Franz Wolff liebte Männer. Deshalb wurde der Stuttgarter Kaufmann gleich mehrmals in der NS-Zeit wegen "widernatürlicher Unzucht" verurteilt. Von 1938 an verbrachte er bis Kriegsende die meiste Zeit in Haft, unter anderem in den berüchtigten Emslandlagern, einer Gruppe von Strafgefangenenlagern im heutigen Niedersachsen. Viele Schwule kamen auch in Konzentrationslager, wo sie durch den "Rosa Winkel" sofort von den anderen Häftlingsgruppen zu unterscheiden waren.
Während Tausende Schwule der NS-Verfolgung zum Opfer fielen, überlebte Wolff den Krieg, wenn auch mit schweren gesundheitlichen Schäden. Doch als die Nazis besiegt waren, war Wolffs Leidenszeit längst nicht vorbei. 1950 sah er sich wegen der gleichen Vorwürfe "schwerer Unzucht" wieder in Stuttgart vor Gericht und wurde zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. In einem Vermerk von damals ist zu lesen: "W. ist ein Mann mit homosexueller Triebrichtung, der über seinen anlagemäßigen abnormen Drang nicht Herr wird. [...] Die jetzige Strafe von 9 Monaten Gefängnis erhielt W. wegen erschwerter Unzucht mit Männern. Wenn er von der Strafe beeindruckt ist, so nicht etwa, weil er in sich ging, sondern weil nach seiner Auffassung eine Bestrafung auf Grund des § 175 eine Kulturschande der deutschen Gesetzgebung ist." Und "um seinen phantasievollen Gedankengängen nicht freien Lauf zu lassen", kam er für zwei Monate in Einzelhaft.
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