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Informationen bleiben Verschlusssache

Polizeischutz für Rassisten

Informationen bleiben Verschlusssache: Polizeischutz für Rassisten
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Nachdem ein Freiburger Polizist "Ausländer raus!" gerufen haben soll, wollte "Radio Dreyeckland" Informationen zum Vorfall einklagen. Doch die Eilanträge wurden abgewiesen. Brisant ist die Begründung, mit der die Polizei die Auskunft verweigert.

"Sie haben geschrien 'Ausländer raus' und niemand hat geholfen." So schildert der Betroffene seine Erlebnisse in einem Interview mit dem freien Sender "Radio Dreyeckland" (rdl) aus Freiburg. Der 39-jährige lettische Staatsbürger berichtete dort, wie er am 12. Juni 2021 von einer Männergruppe im Alter von 40 bis 50 Jahren bedroht und rassistisch beleidigt worden war. Bald stellte sich heraus, dass sich in der Männergruppe offenbar zwei Polizeibeamte befanden. Einen von ihnen hat das Opfer nach eigenen Angaben als einen der Krakeeler identifizieren können (Kontext berichtete). Gegenüber rdl bestätigte die Freiburger Polizei, dass sich bei den "Ermittlungen gegen aktuell vier Beschuldigte" auch "ein Polizeibeamter des Polizeipräsidiums Freiburg befindet". Sogar dass der beschuldigte Kommissar "Ausländer raus" und "Scheiß Kanake" gerufen habe, soll die Polizei nach Angaben des Senders eingeräumt haben.

Die Liste von Beamten, die in unterschiedlichen Formen in rechte Aktivitäten involviert waren oder sind, ist lang. Von den Verantwortlichen der Polizei wird nach dem Aufdecken solcher Verstrickungen gebetsmühlenartig betont, dass diese Vorfälle rückhaltlos aufgeklärt würden. Im geschilderten Fall hätten die Freiburger Beamten mit rdl einen guten Medienpartner gefunden. Doch die Polizei verweigerte der Redaktion detaillierte Auskünfte über den Kollegen, der in den rassistischen Angriff involviert gewesen sein soll.

"Wir wollten Informationen zum Aufgabenbereich des Polizeihauptkommissars", erklärt Fabian Kienert*, der bei rdl für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist. Nachdem die Polizei dem Sender diese Auskünfte mit der Begründung verweigerte, zu einem laufenden Verfahren keine Auskünfte geben zu können, versuchte rdl auf juristischem Wege das Auskunftsbegehren durchsetzen. Doch der Eilantrag wurde sowohl vom Verwaltungsgericht Freiburg als auch vom Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) zurückgewiesen.

Informationen nur für Auserwählte?

Im jüngsten Verfahren begründete die Freiburger Polizei ihre "zurückhaltende Auskunftsstrategie" gegenüber rdl damit, dass der Sender politisch voreingenommen sei, weil er behauptet, es habe in Freiburg eine rassistische Hetzjagd gegeben. Die RedakteurInnen hatten die Polizei mit den Vorwürfen des Betroffenen konfrontiert und Informationen gefordert. Damit hat rdl also seine Aufgabe als unabhängiges Mediun wahrgenommen. Dass die Polizei die Verweigerung der von rdl eingeforderten Informationen quasi mit dem antirassistischen Profil des Senders begründet, stößt bei Kienert auf Unverständnis: "Informationen gibt es nur für diejenigen, deren Bewertung uns passt. Das ist ein fatales Verständnis von Pressefreiheit und wirft ein ganz schlechtes Licht auf die Freiburger Polizei", moniert er gegenüber Kontext.

Kienert betont die Verpflichtung der Polizei, Medien Auskunft zu erteilen. Die Bewertung des Sachverhalts sei schließlich nicht Aufgabe von Behörden, sondern der Presse und, über diese vermittelt, der Öffentlichkeit. Auch der Pressesprecher des Verdi-Landesbezirks Baden-Württemberg Andreas Henke bekräftigte gegenüber Kontext, dass die Behörden allen anerkannten Medien gegenüber auskunftspflichtig sind – und dazu gehöre auch rdl. Rechtsanwalt David Werdermann, der den Sender vor dem VGH juristisch vertreten hat, bewertete die Abweisung der Klage gegenüber Kontext als eine schlechte Entscheidung für die Presse- und Rundfunkfreiheit: "Sie führt dazu, dass die Presse ihre Kontrollfunktion bei laufenden Ermittlungen nicht mehr ausüben kann."

Der Jurist kann außerdem nicht nachvollziehen, dass der VGH den Eilantrag von rdl auch mit der Begründung abgelehnt hat, dass der Hauptkommissar, um den sich das Auskunftsersuchen dreht, "nicht kraft seines Amtes oder wegen einer gesellschaftlich hervorgehobenen Verantwortung" in besonderer Weise im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehe. Werdermann hält dem entgegen, dass die Polizei als Trägerin des Gewaltmonopols einer besonderen Kontrolle bedürfe. Somit sei ein öffentliches Interesse grundsätzlich zu bejahen. Das gelte "erst recht, wenn der Vorwurf rassistischer Übergriffe im Raum steht."

Externe Kontrolle der Polizei gefordert

Der Anwalt stellt die verweigerte Kooperation der Polizei mit einem kritischen Sender in den Kontext einer bundesweiten Diskussion um den Umgang mit den oft schnell als Einzelfälle deklarierten rechten Vorfällen in Sicherheitsbehörden: "Die Polizei behauptet gerne, dass sie konsequent gegen rechte Umtriebe in den eigenen Reihen vorgeht. Wenn es ernst wird, bleibt es aber oft bei schönen Worten. Der Freiburger Fall ist symptomatisch dafür", kritisiert Werdermann. Als politische Konsequenz spricht er sich für die Einrichtung unabhängiger Beschwerde- und Ermittlungsstellen aus, die bei Vorwürfen rechter und rassistischer Aktivitäten in der Polizei aktiv werden sollen und eine externe Prüfung vornehmen. Dieser Forderung kann sich rdl-Journalist Fabian Kienert anschließen. Er bezweifelt, dass die rassistische Hetzjagd von der Freiburger Polizei adäquat aufgeklärt werden kann, wenn daran ein Freiburger Polizeihauptkommissar beteiligt war und selbst "Ausländer-raus" geschrien haben soll.

Mit der Abweisung der Klagen ist der juristische Weg für den Sender beendet. Theoretisch gäbe es noch die Möglichkeit eine einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Dafür sind die Hürden jedoch sehr hoch. "Ansonsten bleibt uns die Möglichkeit, in der Hauptsache gegen die Polizei zu klagen. Ein solches Verfahren dauert aber mehrere Jahre. Bis zu einer Entscheidung hätten die Informationen nicht mehr denselben Nachrichtenwert", benennt Werdermann die Fallstricke des juristischen Wegs.

Zudem würden auch die finanziellen Möglichkeiten von rdl für einen langjährigen Rechtsstreit nicht reichen, gibt Kienert zu bedenken. Er erinnert daran, dass der Sender nach der gescheiterten Klage für die Gerichtskosten aufkommen muss: "Die 1.800 Euro, die das Verfahren gekostet hat, können wir nur aufbringen, wenn wir Spenden erhalten". Kienert betont aber , dass die juristische Niederlage rdl nicht von kritischer Berichterstattung abhalten wird: "Wir werden uns auch in Zukunft Auskunftsverweigerungen von staatlichen Behörden nicht bieten lassen und werden gegebenenfalls auch wieder den Rechtsweg beschreiten, um für die Pressefreiheit und die Aufklärung von rassistischen Strukturen auf verschiedenen Ebenen zu kämpfen," stellt er klar.
 

Spendenkonto:

Freundeskreis RDL,
IBAN: DE04 6809 0000 0009 3202 02
BIC: GENODE61 FR1
BLZ: 680 900 00
Volksbank Freiburg


*Transparenzhinweis: Fabian Kienert verfasst gelegentlich Beiträge für Kontext, zuletzt im März dieses Jahres.


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2 Kommentare verfügbar

  • H. Paulus
    am 06.11.2021
    Antworten
    Na, was spricht denn dagegen, dass jetzt halt noch einmal eine andere Redaktion die Information abfragt?
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