDAP-Mitgliedschaft vorhielten. Mit seiner Klage vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht München scheiterte er; das Bundesverfassungsgericht wies seine Beschwerde ab.
Martin Löffler war also eine ambivalente Figur: ein bedeutender Verteidiger der Pressefreiheit, der zugleich beteiligt war an der Rehabilitation von Eliten, die vom Nationalsozialismus belastet waren.
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