Viele Fenster sind mit Zeichnungen geschmückt am NLG, dem Neuen Leibniz-Gymnasium in Feuerbach, mit Picassos Taube und Blumen, mit Herzen, einer Sonne oder Flaggen in blau-gelb, neben denen mehrsprachig der Wunsch nach Sicherheit und Frieden ausgedrückt wird. Eine Buchstaben-Kombination wird die Ankommenden besonders freuen: мир oder Myr heißt "Frieden" auf Ukrainisch und ласкаво просимо oder Laskavo prosymo "Herzlich willkommen". Die Schülermitverwaltung hat die Aktion gestartet, natürlich ist die Hilfsbereitschaft an der Schule groß. In den Chats vieler Jugendlicher sind Übersetzungsprogramme hochgerankt, Smartphones und digitale Materialien dienen als vergleichsweise neue Hilfsmittel im Unterricht, viele Erschwernisse sind aber auch hinlänglich bekannt.
Gerade im Südwesten mit seiner Gastarbeiter-Geschichte seit mehr als sechs Jahrzehnten hat sich reicher Erfahrungsschatz angesammelt im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Die ukrainische Generalkonsulin Iryna Tybinka aus Hamburg ließ bei ihrem Auftritt vor der Kultusministerkonferenz (KMK) in der vergangenen Woche allerdings deutlich erkennen, dass sie viele dieser Erkenntnisse in Bezug auf ihre Landsleute für untauglich hält. Die Diplomatin mit Karrierestationen in Frankfurt, Wien, Moskau und Berlin legte diesmal auf Diplomatie wenig Wert, sondern eine zentrale, aber unerfüllbare Forderung auf den Tisch: Unterrichtet werden müsse an deutschen Schulen in eigenen Klassen, in ukrainischer Sprache und nach ukrainischen Bildungsplänen.
Die Generalkonsulin will keine Integrationsklassen
"Sogenannte Integrationsklassen würden für unsere Kinder eine Wand des Unverständnisses, das Gefühl der Minderwertigkeit und des geringen sozialen Schutzes bedeuten", so wird sie von Teilnehmenden zitiert. Die Begründung erinnert an die ihrer KollegInnen aus den sechziger und siebziger Jahren, als es um SchülerInnen aus Gastarbeiterfamilien ging: Die Zeit in der deutschen Schule sei endlich, die nationale Identität und die Kontinuität im Bildungsprozess müssten erhalten bleiben. Außerdem dürfe auf die Kinder kein zusätzlicher psychischer Druck ausgeübt werden.
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