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Ausstellung "Gestapo vor Gericht"

Störfall statt Chance

Ausstellung "Gestapo vor Gericht": Störfall statt Chance
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Im Terror-Apparat der Nazis war die Gestapo ein Schlüsselelement, ihre Verbrechen waren monströs. Deren juristische Aufarbeitung gleicht aber über weite Strecken der Chronik eines kaum fassbaren Versagens. Das zeigt eine neue Ausstellung im Hotel Silber in Stuttgart.

Karl Buck fiel weich. Sehr weich für das, was er im NS-Regime getan hatte. Von März 1933 bis Juli 1940 war der gebürtige Stuttgarter nacheinander Kommandant der Konzentrationslager Heuberg bei Stetten am Kalten Markt, Oberer Kuhberg in Ulm und Welzheim im Schwäbischen Wald, danach bis 1945 Kommandant des Sicherungslagers Schirmeck im Elsass. Bucks Brutalität war berüchtigt, die Sühne dafür überschaubar. Seine letzten 22 Jahre verbrachte er in Freiheit, lebte ruhig und unbehelligt im nicht weit von Welzheim entfernten Rudersberg, wo er im Juli 1977 starb.

Dabei musste sich Buck nach dem Krieg vor dem Gericht der französischen Militärregierung in Rastatt wegen des Vorwurfs "Kriegsverbrechen" verantworten und wurde 1947 zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde 1952 in lebenslange Haft umgewandelt, im September 1955 wurde Buck dann vorzeitig aus der Haft entlassen.

Ehemalige Welzheimer KZ-Gefangene protestierten gegen Bucks Freilassung, ein altes Fotoalbum dokumentiert das auf Bildern einer Gedenkveranstaltung. Sie strengten auch einen Prozess gegen ihn an, eines von mehreren Verfahren vor deutschen Gerichten, die alle erfolglos endeten.

Von 1.000 Beschäftigten wurde gegen 78 ermittelt

Weich fielen auch viele andere der etwa 1.000 Beschäftigten, die in der NS-Zeit für die Gestapo in Württemberg oder Hohenzollern arbeiteten, ob in der Stuttgarter Zentrale im Hotel Silber oder an anderen Orten des Deutschen Reichs oder der besetzten Gebiete. "Nur gegen 78 wurde ermittelt", sagt die Historikerin Lea Berg. Sie hat gemeinsam mit Friedemann Rincke die Ausstellung "Gestapo vor Gericht. Die Verfolgung von NS-Verbrecher(n)" kuratiert, die erste Sonderausstellung im Erinnerungsort Hotel Silber seit dessen Eröffnung 2018.

Die Gestapo-Mitarbeiter und (wenige) Mitarbeiterinnen, gegen die ermittelt wurde, werden auf Tafeln mit Porträts und Kurzbiografien vorgestellt. Sie hängen in einer den ganzen Raum durchziehenden Gitterstruktur, einer Art dreidimensionalem Raster – versinnbildlichend, dass viele durch das juristische Raster fielen. "Die Gitterstruktur soll verdeutlichen, wie schwierig es war, die Gestapo-Beamten zu verfolgen, juristisch zu belangen", sagt Paula Lutum-Lenger, die Leiterin des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg, das den Erinnerungsort trägt. Was beim Zusammentragen der Biografien herauskam, sei "ziemlich frappierend", sagt sie.

Auf den Tafeln steht immer wieder "Vorzeitige Haftentlassung", "Freispruch" oder "Einstellung des Ermittlungsverfahrens". Die meisten früheren Gestapo-Leute konnten selbst nach Verurteilungen ein ungestörtes Leben führen. "Es ist kein Fall bekannt, in dem jemand wegen seiner Verurteilung nicht wieder beruflich Fuß fassen konnte", sagt Kuratorin Berg.

Teilweise sogar an der alten Wirkungsstätte. Zum Beispiel Hermann Mozer. Von 1939 an hatte er im Hotel Silber an der Deportation der jüdischen Bevölkerung mitgewirkt. Ab 1950 stand er wegen "Beihilfe zu schwerer Freiheitsberaubung" vor dem Schwurgericht Stuttgart, 1952 wurde er freigesprochen. Von 1957 bis zu seinem Ruhestand 1968 war Mozer dann Beamter der Stuttgarter Kriminalpolizei, die ihren Hauptsitz im Hotel Silber hatte – als einer von insgesamt 14 ehemaligen Gestapo-Leuten allein in dieser Dienststelle.

Oder Rudolf Bilfinger. Der Jurist war erst in Stuttgart für "Schutzhaftangelegenheiten" zuständig, von Juni bis Dezember 1943 dann Gestapo-Kommandeur im französischen Toulouse. Wegen "Beihilfe zur Freiheitsberaubung und Körperverletzung" wurde er 1953 vom Militärgericht Bordeaux zu acht Jahren Zwangsarbeit verurteilt – die durch seine Untersuchungshaft als bereits verbüßt galten. Bereits ein halbes Jahr später konnte der verurteilte Kriegsverbrecher seine juristische Karriere in Baden-Württemberg fortsetzen: Im Januar 1954 wurde er zum Regierungsrat ernannt, stieg bis 1957 zum Oberverwaltungsrat auf. Die Ausstellung zeigt in einer Reihe fünf Ernennungs- und Beförderungsurkunden Bilfingers, zwei aus der NS-Zeit und drei aus der Bundesrepublik, ein eindrückliches wie bedrückendes Bild für die Kontinuität juristischer Eliten.

Schlussstrich schon 1949 gefordert

Dabei hatte die Aufarbeitung nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hoffnungsvoll angefangen. Die Nürnberger Prozesse ab November 1945 stellten ein juristisches Novum dar. Ein Tribunal wie den Internationalen Militärgerichtshof mit Vertretern der vier Siegermächte hatte es noch nie gegeben. Und auch wenn sich vor ihm kein Mitarbeiter des Hotel Silber verantworten musste, steht es doch am Anfang der chronologisch gegliederten Ausstellung.

Die ersten Verfahren gegen Täter und Täterinnen der Württemberger Gestapo fanden unmittelbar nach dem Krieg in der Tschechoslowakei und in Frankreich sowie dessen Besatzungszone statt, und die Urteile waren oft durchaus hart. Es gab Todesurteile, zwei wurden in der Tschechoslowakei auch vollstreckt. Doch in Frankreich wurden Mitte der 1955er alle noch Inhaftierten begnadigt – eine Folge der deutsch-französischen Annäherung und des durch den Kalten Krieg veränderten politischen Klimas.

Die strafrechtliche Verfolgung von NS-Täter:innen in der jungen Bundesrepublik verlief dagegen "meist schleppend und nicht systematisch", erzählt Lea Berg – und kam oft gar nicht erst zustande. Einer von mehreren Gründen war dabei, dass das erste Gesetz überhaupt, das der frisch gewählte deutsche Bundestag 1949 beschloss, ein "Straffreiheitsgesetz" für weniger schwere Delikte war. Die Ausstellung dokumentiert Ausschnitte aus der vorangehenden Bundestagsdebatte, inklusive einer Tonaufnahme von Bundeskanzler Konrad Adenauers (CDU) Rede. Bemerkenswert: Schon 1949 fordern viele explizit einen "Schlussstrich" unter die Vergangenheit.

"Kein Interesse am Prozess"

Wurde von deutschen Behörden kurz nach dem Krieg überhaupt ermittelt, dann nur nach Anzeigen. Und oft nur sehr oberflächlich. Als Beispiele dienen Ermittlungen der Ulmer Staatsanwaltschaft gegen Personal der KZs Heuberg und Oberer Kuhberg ab 1949 sowie der Stuttgarter Deportationsprozess ab 1948 gegen Beteiligte an den Judendeportationen. In Ulm wurden die Ermittlungen eingestellt, ohne dass ein Prozess eröffnet wurde, in Stuttgart wurden alle Angeklagten freigesprochen.

"Das Stuttgarter Landgericht hatte kein Interesse an dem Prozess", sagt Kurator Rincke. es hätte jeden Strohhalm ergriffen, die Angeklagten zu entlasten. Welcher Art die Strohhalme waren, illustrieren Behördenbriefe: "Während der Nazizeit fanden in Nürtingen keine Judenverfolgungen statt", heißt es in einem Schreiben des Polizeiamts Nürtingen vom 26. August 1948 an die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Und weiter: "Die zwei Judenfamilien, welche in Nürtingen wohnten, verliessen die Stadt freiwillig." Knapper noch ein Schreiben des Bürgermeisteramts Schorndorf an das Landratsamt Waiblingen vom 14. September 1948: "Judenverfolgungen oder Evakuierungen von Juden haben hier nicht stattgefunden." An den heute nahezu vergessenen Prozess zu erinnern, ist allein wegen solcher Dokumente und der darin gezeigten Geisteshaltung ein großes Verdienst der Ausstellung.

Wesentlich bekannter sind die Frankfurter Auschwitzprozesse, deren Beginn sich im vergangenen Dezember zum 60. Mal jährte. Auch hier ist es den Kurator:innen gelungen, bemerkenswerte Exponate zusammenzutragen. Etwa den handschriftlichen Brief des ehemaligen Auschwitz-Gefangenen Adolf Rögner an die Stuttgarter Staatsanwaltschaft vom 1. März 1958, in dem dieser den Gestapo-Mann Wilhelm Boger anzeigte. Die folgenden Ermittlungen waren ein wichtiger Baustein, um den ersten der drei Auschwitzprozesse in Gang zu bringen.

Immerhin: "Der Teufel von Birkenau" wurde verurteilt

Boger, der seine Gestapo-Karriere in Friedrichshafen begann, leitete von 1942 an die Politische Abteilung im KZ Auschwitz. Wie und warum der "Teufel von Birkenau" so gefürchtet war, verdeutlicht etwa das Audio-Dokument der Zeugenaussage der ehemaligen Gefangenen Maryla Rosenthal. Noch mehrere weitere Tonaufnahmen lassen die Verhandlungen plastisch werden – und immer wieder erschaudern. Wie auch die großformatige Zeichnung des Auschwitz-Gefangenen Wladyslaw Siwek, die in der Mitte Boger mit stechendem Blick bei einer "Selektion im Bunker" (so der Bildtitel) zeigt – und die auch Beweismittel war. Im August 1965 wurde Boger zu lebenslanger Haft verurteilt. 1977 starb er in Haft.

Für viele sind die Frankfurter Prozesse mit dem in Stuttgart geborenen Fritz Bauer verknüpft, damals hessischer Generalstaatsanwalt. Bauer starb bereits 1968, von den beteiligten Staatsanwälten noch am Leben ist aber Gerhard Wiese, der am 28. Januar zu einem Zeitzeugengespräch ins Hotel Silber kommt. Wiese hatte als Verfasser der Anklageschrift gegen Boger maßgeblichen Anteil an dessen Verurteilung.

Mit den Auschwitzprozessen gelang eine gründlichere Ahndung von NS-Verbrechen als zuvor, und erstmals wurde die deutsche Gesellschaft umfassend mit den Verbrechen in den Vernichtungslagern konfrontiert. Nur wenig später, 1965, begann die Berliner Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen gegen das Reichssicherheitshauptamt (RSHA), die zentrale Repressionsbehörde des NS-Regimes, die auch die Gestapo koordinierte. Ein Mammutverfahren: Zwölf Staatsanwälte ermittelten gegen 3000 ehemalige Beschäftigte, darunter auch gegen Rudolf Bilfinger, der seine Karriere so reibungslos hatte fortsetzen können. Doch hier wurde strafrechtlich fast nichts daraus.

Chronik eines Versagens

Nur gegen sieben oder acht der Verdächtigten wurde in Berlin Anzeige erhoben. Gegen Bilfinger, in fünf Komplexen angeklagt, nicht. Das lag unter anderem an einer juristischen Panne: Wegen einer Gesetzesänderung galt ab 1968 der Tatvorwurf "Beihilfe zum Mord", selbst wenn er bewiesen werden konnte, fast immer als verjährt. "Es ist die Chronik eines großen Versagens, aber auch eines großen Schatzes", kommentiert dies Kurator Rincke. Der Schatz sei "das enorme Wissen, das die Berliner Staatsanwaltschaft zusammengetragen hat", und das viele historische Forschungen ermöglichte. "Darauf legen wir in der Ausstellung auch großen Wert", sagt Rincke, "dass der Wert eines Prozesses nicht auf das Urteil zu reduzieren ist."

In fast allen Prozessen trafen Täter und Opfer wieder aufeinander, doch die Ausstellung dokumentiert auch einen Kontakt außerhalb des Gerichtssaals: In Stuttgart hatte der Gestapo-Beamte Walter Baach bis 1939 immer wieder mit Karl Adler, Leiter der Jüdischen Mittelstelle, zu tun. Nach Kriegsende entwickelte sich zwischen beiden ein mehr als 20 Jahre dauernder Briefwechsel, der viel um die Fragen von Schuld und Verantwortung kreist. Aus der Korrespondenz haben die Ausstellungsmacher:innen ein Hörstück gemacht – mit beklemmendem Schluss.

Chronologisch endet die Ausstellung mit den RSHA-Ermittlungen in den 1960ern. Trotz einiger Beispiele erfolgreicher Strafverfolgung – die schlüssig ausgewählten, sehr zugänglich präsentierten Exponate und Medien sowie die präzisen Begleittexte vermitteln das Bild eines Nachkriegs-Deutschlands, in dem sich die Behäbigkeit und Unwilligkeit der Justiz in einem breiten öffentlichen Desinteresse an juristischer Aufarbeitung spiegelten. Ist die Geschichte der frühen Strafverfolgung von NS-Verbrechen die Geschichte eines einzigen großen Versagens? "Versagen ist mir zu endgültig", sagt Kurator Rincke. Er würde eher davon sprechen, dass die Gerichte versäumt hätten, "bestimmte Perspektiven zu wechseln, zu aktualisieren". Zum Beispiel die auf den Begriff des "korrekten Verhaltens". "Dieser Begriff taugt nicht. Man kann Leute auch korrekt in den Tod schicken." Die deutsche Rechtsprechung sei noch nicht für die Verbrechen des NS-Regimes geeignet gewesen, hätte aber auch keine Anstalten gemacht, dies zu ändern. "Man hat die Verfahren gegen die NS-Verbrechen zu selten als Chance begriffen und zu oft als Störfall", urteilt Rincke.

Was folgte aus den frühen NS-Prozessen? Sie erweiterten den Wissensstand über die Verbrechen des NS-Regimes enorm, und sie führten mitunter – langfristig – tatsächlich zu Anpassungen des Rechts. So stieß etwa 1965 der Frankfurter Auschwitzprozess die "Verjährungsdebatte" an, die dazu führte, dass der Deutsche Bundestag 1979 die juristische Verjährung von Mord aufhob. Entwicklungen wie diese indes dokumentiert die Ausstellung nicht, stattdessen befassen sich am Ende Jugendliche mit Fragen der Aktualität: Welche Bedeutung haben die Prozesse gegen NS-Täter:innen für die Gegenwart? Was bedeutet es, korrekt zu handeln? Diese und weitere Fragen stellen deutsche und ukrainische Schüler:innen der Johann-Friedrich-von-Cotta-Schule sich selbst, einem Polizisten – und dem ehemaligen Staatsanwalt Gerhard Wiese, den sie in Frankfurt getroffen haben. Nicht nur wegen dessen Antworten sind die Kurzvideos lohnend.
 

Die Ausstellung "Gestapo vor Gericht. Die Verfolgung von NS-Verbreche(r)n" ist noch bis zum 2. Februar 2025 im zweiten Obergeschoss des Erinnerungsorts Hotel Silber (Dorotheenstraße 10, 70173 Stuttgart) zu sehen. Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag und Feiertage 10 bis 18 Uhr, Mittwoch bis 21 Uhr; Eintritt 2 Euro, ermäßigt 1 Euro.

Begleitveranstaltungen im Hotel Silber:

Sonntag, 28. Januar, 13 Uhr: "Man sieht den Menschen nicht an, was sie getan haben" – der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess. Zeitzeugengespräch mit Gerhard Wiese.
Freitag, 9. Februar, 18 Uhr: "Fritz Bauers Erbe – Gerechtigkeit verjährt nicht". Dokumentarfilm (2022, Regie: Sabine Lamby, Cornelia Partmann und Isabel Gathof) und anschließendes Gespräch.

Bei beiden Veranstaltungen ist die Teilnahme kostenlos, aber eine Anmeldung erforderlich unter veranstaltungen-hs--nospam@hdgbw.de.

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2 Kommentare verfügbar

  • Reinhard Gunst
    am 24.01.2024
    Antworten
    Am Ende der Geschichte bleibt immer ein falsches Bild und das kann man dann getrost als Legende bezeichnen. So ist auch die Rede von einem Versagen des Staates immer eine gern publizierte Aus- rede, mit der Täter jeder Couleur schließlich reingewaschen werden. Auf diese Weise wandelt sich Geschichte…
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